Leistungen unserer Schengen-Visum Versicherungen

Bei der Beantragung eines Schengen-Visums spielt die passende Reiseversicherung eine wichtige Rolle, denn sollten Sie nicht die richtige Versicherung wählen, wird Ihr Visum abgelehnt. AXA bietet mit seinen drei Produkten – Low Cost, Europe Travel und Multi-Trip – erstklassige Versicherungen, die nicht nur alle Anforderungen für einen Visumantrag erfüllen, sondern darüber hinaus viele zusätzliche Leistungen bieten. Unsere Versicherungen sind online abschließbar und zeichnen sich durch ihren umfassenden Schutz aus, sodass Reisende mit einem guten Gefühl in ihr Abenteuer Europa starten können. Im Folgenden werden die Gewährleistungen und Besonderheiten der einzelnen AXA-Schengen-Versicherungen näher erklären, damit Sie die richtige Entscheidung treffen können.

Inhaltsangabe:

Was ist eine Schengen-Visumversicherung?

Die Schengen-Reiseversicherung ist eine spezielle Versicherung, die obligatorisch für die Beantragung eines Schengen-Visums ist. Dabei muss die Versicherung bestimmte Kriterien erfüllen:

  1. Sie muss eine Mindestdeckung von 30.000 Euro für medizinische Notfälle bieten
  2. Sie muss für den gesamten Aufenthalt in Schengen-Staaten gelten
  3. Sie muss den Rücktransportkosten im Krankheitsfall oder im Todesfall abdecken
  4. Sie muss in allen Schengen-Staaten gültig sein
  5. Sie muss von allen Botschaften der Schengen-Staaten anerkannt sein

Diese Art der Versicherung ist jedoch nicht nur für Visa-Antragsteller wichtig; sie ist auch ideal für Reisende, die kein Visum benötigen, aber ihren Aufenthalt in Europa umfassend absichern möchten. So können Sie entspannt reisen und sich auf das Wesentliche konzentrieren und im Notfall übernimmt AXA die Kosten für Sie.

Alle AXA Visum-Versicherungen im Überblick

Leistungen Low cost Europe travel Multi trip
Maximale Dauer der einzelnen Reise
Maximale Dauer der einzelnen Reise Gültigkeitsdauer des Visums: bis zu 180 Tage Gültigkeitsdauer des Visums: bis zu 180 Tage Gültigkeitsdauer des Visums bis zu 12 Monaten (maximal 90 aufeinanderfolgende Tage pro Reise)
Geografische Abdeckung
Geografische Abdeckung Schutz in allen Ländern des Schengen-Raums Allen Ländern des Schengen-Raums + Großbritannien, Irland und Zypern Allen Ländern des Schengen-Raums + Großbritannien, Irland und Zypern
24/7 Medizinische Telekonsultation
24/7 Medizinische Telekonsultation
Erstattung im Falle einer Visumverweigerung
Erstattung im Falle einer Visumverweigerung
Übernahme medizinischer Kosten
Übernahme medizinischer Kosten Maximal 30.000 € Maximal 100.000 € Maximal 100.000 €
Medizinische und chirurgische Gebühren, örtlich verschriebene Medikamente, Krankenhauskosten
Medizinische und chirurgische Gebühren, örtlich verschriebene Medikamente, Krankenhauskosten Maximal 30.000 € Maximal 100.000 € Maximal 100.000 €
Zahnärztliche Notversorgung
Zahnärztliche Notversorgung 150 € pro versicherter Person 150 € pro versicherter Person 150 € pro versicherter Person
Beistand, Rückführung oder Transport nach einem medizinischen Zwischenfall oder Krankenhausaufenthalt
Beistand, Rückführung oder Transport nach einem medizinischen Zwischenfall oder Krankenhausaufenthalt
Rückführung oder Transport der versicherten Partei
Rückführung oder Transport der versicherten Partei
Rückführung von Gepäck
Rückführung von Gepäck
Rückführung der anderen versicherten Parteien, die das Opfer begleiten
Rückführung der anderen versicherten Parteien, die das Opfer begleiten X
Beistand für eine alleinreisende versicherte Partei
Beistand für eine alleinreisende versicherte Partei X
Verlängerung des Aufenthalts der versicherten Partei
Verlängerung des Aufenthalts der versicherten Partei X
Rückkehr nach dem ursprünglich vorgesehenen Datum
Rückkehr nach dem ursprünglich vorgesehenen Datum X
Kosten für Suche und Bergung
Kosten für Suche und Bergung X
Beistand im Todesfall
Beistand im Todesfall
Rückführung sterblichen Überreste und Bestattung
Rückführung sterblichen Überreste und Bestattung
Beistand bei Formalitäten
Beistand bei Formalitäten
Rückführung von Gepäck
Rückführung von Gepäck
Vorzeitige Rückführung der anderen versicherten Parteien
Vorzeitige Rückführung der anderen versicherten Parteien
Interventionsobergrenze für medizinische Kosten
Interventionsobergrenze für medizinische Kosten Maximal 30.000 € Maximal 100.000 € Maximal 100.000 €
Selbstbeteiligung: Kosten für die Erstattung per Überweisung außerhalb der Europäischen Union
Selbstbeteiligung: Kosten für die Erstattung per Überweisung außerhalb der Europäischen Union 20 € 20 € 20 €
Reisebeistand
Reisebeistand X
Übermittlung dringender Mitteilungen
Übermittlung dringender Mitteilungen X
Zahlung von Kommunikationskosten
Zahlung von Kommunikationskosten X Maximal 100 € Maximal 100 €
Übersendung von unverzichtbaren Medikamenten, Brillen, Kontaktlinsen und Prothesen
Übersendung von unverzichtbaren Medikamenten, Brillen, Kontaktlinsen und Prothesen X
Tagegeld
Tagegeld X Maximal 500 € Maximal 500 €
Diebstahl von Ausweis- und Reisedokumenten
Diebstahl von Ausweis- und Reisedokumenten X Maximal 100 € Maximal 100 €
Dringende vorzeitige Rückkehr einer versicherten Person
Dringende vorzeitige Rückkehr einer versicherten Person X

Schengen-Reiseversicherung AXA Low Cost

Die Low-Cost-Versicherung erfüllt alle Anforderungen, die eine Reiseversicherung für ein Schengen-Visum erfüllen muss und das zum besten Preis. Die Versicherung ist für Reisen im Schengen-Raum gültig und weist die Mindestdeckung für ein Schengen-Visum von 30.000 Euro für Gesundheits-, Krankenhaus- und Rückführungskosten auf. Die Leistungen der Low-Cost-Versicherung können Sie für einen Aufenthalt von bis zu 180 aufeinanderfolgenden Tagen, das heißt 6 Monaten in Anspruch nehmen.

Die Versicherung ist ideal für:

  • Reisende, die eine günstige Schengen-Reiseversicherung abschließen wollen

Folgende Länder werden abgedeckt:

  • alle Länder des Schengen-Raums sowie die Mikrostaaten Andorra, San Marino, Monaco und Vatikanstadt (dafür nicht das Vereinigte Königreich, Zypern und Irland)

Vorteile der Low Cost Versicherung:

  • Bietet alle erforderlichen Leistungen, die eine Reiseversicherung für ein Schengen-Visum erfüllen muss und das zum besten Preis.

Erfahren Sie mehr über unsere günstige Versicherung Low-Cost!

Schengen-Reiseversicherung AXA Europe Travel

Diese Versicherungspolice erfüllt ebenfalls alle Anforderungen, die eine Reiseversicherung für ein Schengen-Visum erfüllen muss und geht sogar mit Extraleistungen weit darüber hinaus. Sie bietet zusätzliche Hilfe und Schutz in unangenehmen Situationen, die Ihnen bei einer Reise nach Europa passieren können und hat eine höhere Deckungssumme von 100.000 Euro. Die Europe-Travel-Versicherung können Sie ebenfalls für einen Aufenthalt von bis zu 180 aufeinanderfolgenden Tagen, das heißt für 6 Monaten, abschließen.

Die Versicherung ist ideal für:

  • für Reisende, die ganz Europa bereisen wollen (die EU und den Schengen-Raum sowie das Vereinigte Königreich)
  • für Reisende die ein nationales D-Visum beantragen wollen
  • für Reisende, die dank der zusätzlichen Leistungen noch beruhigter in den Urlaub fahren wollen.

Folgende Länder werden abgedeckt:

  • alle Länder des Schengen-Raums und der Europäischen Union sowie die Mikrostaaten Andorra, San Marino, Monaco und Vatikanstadt sowie das Vereinigte Königreich

Vorteile der Europe Travel Versicherung:

  • Bietet eine höhere Deckungssumme bis zu 100.000 Euro für Gesundheits- und Rückführungskosten
  • Sie erhalten zusätzliche Leistungen im Fall eines Klinikaufenthalts
  • Sie erhalten zusätzliche Leistungen bei Eintritt eines Todesfalls
  • Übernahme von Kosten bis 5000 Euro für Suche und Bergung
  • Hilfe bei Diebstahl von Ausweispapieren und Versand von wichtigen Medikamenten etc.

Erfahren Sie mehr über unsere Reisekrankenversicherung Europe Travel!

Schengen-Reiseversicherung AXA Multi Trip

Die Multi-Trip-Versicherung richtet sich an Vielreisende wie beispielsweise Businessreisende, die häufiger für kurze Zeit (bis 90 Tage) nach Europa reisen wollen. Bei der Multi-Trip-Versicherung handelt es sich um eine jährliche Schengen-Visumversicherung, die alle Anforderungen für das Schengen-Visum erfüllt und gleichen Extraleistungen wie die Europe-Travel bietet. Der Unterschied zur Europe Travel besteht vor allem in der Aufenthaltsdauer. Mit dieser Versicherung darf die Dauer jeder Reise nur 90 aufeinanderfolgende Tage betragen. Bei jeder Wiedereinreise nach Europa wird die Versicherungsgarantie für 90 aufeinanderfolgende Tage erneuert. Diese Regel gilt für 1 Jahr - ab dem Datum des Versicherungsabschlusses.

Die Versicherung ist ideal für:

  • für Vielreisende nach Europa und für Schengen-Visa mit mehrfacher Einreise
  • für Reisende, die ganz Europa bereisen wollen (EU, Schengen-Raum sowie das Vereinigte Königreich)
  • für Reisende die sich nur einmal um eine Schengen-Versicherung kümmern wollen

Folgende Länder werden abgedeckt:

  • alle Länder des Schengen-Raums und der Europäischen Union sowie die Mikrostaaten Andorra, San Marino, Monaco und Vatikanstadt sowie das Vereinigte Königreich

Vorteile der Europe Travel Versicherung:

  • Bietet eine höhere Deckungssumme bis zu 100.000 € für Gesundheits- und Rückführungskosten
  • Sie erhalten zusätzliche Leistungen im Fall eines Klinikaufenthalts
  • Sie erhalten zusätzliche Leistungen bei Eintritt eines Todesfalls
  • Übernahme von Kosten bis 5000 € für Suche und Bergung
  • Hilfe bei Diebstahl von Ausweispapieren und Versand von wichtigen Medikamenten etc.

Erfahren Sie mehr über unsere Versicherung Multi Trip!

Warum sollten Sie sich für die AXA Schengen-Reiseversicherung entscheiden?

  1. Einfacher, unkomplizierter und schneller Online-Abschluss ​​
  2. Attraktive Preise & keine Selbstbeteiligungskosten
  3. Erfüllt alle Kriterien einer Reiseversicherung für ein Schengen-Visum
  4. Rückerstattung der Versicherungsgebühren, wenn das Visum abgelehnt wird
  5. Für den gesamten Schengen-Raum und wenn gewünscht auch für alle EU-Länder (zu denen auch Zypern und Irland gehört) sowie für das Vereinigte Königreich gültig
  6. Von allen Botschaften und Konsulaten anerkannt
  7. Schengen-Versicherung für C-Visa (Kurzaufenthalt) und D-Visa (längerer Aufenthalt bis sechs Monate)
  8. Flexibel buchbar: von einem Tag bis sechs Monate oder als Jahresabo
  9. Alle ausländischen Gäste egal welchen Alters können sich versichern
  10. Das Versicherungszertifikat wird direkt nach Onlineabschluss per E-Mail verschickt
  11. Übernahme der Kosten von medizinischen Notfällen, Behandlungen beim Arzt, Krankenhausaufenthalten und notwendigen Heilbehandlungen (unter anderem auch schmerzstillende Zahnbehandlungen, Behandlungen von Schwangerschaftskomplikationen bis zur 28. SSW etc.)
  12. Auch als private Versicherung für Ihre ausländischen Gäste abschließbar
  13. 24/7 Assistance im Notfall & Fernkonsultation mit “Doctor Please!

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FAQ

Welche Schengen-Krankenversicherung wird für ein Schengen-Visum akzeptiert?

Damit Ihr Schengen-Visum akzeptiert wird muss die obligatorische Schengen-Krankenversicherung mehrere Kriterien erfüllen sie muss für alle Schengen-Staaten und für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein und medizinische Notfallkosten in Höhe von mindestens 30.000 € decken. Außerdem muss sie eine mögliche Rückführung garantieren und von den Botschaften und Konsulaten akzeptiert werden. Alle drei AXA-Schengen-Versicherungen erfüllen diese Kriterien.

Welche Visum-Reiseversicherung mit welchen Leistungen sollte ich wählen?

Oberste Prämisse: Ihre Versicherungspolice muss den Anforderungen der Schengen-Länder entsprechen, damit Ihr Visumantrag akzeptiert wird. Je nach Ihren Bedürfnissen (kleines Budget/ viele Reisen innerhalb des Schengen-Raums/ Deckung der medizinischen Kosten mit mehr als 30.000 € usw.) können Sie zwischen drei AXA-Schengen Visum-Reiseversicherungen mit unterschiedlichen Leistungen wählen. Alle sind Schengen-Visa-konform und werden von den Botschaften und Konsulaten akzeptiert.

Mein Schengen-Visum wurde abgelehnt. Kann ich mir meine Reiseversicherung zurückerstatten lassen?

Ja. Nicht alle Versicherungsunternehmen bieten diesen Service an aber bei AXA können Sie sich Ihre Schengen-Reiseversicherung zurückerstatten lassen wenn Ihr Visumantrag abgelehnt wurde. In diesem Fall müssen Sie einen schriftlichen Ablehnungsnachweis der Konsularbehörden vorweisen.