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Visum zur Familienzusammenführung: Voraussetzungen und Tipps

Leben Sie in Deutschland und planen den Nachzug von Familienangehörigen? Dann prüfen Sie zunächst, ob Sie Anspruch auf Familienzusammenführung haben und ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Wenn ja, dann benötigen Sie ein Visum zur Familienzusammenführung und eine passende Krankenversicherung. Neben den verschiedenen Visa-Arten für Deutschland ist dieses Visum nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich. Wir erklären Ihnen im Folgenden alles Wissenswerte rund um das Thema Familienzusammenführung und Visum.

Inhaltsangabe:

Was ist eine Familienzusammenführung?

Wenn Sie langfristig in Deutschland wohnen und Sie möchten, dass Ihre Familie nachkommt, spricht man von einer Familienzusammenführung oder auch Familiennachzug. Der Nachzug von Familienangehörigen zu einer Person, die sich bereits im Zielland aufhält, dient dem Schutz der Familie und ist im Grundgesetz wie folgt verankert: “Die Aufenthaltserlaubnis zur Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet für ausländische Familienangehörige (Familiennachzug) wird zum Schutz von Ehe und Familie gemäß Artikel 6 des Grundgesetzes erteilt und verlängert.” (§ 27 AufenthG)

Interessant: Im Jahr 2021 wurden circa 9900 Visa zum Familiennachzug zu Flüchtlingen erteilt und 5960 zu subsidiär Schutzberechtigten.

Was ist ein Visum zur Familienzusammenführung?

Wenn Drittstaatsangehörige Ihre Familienangehörigen in Deutschland besuchen wollen, dann reicht normalerweise ein Schengen Visum Typ C. Doch mit diesem Visum können sie sich nur bis zu 90 Tagen im Schengen-Raum aufhalten. Wenn visumpflichtige Staatsbürger allerdings langfristig in Deutschland leben möchten, um bei ihren Angehörigen zu sein, kommen andere Visa-Arten für Deutschland zum Tragen. In diesem Fall brauchen Sie ein nationales Visum Typ D zum Zweck der Familienzusammenführung. Um das Visum zu erhalten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen und Unterlagen bereitstellen. Unter anderem ist eine Incoming-Reiseversicherung für den gesamten Schengen-Raum notwendig. Was Sie für ein Visum zur Familienzusammenführung noch alles brauchen, erfahren Sie weiter unten im Artikel.

Wer kann eine Familienzusammenführung beantragen?

Damit Sie Ihre Familie schon bald auch in Deutschland wieder bei sich haben, können Sie einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen. Anspruch auf Familienzusammenführung haben:

1. Staatsbürger der Europäischen Union, die sich dauerhaft in Deutschland aufhalten oder

2. Ausländer mit einer Aufenthaltsgenehmigung, einer Berechtigung zum Daueraufenthalt-EU oder Niederlassungserlaubnis in Deutschland, die über ausreichenden Wohnraum verfügen und den Lebensunterhalt aller Angehörigen sichern können.

Wer darf nachziehen?

  • die engste Familie, also Ehepartner sowie minderjährige Kinder
  • Ausländer unter 18 Jahre dürfen Eltern zur Ausübung der Personensorge nachholen (§ 28 AufenthG)
  • auch nicht verheiratete Lebenspartner können laut § 27 Abs. 2 AufenthG von der Möglichkeit des Familiennachzugs Gebrauch machen, wenn sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen (zum Beispiel im Falle einer Familienzusammenführung bei Schwangerschaft*)
  • sonstige Familienmitglieder (Geschwister, Onkel, Tante, Großeltern) können nur unter bestimmten Voraussetzungen und in sehr begrenzten Ausnahmefällen nachziehen

*Gesetz für Familienzusammenführung bei Schwangerschaft: Es gibt auch den Fall, dass verheiratete und unverheiratete Partner zum ungeborenen Kind nachziehen können. In diesem Fall brauchen Sie zusätzliche Nachweise.

Familiennachzug nach Deutschland für Flüchtlinge?

Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge profitieren von einem privilegierten Familiennachzug: Dieser umfasst den Ehegattennachzug (§ 30 AufenthG) sowie den Kindernachzug (§ 32 AufenthG). Grundsätzlich können Ehepartner eine Familienzusammenführung beantragen sowie minderjährige Kinder und Eltern von Minderjährigen. Der Nachzug von Geschwistern ist hingegen nicht geregelt. Eine Familienzusammenführung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn eine Eheschließung auf der Flucht stattfindet.

Flüchtlinge, die subsidiären Schutz erhalten, haben ebenfalls die Möglichkeit auf Familiennachzug von engsten Familienangehörigen nach Deutschland. Der subsidiäre Schutz greift, wenn Menschen in ihrem Herkunftsland Bedrohung oder ein ernsthafter Schaden drohen. Allerdings ist bei subsidiär Schutzberechtigten das Kontingent für Familienzusammenführungen laut BAMF auf 1.000 Personen pro Monat begrenzt.

Einen Rechtsanspruch auf Familiennachzug gibt es für subsidiär Schutzberechtigte nicht. Wer eine Aufenthaltserlaubnis erhält und wer nicht, entscheiden die zuständigen Ausländerbehörden anhand von humanitären Gründen: Dauer der Trennung, Alter der Kinder, Schwere der Erkrankungen oder Bedrohung im eigenen Land.

Familienzusammenführung Voraussetzungen: Welche Bedingungen müssen Sie erfüllen?

Bei einer Familienzusammenführung zu einem deutschen Staatsbürger oder EU-Bürger mit Freizügigkeitsrecht (z. B. als Arbeitnehmer oder Selbständiger), sind deren Ehepartner sowie Kinder berechtigt, in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Sie benötigen weder ein Visum zur Familienzusammenführung noch eine Aufenthaltserlaubnis – selbst wenn sie kein Bürger der Europäischen Union sind. Anders sieht das aus, wenn ein visumpflichtiger Ausländer seine Familie nach Deutschland holen möchte.

Antrag auf Familienzusammenführung bei visumspflichtigen Drittstaatsangehörigen

Planen Sie als visumpflichtiger Drittstaatsangehöriger in Deutschland eine Familienzusammenführung, dann müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Generell gilt:

  • Sie müssen seit mindestens 2 Jahren über einen gesicherten Aufenthaltsstatus verfügen
  • ausreichender Wohnraum steht zur Verfügung und
  • Sie können für Ihren und den gesicherten Lebensunterhalt Ihrer Angehörigen aufkommen

Für den Ehegattennachzug gilt:

  • ausländische Ehepartner müssen über Grundkenntnisse (A1) der deutschen Sprache verfügen
  • gegen den nachziehenden Ehepartner dürfen keine Ausweisungsgründe vorliegen
  • beide Ehepartner müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben

Für zuziehenden Kinder gilt:

  • Kinder erhalten bis 16 Jahre eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Kindernachzuges zum in Deutschland lebenden Elternteil (§32 AufenthG)
  • das Kind darf nicht verheiratet, geschieden oder verwitwet sein
  • für Kinder über 16 Jahre gelten spezielle Anforderungen*
  • Ledige Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen eigenen Aufenthaltstitel beantragen

*Kinder über 16 Jahre haben den Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis nur, wenn:

  • sie zusammen mit beiden Eltern bzw. dem allein sorgeberechtigten Elternteil nach Deutschland ziehen
  • sie die deutsche Sprache beherrschen (C1) oder
  • aus anderen Gründen, wie zum Beispiel eine abgeschlossene Ausbildung in Deutschland

Hinweis: Sie können auch als Alleinerziehende oder Alleinerziehender ein Visum zur Familienzusammenführung für Ihr Kind beantragen, hierfür brauchen Sie aber das Einverständnis des zweiten sorgeberechtigten Elternteils.

Wie viel muss man verdienen für eine Familienzusammenführung?

Während des Visumverfahrens zur Familienzusammenführung führt die zuständige Ausländerbehörde eine individuelle Bestimmung des Bedarfs durch. Der Lebensunterhalt gilt dann als ausreichend gesichert, wenn die aufnehmende Person ihren und den Lebensunterhalt der nachziehenden Person ohne öffentliche Mittel bestreiten kann (nicht als öffentliche Mittel zählen dabei u. A.: Kinder-, Erziehungs- & Elterngeld, Ausbildungsförderung)

Wie funktioniert eine Familienzusammenführung?

Wenn Sie Ihre Kinder oder Ihren Ehegatten nach Deutschland holen möchten, dann müssen Sie verschiedene Schritte gehen. Für die Einreise nach Deutschland benötigen die Familienangehörigen ein Visum zur Familienzusammenführung. Für den weiteren Aufenthalt eine Aufenthaltserlaubnis.

Hier die einzelnen Stationen im Überblick:

  • 1. Visumverfahren zur Familienzusammenführung bei der deutschen Auslandsvertretung
  • 2. Weiterleitung Ihres Antrags an die für Sie zuständige Ausländerbehörde in Deutschland
  • 3. Termin zum persönlichen Vorsprechen in der zuständigen Ausländerbehörde für den in Deutschland lebenden Partner
  • 4. Vorabzustimmung der Ausländerbehörde an die deutsche Auslandsvertretung
  • 5. Die deutsche Auslandsvertretung entscheidet über das Visum zur Familienzusammenführung
  • 6. Nach erfolgter Einreise: Anmeldung des Wohnsitzes im zuständigen Einwohnermeldeamt innerhalb einer Woche
  • 7. Beantragung Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde
  • 8. Nach Ankunft sollte eine Krankenversicherung gemäß den Vorgaben der Ausländerbehörde abgeschlossen werden.

Wo beantrage ich ein Visum zur Familienzusammenführung?

Benötigen Ihre Familienangehörigen ein nationales Visum Typ D zum Zweck der Familienzusammenführung, dann sollten sie das Visum bei der zuständigen deutschen Botschaft oder dem Konsulat beantragen. Das Auswärtige Amt führt eine Liste über alle deutschen Auslandsvertretungen. Auch auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes finden Sie das PDF für den Antrag auf Familienzusammenführung zum Ausfüllen.

Welche Unterlagen brauche ich für die Familienzusammenführung?

Die notwendigen Unterlagen für den Antrag auf Erteilung der Familienzusammenführung können von Land zu Land variieren. Welche bestimmten Voraussetzungen für die Familienzusammenführung bestehen, hängt zudem davon ab, ob Ehepartner und/ oder Kinder nachziehen und welche persönlichen Umstände vorliegen. Unsere Checklisten können Ihnen als Orientierungshilfe beim Antrag auf Familienzusammenführung dienen.

1. Checkliste: Dokumente für ein Visum zur Familienzusammenführung

  • Visumantrag zur Familienzusammenführung
  • gültiger Reisepass
  • aktuelle Passfotos
  • Personalausweis (Kopie des Ehepartners)
  • Heiratsurkunde oder Nachweis zur gleichgeschlechtlichen Verpartnerung
  • Nachweis über Sprachkenntnisse der deutschen Sprache (A1)

Hinweis: Eine Familienzusammenführung ohne A1 Kenntnisse ist laut deutscher Bundesregierung in Ausnahmesituationen möglich unter anderem bei Nachzug zu Inhabern einer Blauen Karte EU, zu Hochqualifizierten oder zu Staatsangehörigen aus Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland oder den Vereinigten Staaten von Amerika.

Wenn Kinder nachziehen:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Nachweis über das alleinige Sorgerecht, wenn das Kind nur zu einem personensorgeberechtigten Elternteil ziehen soll

Hinweis: Die Antragsformulare sind bei den zuständigen Auslandsvertretungen und meist auch auf deren Webseiten erhältlich. Diese Auflistung ist ggf. nicht vollständig. Erfragen Sie bei Ihrer deutschen Auslandsvertretung, welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind!

2. Checkliste: Dokumente für die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland

Unterlagen der in Deutschland lebenden Person:

  • Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Heimatpass
  • Arbeitgeberbescheinigung
  • Nachweise über Einkünfte zur Sicherung des Lebensunterhaltes
  • Wohnraumbescheinigung und Mietvertrag bzw. Kaufvertrag mit Angabe der Quadratmeterzahl (ausreichender Wohnraum erforderlich)
  • Nachweis über bestehende Krankenversicherung ab Einreise für den Nachzug
  • Aufenthaltsbescheinigung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt)
  • Selbstständige und Freiberufler:
    • Gewerbeanmeldung oder schriftliche Darstellung der Tätigkeit
    • Bescheinigung vom Finanzamt (Auskünfte in Steuersachen)
    • aktueller Steuerbescheid vom Finanzamt
    • Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen
    • Krankenversicherungsnachweis

Visum Familiennachzug: Wie lange ist die Bearbeitungsdauer?

Die Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung kann bis zu drei Monate dauern. Sofern der Antrag positiv beschieden wird, kann ein Visum zur Einreise nach Deutschland mit einer Gültigkeit von drei Monaten ausgestellt werden. e nachdem, ob Sie ein Kurzzeitvisum oder ein Langzeitvisum beantragen, müssen Sie mit unterschiedlichen Bearbeitungszeiten rechnen.

Was kostet ein Visum zur Familienzusammenführung?

Die Bearbeitungsgebühr für ein nationales Visum beträgt in der Regel 75 €, für minderjährige Antragsteller 37,50 €. Die Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung zu einem deutschen Staatsangehörigen oder zu einem EU-Bürger erfolgt gebührenfrei.

Warum wurde mein Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt?

Sie haben Anspruch auf Familienzusammenführung und einen Antrag gestellt, aber einen Ablehnungsbescheid erhalten? Ein Visum zum Familiennachzug kann aus unterschiedlichen Gründen abgelehnt werden:

  • es besteht der Verdacht der Scheinehe
  • das Einkommen des Ehepartners reicht nicht aus
  • zu geringe Deutschkenntnisse des Antragstellers
  • Einreisesperre bezüglich des Antragstellers

Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, haben Sie innerhalb einer Frist von einem Monat Gelegenheit, bei der zuständigen Auslandsvertretung Beschwerde einlegen und um erneute Prüfung bitten. Dieses Verfahren nennt sich Remonstration. Bei weiteren Fragen und Unklarheiten kann unter Umständen auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) weiterhelfen.

Familienzusammenführung Visum: Wie kann AXA helfen?

Um einen Familiennachzug beantragen zu können, ist unter anderem ein passender Krankenversicherungsnachweis des visumspflichtigen Nicht-EU-Bürgers vorzulegen. Eine solche Incoming-Versicherung muss dabei bestimmte Anforderungen erfüllen:

  • eine Deckungssumme von mind. 30.000 EUR für medizinische Notfälle
  • Gültigkeit für den gesamten Schengen-Raum (wahlweise die gesamte EU)
  • Gültigkeit für die Zeit des vorerst geplanten Aufenthalts
  • Versicherung des Rücktransports im medizinischen Notfall und Sterbefall

Die AXA Incoming-Reiseversicherung bietet drei verschiedene Versicherungs-Varianten ohne Selbstbeteiligung, welche den Voraussetzungen einer Familienzusammenführung entsprechen. Die Low-Cost-Reiseversicherung bietet schon ab 22 EUR pro Woche ausreichenden Schutz. Einen erweiterten Schutz (wie z. B. die Übernahme von Behandlungskosten bis 100.000 EUR und Abdeckung von EU-Ländern, die nicht im Schengen-Raum sind wie beispielsweise Großbritannien) erhalten Sie mit der Europe-Travel-Versicherung.

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Was braucht man alles für die Familienzusammenführung?

Für einen Familiennachzug nach Deutschland benötigen Sie zunächst ein gültiges Visum zur Familienzusammenführung. Zudem sind weitere Dokumente, wie eine Heiratsurkunde, gültige Ausweispapiere, der Nachweis von Deutschkenntnissen auf Niveau A1 und ein gesichertes Einkommen sowie ausreichend Wohnraum erforderlich.

Wer hat Anspruch auf Familienzusammenführung?

Wenn Sie Staatsbürger eines EU-Landes sind und sich dauerhaft in Deutschland aufhalten oder Sie als Ausländer in Deutschland eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis besitzen, dürfen Sie einen Familiennachzug beantragen und Ihre Familie nach Deutschland nachholen. In erster Linie darf die engste Familie nachziehen, also Ehepartner und minderjährige Kinder.

Wer entscheidet über das Visum zur Familienzusammenführung?

Nachdem die zuständige Ausländerbehörde eine Vorabzustimmung gegeben hat, entscheidet die deutsche Auslandsvertretung über das Visum zur Familienzusammenführung. Dabei gilt: je vollständiger, korrekter und ausreichender die geforderten Dokumente (u.a. Einkommensnachweis, Wohnraumbescheinigung, Incoming-Krankenversicherung), desto höher die Erfolgschance.