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Schengen-Visum-Versicherung: Liste der versicherten Länder!

Sie wollen nach Europa reisen, entweder als Tourist, für ein Business-Meeting oder um Familie oder Freunde zu besuchen? Natürlich hoffen Sie, dass Ihre Reise reibungslos verläuft, doch wenn es dann doch anders kommt, werden Sie froh sein eine Reisekrankenversicherung für Europa zu besitzen. Die Sache ist nämlich diese: Keiner ist vor einem Unfall oder einer plötzlichen Krankheit gefeit, auch bei Reisen nicht. Wenn der Fall eintritt und Sie nicht versichert sind, dann kann das ungeahnte Ausmaße annehmen und sehr teuer für Sie werden.

Aus diesem Grund legen wir Ihnen für alle Reisen nach Europa eine Reisekrankenversicherung für Europa und den Schengen-Raum ans Herz. Mit einer Schengen-Visum-Reiseversicherung von AXA können Sie beruhigt verreisen und sind in vielen Ländern versichert. Welche das sind, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.

Welche Länder werden mit der AXA Schengen-Versicherung abgedeckt?

AXA hat drei verschiedene Schengen-Visum-Versicherungen im Angebot. Alle drei sind in allen 27 Schengen-Ländern gültig, wie es die Vorschriften für den Erhalt eines Schengen-Visums verlangen. Doch zwei Policen decken nicht nur den Schengen-Raum, sondern auch Länder darüber hinaus ab und eignen sich perfekt als Reiseversicherung für ganz Europa!

Ein Überblick:

  1. AXA-Schengen Low Cost: alle 27 Schengen-Länder + 4 europäische Mikrostaaten (San Marino, Andorra, Monaco und Vatikanstadt). Eignet sich als Reisekrankenversicherung für Reisen in den Schengen-Raum.
     
  2. AXA-Schengen Europe Travel: alle 27 Schengen-Länder + 4 europäische Mikrostaaten (San Marino, Andorra, Monaco und Vatikanstadt) + die Länder der Europäischen Union, die nicht zum Schengen-Raum gehören (Irland, Bulgarien, Zypern, Rumänien, Großbritannien*). Eignet sich als Reisekrankenversicherung für Europareisen.
     
  3. AXA-Schengen Multi Trip: alle 27 Schengen-Länder + 4 europäische Mikrostaaten (San Marino, Andorra, Monaco und Vatikanstadt) + die Länder der Europäischen Union, die nicht zum Schengen-Raum gehören (Irland, Bulgarien, Zypern, Rumänien, Großbritannien*). Eignet sich als Reisekrankenversicherung für Europareisen.

Die AXA Schengen-Versicherungen bieten den passenden Schutz für Ihren Aufenthalt in Europa und für Ihren Schengen-Visumantrag. Sie können Ihre Reiseversicherung nur für den Schengen-Raum oder für ganz Europa einfach und in nur wenigen Klicks online bestellen und erhalten direkt ein Versicherungszertifikat per E-Mail zum Ausdrucken. AXA ist seit über 10 Jahren ein zuverlässiger Partner für Schengen-Visa-Versicherungen. Unsere Versicherungen werden von allen Botschaften und Konsulaten akzeptiert!

Welche Länder gehören zum Schengen-Raum?

Reisen in Europa heißt die Geschichte und Kultur vieler verschiedener Länder kennenzulernen, aber auch die Grenzen und Vorzüge des Schengen-Raums nutzen zu können. Nur dank des Schengener Abkommens ist es heute möglich ohne Grenzkontrollen innerhalb der Schengen-Staaten zu reisen. Der Schengen-Raum ist seit der ersten Unterzeichnung 1985 immer weiter gewachsen und auch in Zukunft werden neue Länder beitreten. Aktuell (Stand: 2023) besteht der Schengen-Raum aus 27 Ländern, von denen 23 zur Europäischen Union und 4 weitere zur EFTA (Europäische Freihandelsassoziation) gehören.

Die 27 Schengen-Länder sind die folgenden:

  • Belgien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Island (non-EU)
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Liechtenstein (non-EU)
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Norwegen (non-EU)
  • Österreich
  • Polen Visum-Reiseversicherung Polen
  • Portugal
  • Schweden
  • Schweiz (non-EU)
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn

Zu beliebten Reiseländern, die von unseren Schengen-Reiseversicherungen gedeckt werden, haben wir Ihnen weitere hilfreiche Informationen zusammengestellt:

Brauche ich wirklich eine Schengen-Reisekrankenversicherung?


Das hängt davon ab, ob Sie für die Einreise in den Schengen-Raum visumpflichtig sind oder nicht.

1. Visumpflichtig: Ja, Sie brauchen eine Schengen-Visum-Reiseversicherung

Viele Reisende, die in den Schengen-Raum kommen wollen, brauchen aufgrund ihrer Nationalität ein Schengen-Visum. Für den Visumantrag ist eine Visum-Reiseversicherung bzw. eine Schengen-Reisekrankenversicherung für Europa ein Muss. Ohne Versicherungsnachweis wird der Antrag abgelehnt.  Außerdem muss die Versicherung bestimmte Kriterien erfüllen. Aufgrund der Vorgaben ist es sehr wichtig, dass Sie Ihre Reiseversicherung für ein Schengen-Visum sorgfältig auswählen, damit Sie sichergehen können, dass sie von den Konsularbehörden akzeptiert wird und die Kriterien erfüllt.

  • Mindestdeckung von 30.000 € (etwa 33.000 USD)
  • Für alle Mitgliedstaaten des Schengen-Raums gültig
  • Deckung aller Kosten im Zusammenhang mit der Rückführung aus medizinischen Gründen, medizinischer Notfallversorgung, Krankenhausnotversorgung oder im Todesfall
  • Sie muss von den Botschaften und Konsulaten zugelassen sein

2. Nicht visumpflichtig: Nein, Sie brauchen keine Visum-Reiseversicherung, aber eine Reiseversicherung ist ratsam

Wenn Sie zum Beispiel aus den USA oder aus Kanada stammen, brauchen Sie kein Schengen-Visum für die Einreise und somit auch nicht verpflichtend eine Reisekrankenversicherung für Europa. Natürlich schauen Sie bestimmt auf Ihr Reisebudget, doch kann es fatal sein an der falschen Stelle zu sparen. Das Deutsche Auswärtige Amt empfiehlt allen ausländischen Reisenden eine Reisekrankenversicherung für Europa, auch wenn sie nicht visumpflichtig sind. Zwar sind Sie aufgrund Ihrer Nationalität vom Schengen-Visum befreit, aber das schützt Sie nicht vor gesundheitlichen Problemen auf Ihrer Europareise. Ein Sturz auf dem E-Roller in den Straßen von Berlin, eine Wundinfektion nach einem Schlangenbiss bei einer Tour auf den griechischen Kykladen oder die Ansteckung mit einem Virus... das passiert nicht nur den Anderen. Ohne eine Reisekrankenversicherung für Europa riskieren Sie viel: gesundheitlich und finanziell! Seien Sie smart und reisen Sie sicher!

Wie kann AXA helfen?

AXA Assistance hat die AXA-Schengen-Versicherungen ins Leben gerufen, um Ihnen bei Reisen in den Schengen-Raum und Europa im Falle eines Krankenrücktransports und bei der Deckung medizinischer Kosten behilflich zu sein. Mit den AXA-Schengen-Reiseversicherungen bieten wir Ihnen die bestmöglichen Leistungen in Notsituationen und ein Rundum-Paket mit direkter Unterstützung und Hilfe. Darüber hinaus haben wir darauf geachtet, dass unsere Versicherungen den Anforderungen an ein Schengen-Visum gerecht werden. Seit nunmehr über 10 Jahren stellen wir Reiseversicherungen für Schengen-Visa aus. Reisen Sie ab sofort sorgenfrei und nutzen Sie die Vorteile unserer Schengen-Visum-Reiseversicherungen!

*Hinweis für den Abschluss einer Europa-Reisekrankenversicherung von AXA (Europe Travel und Multi-Trip): Aufgrund der Übergangsverhandlungen zwischen Großbritannien und der EU, werden Reisende in Großbritannien weiterhin bis zum 31. Dezember 2020 versichert. 

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FAQ: Versicherte Länder Schengen-Visum-Reiseversicherung

Ist eine Schengen-Reisekrankenversicherung notwendig?

Ja Für alle Staatsangehörige die für Ihre Einreise nach Europa ein Schengen-Visum beantragen müssen ist eine Schengen-Reisekrankenversicherung für den Visumantrag notwendig. Für nicht visumpflichtige Reisende ist eine Reisekrankenversicherung für Europa nicht zwingend erforderlich aber empfehlenswert.

Ich plane mehrere Länder des Schengen-Raums zu besuchen. Muss ich für jedes Land eine Reiseversicherung abschließen?

Gute Nachricht: Nein das müssen Sie nicht. Die Schengen-Versicherung bietet Ihnen Versicherungsschutz in allen Ländern des Schengen-Raums. Wenn Sie allerdings Nicht-Schengen-Länder wie Irland Rumänien Zypern oder Bulgarien besuchen wollen sollten Sie die AXA-Reiseversicherung Europe Travel oder Multi Trip abschließen die auch diese Länder mit abdeckt.

Wenn mein Antrag auf ein Schengen-Visum abgelehnt wird, kann ich meine Reiseversicherung zurückerstattet bekommen?

Ja AXA erstattet Ihnen die Kosten der abgeschlossenen Reiseversicherung zurück insofern Sie einen offiziellen Beleg vorweisen können der die Ablehnung des Visums beweist.