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Was ist der Schengen-Raum?

Das Wort "Schengen-Raum" ist vielen geläufig, aber dennoch bleibt der Begriff meist nur vage. Wir erklären Ihnen, was sich hinter dem Schengen-Raum verbirgt und welche Länder zu dem weltweit größten Gebiet ohne Grenzkontrollen gehören. Wir beantworten Ihnen alle Ihre Fragen zum Schengener Abkommen und zum Schengen-Raum: Definition, Geschichte, Mitgliedsländer, Ursprung und was es mit dem sogenannten Schengen-Visum auf sich hat.

Inhaltsangabe:

Kurz erklärt: Die 10 häufigsten Fragen zum Schengen-Raum

1. Was ist der Schengen-Raum? Der Schengen-Raum (auch Schengen-Zone genannt) ist ein Verbund von Ländern, die das Schengener Abkommen unterzeichnet haben und umsetzen. Die Mitgliedstaaten verpflichten sich zum Wegfall der Grenzkontrollen, zur polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit und zu einer gemeinsamen Visa-Regelung.

2. Was bedeutet der Schengen-Raum? Die Bedeutung des Schengen-Raums ist grundlegend für die Idee einer europäischen Gemeinschaft. Er ermöglicht freien Personenverkehr ohne Grenzkontrollen und erleichtert Arbeit, Studium und Reisen in anderen Schengen-Ländern. Damit ist der Schengen-Raum die größte visumfreie Zone der Welt. Auch Drittstaatsangehörige mit einem Schengen-Visum können sich in allen Schengen-Mitgliedsländern frei bewegen.

3. Wo befindet sich der Schengen-Raum? Der Schengen-Raum befindet sich geografisch in Europa, aber nicht alle europäischen Länder gehören dazu. Dennoch erstreckt sich die Schengen-Zone über den größten Teil unseres Kontinents, nimmt eine Fläche von 4 Millionen km² ein und hat über 420 Millionen Einwohner. (Quelle: Europäischer Rat)

4. Wie viele Länder sind aktuell im Schengen-Raum? Aktuell (Stand 2023) gehören 27 europäische Länder zum Schengen-Raum. Welche Länder das genau sind und welche nicht, haben wir in unserer Länderliste weiter unten aufgeführt.

5. Was ist der Unterschied zwischen der EU und dem Schengen-Raum? Nicht alle EU-Staaten sind automatisch im Schengen-Raum. Die EU ist ein politischer und wirtschaftlicher Zusammenschluss aus aktuell 27 Mitgliedsstaaten. Der Schengen-Raum ist ein Zusammenschluss von 27 Ländern zum freien Personenverkehr, zu denen auch Nicht-EU-Länder wie die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein zählen.

6. Seit wann gibt es den Schengen-Raum? Den Schengen-Raum gibt es seit 1985. Neben den 5 ersten Mitgliedsländern (Deutschland, Frankreich, Belgien, Luxemburg und die Niederlande) sind mittlerweile insgesamt 27 Staaten dem Schengen-Raum beigetreten.

7. Gehört Kroatien zum Schengen-Raum? Ja, seit dem 01. Januar 2023 ist Kroatien Teil des Schengen-Raums und Mitglied der EU.

8. Ist die Schweiz im Schengen-Raum? Ja, die Schweiz ist bereits seit dem 12. Dezember 2008 dem Schengener Abkommen beigetreten. Als EFTA-Staat (Europäisches Freihandelsabkommen) gehört die Schweiz zu den sogenannten assoziierten Schengen-Staaten.

9. Wie steht Bulgarien zum Schengen-Raum? Bulgarien ist aktuell (wie Rumänien) kein Schengen-Mitgliedstaat, obwohl sie das Schengener Übereinkommen bereits teilweise umsetzen. Beide Länder hoffen, bald zum Schengen-Raum dazuzugehören.

10. Ist England im Schengen-Raum? Nein, England war noch nie Schengen-Mitgliedstaat, auch nicht vor dem Austritt aus der EU.

schengen-raum

Welche Länder gehören zum Schengen-Raum?

27 Länder haben das Schengener Übereinkommen unterzeichnet (Stand 2023). Dazu gehören die meisten EU-Staaten, aber auch Länder, die nicht Teil der Europäischen Union sind.

  • 23 Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Frankreich, Deutschland, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Schweden, Finnland, Spanien, Portugal, Italien, Griechenland, Dänemark, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Tschechische Republik, Slowenien, Slowakei und Malta.
  • 4 assoziierte EFTA-Staaten: Island, Norwegen, Schweiz, Liechtenstein (somit alle Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation)

Schon gewusst? Die Azoren, Madeira und die Kanarischen Inseln sind Sonder-Mitglieder der EU und Teil der Schengen-Zone, obwohl sie nicht in Europa liegen.

Welche Länder gehören nicht zum Schengen-Raum?

Der Schengen-Raum ist weder ganz Europa, noch die gesamte EU, sondern muss als ein eigener Raum verstanden werden, der den freien Personenverkehr der Mitgliedstaaten ermöglicht.

1. EU-Länder die nicht zum Schengen-Raum gehören

Achtung, Stolperstein! Man könnte leichtgläubig meinen, alle EU-Länder wären Schengen-Länder, doch so ist es nicht! Es gibt Länder, die zur Europäischen Union gehören, aber nicht Teil der Schengen-Zone sind und umgekehrt.

Folgende EU-Länder gehören (noch) nicht zum Schengen-Raum :

  • Bulgarien (Schengen Teilanwender): wendet als EU-Mitglied den Schengen-Acquis bereits teilweise an und wartet auf die Vollmitgliedschaft. Bis dahin bleiben die Grenzkontrollen noch bestehen.
  • Irland: Irland hat eine Regelung zur Nichtbeteiligung am Schengen-Raum ausgehandelt.
  • Rumänien (Schengen Teilanwender): wendet als EU-Mitglied den Schengen-Acquis bereits teilweise an und wartet auf die Vollmitgliedschaft. Bis dahin bleiben die Grenzkontrollen noch bestehen.
  • Zypern: durchläuft einen Prozess, um dem Schengen-Raum beizutreten.

Das Vereinigte Königreich Großbritannien hat 2020 die EU verlassen, war aber auch vorher nie Mitglied des Schengen-Raums. Allerdings konnten Briten immer ohne Visum in andere europäische Länder reisen. Ab 2024 müssen allerdings alle Reisenden aus Großbritannien, ähnlich wie Touristen aus den USA, ein ETIAS beantragen. Drittstaatsangehörige hingegen brauchten und brauchen für Großbritannien in vielen Fällen ein extra Visum. Auch die Türkei gehört nicht zum Schengen-Raum und ist nicht Teil der EU, ebenso wie die Ukraine. Staatsbürger der Türkei und der Ukraine müssen folglich ein Schengen-Visum beantragen.

2. Länder Europas die nicht zum Schengen-Raum gehören

Zu den Ländern, die geographisch zu Europa gehören, aber nicht Teil des Schengen-Raums sind, gehören: Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Weißrussland, Bosnien und Herzegowina, Zypern, Georgien, Irland, Kosovo, Nord-Mazedonien, Moldau, Monaco, Montenegro, Rumänien, Russland, San Marino, Serbien, Türkei, Ukraine, Vereinigtes Königreich und die Vatikanstadt. Die europäischen Mikrostaaten Monaco, San Marino und die Vatikanstadt nehmen eine Sonderrolle ein! Obwohl Sie nicht zum Schengen-Raum gehören, sind die Grenzen offen und frei passierbar.

3. Überseegebiete von Schengen-Mitgliedsstaaten

Einige Gebiete, die von Mitgliedsländern der Schengen-Zone verwaltet werden, setzen das Schengener Abkommen nicht um. Für diese Gebiete muss ein gesondertes Visum beantragt werden. Dies gilt zum Beispiel für die DROM-COM Regionen Frankreichs oder für die Karibischen Niederlande.

Wie ist der Schengen-Raum entstanden? Eine kurze Geschichte

Rom ist nicht an einem Tag entstanden. Gleiches gilt für den Schengen-Raum. Alles begann 1985 mit 5 Mitgliedsländern der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). Am 14. Juni 1985 unterzeichneten die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich sowie die drei Benelux-Länder Belgien, Luxemburg und die Niederlande das Schengener Abkommen.

Alle Mitgliedsländer des Schengener Abkommens einigen sich auf:

  • die Abschaffung der Grenzkontrollen an den gemeinsamen Binnengrenzen
  • die Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit von Personen im Binnenmarkt 
  • eine verstärkte Zusammenarbeit in Bezug Zoll und Justiz
  • eine verstärkte polizeiliche Zusammenarbeit
  • eine erweiterte gemeinsame Datenbank, die dabei hilft schnell Informationen über Personen und Güter untereinander auszutauschen, um das Schengener Informationssystem (SIS) zu ermöglichen
  • gemeinsame Visa- und Asylbestimmungen, die mittlerweile im EU-Visakodex geregelt sind

Die Unterzeichnung des Schengener Abkommens 1985 war somit der erste Schritt zum Wegfall der Binnengrenzkontrollen in Europa. Nach 1985 folgte 1990 das Schengener Durchführungsübereinkommen, in dem im Detail festgelegt wurde, wie das neue Gebiet funktionieren soll und wie ein Exekutivausschuss die Anwendung des Vertrags überwachen wird. Die Umsetzung des Abkommens erfolgte erst am 26. März 1995. Im Oktober 1997 wurde das Schengener Abkommen in das EU-Recht integriert. Seitdem haben immer mehr europäische Länder das Schengener Übereinkommen unterzeichnet. Bis jetzt sind 27 Staaten dem Schengen-Gebiet beigetreten und setzen den Schengener Grenzkodex um.

Ursprung des Namens Schengen?

Schengen ist der Name einer Gemeinde in Luxemburg. Dort wurde das Abkommen 1985 unterzeichnet. Der Ort für die Geburtsstunde des Schengen-Raums wurde dabei nicht zufällig ausgewählt. Schengen liegt im Dreiländereck und ist ein Knotenpunkt in der Mitte Europas. Die geografische Lage ist mehr als symbolträchtig, da in Schengen unmittelbar die Grenzen von Deutschland, Frankreich und Luxemburg aufeinandertreffen. Da Symbolik in der Politik eine große Rolle spielt, wurde der Vertrag auf dem Ausflugsschiff Princesse Marie-Astrid unterzeichnet. Das Boot lag zu diesem Zeitpunkt auf der Mosel, ein Fluß, der drei der Unterzeichnerstaaten durchquert.

Welches Ziel verfolgt das Schengen-Gebiet?

Innerhalb des Schengen-Raums wurden mit der Unterzeichnung des Schengener Abkommens feste Grenzkontrollpunkte abgeschafft. Dies soll vor allem der Stärkung des europäischen Binnenmarktes dienen.

Wenn Menschen unkomplizierter von Staat zu Staat reisen können, erleichtert dies die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsländern. Das kontrollfreie Passieren der Grenzen innerhalb des Schengen-Gebiets kann unter bestimmten Bedingungen, was zur Wiedereinführung von Grenzkontrollen führt. Das ist allerdings nur möglich, wenn die öffentliche Sicherheit bedroht ist, so wie es zu Beginn der Corona-Pandemie der Fall war.

Gut zu wissen: Zollkontrollen wurden durch das Schengen-Abkommen nicht abgeschafft. Ob zwischen zwei Schengen-Ländern Waren kontrolliert werden, hängt von der Mitgliedschaft in der Europäischen Zollunion ab. Zwischen EU- und Nicht-EU-Ländern gibt es also noch Zollkontrollen, auch wenn diese Mitglieder des Schengen-Raums sind.

Wie funktioniert der Schengen-Raum?

Das 1985 unterzeichnete Schengener Abkommen basiert auf dem Prinzip der Freizügigkeit von Personen und regelt seither die Zirkulation der Mitgliedsländer:

  • Innerhalb des Schengen-Raums: Staatsangehörige der Mitgliedsländer sind innerhalb dieses Raums von Visum- und Passkontrollen befreit. Staatsangehörige der EU und von Schengen-Ländern können ohne Einschränkung reisen, indem sie einfach ihren Personalausweis mit sich führen.

 

  • Außerhalb des Schengen-Raums: Staatsangehörige außerhalb des Schengen-Raums und außerhalb der EU* sind in vielen Fällen verpflichtet, ein Visum bei den zuständigen Behörden zu beantragen und einen gültigen Reisepass vorzulegen. Darüber hinaus müssen sie auch eine Pflichtversicherung für die Dauer ihres Aufenthalts abschließen. Das Visum ist für einen bestimmten Zeitraum gültig (max. 90 Tage für einen Kurzaufenthalt). Ein ausländischer Reisender, der mit einem Visum das Recht hat, in ein Schengen-Land einzureisen, kann sich auch in den anderen Mitgliedstaaten des Schengen-Raums ohne Kontrollen frei bewegen. Darüber hinaus werden Flüge innerhalb dieses Gebietes als Inlandsflüge betrachtet.

*Bürger von circa 60 Drittstaaten sind für einen Kurzaufenthalt im Schengen-Raum nicht verpflichtet, ein Schengen-Visum zu beantragen. Sie gelten als visumbefreite Nationen. Dazu zählen zum Beispiel die USA, Japan und Großbritannien. Im Gegensatz dazu müssen mehr als 100 Nationen zwingend vor der Einreise in den Schengen-Raum ein Visum beantragen. Sie gelten als visumpflichtige Länder.

Wie funktioniert das Schengen-Visum?

Mit dem Schengener Abkommen wurden auch gemeinsame Visa- und Asylbestimmungen festgelegt. Die Bestimmungen für Schengen-Visa werden mittlerweile durch die EU-Visa-Vorordnung geregelt. Mit einem Schengen-Visum können sich visumpflichtige Bürger für einen bestimmten Zeitraum im Schengen-Raum frei bewegen.

Um ein Visum zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der Botschaft oder dem Konsulat einreichen. Sie stellen den Visumantrag immer bei der Auslandsvertretung des Schengen-Landes, in welchem Sie sich die meiste Zeit aufhalten.

Wenn Sie das Visum-Antragsformular ausgefüllt und alle erforderlichen Unterlagen samt Nachweis über eine Reisekrankenversicherung beigelegt haben, erhalten Sie in der Regel innerhalb von zwei Wochen bis zwei Monaten ein Visum. Ihr Visum ist ab der Ausstellung entweder ein Jahr oder länger gültig. In dieser Zeit können Sie für maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen in den Schengen-Raum reisen.

Wichtig: Wenn Sie in einem Schengen-Staat arbeiten oder studieren wollen, müssen Sie ein nationales Visum für längere Aufenthalte bei den nationalen Behörden beantragen. Ein Schengen-Visum für einen Kurzaufenthalt ist für diesen Zweck nicht erlaubt.

Warum brauche ich eine Reiseversicherung für den Schengen-Raum?

Unabhängig vom Zweck Ihres Aufenthalts im Schengen-Raum sind Sie als Antragsteller eines Schengen-Visums verpflichtet, eine Reiseversicherung abzuschließen. Die Versicherung muss die Kosten bei Krankheit, Notfall und Krankenhausaufenthalt decken können und gegebenenfalls die Rückführung im Todesfall garantieren.

Die Schengen-Reiseversicherung muss 3 Kriterien erfüllen:

  • medizinische Kosten in Höhe von mindestens 30.000 € (oder 34.000 US$) decken
  • für alle Länder des Schengen-Raums gültig sein
  • für die gesamte Dauer des Aufenthalts des Visumantragstellers gültig sein

Gut zu wissen: Im Falle einer Ablehnung des Visumantrags kann die Versicherung erstattet werden.

Wie kann mir AXA bei meiner Reise in den Schengen-Raum helfen?

Beantragen Sie rechtzeitig Ihr Visum! AXA hilft Ihnen mit Reisekrankenversicherungen für Schengen-Visa, die sämtliche EU-Visa-Anforderungen erfüllen. Mit AXA können Sie die passende Schengen-Reiseversicherung für den Schengen-Raum abschließen: egal ob Sie Tourist, Besucher, Geschäftsreisender oder Gastgeber ausländischer Gäste sind. AXA hat neben der Multi-Trip Versicherung auch zwei Versicherungspolicen, die Aufenthalte von bis zu 180 Tagen im Schengen-Raum möglich machen. Die AXA-Schengen-Versicherungen sind demzufolge nicht nur passend für kurzzeitige Schengen-Visa, sondern auch für nationale Visa über 90 Tage.

Die günstigste Versicherung kostet nur 22 € pro Reisewoche. Sie erhalten bei Abschluss umgehend ein Dokument per E-Mail zugeschickt, das Ihren Versicherungsschutz nachweist, sodass Sie Ihren Visumantrag sofort einreichen können.

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Wie beantrage ich ein Visum für Deutschland?

Was muss ich für Reisen in den Schengen-Raum beachten?

Als visumpflichtiger Drittstaatsangehöriger müssen Sie ein Schengen-Visum beantragen. Den Antrag stellen Sie bei der Botschaft des Landes, in welches Sie hauptsächlich reisen wollen. Für das Visum brauchen Sie zwingend eine passende Reisekrankenversicherung für den Schengen-Raum. Auch alle Bürger, die visumbefreit in die Schengen-Zone reisen, sollten sich mit einer Reisekrankenversicherung absichern.

Schengen-Raum: Was ist das?

Der Schengen-Raum ist ein Zusammenschluss von 27 europäischen Ländern, zwischen denen die Grenzkontrollen abgeschafft wurden. Vertragliche Basis des Schengen-Raums ist das Schengener Abkommen von 1985. Auch Drittstaatsangehörige mit einem Schengen-Visum können sich innerhalb in allen Schengen-Mitgliedsländern frei bewegen.

Wer gehört nicht zum Schengen-Raum?

Die EU-Länder Bulgarien, Irland, Rumänien und Zypern gehören nicht zum Schengen-Raum. Außerdem gehören folgende Länder Europas weder zur EU- noch zum Schengen-Raum: Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Weißrussland, Bosnien und Herzegowina Georgien Kosovo Nord Mazedonien Moldau Montenegro Russland Serbien Türkei Ukraine und das Vereinigte Königreich Großbritannien.