Nationales Visum für Deutschland beantragen

Deutschland ist ein beliebtes Ziel für Menschen aus aller Welt, sei es für Arbeit, Studium, Forschung oder um mit der Familie zusammenzuleben. Für Aufenthalte, die länger als 90 Tage dauern, benötigen die meisten Drittstaatsangehörigen ein nationales Visum für Deutschland, das oft als "D-Visum" bezeichnet wird. Dieses spezielle Visum dient als Grundlage für die spätere Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wer ein nationales Visum für Deutschland benötigt, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und wie der Antragsprozess abläuft. Mit einer klaren und detaillierten Anleitung möchten wir Ihnen dabei helfen, Ihr D-Visum für Deutschland erfolgreich zu beantragen.

Inhaltsangabe: 

Was ist ein nationales Visum?

Ein nationales Visum, auch bekannt als D-Visum, ist ein spezieller Visumtyp, der für längere Aufenthalte in Deutschland ausgestellt wird. Im Gegensatz zum Schengen-Visum Typ C, das nur für kurzfristige Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen gilt und für touristische oder geschäftliche Zwecke genutzt wird, ermöglicht das nationale Visum einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen in Deutschland. Das nationale Visum ist die Voraussetzung für einen Aufenthaltstitel für Deutschland und wird in der Regel für spezifische Zwecke ausgestellt. Diese sind:

  • Arbeit: Personen, die in Deutschland eine Erwerbstätigkeit aufnehmen möchten, benötigen ein Arbeitsvisum. Nähere Informationen für eine Arbeitsaufnahme in Deutschland finden Sie unter Make it in Germany.
  • Ausbildung: Personen, die in Deutschland eine Ausbildung machen möchten, benötigen ein Ausbildungsvisum.
  • Studium: Studenten, die in Deutschland studieren möchten, müssen ein Studentenvisum beantragen. Nähere Informationen für ein Studium in Deutschland finden Sie unter Study Germany.
  • Sprachkurs: Ausländer, die in Deutschland einen Sprachkurs machen möchten, der länger als 3 Monate dauert, brauchen ein Sprachkursvisum.
  • Ehegattennachzug und Familienzusammenführung: Familienangehörige, die zu ihren in Deutschland lebenden Verwandten ziehen möchten, benötigen ein Visum zur Familienzusammenführung.
  • Heirat: Sie wollen einen Deutschen oder eine Deutsche in Deutschland heiraten, dann brauchen Sie ein Heiratsvisum
  • Forschung: Wissenschaftler und Forscher, die in Deutschland für längere Zeit forschen möchten, können ein entsprechendes Forschungsvisum beantragen.
  • Au-pair: Junge Menschen, die als Au-pair in Deutschland arbeiten und die deutsche Kultur kennenlernen möchten, benötigen ebenfalls ein nationales Visum.

Ein nationales Visum wird in der Regel für eine Dauer von bis zu 90 Tagen ausgestellt, wobei der tatsächliche Aufenthalt dann durch eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland verlängert wird.

Kurz zusammengefasst: Merkmale des nationalen Visums

  • Längerfristiger Aufenthalt: Ermöglicht einen Aufenthalt in Deutschland für einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen.
  • Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit: Nur mit einem nationalen Visum können Sie die Erlaubnis zur Arbeit in Deutschland erhalten. Mit einem Schengen-Visum Typ C dürfen Sie nicht arbeiten!
  • Erster Schritt zur Aufenthaltserlaubnis: Das nationale Visum ist nur der erste Schritt; nach der Einreise muss eine Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland beantragt werden.
  • Spezifische Voraussetzungen: Die Anforderungen und notwendigen Dokumente variieren je nach Zweck des Aufenthalts (z.B. Arbeitsvertrag, Immatrikulationsbescheinigung, Einladungsschreiben).

Wer braucht ein nationales Visum für Deutschland?

Grundsätzlich brauchen alle Drittstaatsangehörigen ein nationales Visum, wenn sie länger als 3 Monate in Deutschland bleiben wollen. Dies schließt Personen ein, die in Deutschland arbeiten, studieren, eine Ausbildung absolvieren oder sich aus familiären Gründen dort länger aufhalten möchten. Es gibt jedoch Ausnahmen für Bürger bestimmter Länder, die ohne ein nationales Visum einreisen dürfen und in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis beantragen können.

1. Staatsangehörige, die ein nationales Visum für Deutschland benötigen

Die meisten Staatsangehörigen aus Nicht-EU-Ländern benötigen ein nationales Visum, um nach Deutschland einreisen zu können. Dies betrifft insbesondere Bürger aus:

  • Afrika
  • Asien (außer einige Ausnahmen)
  • Südamerika
  • den meisten Ländern im Nahen Osten

Personen dieser Staaten müssen das nationale Visum vor ihrer Einreise bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in ihrem Heimatland beantragen.

2. Staatsangehörige, die kein nationales Visum für Deutschland brauchen

  • EU/EWR-Staaten: Bürger der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums benötigen kein Visum für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland. Sie haben das Recht auf Freizügigkeit.
  • Schweiz: Schweizer Staatsangehörige genießen ähnliche Rechte wie EU-Bürger und benötigen ebenfalls kein Visum.

Staatsangehörige einiger Drittstaaten können ohne ein nationales Visum nach Deutschland einreisen und vor Ort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dies ist auf bilaterale Abkommen zwischen den Ländern und Deutschland zurückzuführen und gilt dementsprechend nur für Deutschland!

  • Bestimmte Drittstaaten: Bürger folgender Länder können ohne nationales Visum nach Deutschland einreisen und innerhalb von 90 Tagen nach ihrer Ankunft eine Aufenthaltserlaubnis beantragen:
    • Australien
    • Israel
    • Japan
    • Kanada
    • Republik Korea (Südkorea)
    • Neuseeland
    • Vereinigte Staaten von Amerika (USA)
    • Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland 
       
  • Besondere Regelungen
    • Drittstaatenangehörige mit Aufenthaltsrecht in einem anderen EU-Land: Personen, die eine langfristige Aufenthaltserlaubnis in einem anderen EU-Land besitzen, können unter bestimmten Voraussetzungen ohne nationales Visum nach Deutschland einreisen

Gut zu wissen: Es ist wichtig zu wissen, dass die Visumbefreiung für circa 60 Drittstaaten nicht bei den nationalen Visa wirkt, da diese nur für Kurzaufenthalte gilt. Das heißt, Staatsangehörige von Ländern, wie beispielsweise Argentinien und Kolumbien benötigen dennoch ein nationales Visum, wenn sie länger als 90 Tage in Deutschland bleiben möchten, obwohl Sie für Kurzzeitvisa visumbefreit sind.

Welche Voraussetzungen muss ich für ein nationales Visum erfüllen?

Die Voraussetzungen für die Beantragung eines nationalen Visums für Deutschland hängen vom Zweck des Aufenthalts ab, wie Arbeit, Studium, Familienzusammenführung usw.. Deshalb führen wir einmal die allgemeinen und später die spezifischen Voraussetzungen je nach Visum-Typ auf:

1. Allgemeine Voraussetzungen für ein nationales Visum

Unabhängig vom spezifischen Zweck des Aufenthalts müssen alle Antragsteller die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  1. Gültiger Reisepass:
    • Der Reisepass muss mindestens noch sechs Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein.
    • Der Reisepass sollte mindestens zwei leere Seiten haben.
       
  2. Ausgefüllter Visumantrag:
  3. Aktuelles Passfoto:
    • Das Foto muss den biometrischen Anforderungen entsprechen (35x45 mm, frontal, heller Hintergrund).
       
  4. Krankenversicherung:
    • Nachweis einer gültigen Krankenversicherung für nationale Visa, die die gesamte Aufenthaltsdauer abdeckt.
       
  5. Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel:
    • Je nach Visumtyp und Aufenthaltszweck müssen ausreichende finanzielle Mittel nachgewiesen werden, um den Lebensunterhalt in Deutschland sicherzustellen (z.B. Sperrkonto, Stipendium, Arbeitsvertrag).
       
  6. Nachweis des Aufenthaltszwecks:
    • Abhängig vom Zweck des Aufenthalts müssen verschiedene Dokumente eingereicht werden (siehe spezifische Voraussetzungen).

2. Spezifische Voraussetzungen nach Aufenthaltszweck

Die spezifischen Voraussetzungen variieren je nach Zweck des Aufenthalts:

  1. Arbeitsvisum:
    • Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsplatzangebot von einem deutschen Arbeitgeber.
    • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, falls erforderlich.
    • Qualifikationsnachweise (z.B. Diplome, Zertifikate).
       
  2. Studienvisum/Sprachkursvisum:
    • Zulassungsbescheid einer deutschen Hochschule, Universität oder Sprachschule.
    • Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse (Deutsch oder Englisch, je nach Studiengang).
    • Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (z.B. Sperrkonto mit etwa 11.208 Euro pro Jahr).
       
  3. Visum für Ehegattennachzug / Familienzusammenführung:
    • Nachweis der familiären Beziehung (z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde).
    • Nachweis, dass der in Deutschland lebende Familienangehörige über ausreichende finanzielle Mittel und Wohnraum verfügt.
    • Grundkenntnisse der deutschen Sprache (A1-Niveau für Ehepartner).
       
  4. Forschungsvisum:
    • Annahmevereinbarung oder Arbeitsvertrag mit einer anerkannten Forschungseinrichtung in Deutschland.
    • Nachweis über finanzielle Mittel, falls erforderlich.
       
  5. Au-pair-Visum:
    • Au-pair-Vertrag mit einer deutschen Gastfamilie.
    • Grundkenntnisse der deutschen Sprache.
    • Altersgrenze: 18 bis 26 Jahre.
       
  6. Selbständigkeit und Unternehmertum:
    • Businessplan und Nachweis über die Finanzierung des Vorhabens.
    • Nachweis über relevante Qualifikationen und Berufserfahrung.
    • Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts.

Besondere Anforderungen und Hinweise

  • Sprachkenntnisse: Je nach Visumtyp und Aufenthaltszweck können Nachweise über Sprachkenntnisse (Deutsch oder Englisch) erforderlich sein.
     
  • Bearbeitungszeit: Die Bearbeitung eines nationalen Visumantrags kann mehrere Wochen bis Monate dauern. Es ist ratsam, den Antrag frühzeitig zu stellen.
     
  • Interview: Antragsteller müssen in der Regel persönlich bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat erscheinen und ein Interview führen.

Wie kann ich ein nationales Visum beantragen?

Sie beantragen Ihr nationales Visum für Deutschland bei den deutschen Behörden in Ihrem Heimatland. Das heißt bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Generalkonsulat, insofern es Visaangelegenheiten bearbeitet. Beachten Sie: In vielen Ländern arbeiten die deutschen Behörden bereits mit externen Dienstleistern für den Visumantrag zusammen. In der Türkei mit iDATA und in Ländern wie Indien, Thailand, und Vietnam (und vielen mehr) mit VFS Global. Schauen Sie je nach Land, ob der externe Dienstleister auch befugt ist, Anträge für nationale Visa anzunehmen. Wenn dies nicht der Fall ist, vereinbaren Sie einen Termin direkt bei den deutschen Behörden.

Hier eine kurze Übersicht wie Sie Schritt für Schritt vorgehen:

  1. Visumtyp bestimmen und Dokumente vorbereiten.
  2. Termin bei der deutschen Botschaft, dem deutschen Konsulat oder dem externen Dienstleister für den Visumantrag vereinbaren.
  3. Antrag und Unterlagen zum Termin persönlich einreichen und Interview führen.
  4. Visumgebühren für ein nationales Visum bezahlen.
  5. Bearbeitungszeit des Visums abwarten.
  6. Visum abholen und nach Deutschland einreisen.
  7. Anmeldung und Beantragung der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland.

Wie teuer ist ein nationales Visum für Deutschland?

Die Kosten für ein nationales Visum für Deutschland können je nach Herkunftsland des Antragstellers variieren. Im Allgemeinen betragen die Visagebühren für ein nationales Visum:

Standardgebühren für ein nationales Visum für Deutschland:

  • Erwachsene: 75 Euro
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren: 37,50 Euro

Diese Gebühren decken die Bearbeitung des Visumantrags ab und sind in der Regel nicht erstattungsfähig, selbst wenn der Antrag abgelehnt wird.

Ermäßigungen und Ausnahmen:

In bestimmten Fällen können Ermäßigungen oder Ausnahmen von den Visagebühren gelten:

  • Stipendiaten: Personen, die ein Stipendium aus deutschen öffentlichen Mitteln erhalten, sind von den Visagebühren befreit.
  • Diplomaten und internationale Organisationen: Diplomaten, die in Deutschland ansässigen diplomatischen Missionen oder internationalen Organisationen tätig sind.
  • Humanitäre Gründe: In besonderen humanitären Fällen können die Visagebühren reduziert oder erlassen werden.
  • Enge Familienangehörige: Für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und minderjährige ledige Kinder von Deutschen, Eltern minderjähriger Deutscher sowie Familienangehörige von EU-/EWR-Staatsangehörigen.

Gut zu wissen: Wenn Sie den Visumantrag bei einem externen Dienstleister wie VFS Global oder iDATA stellen, müssen Sie zusätzlich zur Visumgebühr mit einer Servicegebühr rechnen. Diese ist von Land zu Land unterschiedlich hoch.

Mit einem D-Visum können Sie, wie mit einem C-Visum auch andere Schengen-Länder besuchen, vorausgesetzt Sie überschreiten auch hier nicht die 90/180- Tage-Regel.Auch wenn das nationale Visum zunächst nur für ein Land gültig ist, sind Reisen innerhalb des Schengen-Raums möglich. Mit einem D-Visum können Sie, wie mit einem C-Visum auch andere Schengen-Länder besuchen, vorausgesetzt Sie überschreiten auch hier nicht die 90/180- Tage-Regel.

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FAQ

Kann ich mit einem nationalen Visum in andere Länder reisen?

Ja, in der Regel dürfen Sie mit einem nationalen Visum auch in alle anderen Länder des Schengen-Raums reisen und sich dort bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen aufhalten.

Wie lang ist die Bearbeitungsdauer bei nationalen Visa für Deutschland?

Wenn Sie ein nationales Visum (D-Visum) beantragen, müssen Sie je nach Aufenthaltszweck mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit rechnen. Stellen Sie deshalb Ihren Visumantrag rechtzeitig! 6 Monate vor Ihrer Einreise können Sie den Visumantrag bereits stellen.

Wo stelle ich meinen Visumantrag für nationale Visa?

Bei nationalen Visa stellen Sie Ihren Visumantrag immer bei dem Land, in dem Sie sich länger aufhalten wollen. Dafür machen Sie einen Termin bei der jeweiligen Botschaft in Ihrem Heimatland und reichen dort alle notwendigen Dokumente ein.

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