Was braucht man für ein Besuchervisum Deutschland?
Abhängig von den deutschen Visa-Kategorien müssen Sie unterschiedliche Unterlagen für einen Visumantrag bei der deutschen Botschaft einreichen. Bei einer Reise zum Besuch eines in Deutschland lebenden Familienangehörigen, Freundes oder Bekannten, handelt es sich um ein sogenanntes Besuchervisum. Wenn Sie nicht aus dem Schengen-Raum oder der EU kommen, müssen Sie vor Ihrer Einreise ein Besuchervisum für Deutschland beantragen. Wollen Sie sich nicht länger als 90 Tage innerhalb von 6 Monaten in Deutschland aufhalten, reicht dafür ein Schengen-Visum Typ C für Kurzaufenthalte aus.
Brauchen Sie ein Besuchervisum für Deutschland? Lesen Sie hier, wie Sie ein Schengen-Visum für Deutschland beantragen können und welche Unterlagen Sie dafür brauchen.
Wo kann ich ein Besuchervisum für Deutschland beantragen?
Wenn Sie eine Besuchsreise nach Deutschland planen, vereinbaren Sie einen Termin mit der Visastelle der zuständigen Auslandsvertretung, wo Sie Ihren vollständigen Visumantrag mit den erforderlichen Nachweisen persönlich einreichen. Wenn alle Unterlagen vorhanden sind, wird Ihr Antrag weitergeleitet. Bei der Auslandsvertretung handelt es sich um die deutsche Botschaft oder ein deutsches Konsulat. Dabei sollten Sie die Auslandsvertretung ansteuern, die für Ihren Wohnbezirk zuständig ist. In manchen Staaten arbeitet die deutsche Botschaft auch mit externen Dienstleistern zusammen, die Anlaufstellen an weiteren Orten bieten. Achten Sie darauf, Ihren Visumantrag nur bei offiziell anerkannten Agenturen zu stellen – immer wieder versprechen Betrüger, gegen Bezahlung schnell zu einem Schengen-Visum zu verhelfen.
Wo erhalte ich das Antragsformular für mein Besuchervisum?
Den Antrag für ein Schengen-Visum erhalten Sie beim Auswärtigen Amt. Sie können Ihr Antragsformular für das Schengen-Visum allerdings für Deutschland auch online auf dem Portal VIDEX ausfüllen. Ein Online-Assistent ist Ihnen hier beim Ausfüllen behilflich.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass für Ihren allerersten Visumantrag die Abnahme der Fingerabdrücke erforderlich ist und Sie Ihren Antrag daher nicht online stellen können. Liegen die Fingerabdrücke einmal vor, werden sie für die nächsten 5 Jahre gespeichert.
Wie lange vorher beantrage ich mein Besuchervisum für Deutschland?
Stellen Sie Ihren Visumantrag möglichst rechtzeitig, damit Wartezeiten, Verzögerungen oder Nachfragen Ihren Reiseplänen keinen Strich durch die Rechnung machen. Dies können Sie mit der Einführung der neuen EU-Visa-Verordnung im Februar 2020 bereits 6 Monate vor Ihrer geplanten Reise tun. Im Durchschnitt reicht es jedoch etwa 6 Wochen vor Abreisedatum. Je sorgfältiger Sie Ihre Antragsunterlagen für Ihren Besuch bei Freunden oder der Familie vorbereiten, desto reibungsloser klappt es mit dem Besuchervisum für Deutschland.
Was kostet der Antrag für ein Besuchervisum?
Die Beantragung eines Besuchervisums (Schengen-Visum C) kostet 80 € und für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren 40 €. Kinder unter 6 Jahren sowie andere ausgewählte Personengruppen wie beispielsweise Schüler und Studenten sind von den Gebühren befreit. Nehmen Sie einen anerkannten Dienstleistungspartner in Anspruch, kommen weitere Gebühren hinzu.
Besuchervisum Deutschland beantragen: Welche Unterlagen benötige ich?
Neben einem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag benötigen Sie weitere wichtige Unterlagen und Nachweise, um Ihr Besuchervisum für Deutschland zu beantragen. Geben Sie angeforderte Dokumente gar nicht oder unvollständig ab, kann dies dazu führen, dass Ihr Besuchervisum abgelehnt wird.
Besuchervisum Deutschland: Checkliste der erforderlichen Dokumente
- Ausgefüllter und unterschriebener Schengen-Visum-Antrag
- Gültiger Reisepass: nicht älter als zehn Jahre; mindestens drei Monate bis nach Ende der Reise gültig; mindestens zwei leere Seiten für Ihr Visum Etikett
- Zwei aktuelle biometrische Passfotos
- Ein Brief mit Angaben zum Reisezweck
- ggf. Einladungsschreiben von Verwandten, Freunden oder Bekannten: wenn Sie nicht nicht im Hotel übernachten, sondern privat, dann brauchen Sie ein Einladungsschreiben des Gastgebers
- Nachweis der Unterbringung in Deutschland (ggf. Hotelbuchung, Einladung und Adresse der Gastgeber)
- Reisedaten anhand eines Einreise- und Rückreisetickets
- Nachweis finanzieller Mittel, beispielsweise aktuelle Kontoauszüge
- Trägt Ihr Gastgeber die Kosten für Reise und Aufenthalt, ist dies ebenfalls mit geeigneten Dokumenten zu belegen und eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Person vorzulegen
- Abschluss einer Schengen-Visum Reisekrankenversicherung
Bei Anträgen für Minderjährige, die nicht mit ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten reisen, sind außerdem die Geburtsurkunde, Belege zum Sorgerecht und eine schriftliche und von offizieller Stelle bestätigte Erklärung des Erziehungsberechtigten beizufügen, damit das Kind oder der Jugendliche reisen darf.
Hinweis: Sollten Sie Hilfe benötigen, können Sie Im Internet für Ihr Besuchervisum Musterbriefe für die Einladung Ihres Familienangehörigen, Freundes oder Bekannten zurückgreifen.
Verpflichtungserklärung Besuchervisum: Wo erhalte ich die Formulare?
Mit der Abgabe einer Verpflichtungserklärung kann der Einlader die Kosten für den Lebensunterhalt eines Drittstaatsangehörigen für seinen Aufenthalt in Deutschland übernehmen, wenn dieser selbst nicht über ausreichende Mittel verfügt. Zuständig für die Entgegennahme einer solchen Verpflichtungserklärung nach §§ 66 - 68 Aufenthaltsgesetz sind die deutschen Ausländerbehörden am Wohnort des Einladers. Dort erhalten Sie auch die entsprechenden Formulare. Im Rahmen der Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung wird die Bonität des Einladers geprüft und dessen Unterschrift beglaubigt. Die Verpflichtungserklärung für ein Besuchervisum ist nicht länger als 6 Monate gültig und es fallen Gebühren in Höhe von 29 Euro an.
Welche Reisekrankenversicherung brauche ich für ein deutsches Besuchervisum?
Für den Erwerb eines Besuchervisums für Deutschland benötigen Sie eine Reisekrankenversicherung, die eine Mindestdeckungssumme von 30.000 € aufweist und die in medizinischen Notfällen oder bei einem notwendigen Krankenrücktransport in Ihr Heimatland für die Kosten aufkommt. AXA bietet Ihnen hierfür eine günstige Low-Cost-Versicherung an, die Ihnen schon ab 99 Cent pro Tag den erforderlichen Versicherungsschutz bietet. Wenn Sie eine AXA Schengen-Reiseversicherung abschließen, erhalten Sie einen persönlichen Versicherungsschein, den Sie ausgedruckt als Nachweis mit dem Antrag in der Botschaft oder im Konsulat einreichen können.
Kann ich mein Besuchervisum Deutschland verlängern?
Grundsätzlich ist ein Besuchervisum in Form eines Schengen-Visum Typ C nicht verlängerbar. Sie können Ihr Besuchervisum allerdings verlängern, wenn Gründe von höherer Gewalt, humanitäre Gründe oder schwerwiegende persönliche Gründe vorliegen. Zudem können Sie eine Verlängerung beantragen, wenn sich Ihre Einreise nach Deutschland verspätet hat und Sie das Schengen-Visum nicht voll ausnutzen konnten.
In diesen Fällen können Sie in Deutschland beim Landesamt für Einwanderung (LEA) in Berlin eine Verlängerung beantragen. So ist es im Artikel 33 des EU-Visakodexes festgelegt. Weitere Informationen zur Beantragung einer Verlängerung Ihres Besuchervisum für Deutschland finden Sie auf dem Serviceportal der Stadt Berlin.
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FAQ: Besuchervisum Deutschland
Wo kann ich ein Besuchervisum für Deutschland beantragen?
Ein Besuchervisum für Deutschland kann man bei der zuständigen Auslandsvertretung beantragen. In Deutschland handelt es sich hierbei um deutsche Botschaften und Konsulate die für den jeweiligen Wohnbezirk zuständig sind.
Brauche ich für ein Besuchervisum nach Deutschland eine Einladung?
Wenn Sie einen Privatbesuch planen brauchen Sie keine Hotelbuchung vorzulegen aber ein Einladungsschreiben Ihrer Gastgeber sowie deren Adresse. Sollte Sie in einem Hotel übernachten brauchen Sie lediglich einen Nachweis über Ihre Hotelbuchung.
Wie lange gilt ein Besuchervisum für Deutschland?
Bei einem kurzfristigen Aufenthalt mit einem Schengen Visum kann sich der Einreisende maximal 90 Tage am Stück in einem Zeitraum von 180 Tagen in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten.