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Aufenthaltstitel Deutschland: Rechte, Voraussetzungen und Beantragung

Sie kommen aus einem Drittstaat und möchten nach Deutschland kommen? Ausländische Staatsangehörigkeit müssen in der Regel einen Aufenthaltstitel besitzen, um sich in Deutschland rechtmäßig aufhalten zu dürfen. Welche deutschen Aufenthaltstitel Sie benötigen, hängt vom Zweck und der Dauer Ihres Aufenthalts ab. In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um Ihren Aufenthaltstitel für Deutschland korrekt und erfolgreich zu beantragen.

Inhaltsangabe:

Wer braucht einen Aufenthaltstitel für Deutschland?

Personen aus Ländern, die nicht der EU und dem Schengen-Raum angehören, benötigen eine Genehmigung, um nach Deutschland einzureisen. Welche Art von Aufenthaltstitel Sie beantragen müssen, hängt vom Reise- und Aufenthaltszweck ab. Für Aufenthalte bis zu 90 Tage kann ein sogenanntes Schengen-Visum genutzt werden. Wer längerfristig oder dauerhaft in Deutschland leben möchte, benötigt dagegen ein nationales Visum für die Einreise nach Deutschland und kann anschließend eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.

Ausnahmen gelten für Staatsangehörige aus Japan, Australien, Kanada, Israel, der Republik Korea, Neuseeland, Großbritannien, Nordirland und den USA (Quelle: Auswärtiges Amt). Sie dürfen auch ohne Visum für einen längerfristigen Aufenthalt nach Deutschland reisen. Durch bilaterale Abkommen können sie den erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach ihrer Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland beantragen. Es wird empfohlen, dies so bald wie möglich nach Einreise zu machen.

EU-Bürger benötigen in der Regel keinen Aufenthaltstitel. Hier greift das Prinzip der Freizügigkeit, dass es den Bürgern der Europäischen Union ermöglicht, sich frei in den Mitgliedsstaaten zu bewegen, zu arbeiten und zu leben. Außerdem gilt das Aufenthaltsgesetz neben freizügigkeitsberechtigten Unionsbürger auch nicht für deren Familienangehörige sowie für Diplomaten.

Wie viele Aufenthaltstitel gibt es in Deutschland?

Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) unterscheidet zwischen sieben verschiedenen Aufenthaltstiteln für Deutschland. Zwei Aufenthaltstitel werden unbefristet erteilt (die sogenannte Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU). Die übrigen Titel werden nur befristet ausgestellt. Eine Verlängerung ist möglich, wenn die Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung weiterhin vorliegen und ein Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen wurde.

Aufenthaltstitel Deutschland Übersicht:

  1. Visum (befristet)
  2. Aufenthaltserlaubnis (befristet)
  3. ICT-Karte (befristet)
  4. Mobile-ICT-Karte (befristet)
  5. Blaue Karte EU (befristet)
  6. Niederlassungserlaubnis (unbefristet)
  7. Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU (unbefristet)

Gut zu wissen: Die Aufenthaltsgestattung und die Duldung sind keine Aufenthaltstitel. Die Aufenthaltsgestattung gewährt Asylsuchenden lediglich für die Dauer des Asylverfahrens ein Aufenthaltsrecht. Demgegenüber ist der geduldete Aufenthalt nicht rechtmäßig (aber auch nicht strafbar). Geduldete Personen bleiben weiterhin ausreisepflichtig, allerdings kann die Abschiebung gerade nicht durchgeführt werden. (Quelle: Informationsverbund Asyl und Migration)

Worin unterscheiden sich die Aufenthaltstitel für Deutschland?

Die sieben Aufenthaltstitel unterscheiden sich grundsätzlich in ihren Voraussetzungen, ihrer Gültigkeit, ihren Gebühren, der Mobilität innerhalb der EU sowie beim Zugang zum Arbeitsmarkt. Auch die Beantragung ist unterschiedlich. So wird ein Visum vor der Reise bei der deutschen Auslandsvertretung gestellt und ermöglicht visumpflichtigen Staatsangehörigen die erstmalige Einreise nach Deutschland. Die restlichen Aufenthaltstitel werden hingegen vor Ort in Deutschland bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt. Ob Sie ein Visum für Ihre Reise nach Deutschland brauchen oder nicht, können Sie weiter unten im Artikel erfahren.

1. Visum

Aufenthaltstitel, die vor der Einreise von einer deutschen Auslandsvertretung ausgestellt werden, heißen Visum. Das Visum ist ein selbständiger deutscher Aufenthaltstitel laut Aufenthaltsgesetz (§§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1). Beantragt werden kann ein Schengen-Visum (für Kurzaufenthalte bis 90 Tage) oder ein nationales Visum für Deutschland (für langfristige Aufenthalte über 90 Tage). Der Visumantrag wird bei einer deutschen Auslandsvertretung (deutschen Botschaft oder deutschem Konsulat) gestellt werden. Ein nationales Visum wird in der Regel für sechs Monate ausgestellt und kann in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden.

  • Gültigkeit/Aufenthaltsdauer: ein Kurzvisum berechtigt zu einem Aufenthalt bis zu 90 Tagen in einem 180-Tage-Zeitraum, ein Langzeitvisum zu einem Aufenthalt bis zu 6 Monaten.
  • Mobilität: Mit beiden Visa können Sie sich frei im Schengen-Raum bewegen, sich allerdings maximal 90 Tage (in einem 180-Tage-Zeitraum) in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten.
  • Kosten: Ein Schengen-Visum kostet in der Regel 80 Euro, ein Langzeitvisum 75 Euro.

2. Aufenthaltserlaubnis

Eine Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel für Deutschland. Er wird in folgenden Gründen erteilt: Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung (§§ 16-17 AufenthG), Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit (§§ 18-21 AufenthG), Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen (§§ 22-26 AufenthG), Aufenthalt aus familiären Gründen (§§ 27-36 AufenthG). Die Aufenthaltserlaubnis kann verlängert werden, wenn der Zweck des Aufenthalts gleich geblieben ist (Studium, Arbeit, familiäre Gründe). Ausschlaggebend für eine Verlängerung ist außerdem, ob der Verpflichtung nachgekommen wurde, sich an einem Integrationskurs zu beteiligen.

  • Gültigkeit/Aufenthaltsdauer: Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für drei Jahre ausgestellt und kann danach verlängert werden. In manchen Fällen kann bereits nach drei Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragt werden, spätestens aber nach fünf Jahren, wenn Sie ihren Lebensunterhalt sichern können und die deutsche Sprache gut beherrschen (Niveau A2). (Quelle: BAMF)
  • Mobilität: Wenn Sie eine deutsche Aufenthaltserlaubnis besitzen, dürfen Sie sich bis zu 90 Tage in einem anderen EU-Staat aufhalten, aber dort nicht wohnen und/oder arbeiten.
  • Kosten: Für die Erteilung oder Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis ist im Regelfall eine Gebühr in Höhe von 93 bis 100 Euro zu entrichten. (Quelle: Bundestag)

3. und 4. ICT-Karte & Mobile-ICT-Karte

Die ICT-Karte und die Mobile-ICT-Karte sind spezielle Aufenthaltstitel für unternehmensinterne Transfers von Führungskräften, Spezialisten und Trainees. Sie werden erteilt, wenn ein Drittstaatsangehöriger für eine begrenzte Zeit in einer deutschen Niederlassung für eine begrenzte Zeit tätig wird. Der unternehmensinterne Transfer muss in Deutschland mindestens 90 Tage dauern. Andernfalls kommt die Beantragung einer ICT-Karte nicht in Betracht. Weitere Einzelheiten werden im Aufenthaltsgesetz §§ 19b geregelt.
Gut zu wissen: Wird in Deutschland eine ICT-Karte oder Mobile-ICT-Karte erteilt, erhalten Ehepartner bzw. Lebenspartner und minderjährige, ledige Kinder für denselben Zeitraum ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis (Quelle: BAMF).

  • Gültigkeit/Aufenthaltsdauer: Sie wird maximal für 3 Jahre erteilt werden, bei Trainees maximal 1 Jahr.
  • Mobilität: Mit der ICT-Karte können Sie 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in einer anderen europäischen Niederlassung Ihres Unternehmens arbeiten. Ihr Arbeitgeber muss nur die zuständigen Behörden informieren. Gleiches gilt, wenn Sie mit einer ICT-Karte eines anderen Landes nach Deutschland kommen wollen.
  • Kosten: Für die Erteilung einer ICT-Karte werden Gebühren von 100 Euro fällig. Für eine Mobile-ICT-Karte 80 Euro. (Quelle: Bundesministerium Justiz)

5. Blaue Karte EU

Die Blaue Karte EU ist ein befristeter Aufenthaltstitel für akademische Fachkräfte, für Absolventen einer qualifizierten Ausbildung in Deutschland sowie für Selbständige. Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel, der es hochqualifizierten Drittstaatsangehörigen ermöglicht, in einem EU-Mitgliedsland (also auch Deutschland und Österreich) zu arbeiten und zu leben. Die Blaue Karte EU ähnelt in gewisser Weise der Green Card in den USA. Für den Erhalt einer Blauen Karte EU müssen Sie bestimmte Voraussetzungen (Hochschulabschluss, Arbeitsvertrag und Mindestgehaltsgrenze) erfüllen. Bei Mangelberufen ist die Gehaltsgrenze niedriger, um mehr qualifizierte Fachkräfte nach Deutschland zu holen. Inhaber einer Blauen Karte EU haben deutliche Vorzüge. So wird Ihnen bereits nach kürzerer Zeit eine unbefristete Niederlassungserlaubnis ausgestellt und die Möglichkeit des Familiennachzugs wird erleichtert. Auch kann man sich mit einer Blauen Karte EU bis zu zwölf Monate im Ausland aufhalten, ohne dass sie erlischt.

  • Gültigkeit/Aufenthaltsdauer: Die Blaue Karte EU wird grundsätzlich für die Dauer von vier Jahren erteilt. Wenn der Arbeitsvertrag kürzer als vier Jahre ist, dann wird auch die Gültigkeit der Aufenthaltsgenehmigung angepasst. Nach fünf Jahren können Sie einen Daueraufenthalt-EU beantragen.
  • Mobilität: Wenn Sie bereits mindestens 18 Monaten eine Blaue Karte EU besitzen, können Sie für eine Beschäftigung visumfrei in ein anderes EU-Land reisen. Dort beantragen Sie die Blaue Karte EU des jeweiligen Landes innerhalb eines Monats nach der Einreise bei der zuständigen Behörde. (Quelle: BAMF)
  • Kosten: Für die Erteilung einer Blauen Karte EU ist im Regelfall eine Gebühr in Höhe von 100 Euro zu entrichten. Für türkische Staatsangehörige gilt eine verminderte Gebührenordnung. (Quelle: Stadt Berlin)

6. Niederlassungserlaubnis

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der es Ausländern ermöglicht, sich dauerhaft im Land niederzulassen und ohne zeitliche Befristung zu arbeiten und zu leben. Er bietet eine weitgehende Gleichstellung mit deutschen Staatsangehörigen, zum Beispiel beim Arbeitsmarktzugang und bei sozialen Leistungen. Im Gegensatz zur Aufenthaltserlaubnis oder zur Blauen Karte EU, die zeitlich begrenzt sind, bietet die Niederlassungserlaubnis eine langfristige Perspektive für Menschen, die in Deutschland bleiben möchten.

  • Gültigkeit/Aufenthaltsdauer: unbegrenzt
  • Kosten: allgemein 113 Euro (für türkische Staatsbürger gilt eine reduzierte Gebühr), für Selbstständige 124 Euro, für Hochqualifizierte 147 Euro
  • Mobilität: Mit der Niederlassungserlaubnis dürfen Sie sich bis zu 90 Tage in einem anderen EU-Land aufhalten. Sie dürfen dort aber nicht wohnen oder arbeiten. Sie können Deutschland bis zu sechs Monate verlassen, bevor der Titel erlöscht (es gibt allerdings verschiedene Ausnahmeregelungen). Mit der Niederlassungserlaubnis ist im Gegensatz zum Daueraufenthalt EU keine visafreie Niederlassung in einem anderen Schengen-Staat möglich.

7. Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und eine besondere Form der Niederlassungserlaubnis. Mit der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU haben Sie nicht nur in Deutschland das Recht zu leben und zu arbeiten, sondern auch die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis zum Leben und Arbeiten in anderen EU-Staaten zu bekommen. Das heißt, dass der Daueraufenthalt EU im Unterschied zur Niederlassungserlaubnis eine erweiterte Mobilität innerhalb der EU ermöglicht. Sie können den Titel auch zusätzlich zu einer Niederlassungserlaubnis beantragen.

  • Gültigkeit/Aufenthaltsdauer: unbegrenzt
  • Kosten: 109 Euro (für türkische Staatsbürger gilt eine reduzierte Gebühr)
  • Mobilität: Wenn Sie sich außerhalb der EU (oder in den EU-Ländern Dänemark und Irland) aufhalten wollen, können Sie Deutschland bis zu zwölf Monate verlassen. Wenn Sie in einen anderen Mitgliedstaat der EU (ausgenommen Irland und Dänemark) umziehen wollen, können Sie sich dort bis zu sechs Jahre aufhalten, danach erlischt der Titel in Deutschland. Sie müssen kein Visum im anderen Mitgliedstaat beantragen und können vor Ort einen Aufenthaltstitel (zum Beispiel eine neuen Daueraufenthalt EU in dem jeweiligen Land) beantragen.

Mit welchem Aufenthaltstitel kann ich in Deutschland arbeiten?

Ausländer aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes können in Deutschland nur arbeiten, wenn ihr Aufenthaltstitel es ausdrücklich erlaubt. Zum Beispiel ist eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung (§§ 16-17 AufenthG) oder zum Zweck der Erwerbstätigkeit (§§ 18 ff. AufenthG) gleichzeitig eine befristete Arbeitserlaubnis. Im Folgenden geben wir Ihnen eine Übersicht der Aufenthaltstitel mit denen Sie in Deutschland arbeiten können und mit welchen nicht:

  • Visum: Mit einem Kurzzeitvisum (Schengen-Visum) dürfen Sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, aber an Geschäftstreffen oder Messen teilnehmen. Dafür müssen Sie ein Schengen-Visum zu geschäftlichen Zwecken beantragen. Wollen Sie in Deutschland arbeiten oder beabsichtigen zu arbeiten, dann müssen Sie explizit ein Arbeitsvisum, ein Ausbildungsvisum oder ein Visum zur Arbeitsplatzsuche als Langzeitvisum (nationales Visum) beantragen.
     
  • Aufenthaltserlaubnis: Eine Aufenthaltserlaubnis gibt nicht automatisch die Möglichkeit, in Deutschland zu arbeiten. Der Vermerk “Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit” muss explizit auf der Aufenthaltserlaubnis (auf dem elektronischen Aufenthaltstitels oder auf dem Klebeetikett) vermerkt sein. Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung (§§ 16-17 AufenthG) oder zum Zweck der Erwerbstätigkeit (§§ 18-21 AufenthG) gestattet beispielsweise das Arbeiten in Deutschland. (Quelle: BMI)
     
  • ICT-Karte und Mobile-ICT-Karte: Die ICT-Karte ermöglicht Führungskräften, Spezialistinnen und Spezialisten oder Trainees aus dem Ausland für einen befristeten Zeitraum in einer deutschen Niederlassung zu arbeiten. Die ICT-Karte ist immer in dem Land zu beantragen, in dem der längste Aufenthalt geplant ist. Wenn Sie in mehrere europäische Länder entsandt werden, beantragen Sie die ICT-Karte in dem Land, wo der längste Aufenthalt stattfindet und dann die Mobile-ICT-Karte für das andere Land, in welchem Sie sich nicht so lange aufhalten. Denn eine Mobile-ICT-Karte kann nur ausgestellt werden, wenn eine gültige ICT-Karte eines anderen Mitgliedstaats vorliegt. (Quelle: BAMF)
     
  • Blaue Karte EU: Dieser deutsche Aufenthaltstitel ermöglicht Hochschulabsolventen aus dem Ausland mit einem Arbeitsvertrag oder einer verbindlichen Stellenzusage in Deutschland zu arbeiten.
     
  • Niederlassungserlaubnis: der unbefristete Aufenthaltstitel berechtigt zur Ausübung jeder Erwerbstätigkeit.
     
  • Daueraufenthalt EU: Der unbefristete Aufenthaltstitel berechtigt zur Ausübung jeder Erwerbstätigkeit - grundsätzlich auch in allen anderen EU-Ländern (außer Irland und Dänemark). Mit einer in Deutschland erteilten Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU können Sie grundsätzlich in ein anderes EU-Land weiterziehen und dort zum Arbeiten eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Manche EU-Mitgliedstaaten führen jedoch einen Arbeitsmarkttest durch. Informieren Sie sich dazu vorab bei dem jeweiligen Mitgliedstaat. (Quelle: BAMF

Gut zu wissen: Auch wenn Sie noch keinen Aufenthaltstitel besitzen, sondern Asylbewerber oder Geduldeter sind, können Sie nach 3 Monate ab Ankunft in Deutschland einer Beschäftigung nachgehen. Allerdings müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen und die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde und der Bundesagentur für Arbeit einholen. Dies gilt auch bei einer geringfügigen Beschäftigung. Wenn Sie bereits 4 Jahre in Deutschland sind, dann fällt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit weg.

Wer bekommt einen unbefristeten Aufenthaltstitel für Deutschland?

Um einen unbefristeten Aufenthaltstitel wie die Niederlassungserlaubnis oder den Daueraufenthalt EU zu erhalten, müssen Sie schon einige Jahre in Deutschland gelebt haben und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis:

  • Sie besitzen seit 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland,
  • Sie (oder Ihre Ehegatte für Sie) haben 60 Monate lang Beiträge in eine Rentenversicherung eingezahlt,
  • Ihr Lebensunterhalt und der Ihrer Familienangehörigen ist durch regelmäßige Einkünfte gesichert
  • Sie verfügen über Deutschkenntnisse auf Niveau B1 und haben Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
  • Sie haben ausreichend Wohnraum für sich und Ihre Familienangehörigen
  • Es gibt keine Bedenken in Bezug auf die öffentlichen Sicherheit oder Ordnung

Es gibt in bestimmten Fällen verkürzte Wartezeiten auf eine Niederlassungserlaubnis. So können Fachkräfte oder Forschende bereits nach vier Jahren eine Niederlassungserlaubnis für Deutschland beantragen. Absolventen eines Studiums oder einer Berufsausbildung können die Erlaubnis früher erhalten, ebenso wie Beamte, Inhaber der Blauen Karte EU (bereits nach 33 Monaten, bei guten deutschen Sprachkenntnissen sogar nach 21 Monaten), Selbstständige und Familienangehörige einer deutschen Person. Detaillierte Informationen erhalten Sie auf der Webseite des BAMF.

Voraussetzungen für Daueraufenthalt EU:

  • Sie besitzen seit 5 Jahren eine Aufenthaltstitel in Deutschland (Zeiten in einem anderen EU-Land können in bestimmten Fällen angerechnet werden),
  • Aufgrund Ihrer Erwerbstätigkeit haben Sie mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt,
  • Ihr Lebensunterhalt und der Ihrer Familienangehörigen ist durch regelmäßige Einkünfte gesichert
  • Sie verfügen über Deutschkenntnisse auf Niveau B1 und haben Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
  • Sie haben ausreichend Wohnraum für sich und Ihre Familienangehörigen
  • Es gibt keine Bedenken in Bezug auf die öffentlichen Sicherheit oder Ordnung

Gut zu wissen: Bei bestimmten Aufenthaltstiteln, wie zum Beispiel bei einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen oder zum Zweck der Ausbildung ist die Erteilung eines Daueraufenthaltes EU ausgeschlossen. (Quelle: Make it in Germany)

Wie wird ein Aufenthaltstitel beantragt und ausgestellt?

Sie beantragen den Aufenthaltstitel (außer das Visum) bei der zuständigen Ausländerbehörde in Ihrem Wohnort in Deutschland. Die Bearbeitung eines Aufenthaltstitels dauert in der Regel fünf bis sechs Wochen. Achten Sie immer darauf, dass Ihr alter Aufenthaltstitel bei einer erneuten Beantragung noch gültig ist. Kümmern Sie sich also rechtzeitig um den Antrag beziehungsweise die Verlängerung.

Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird, erhalten Sie einen sogenannten elektronischen Aufenthaltstitel (eAT). Auf der Plastikkarte im Scheckkartenformat sind persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Adresse), biometrische Merkmale (Lichtbild und Fingerabdrücke) sowie Nebenbestimmungen (Auflagen) gespeichert.

Unterschiede beim Visum: Ein Deutschland Visum beantragen Sie hingegen vor der Einreise nach Deutschland - und zwar bei der deutschen Botschaft oder bei einem deutschen Konsulat im Ihrem Heimatland oder Land Ihres Aufenthaltes. Die Bearbeitungszeit von Visa hängt von der Art des Visums ab. Schengen-Visa (Kurzzeitvisa) werden in der Regel innerhalb von 14 Arbeitstagen ausgestellt, nationale Visa (Langzeitvisa) können mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Visa werden nicht elektronisch ausgestellt, sondern als Klebeetikett in Ihr Reisedokument geklebt.

Brauche ich ein Visum für die Einreise nach Deutschland?

Sie möchten als Drittstaatsangehöriger einen Aufenthaltstitel wie beispielsweise die Blaue Karte EU, die ICT- Karte oder eine befristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen? Dann müssen Sie zunächst prüfen, ob Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland brauchen.

Es gibt visumbefreite Staaten sowie visumpflichtige Staaten. Aber Achtung, es gibt Unterschiede bei der Visumpflicht, je nachdem, ob Sie für einen kurzfristigen Aufenthalt zu touristischen oder privaten Zwecken nach Deutschland reisen oder sich längerfristig in Deutschland aufhalten.

In diesem Kapitel gehen wir nur auf langfristige Aufenthalte (Langzeitvisa bzw. auch nationale Visa genannt) ein! Die Mehrheit der Drittstaaten ist für einen Langzeitaufenthalt in Deutschland visumpflichtig! Auf dem Informationsblatt des BAMF wird gut verdeutlicht, wie Sie zunächst mit einem Visum nach Deutschland reisen, um vor Ort beispielsweise die Blaue Karte EU zu beantragen.

Ausnahmen bilden nur Japan, Australien, Kanada, Israel, die Republik Korea, Neuseeland, Großbritannien, Nordirland und die USA. Staatsangehörige dieser Länder dürfen auch ohne Visum für einen längerfristigen Aufenthalt nach Deutschland reisen. Durch bilaterale Abkommen können sie den erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach ihrer Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland beantragen.

Gut zu wissen: Ab 2025 ist für visumbefreite Reisende ein ETIAS notwendig! Laut der Europäischen Union wird ab 2025 das ETIAS-Einreiseformular für eine Reise nach Deutschland und den Schengen-Raum verlangt.

Brauche ich eine Krankenversicherung in Deutschland?

Ja, wenn Sie einen Aufenthaltstitel beantragen möchten, müssen Sie nachweisen, dass Sie ausreichend durch eine Krankenversicherung abgesichert sind, denn eine Versicherung gehört laut Aufenthaltsgesetz zur Sicherung des Lebensunterhaltes (§ 2 Abs. 3 AufenthG). Auch alle in Deutschland lebenden Einwohner müssen eine Krankenversicherung haben. Sie haben die Wahl zwischen einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung.

Bei den meisten Aufenthaltstiteln treten sie automatisch der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland bei, da in Deutschland Versicherungspflicht besteht. Wenn Sie also zum Arbeiten oder Studieren nach Deutschland kommen, sind Sie bei einer deutschen Krankenkasse (TK, AOK, DAK etc.) pflichtversichert. Sollten Sie nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sein wollen, dann müssen die Leistungen Ihrer privaten Krankenversicherung mindestens denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.

Unterschiede beim Visum: Wenn Sie für die Einreise nach Deutschland ein Schengen-Visum beantragen müssen, brauchen Sie obligatorisch eine private Reisekrankenversicherung, die folgende Bedingungen erfüllt:

  • Mindestdeckung von 30.000 Euro vorweisen
  • Sie deckt mögliche Kosten im Zusammenhang mit dringender medizinischer Versorgung, Notfallkrankenhausbehandlung, gesundheitlicher Rückführung und im Todesfall ab
  • In allen Mitgliedstaaten des Schengen-Raums gültig (nicht nur Frankreich!)
  • Ihre Gültigkeitsdauer muss mit der Dauer des Aufenthalts im Schengen-Raum übereinstimmen.
  • Eine von allen Konsulaten und Botschaften der Schengen-Länder zugelassenen Versicherungsgesellschaft sein

Sollten Sie aus Japan, Australien, Kanada, Israel, Korea, Neuseeland, Großbritannien, Nordirland oder den USA stammen und visumfrei nach Deutschland reisen, dann ist eine private Reisekrankenversicherung zwar nicht zwingend, aber sehr ratsam. Denn nur so können Sie sich vor hohen Kosten für eine medizinische Versorgung bei einem Unfall oder einer Krankheit schützen.

Welche Reiseversicherung für ein Visum wählen?

Gemäß dem Schengen-Visakodex müssen Antragsteller für ein Visum unbedingt einen Nachweis über eine Reiseversicherung beifügen, die die obigen Bedingungen erfüllt. Ohne diese Versicherungsbescheinigung wird Ihr Visumantrag abgelehnt.

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Wie lange ist ein Aufenthaltstitel gültig?

Das kommt auf den Aufenthaltstitel an und kann ganz unterschiedlich sein. Ein Visum kann 3 Monate oder 6 Monate gültig sein, eine Aufenthaltserlaubnis in der Regel 3 Jahre und eine Blaue Karte EU grundsätzlich 4 Jahre - eventuell aber auch kürzer - wenn der Arbeitsvertrag nicht für vier Jahre ausgestellt wird. Die Niederlassungserlaubnis und der Daueraufenthalt EU sind unbefristet.

Mit welchem Aufenthaltstitel darf man reisen?

Wenn Sie einen deutschen Aufenthaltstitel und einen gültigen Pass haben - dürfen Sie auch außerhalb Deutschlands verreisen. Mit allen Aufenthaltstiteln können Sie bis zu 90 Tage (in einem Zeitraum von 180 Tagen) in alle anderen EU-Staaten reisen. Mit der Blauen Karte EU können Sie sich nach 18 Monaten in Deutschland auch in einem anderen EU-Land niederlassen und dort eine Blaue Karte EU beantragen. Mit dem Daueraufenthalt EU können Sie sich ebenfalls in jedem anderen EU-Land niederlassen und einen neuen Aufenthaltstitel beantragen.

Wo wird der Aufenthaltstitel in Deutschland beantragt?

Je nachdem - um was für einen Aufenthaltstitel für Deutschland es sich handelt, sind unterschiedliche Stellen für die Beantragung zuständig. Ein Visum können Sie bei der zuständigen deutschen Botschaft Ihres Landes beantragen. Für alle anderen Aufenthaltstitel müssen Sie sich an die zuständige Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort wenden. Familienangehörige im Ausland müssen den Aufenthaltstitel als Visum bei einer deutschen Botschaft beantragen.

Ist eine Wiedereinreise nach Deutschland mit einem Aufenthaltstitel möglich?

Auslandsreisen sind grundsätzlich mit einem Aufenthaltstitel und einem gültigen Pass möglich. Nur Menschen mit Duldung oder Asylbewerber dürfen das Bundesgebiet nicht verlassen. Aber Achtung: Wenn Sie länger als 6 Monate verreisen - wird eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland ungültig. Eine Blaue Karte EU erlischt ab 12 Monaten Auslandsaufenthalt. Achten Sie also bei der Wiedereinreise nach Deutschland darauf - dass Ihr Aufenthaltstitel für Deutschland noch gültig ist. Alle Bedingungen (je nach Aufenthaltstitel) finden Sie auf der Seite der Stadt Berlin. Sollte Ihre Aufenthaltsgenehmigung vor einer Wiedereinreise abgelaufen sein oder Sie Ihren elektronischen Aufenthaltstitel vergessen haben - konsultieren Sie diese Seite zum Thema Wiedereinreise nach Deutschland mit Aufenthaltstitel.