EES: FAQ zum neuen Ein- und Ausreise-System der EU
Das neue Ein- und Ausreise-System (EES) der EU wurde 2017 beschlossen und ist Bestandteil der Smart Borders-Agenda der EU-Kommission. Mit dem neuen IT-System sollen die Reisebewegungen von Drittstaatsangehörigen automatisch überwacht werden können. Doch was bedeutet die Einführung des EES für Reisende, wer ist davon betroffen, wie wird es funktionieren und vor allem: ab wann soll es in der EU eingeführt werden? Wir haben Ihnen die wichtigsten Fragen zum EES beantwortet.
Inhaltsangabe:
- Was ist das EES und was steckt genau dahinter?
- Wann wird das EES in der EU eingeführt?
- Wer muss sich über das Entry-/Exit-System registrieren?
- Welche Länder werden das EES einführen?
- Warum wird ein Einreise- und Ausreise-System eingeführt?
- Wie wird das EES der EU zukünftig funktionieren?
- Welche biometrischen Daten werden im EES gespeichert?
- Was ist der Unterschied zwischen ETIAS und EES?
Was ist das EES und was steckt genau dahinter?
Das EES steht für Entry-/Exit-System. Es handelt sich dabei um ein IT-System der Europäischen Union zur Registrierung von Ein- und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen, die für einen Kurzaufenthalt (bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen) nach Europa reisen. Durch die Registrierung im EES werden personenbezogene Daten erfasst. Dazu gehören Ihr Reisedokument, Ihre persönlichen Daten sowie Angaben Ihrer Ein- und Ausreise (Datum, Uhrzeit und Ort der Ein- und Ausreise). Dieses Verfahren erleichtert Ihren Grenzübertritt, denn das manuelle Stempeln von Reisedokumenten wird hinfällig. Des Weiteren wird das automatische Berechnen der Aufenthaltsdauer im Schengen-Raum möglich.
Wann wird das EES in der EU eingeführt?
Laut EU ist der Termin für die Einführung des EES noch offen. Das Schweizer Staatssekretariat für Migration spricht hingegen von einer Einführung in der zweiten Jahreshälfte 2024. Insgesamt müssen Sie voraussichtlich (wie bei der Einführung des ETIAS) mit Verzögerungen gerecht werden. Zumal jedes einzelne Land ein Informationssystem einrichten muss, das an das zentrale System des EES angeschlossen wird. Informieren Sie sich also immer auf der offiziellen EES-Seite der Europäischen Union, um die Fortschritte zu beobachten.
Kurzer Rückblick: Im Dezember 2017 wurde die Umsetzung des EES erstmals vom Europäischen Parlament verabschiedet. Seitdem arbeitet die Europäische Agentur EU-Lisa an der Entwicklung und Inbetriebnahme des zentralen EES.
Wer muss sich über das Entry-/Exit-System registrieren?
Die EES betrifft ausschließlich Nicht-EU-Bürger (Drittstaatsangehörige), die für einen kurzen Aufenthalt (bis 90 Tage innerhalb eines Zeitraum von 180 Tagen) nach Europa reisen - ob mit oder ohne Schengen-Visum. Sollten Sie die zulässige Aufenthaltsdauer überschreiten, wird dies vom EES identifiziert. Sollten die Behörden Ihre Einreise verweigern, wird dies ebenfalls im EES hinterlegt.
Für folgende Personen ist das EES nicht relevant:
- Alle EU-Bürger, deren Länder das EES einführen ebenso wie die Bürger Zyperns und Irlands
- Staatsangehörige von Andorra, Monaco und San Marino sowie Inhaber eines vom Staat Vatikanstadt ausgestellten Passes
- Nicht-EU-Bürger, die eine Aufenthaltskarte besitzen und mit einem EU-Bürger unmittelbar verwandt sind
- Nicht-EU-Bürger, die im Rahmen einer konzerninternen Versetzung oder zu Forschungs-, Studien-, Ausbildungs- oder Freiwilligenzwecken, im Rahmen von Schüleraustauschprogrammen oder Bildungsprojekten sowie als Au-pair nach Europa reisen
- Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis und eines Visums für den längerfristigen Aufenthalt
- Personen, die von Grenzkontrollen befreit sind oder denen bestimmte Privilegien in Bezug auf Grenzkontrollen eingeräumt wurden (z. B. Staatsoberhäupter, Grenzgänger usw.)
- Besatzungsmitglieder von Personen- und Güterzügen auf internationalen Anschlussfahrten
Welche Länder werden das EES einführen?
Insgesamt werden 29 europäische Länder das EES einführen. Dazu gehören alle Länder der EU - mit Ausnahme von Zypern und Irland - sowie die EFTA-Staaten Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein. Somit sind alle Schengen-Staaten Teil des EES (auch die Teil-Schengen-Staaten Rumänien und Bulgarien).
Liste aller Länder das EES in Betrieb nehmen werden:
BELGIEN, BULGARIEN, KROATIEN, DÄNEMARK, DEUTSCHLAND, ESTLAND, FINNLAND, FRANKREICH, GRIECHENLAND, UNGARN, ISLAND, ITALIEN, LETTLAND, LIECHTENSTEIN, LITAUEN, LUXEMBURG, MALTA, NIEDERLANDE, NORWEGEN, ÖSTERREICH, POLEN, PORTUGAL, RUMÄNIEN, SLOWAKEI, SLOWENIEN, SPANIEN, SCHWEDEN, SCHWEIZ, TSCHECHISCHE REPUBLIK
❗️Wichtig für Bulgarien und Rumänien-Reisende: Bulgarien und Rumänien stellen zur Zeit noch keine Schengen-Visa aus* aber werden dennoch das EES nutzen. Das hängt mit dem teilweisen Beitritt in den Schengen-Raum zusammen. Wenn Sie eine Reise nach Bulgarien und Rumänien planen, sollten Sie daher bestimmte Regeln beachten. Alle Informationen finden Sie unter den FAQ der EES-Seite.
*Sobald Bulgarien und Rumänien vollwertige Schengen-Mitglieder sind, werden sie auch Schengen-Visa ausstellen können.
Warum wird ein Einreise- und Ausreise-System eingeführt?
Das Einreise- und Ausreise-System EES soll bei der Verwaltung der Außengrenzen des Schengen-Raums helfen. Das automatische System ersetzt das Passstempeln, automatisiert Grenzkontrollverfahren und bedeute vor allem eins: Zeitersparnis. Die Grenzkontrollen werden effizienter gestaltet, um auch die immer größer werdende Zahl an Grenzübertritten kontrollieren zu können.
Für Sie als Reisender bedeutet das konkret verkürzte Wartezeiten in den Warteschlangen bei der Passkontrolle, indem automatisierte Grenzkontrollen möglich sind (sofern verfügbar und unter der Aufsicht von Grenzkontrollbeamten). Außerdem haben Reisende automatisch genaue Informationen über die Höchstdauer ihres zulässigen Aufenthalts im Hoheitsgebiet aller europäischen Länder und müssen nicht mehr selbst errechnen, wie viele Tage ihnen noch bleiben.
Für die EU wird es leichter sein, Fälle von irregulärer Migration und Fälle von Overstays zu erkennen. Beim zweiten Fall halten sich die Reisenden länger in den europäischen Ländern auf als erlaubt. Außerdem können Personen, die bei Kontrollen keine Papiere vorweisen können, leichter identifiziert werden sowie Reisende mit gefälschten Identitäten oder Pässen.
Zusammenfassend wird das EES eingeführt, um:
- das Grenzmanagement zu modernisieren,
- die Grenzkontrollen effizienter zu gestalten,
- die Sicherheit des Schengen-Raums zu erhöhen,
- Overstayer zu identifizieren
- zur Verhütung und Aufdeckung terroristischer Straftaten beizutragen.
Wie wird das EES der EU zukünftig funktionieren?
Das EES wird aus einem Zentralsystem mit einer zentralen Datenbank, einer einheitlichen nationalen Schnittstelle in jedem teilnehmenden Land und einem Web-Dienst bestehen, der es Nicht-EU-Bürgern ermöglicht, ihre verbleibende zulässige Aufenthaltsdauer zu überprüfen. Außerdem wird es eine Schnittstelle zwischen EES und dem VIS (Visa-Informationssystem) geben.
Laut EU können sich Nicht-EU-Bürger beim Grenzübertritt mit einem speziellen Gerät - einem "Selbstbedienungterminal" registrieren. Reisende müssen dort ihren Reisepass oder ein anderes Reisedokument scannen, wann immer sie eine EU-Außengrenze überqueren. Dieses System wird bei der Einreise in alle EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme von Zypern und Irland) sowie bei Einreisen nach Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz angewandt. Allerdings bleiben die Fakten der EU zur genauen Umsetzung noch recht vage.
Folgende Daten müssen Sie zukünftig über das EES eingeben:
- Angaben zu Ihrem Reisepass
- Persönlichen Daten zu Ihrer Identität
- Biometrische Daten
- Datum Ihrer Ein- und Ausreise
❗️Wichtig: Für die Registrierung auf der Selbstbedienungsplattform des EES brauchen Nicht-EU-Bürger einen biometrischen Reisepass (einen Reisepass, der einen Chip mit Ihren biometrischen Daten).
Nach der Nutzung des Selbstbedienungssystems können Sie sich dann zur Grenzkontrolle begeben, wo der Beamte Ihre Daten aus dem EES bereits erhalten hat. Die Vorbereitung der Grenzkontrolle durch das EES wird nach und nach dazu beitragen, die Warteschlangen zu reduzieren und die Kontrolleure können sich auf das Wesentliche konzentrieren. Der Grenzprozess wird somit gestrafft. Natürlich ist es dem Beamte überlassen, Ihnen weitere Fragen zu stellen, bevor er entscheidet, ob er Ihnen die Einreise gewährt oder nicht.
Ihre Daten werden im EES normalerweise drei Jahre lang gespeichert, wenn Sie sich an die Regeln des Kurzaufenthaltes halten. Bei Reisenden, die ihre zulässige Aufenthaltsdauer überschreiten, werden die Daten fünf Jahre lang aufbewahrt. Grenzbehörden, Visumbehörden sowie jene Behörden, die feststellen, ob ein Nicht-EU-Bürger die Voraussetzungen für die Einreise oder den Aufenthalt erfüllt, werden Zugriff auf die EES-Daten haben.
Welche biometrischen Daten werden im EES gespeichert?
- Sie benötigen ein Schengen-Visum: Wenn Sie ein Schengen-Visum für die Einreise in ein europäisches Länder (mit EES Nutzung) beantragt haben, speichert das System nur Ihr Passfoto. Ihre Fingerabdrücke sind mit dem Visumantrag bereits im Visa-Informationssystem /VIS registriert worden.
- Sie benötigen kein Schengen-Visum: Wenn Sie kein Visum benötigen, speichert das System eine Kombination aus vier Ihrer Fingerabdrücke und Ihr Passfoto.
Was ist der Unterschied zwischen ETIAS und EES?
Nun könnte man annehmen, Nicht-EU-Bürger erwartet in den nächsten Jahren eine Flut an Bürokratie, da neben dem EES auch die Einreisegenehmigung ETIAS eingeführt werden soll. Doch worin besteht eigentlich der Unterschied?
Beide Systeme sammeln unterschiedliche Daten. Im ETIAS System werden beispielsweise keine Fingerabdrücke oder andere biometrische Daten aufgenommen. Auch der Ort, an dem Reisende Europa betreten und verlassen, wird im ETIAS nicht registriert.
Voraussichtlich werden ETIAS und EES im selben Jahr eingeführt werden. Die Einführung des ETIAS wurde erst vor kurzem auf 2025 verschoben. Obwohl kein genaues Datum genannt wird, hat die EU angegeben, dass das ETIAS fünf bis sechs Monate nach dem Entry-/Exit-System (EES) eingeführt werden soll. Es wird also voraussichtlich eine Umsetzungsphase geben, in der das ETIAS schrittweise parallel zum EES eingeführt wird.
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FAQ
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Über 60 Drittstaaten sind für einen Kurzaufenthalt bis 90 Tage visumbefreit und können sich frei im Schengen-Raum bewegen. Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Land dazu gehört, dann klicken Sie in unseren Artikel “Wer braucht ein Schengen-Visum”? Alle anderen Drittstaatsangehörigen sind visumpflichtig und müssen immer ein Schengen-Visum vor der Einreise nach Europa beantragen!
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