Wie beantrage ich ein Touristenvisum für die Schweiz?
Sie planen eine Reise in die idyllische Alpennation im Herzen von Europa? Fragen Sie sich, wie lange Sie als Tourist in der Schweiz bleiben dürfen und ob Sie ein Visum für Ihre Einreise in die Schweiz benötigen? Dann sind Sie hier goldrichtig! In diesem Artikel erfahren Sie, wer ein Visum für die Schweiz braucht und wie Sie das Touristenvisum beantragen können.
Was braucht man, um in die Schweiz zu reisen?
Auch wenn es sich bei der Schweiz um keinen Mitgliedstaat der Europäischen Union handelt, so gehört die Schweiz zu den Schengen-Staaten. Mit dem Schengener Abkommen wurden die Kontrollen an den europäischen Binnengrenzen aufgehoben. Neben 22 EU-Ländern zählen auch die vier EFTA-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz, zu den Schengen-Ländern.
Je nachdem welche Staatsbürgerschaft Sie besitzen, brauchen Sie einen Personalausweis (EU-Bürger & EFTA-Bürger) oder einen Reisepass samt Visum (Bürger von Drittstaaten) für die Einreise in die Schweiz. Kein Visum, aber einen gültigen Reisepass brauchen Drittstaatsangehörige, deren Land nicht unter die Visumpflicht fällt. Bürger dieser Länder können in der Regel bis zu 3 Monate in einem Bezugszeitraum von 180 Tagen visumfrei in die Schweiz einreisen.
Wer braucht ein Touristenvisum für die Schweiz?
Für aktuell 104 Drittstaatsangehörige besteht Visumpflicht in der Schweiz und im Schengen-Raum. Für circa 60 andere Drittstaaten u.a. USA, Kanada und Argentinien besteht für kurze touristische Reisen bis 90 Tage keine Visumpflicht. Konsultieren Sie die Länder-Liste des Staatssekretariats für Migration, um die einzelnen Visumpflichten eines Landes zu erfahren.
Wie lange kann man als Tourist in der Schweiz bleiben?
Möchten Sie die Schweiz als Tourist besuchen, dann ist das Kurzzeit Schengen-Visum Typ C genau richtig für Sie. Es eignet sich für kurzfristige, touristische Aufenthalte in der Schweiz bis maximal 90 Tage (innerhalb von 180 Tagen). Es handelt sich damit um ein klassisches Touristenvisum für die Schweiz und damit für einen Urlaub zwischen schneebedeckten Bergkuppen und kristallklaren Seen! Das Schengen-Visum C für einen kurzzeitigen Aufenthalt richtet sich vor allem an Reisende, die in der Schweiz Urlaub machen möchten. Ein C-Visumantrag ist aber auch für kurzfristige Sprachaufenthalte, um eine der vier offiziellen Landessprachen (Deutsch, Französisch, Italienisch sowie Rätoromanisch) zu lernen oder für die Teilnahme an Konferenzen und Messen sowie an kulturellen oder sportlichen Events möglich.
Wo kann ich mein Touristenvisum für die Schweiz beantragen?
Nur Visagesuche für das Schengen-Visum Typ C für kurzfristige Aufenthalte können online eingereicht werden. Allerdings hängt dies zusätzlich von Ihrem rechtmäßigen Wohnsitz, an dem Sie gemeldet sind ab. Auf der Seite vom Online Visa System der Schweiz können Sie ausfindig machen, ob Sie den Antrag für Ihr Schengen-Visum Schweiz online ausfüllen und senden, direkt bei einer schweizerischen Auslandsvertretung vorsprechen, mit einem offiziellen Dienstleister vor Ort zusammenarbeiten oder aber Ihr Visagesuch bei einem anderen Schengen-Staat einreichen können.
Generell können Sie das klassische Touristenvisum (Schengen-Visum Typ C) bei den Auslandsvertretungen aller Schengen-Staaten beantragen. Allerdings müssen Sie Ihren Visumantrag für ein Touristenvisum in der Schweiz stellen, wenn Sie die meiste Zeit Ihrer Reise in der Schweiz verbringen oder bei einer Rundreise ohne Hauptziel als erstes in die Schweiz einreisen.
Bei einem Schengen-Visum Typ D, auch nationales Visum genannt, sieht es anders aus: Dieses Visum muss von dem Schengen-Land ausgestellt werden, wo Sie sich auch längerfristig niederlassen werden. Ein nationales Visum wird allerdings in der Regel nicht für Tourismus-Zwecke ausgestellt. Beantragen Sie für Ihren Urlaub in der Schweiz und im Schengen-Raum immer ein C-Visum.
Wann muss ich ein Touristenvisum für die Schweiz beantragen?
Wenn Sie das Touristenvisum Schweiz beantragen möchten, dann können Sie Ihren Visumantrag frühestens sechs Monate vor der geplanten Einreise in den Schengen-Raum übermitteln. In der Regel treffen die Auslandsvertretungen innert 15 Tagen eine Entscheidung über einen Visumantrag. Da einige Schengen-Staaten verlangen, in den Prozess von Visumanträgen von Staatsangehörigen bestimmter Länder vorab konsultiert zu werden, kann sich die Bearbeitungszeit eines Visumantrags um zusätzliche sieben Kalendertage ziehen. Es ist daher ratsam, dass Sie Ihren Antrag für das Touristenvisum Schweiz rechtzeitig stellen!
Touristenvisum Schweiz beantragen: Welche Unterlagen sind nötig?
Die Schengen-Staaten nutzen einheitlich das Visa Informationssystem (VIS), wo alle biometrischen Daten wie die zehn Fingerabdrücke und das Gesichtsbild des Visumantragstellers gespeichert werden. Die biometrischen Daten werden ab dem 12. Lebensjahr alle 59 Monate für Visa aller Art - auch Touristenvisa für die Schweiz aufgenommen.
Checkliste für ein Touristenvisum Schweiz:
- Visum Antragsformular Schengen: vollständig ausgefüllt und unterschrieben, geben Sie als Reisegrund Tourismus an
- 2 aktuelle und biometrische Passfotos
- Einen Reisepass, der nach Ihrer Ausreise aus dem Schengen-Raum noch für mindestens drei weitere Monate gültig ist sowie zwei freie Seiten für das Visumetikett
- Nachweis über Ihren Reise- und Flugplan
- Einen finanziellen Nachweis, dass Sie sich Ihre Reise leisten können (z.B. durch original Bankkontoauszüge mit Bewegungen der letzten sechs Monate oder Ihre Gehaltsabrechnungen, die ein regelmäßiges Einkommen nachweisen)
- Adresse über Ihre Unterkunft in der Schweiz
- Eine Kranken- und Reiseversicherung für den beabsichtigen Reisezeitraum, die über eine Mindestdeckungssumme von Höhe von 30.000 Euro verfügt
Gut zu wissen: Ihr Visumantrag kann nur bewilligt werden, wenn dieser auch vollständig ist. Achten Sie darauf, dass Sie alle notwendigen Unterlagen und Dokumente einreichen. Je nach Herkunftsland und Reisezweck können zusätzliche Nachweise nötig sein. Die Schweizer Auslandsvertretungen behalten sich vor, gegebenenfalls weitere Unterlagen einzufordern!
Notwendig: Ausreichender Krankenschutz für ein Touristenvisum!
Visumpflichtige Ausländer benötigen für Ihren Besuch im Schengen-Raum eine gültige Schengen-Visum-Krankenversicherung. Ein Beleg über diesen Versicherungsschutz reichen Sie mit Ihrem Visumgesuch ein. Der Grund für die obligatorische Krankenversicherung für das Schengen-Visum liegt darin, dass sich die Zielländer so vor hohen Kosten schützen möchten, die entstehen können, wenn Reisende im Notfall einer ärztlichen Versorgung bedürfen – ohne Versicherungsschutz müssten diese sonst vom Zielland getragen werden!
Wie kann AXA beim Antrag eines Touristenvisum Schweiz helfen?
Die AXA Versicherung bietet drei unterschiedliche Schengen-Visum-Krankenversicherungen an, die auf unterschiedliche Reisebedürfnisse und -zwecke eingehen! Alle drei AXA-Schengen Versicherungspolicen weisen eine Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro oder mehr auf, sie beinhalten eine Notfallversorgung, Unterstützung vor Ort sowie den Rücktransport ins eigene Heimatland. Das Beste an den AXA-Schengen Versicherungen ist, dass Sie den Anforderungen der Botschaften und Konsulaten der Schengen-Länder entsprechen und von allen Auslandsvertretungen akzeptiert werden!
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FAQ: Touristenvisum Schweiz
Wer braucht ein Visum für die Schweiz?
Für 104 Drittstaatenangehörige besteht Visumpflicht, wenn sie die Schengen-Länder - wozu auch die Schweiz gehört- als Tourist besuchen möchten. Je nach Reisezweck und -dauer können unterschiedliche Visa-Kategorien beantragt werden.
Wie viel kostet ein Touristenvisum für die Schweiz?
Seit dem 02.02.2020 wurden die Visagebühren erhöht und betragen seitdem 80 Euro für Erwachsene und 40 Euro für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren. Für Kinder unter 6 Jahren ist das Touristenvisum Schweiz gebührenfrei.
Wann muss ich mein Touristenvisum Schweiz beantragen?
Das Touristenvisum Schweiz kann frühestens 6 Monate vor Ihrer geplanten Einreise beantragt werden. Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Visumantrags ein! In der Regel dauert dieser Prozess 15 Tage.