Ihre Reisekrankenver-sicherung für Europareisen
- Medizinische Kosten bis zu 100.000 € abgedeckt
- Hilfe und medizinische Telekonsultation rund um die Uhr
- Erfüllt die Anforderungen der EU
- Vollständige Rückerstattung des Versicherungspreises im Falle einer Visumsverweigerung
Ihre Reisekrankenver-sicherung für Europareisen
- Medizinische Kosten bis zu 100.000 € abgedeckt
- Hilfe und medizinische Telekonsultation rund um die Uhr
- Erfüllt die Anforderungen der EU
- Vollständige Rückerstattung des Versicherungspreises im Falle einer Visumsverweigerung
Schengen “Europe Travel”
“Europe Travel” ist die Schengen-Reisekrankenversicherung für ganz Europa. Sie bietet zusätzliche Leistungen im Vergleich zur Low-Cost-Versicherung an. In unserem Überblick über die Leistungen der einzelnen Visum-Reiseversicherungen können Sie die Unterschiede auf einen Blick sehen.
Wieviel kostet die Europe-Travel-Reiseversicherung?
Gute Nachrichten: unsere Europa-Reiseversicherung ist nicht teuer! Pro Reisewoche kostet sie je nach Reisedauer 33 €. Als Beispiel: für einen Aufenthalt von bis zu 8 Tagen zahlen Sie 33 €.
Für welche Länder ist die Reisekrankenversicherung für Europa gültig?
Neben den Schengen-Ländern sind Sie auch in Ländern der EU versichert, die nicht dem Schengen-Raum angehören (einschließlich Irland). Auch nach Liechtenstein, San Marino, Andorra, Monaco und Vatikanstadt können Sie mit dieser Europa-Krankenversicherung reisen.
Ist die Reiseversicherung für Schengen-Visa geeignet?
Ja, AXA Schengen "Europe Travel" eignet sich als Schengen-Visum-Krankenversicherung. Da unsere Europa-Reiseversicherung bis 180 Tage abgeschlossen werden kann, ist sie für Schengen-Visa Typ C (bis 90 Tage Aufenthalt) und gleichermaßen für nationale Langzeitvisa (bis 180 Tage Aufenthalt) passend.
Kann ich die Europe Travel auch als Incoming-Reiseversicherung abschließen?
Ja, Sie können die AXA Reisekrankenversicherung für Europa auch für eine andere Person abschließen. So können Gastgeber die Schengen-Versicherung für ihren ausländischen Gast übernehmen. In diesem Fall brauchen Sie lediglich die erforderlichen Daten Ihres Gastes (Reisepassnummer, Name und Anschrift). Im Anschluss senden Sie das Versicherungszertifikat, dass Sie per E-Mail erhalten an den Visum-Antragsteller oder an den ausländischen Gast weiter.
Seit mehr als 10 Jahren stellt AXA Versicherungsbescheinigungen für Schengen-Visa aus, die den geforderten Standards entsprechen. Unsere AXA-Schengen-Versicherungen werden von allen Botschaften und Konsulaten, die Schengen-Visa ausstellen akzeptiert. “Europe Travel” bietet Ihnen somit alle Leistungen, die zum Erhalt eines Schengen-Visums nötig sind, sowie weitere Zusatzleistungen. Wenn Sie eine Europe-Travel-Versicherung abschließen, erhalten Sie direkt per E-Mail den für das Schengen-Visum erforderlichen Versicherungsnachweis. Jede AXA Schengen-Versicherungspolice ist personalisiert und hat eine Nummer, die online auf unserer Website überprüft werden kann.
Tipp für alle Reisenden: Auch wenn Sie nicht visumpflichtig sind und Europa bereisen wollen, können Sie natürlich unsere Europa-Reiseversicherung abschließen und sind bestens geschützt. Wenn Sie nach Europa kommen möchten und Ihre Reisestationen noch nicht genau feststehen, raten wir Ihnen eine Reiseversicherung für Europa abzuschließen, damit Sie auch in Nicht-Schengen-Ländern, wie Irland, Bulgarien, Zypern oder Rumänien geschützt sind. Unsere günstige Low-Cost-Versicherung ist hingegen nur in Schengen-Mitgliedsländern gültig.
Kann ich die Europe Travel auch als Incoming-Reiseversicherung abschließen?
Ja, Sie können die AXA Reisekrankenversicherung für Europa auch für eine andere Person abschließen. So können Gastgeber die Schengen-Versicherung für ihren ausländischen Gast übernehmen. In diesem Fall brauchen Sie lediglich die erforderlichen Daten Ihres Gastes (Reisepassnummer, Name und Anschrift). Im Anschluss senden Sie das Versicherungszertifikat, dass Sie per E-Mail erhalten an den Visum-Antragsteller oder an den ausländischen Gast weiter.
Welchen Schutz bietet die Europe Travel Reiseversicherung von AXA?
Unsere Reisekrankenversicherung für Europa und den Schengen-Raum bietet Ihnen umfassenden Schutz mit einer Deckung von Krankheitskosten bis zu 100.000 €. Darüber hinaus bietet die Reiseversicherung Europe Travel erweiterten Versicherungsschutz und Zusatzleistungen, wie zum Beispiel:
- Garantieleistungen bis zu 100.000 € (etwa 111.000 USD)
- Deckung aller Kosten für medizinische Notfallversorgung**, der Krankenhausnotfallversorgung**, der medizinischen Rückführung** und Rückführung im Todesfall**
- Schutz für Reisen bis zu 180 Tagen
- Schutz in allen Schengen-Mitgliedstaaten: Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Italien, Island, Kroatien, Liechtenstein, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz
- Schutz in EU-Ländern, die nicht zum Schengen-Raum gehören: Bulgarien, Zypern, Irland, Rumänien, sowie Großbritannien*, Liechtenstein, San Marino, Andorra, Monaco und Vatikanstadt
- Rückerstattung des Betrags, wenn Ihr Visumantrag abgelehnt wurde (unter Vorlage eines offiziellen Ablehnungsbescheids)
- Keine Selbstbeteiligung
COVID 19: Sind die medizinischen Kosten ebenfalls gedeckt?
Wir übernehmen Ihre medizinischen Behandlungskosten im Zusammenhang mit dem Coronavirus unter folgenden Bedingungen:
- Solange Sie sich an die Reiseempfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder einer gleichwertigen Institution in Ihrem Heimatland oder in dem Land, in das Sie reisen, gehalten haben oder
- Solange Sie sich an den Rat eines Arztes gehalten haben.
Welche Vorteile bietet die Europa-Reiseversicherung von AXA?
Mit unserer Reiseversicherung sind Sie sicher in ganz Europa unterwegs. Neben unserem erweiterten Versicherungsschutz und der Hilfe in Notsituationen, hat AXA viele Vorteile zu bieten:
- Keine Selbstbeteiligung
- Keine Altersbeschränkungen
- Keine Preisschwankungen je nach Nationalität und Alter
- Kein medizinischer Fragebogen
- Ihre Versicherung schützt Sie von dem Tag an, an dem Sie es wünschen
- Rückerstattung der Versicherungskosten bei Ablehnung eines Schengen-Visums
Warum uns wählen?
AXA #1 Globale Versicherungsmarke für Frankreich
Hilfe 24/7 - Notrufnummer
alle europäischen Reiseanforderungen
Keine ärztliche Untersuchung, keine Preisunterschiede aufgrund von Alter oder Nationalität
Sofort erstelltes und per E-Mail versendetes Versicherungszertifikat
Keine zusätzlichen Kosten im Falle einer Stornierung
Die richtige Reiseversicherung für Europareisen, Schengen-Visa und für Familien
AXA Schengen "Europe Travel" ist eine Reisekrankenversicherung für ganz Europa und eignet sich für Schengen-Visa, da alle Anforderungen für den Erhalt eines Schengen-Visums erfüllt werden. “Europe Travel” enthält nicht nur einen Rücktransport und eine Krankenversicherung, sondern bietet Ihnen einen erweiterten Versicherungsschutz für Reisen im Schengen-Raum und Europa. Medizinische Notfälle, Krankenhauskosten und Rücktransportkosten sind bis zu 100.000 € abgedeckt, außerdem hilft Ihnen AXA während eines Krankenhausaufenthaltes oder im Todesfall, kümmert sich um Ihre Kinder, hilft Ihnen bei Sprachproblemen und bei der Beschaffung von Dokumenten. Mit Europe Travel können Sie Ihren Aufenthalt in Europa entspannt genießen!
Alle Einzelheiten finden Sie in der Versicherungsprodukt-Informationsdokument (IPID) und in den Allgemeinen Bedingungen.
Bitte lesen Sie diese, bevor Sie den Vertrag unterzeichnen.
Die Schengen Low Cost Travel Insurance wurde von Inter Partner Assistance SA, einer Versicherungsgesellschaft nach belgischem Recht, entwickelt.
Besuchen Sie unsere Leistungsüberblick-Seite um eine Übersicht über alle Leistungen der AXA Schengen "Europe Travel" zu bekommen
Detaillierte Gewährleistungen
Leistungen | Low cost | Europe travel | ||
---|---|---|---|---|
Maximale Dauer der einzelnen Reise | ||||
Maximale Dauer der einzelnen Reise | Gültigkeitsdauer des Visums: bis zu 180 Tage | Gültigkeitsdauer des Visums: bis zu 180 Tage | ||
Geografische Abdeckung | ||||
Geografische Abdeckung | Schutz in allen Ländern des Schengen-Raums | Allen Ländern des Schengen-Raums + Großbritannien, Irland und Zypern | ||
24/7 Medizinische Telekonsultation | ||||
24/7 Medizinische Telekonsultation | ✓ | ✓ | ||
Erstattung im Falle einer Visumverweigerung | ||||
Erstattung im Falle einer Visumverweigerung | ✓ | ✓ | ||
Übernahme medizinischer Kosten | ||||
Übernahme medizinischer Kosten | Maximal 30.000 € | Maximal 100.000 € | ||
Medizinische und chirurgische Gebühren, örtlich verschriebene Medikamente, Krankenhauskosten | ||||
Medizinische und chirurgische Gebühren, örtlich verschriebene Medikamente, Krankenhauskosten | Maximal 30.000 € | Maximal 100.000 € | ||
Zahnärztliche Notversorgung | ||||
Zahnärztliche Notversorgung | 150 € pro versicherter Person | 150 € pro versicherter Person | ||
Beistand, Rückführung oder Transport nach einem medizinischen Zwischenfall oder Krankenhausaufenthalt | ||||
Beistand, Rückführung oder Transport nach einem medizinischen Zwischenfall oder Krankenhausaufenthalt | ✓ | ✓ | ||
Rückführung oder Transport der versicherten Partei | ||||
Rückführung oder Transport der versicherten Partei | ✓ | ✓ | ||
Rückführung von Gepäck | ||||
Rückführung von Gepäck | ✓ | ✓ | ||
Rückführung der anderen versicherten Parteien, die das Opfer begleiten | ||||
Rückführung der anderen versicherten Parteien, die das Opfer begleiten | X | ✓ | ||
Beistand für eine alleinreisende versicherte Partei | ||||
Beistand für eine alleinreisende versicherte Partei | X | ✓ | ||
Verlängerung des Aufenthalts der versicherten Partei | ||||
Verlängerung des Aufenthalts der versicherten Partei | X | ✓ | ||
Rückkehr nach dem ursprünglich vorgesehenen Datum | ||||
Rückkehr nach dem ursprünglich vorgesehenen Datum | X | ✓ | ||
Kosten für Suche und Bergung | ||||
Kosten für Suche und Bergung | X | ✓ | ||
Beistand im Todesfall | ||||
Beistand im Todesfall | ✓ | ✓ | ||
Rückführung sterblichen Überreste und Bestattung | ||||
Rückführung sterblichen Überreste und Bestattung | ✓ | ✓ | ||
Beistand bei Formalitäten | ||||
Beistand bei Formalitäten | ✓ | ✓ | ||
Rückführung von Gepäck | ||||
Rückführung von Gepäck | ✓ | ✓ | ||
Vorzeitige Rückführung der anderen versicherten Parteien | ||||
Vorzeitige Rückführung der anderen versicherten Parteien | ✓ | ✓ | ||
Interventionsobergrenze für medizinische Kosten | ||||
Interventionsobergrenze für medizinische Kosten | Maximal 30.000 € | Maximal 100.000 € | ||
Selbstbeteiligung: Kosten für die Erstattung per Überweisung außerhalb der Europäischen Union | ||||
Selbstbeteiligung: Kosten für die Erstattung per Überweisung außerhalb der Europäischen Union | 20 € | 20 € | ||
Reisebeistand | ||||
Reisebeistand | X | ✓ | ||
Übermittlung dringender Mitteilungen | ||||
Übermittlung dringender Mitteilungen | X | ✓ | ||
Zahlung von Kommunikationskosten | ||||
Zahlung von Kommunikationskosten | X | Maximal 100 € | ||
Übersendung von unverzichtbaren Medikamenten, Brillen, Kontaktlinsen und Prothesen | ||||
Übersendung von unverzichtbaren Medikamenten, Brillen, Kontaktlinsen und Prothesen | X | ✓ | ||
Tagegeld | ||||
Tagegeld | X | Maximal 500 € | ||
Diebstahl von Ausweis- und Reisedokumenten | ||||
Diebstahl von Ausweis- und Reisedokumenten | X | Maximal 100 € | ||
Dringende vorzeitige Rückkehr einer versicherten Person | ||||
Dringende vorzeitige Rückkehr einer versicherten Person | X | ✓ |