Jährliche Visum-Reiseversicherung für mehrfache Einreisen
AXA Multi Trip
- Medizinische Kosten werden bis zu 100.000 € abgedeckt
- Hilfe und medizinische Telekonsultation rund um die Uhr
- Erfüllt die Anforderungen der EU
- Vollständige Rückerstattung des Versicherungspreises im Falle einer Visumsverweigerung
Jährliche Visum-Reiseversicherung für mehrfache Einreisen
AXA Multi Trip
- Medizinische Kosten werden bis zu 100.000 € abgedeckt
- Hilfe und medizinische Telekonsultation rund um die Uhr
- Erfüllt die Anforderungen der EU
- Vollständige Rückerstattung des Versicherungspreises im Falle einer Visumsverweigerung
Schengen “Multi Trip”
Die jährliche "Multi-Trip"-Versicherung von AXA-Schengen ist perfekt für Vielreisende! Sollten Sie aus privaten oder geschäftlichen Gründen mehrmals im Jahr für kurze Aufenthalte bis 90 Tage nach Europa und in den Schengen-Raum reisen, dann ist die Visum-Reiseversicherung für mehrfache Einreise genau das Richtige für Sie! Die Multi-Trip-Versicherung ist darüber hinaus für alle Schengen-Visa-Anträge geeignet und wird von allen Botschaften und Konsulaten akzeptiert. Wenn Sie einen Überblick über alle drei Schengen-Versicherungen von AXA haben wollen, schauen Sie sich die Leistungen aller Visum-Reiseversicherungen im Vergleich an.
Wieviel kostet die Multi-Trip-Reiseversicherung?
Unsere Visum-Reiseversicherung für mehrfache Einreisen bezahlen Sie nur einmal im Jahr. Die Kosten für die Jahresversicherung liegen bei 328 €. Sollten Sie mehr als 2 Mal für insgesamt 60 bis 90 Tage in den Schengen-Raum reisen, lohnt sich die Jahresversicherung für Sie bereits. Außerdem haben Sie keinen Aufwand mehr, wenn es um die Beantragung des Schengen-Visums geht. Fügen Sie einfach immer den Nachweis über die Jahresversicherung bei.
Ist die Schengen-Multi-Trip-Reisekrankenversicherung für ganz Europa gültig?
Ja, die Multi-Trip von AXA ist für alle EU-Länder, alle Schengen-Länder sowie in Vereinigtes Königreich, Liechtenstein, San Marino, Andorra, Monaco und Vatikanstadt gültig. Wenn Sie beispielsweise ein Schengen-Multivisum besitzen, können Sie mit der Visum-Reiseversicherung für mehrfache Einreisen so oft Sie wollen in alle Länder Europas reisen.
Was ist der Unterschied zur Europe-Travel-Versicherung von AXA?
Beide Versicherungen decken geografisch die gleichen Länder und Gebiete ab und haben die gleiche Deckungssumme von 100.000 €. Der Unterschied liegt vor allem darin, dass der Versicherungsschutz bei der Multi-Trip-Versicherung nur für 90 Tage gültig ist, bei der Europe Travel hingegen für 180 aufeinanderfolgende Tage. Mit der Multi-Trip-Versicherung müssen Sie also nach 90 Tagen den Schengen-Raum verlassen. Erst dann erneuert sich der Versicherungsschutz (im Zeitraum Ihres Jahresabos) und eine erneute Reise bis zu 90 Tagen ist möglich.
Ein weiterer Unterschied liegt in der Bezahlung. Die “Europe Travel” wird für eine einmalige Reise abgeschlossen und bezahlt. Die “Multi Trip” wird hingegen einmal jährlich bezahlt und ist eine Visum-Reiseversicherung für mehrfache Einreisen. Die Multi-Trip-Versicherung bietet Ihnen somit als Schengen-Jahresreiseversicherung Komfort für mehrere Einreisen, ob beruflicher oder geschäftlicher Natur.
Welchen Schutz bietet die Multi-Trip-Reiseversicherung von AXA?
Unsere Visum-Reiseversicherung für mehrfache Einreisen bietet Ihnen umfassenden Schutz mit einer Deckung von medizinischen Kosten bis zu 100.000 €. Darüber hinaus bietet die Multi-Trip-Reiseversicherung erweiterten Versicherungsschutz und Extraleistungen, wie zum Beispiel:
- Garantieleistungen bis zu 100.000 € (etwa 111.000 USD)
- Deckung aller Kosten für medizinische Notfallversorgung**, der Krankenhausnotfallversorgung**, der medizinischen Rückführung** und Rückführung im Todesfall**
- Schutz für ein Jahr für beliebig viele Reisen bis zu 90 Tagen bzw. 3 Monaten am Stück (sobald die maximale Aufenthaltsdauer von 90 Tagen erreicht ist, müssen Sie den Schengen-Raum verlassen. Ihr Versicherungsschutz wird nach Ihrer Rückkehr innerhalb Ihres Jahresabos immer wieder erneuert)
- Schutz in allen Schengen-Mitgliedstaaten: Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Italien, Island, Liechtenstein, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz
- Schutz in EU-Ländern, die nicht zum Schengen-Raum gehören: Bulgarien, Zypern, Kroatien, Irland, Rumänien, Liechtenstein, San Marino, Andorra, Monaco und Vatikanstadt
- Rückerstattung des Betrags, wenn Ihr Visumantrag abgelehnt wurde (unter Vorlage eines offiziellen Ablehnungsbescheids)
- Keine Selbstbeteiligung
COVID 19: Sind die medizinischen Kosten ebenfalls gedeckt?
Wir übernehmen Ihre medizinischen Behandlungskosten im Zusammenhang mit dem Coronavirus unter folgenden Bedingungen:
- Solange Sie sich an die Reiseempfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder einer gleichwertigen Institution in Ihrem Heimatland oder in dem Land, in das Sie reisen, gehalten haben oder
- Solange Sie sich an den Rat eines Arztes gehalten haben.
Welche Vorteile hat die Multi-Trip-Versicherung von AXA?
Mit unserer Reiseversicherung sind Sie sicher in ganz Europa und Schengen unterwegs. Neben unserem erweiterten Versicherungsschutz und Hilfe in Notsituationen, hat die Multi-Trip-Versicherung von AXA viele Vorteile zu bieten:
- Keine Selbstbeteiligung
- Keine Altersbeschränkungen: jeder kann die Versicherung abschließen
- Keine Preisschwankungen je nach Nationalität und Alter
- Kein medizinischer Fragebogen
- Die gesamte Deckung gilt ab dem ersten Tag Ihres Aufenthalts im Schengen-Raum
- Rückerstattung der Versicherungskosten bei Ablehnung eines Schengen-Visums
- Versicherung für ein Jahr: keine ständigen Neuanträge notwendig
Warum uns wählen?
AXA #1 Globale Versicherungsmarke für Frankreich
Hilfe 24/7 - Notrufnummer
alle europäischen Reiseanforderungen
Keine ärztliche Untersuchung, keine Preisunterschiede aufgrund von Alter oder Nationalität
Sofort erstelltes und per E-Mail versendetes Versicherungszertifikat
Keine zusätzlichen Kosten im Falle einer Stornierung
Reiseversicherung für Vielreisende, Schengen-Visa und kurze Europareisen
AXA Schengen "Multi-Trip" eignet sich als Schengen-Visum-Krankenversicherung. Seit mehr als 10 Jahren stellt AXA Versicherungsbescheinigungen für Schengen-Visa aus, die den geforderten Standards entsprechen. Unsere AXA-Schengen-Versicherungen werden von allen Botschaften und Konsulaten, die Schengen-Visa ausstellen akzeptiert. Multi-Trip bietet Ihnen somit alle Leistungen, die zum Erhalt eines Schengen-Visums nötig sind, sowie weitere Zusatzleistungen. Wenn Sie eine Multi-Trip-Versicherung abschließen, erhalten Sie direkt per E-Mail den für das Schengen-Visum erforderlichen Versicherungsnachweis.
Aber auch wenn Sie nicht visumpflichtig sind und Europa bereisen wollen, können Sie natürlich unsere jährliche Reiseversicherung abschließen und sind bestens für mehrere kurze Reise bis 90 Tage geschützt. Wenn Sie nach Europa kommen möchten und Ihre Reisestationen noch nicht genau feststehen, raten wir Ihnen eine Reiseversicherung für Europa abzuschließen, damit Sie auch in Nicht-Schengen-Ländern, wie Irland oder Großbritannien* geschützt sind. Unsere günstige Low-Cost-Versicherung ist hingegen nur in Schengen-Mitgliedsländern gültig.
* Hinweis für den Abschluss einer Europa-Reisekrankenversicherung von AXA (Europe Travel und Multi-Trip): Aufgrund der Übergangsverhandlungen zwischen Großbritannien und der EU, werden Reisende in Großbritannien weiterhin bis zum 31. Dezember 2020 versichert.
** Bevor medizinische Kosten entstehen, muss sich der/die Reisende zunächst an den Dienst von AXA Assistance wenden.
Alle Einzelheiten finden Sie in der Versicherungsprodukt-Informationsdokument (IPID) und in den Allgemeinen Bedingungen.
Bitte lesen Sie diese, bevor Sie den Vertrag unterzeichnen.
Die Schengen Mutli trip Travel Insurance wurde von Inter Partner Assistance SA, einer Versicherungsgesellschaft nach belgischem Recht, entwickelt.
Besuchen Sie unsere Leistungsüberblick-Seite, um eine Übersicht über alle Leistungen der AXA Schengen "Multi-Trip" zu bekommen.
Leistungen | Low cost | Europe travel | Multi trip | |
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Maximale Dauer der einzelnen Reise | ||||
Maximale Dauer der einzelnen Reise | Gültigkeitsdauer des Visums: bis zu 180 Tage | Gültigkeitsdauer des Visums: bis zu 180 Tage | Gültigkeitsdauer des Visums bis zu 12 Monaten (maximal 90 aufeinanderfolgende Tage pro Reise) | |
Geografische Abdeckung | ||||
Geografische Abdeckung | Schutz in allen Ländern des Schengen-Raums | Allen Ländern des Schengen-Raums + Großbritannien, Irland und Zypern | Allen Ländern des Schengen-Raums + Großbritannien, Irland und Zypern | |
24/7 Medizinische Telekonsultation | ||||
24/7 Medizinische Telekonsultation | ✓ | ✓ | ✓ | |
Erstattung im Falle einer Visumverweigerung | ||||
Erstattung im Falle einer Visumverweigerung | ✓ | ✓ | ✓ | |
Übernahme medizinischer Kosten | ||||
Übernahme medizinischer Kosten | Maximal 30.000 € | Maximal 100.000 € | Maximal 100.000 € | |
Medizinische und chirurgische Gebühren, örtlich verschriebene Medikamente, Krankenhauskosten | ||||
Medizinische und chirurgische Gebühren, örtlich verschriebene Medikamente, Krankenhauskosten | Maximal 30.000 € | Maximal 100.000 € | Maximal 100.000 € | |
Zahnärztliche Notversorgung | ||||
Zahnärztliche Notversorgung | 150 € pro versicherter Person | 150 € pro versicherter Person | 150 € pro versicherter Person | |
Beistand, Rückführung oder Transport nach einem medizinischen Zwischenfall oder Krankenhausaufenthalt | ||||
Beistand, Rückführung oder Transport nach einem medizinischen Zwischenfall oder Krankenhausaufenthalt | ✓ | ✓ | ✓ | |
Rückführung oder Transport der versicherten Partei | ||||
Rückführung oder Transport der versicherten Partei | ✓ | ✓ | ✓ | |
Rückführung von Gepäck | ||||
Rückführung von Gepäck | ✓ | ✓ | ✓ | |
Rückführung der anderen versicherten Parteien, die das Opfer begleiten | ||||
Rückführung der anderen versicherten Parteien, die das Opfer begleiten | X | ✓ | ✓ | |
Beistand für eine alleinreisende versicherte Partei | ||||
Beistand für eine alleinreisende versicherte Partei | X | ✓ | ✓ | |
Verlängerung des Aufenthalts der versicherten Partei | ||||
Verlängerung des Aufenthalts der versicherten Partei | X | ✓ | ✓ | |
Rückkehr nach dem ursprünglich vorgesehenen Datum | ||||
Rückkehr nach dem ursprünglich vorgesehenen Datum | X | ✓ | ✓ | |
Kosten für Suche und Bergung | ||||
Kosten für Suche und Bergung | X | ✓ | ✓ | |
Beistand im Todesfall | ||||
Beistand im Todesfall | ✓ | ✓ | ✓ | |
Rückführung sterblichen Überreste und Bestattung | ||||
Rückführung sterblichen Überreste und Bestattung | ✓ | ✓ | ✓ | |
Beistand bei Formalitäten | ||||
Beistand bei Formalitäten | ✓ | ✓ | ✓ | |
Rückführung von Gepäck | ||||
Rückführung von Gepäck | ✓ | ✓ | ✓ | |
Vorzeitige Rückführung der anderen versicherten Parteien | ||||
Vorzeitige Rückführung der anderen versicherten Parteien | ✓ | ✓ | ✓ | |
Interventionsobergrenze für medizinische Kosten | ||||
Interventionsobergrenze für medizinische Kosten | Maximal 30.000 € | Maximal 100.000 € | Maximal 100.000 € | |
Selbstbeteiligung: Kosten für die Erstattung per Überweisung außerhalb der Europäischen Union | ||||
Selbstbeteiligung: Kosten für die Erstattung per Überweisung außerhalb der Europäischen Union | 20 € | 20 € | 20 € | |
Reisebeistand | ||||
Reisebeistand | X | ✓ | ✓ | |
Übermittlung dringender Mitteilungen | ||||
Übermittlung dringender Mitteilungen | X | ✓ | ✓ | |
Zahlung von Kommunikationskosten | ||||
Zahlung von Kommunikationskosten | X | Maximal 100 € | Maximal 100 € | |
Übersendung von unverzichtbaren Medikamenten, Brillen, Kontaktlinsen und Prothesen | ||||
Übersendung von unverzichtbaren Medikamenten, Brillen, Kontaktlinsen und Prothesen | X | ✓ | ✓ | |
Tagegeld | ||||
Tagegeld | X | Maximal 500 € | Maximal 500 € | |
Diebstahl von Ausweis- und Reisedokumenten | ||||
Diebstahl von Ausweis- und Reisedokumenten | X | Maximal 100 € | Maximal 100 € | |
Dringende vorzeitige Rückkehr einer versicherten Person | ||||
Dringende vorzeitige Rückkehr einer versicherten Person | X | ✓ | ✓ |