Welche Länder werden von der Schengen-Versicherung abgedeckt?

Sie kommen als Tourist oder aus beruflichen oder familiären Gründen nach Europa? Sie wollen natürlich, dass Ihre Reise reibungslos verläuft, aber Sie sind dennoch nie vor medizinischen Problemen gefeit. Mit der AXA Schengen-Versicherung können Sie beruhigt verreisen, denn sie deckt alle medizinischen Notfallkosten ab und ist in zahlreichen europäischen Staaten gültig. Wir listen Ihnen die verschiedenen Länder, die die Schengen-Visum-Versicherung abdeckt, auf … und Ihrer Europareise steht nichts mehr im Weg!

Inhaltsangabe:

Länderliste: Diese Länder deckt die Schengen-Versicherung ab

Eine Schengen-Visum-Versicherung muss unbedingt alle Schengen-Staaten abdecken.
Hier ist die Liste der Länder, die von der Schengen-Versicherung versichert werden müssen:

Optional kann die Versicherung auch folgende europäische Länder abdecken:

Gute Nachrichten: Die Schengen-Versicherung von AXA deckt mehr als nur die Schengen-Länder ab! Denn je nach gewähltem Versicherungspaket variiert der Umfang der abgedeckten Länder.

  1. Schengen Low Cost”: deckt alle Schengen-Staaten + die 4 europäischen Kleinstaaten San Marino, Andorra, Monaco und den Vatikan ab.
     
  2. Schengen Europe Travel”: deckt Schengen-Länder + die 4 europäischen Kleinstaaten (San Marino, Andorra, Monaco und Vatikan) + EU-Länder, die nicht zum Schengen-Raum gehören (wie Zypern und Irland) sowie Großbritannien ab.
     
  3. Schengen Multi Trip”: deckt garantiert alle Schengen-Länder + die 4 europäischen Kleinstaaten (San Marino, Andorra, Monaco und Vatikan) + EU-Länder, die nicht zum Schengen-Raum gehören (wie Zypern, Irland) und Großbritannien ab!

Die AXA Schengen-Versicherung bietet für jeden Europa-Reisenden das ideale Versicherungspaket. Um von diesen Garantien zu profitieren und Ihren Aufenthalt in Europa in vollen Zügen genießen zu können, sind Sie nur wenige Klicks entfernt.

Welche Garantien bietet eine Schengen-Versicherung?

Die Schengen-Reiseversicherung ist in allen oben genannten Ländern (je nach gewähltem Versicherungspaket) gültig. Das heißt, sie bietet für alle versicherten Länder die gleichen Garantien. Diese sind:

  • Abdeckung von Kosten bis zu 30.000 Euro (bei der Low-Cost-Versicherung) und wahlweise bis zu 100.000 € (bei der Europa-Travel und Multi-Trip) für den gesamten Aufenthalt.
  • Erstattung der Kosten für medizinische Notfallversorgung, Krankenhausaufenthalt, Rückführung in ein anderes Land oder Tod. Medizinische
  • Telekonsultation “Doctor please” 24/7
  • Rundum Unterstützung durch AXA Assistance im Notfall und Unterstützung bei den Formalitäten
  • Keine Selbstbeteiligung!

Sollten Sie sich für das Versicherungspaket “Europe Travel” oder “Multi Trip” entscheiden, erhalten Sie noch viele zusätzliche Gewährleistungen wie beispielsweise Übernahme von Kosten für Suche und Bergung bis 5000 Euro oder Rückführung der sonstigen versicherten Parteien, die das Opfer begleiten sowie vieles mehr.

Wie erhalte ich die Bestätigung, dass ich eine Versicherung abgeschlossen habe?

Wenn Sie Ihre Schengen-Reiseversicherung abgeschlossen und bezahlt haben, erhalten Sie per E-Mail eine Bescheinigung über Ihren Versicherungsschutz. Diesen können Sie ausdrucken und dem Visumantrag beilegen. Da AXA Schengen eine von allen Konsulaten und Botschaften anerkannte Versicherung ist, brauchen Sie sich keine Sorgen bei Ihrem Visumantrag machen.

Was passiert mit der Versicherung, wenn das Visum abgelehnt wird?

Jedes Jahr werden Zehntausende Schengen-Visa abgelehnt. 2023 wurden zum Beispiel weltweit 16 Prozent aller Schengen-Visa abgelehnt.

Die Gründe sind vielfältig:

  • Gefälschte oder verfälschte Reisedokumente.
  • Zweck und Bedingungen Ihres beabsichtigten Aufenthalts konnten nicht nachgewiesen werden, zum Beispiel aufgrund fehlender oder unzureichender Unterlagen.
  • Es fehlen Finanzierungsnachweise für den Lebensunterhalt in der Schengen-Zone, die Durchreise oder die Rückkehr an Ihren Wohnsitz.
  • Sie haben sich bereits länger als die Ihnen erlaubten 90 Tage pro 180-Tage-Zeitraum im Gebiet der Mitgliedstaaten aufgehalten.
  • Sie wurden im Schengener Informationssystem (SIS) zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben.
  • Ein oder mehrere Mitgliedstaaten sind der Auffassung, dass Sie eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die internationalen Beziehungen eines oder mehrerer Mitgliedstaaten darstellen.
  • Der Nachweis, dass Sie über eine angemessene und gültige Reisekrankenversicherung verfügen wurde nicht erbracht.
  • Die vorgelegten Informationen über den Zweck und die Bedingungen des beabsichtigten Aufenthalts waren nicht glaubhaft.
  • Sie konnten Ihre Rückkehrbereitschaft nicht glaubhaft beweisen.

Sollte Ihr Schengen-Visum aus bestimmten Gründen abgelehnt werden, dann erhalten Sie bei AXA Ihre Versicherungsgebühren wieder zurück. Dafür brauchen wir allerdings den Ablehnungsbescheid, den Sie AXA als Kopie zukommen lassen.

Was sind die Vorteile der AXA Schengen-Visum-Versicherung?

Die Vorteile der Schengen-Visum-Versicherung von AXA auf einen Blick:

  1. Keine Selbstbeteiligung
  2. Erfüllt alle Kriterien einer Schengen-Visum-Versicherung
  3. Von allen Botschaften und Konsulaten anerkannt
  4. Einfacher, unkomplizierter und schneller Online-Abschluss ​​
  5. Im gesamten Schengen-Raum versichert und wenn gewünscht auch für alle EU-Länder sowie für Großbritannien gültig
  6. Günstige Tarife und sehr gute Gewährleistungen
  7. Für jedes Budget die passende Versicherung
  8. Für Schengen-Visa (Typ C) und nationale D-Visa (längerer Aufenthalt bis sechs Monate) geeignet.
  9. Flexibel buchbar: von einem Tag bis sechs Monate oder als Jahresabo
  10. Auch als Incoming-Versicherung für Ihre ausländischen Gäste abschließbar
  11. Das Versicherungs-Zertifikat wird sofort nach Abschluss des Vertrags ausgestellt (das spart Zeit bei der Beantragung eines Visums)
  12. AXA zahlt die Versicherungsgebühren zurück, wenn das Schengen-Visum abgelehnt wird

Reisen Sie mit uns und schließen Sie Ihre Schengen-Versicherung bequem online ab! 

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FAQ

Ist eine Schengen-Reisekrankenversicherung notwendig?

Ja, für alle Staatsangehörige, die für Ihre Reise nach Europa ein Schengen-Visum beantragen müssen, ist eine Schengen-Reisekrankenversicherung für den Visumantrag notwendig. Für nicht visumpflichtige Reisende ist eine Reisekrankenversicherung für Europa nicht zwingend erforderlich, aber empfehlenswert. Ich plane mehrere Länder des Schengen-Raums zu besuchen.

Muss ich für jedes Land eine Reiseversicherung abschließen?

Gute Nachrichten: Nein, das müssen Sie nicht. Die Schengen-Versicherung bietet Ihnen Versicherungsschutz in allen Ländern des Schengen-Raums. Wenn Sie allerdings Nicht-Schengen-Länder wie Irland, Zypern oder Großbritannien besuchen wollen, sollten Sie die AXA-Reiseversicherung Europe Travel oder Multi Trip abschließen, die auch diese Länder mit abdeckt.

Was brauche ich für den Abschluß einer Schengen-Versicherung als Gastgeber?

Wenn Sie als Gastgeber für Ihren ausländischen Gast eine Schengen-Versicherung abschließen wollen, brauchen Sie folgende Informationen über den Visum-Antragsteller: Name, Geburtsdatum, Passnummer, Staatsangehörigkeit und Wohnsitzland des Versicherten.