Brauche ich die Reisegenehmigung ETIAS, um 2025 nach Europa zu reisen?
Autor : Anna Lorrain
Datum: 20/03/2025
ETIAS und EES - einige Neuerungen wurden 2025 für Europareisende aus Drittstaaten erwartet. Doch nun hat die Europäische Union aktuelle Daten kommuniziert. Die Reisegenehmigung ETIAS wird nicht mehr in 2025 eingeführt, dafür kommt das Entry-Exit-System EES schon im Oktober 2025! Was es mit den neuen Systemen auf sich hat und welche Reisevorschriften Drittstaatsangehörige in Zukunft beachten müssen, wenn Sie nach Europa reisen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Inhaltsangabe:
- ETIAS: Einführung der Reisegenehmigung auf Ende 2026 verschoben
- EES: Start des Ein- und Ausreisesystems noch im Jahr 2025
- Was sich für Europareisende aus Drittstaaten künftig ändern wird
- Wie werden ETIAS und EES genau funktionieren?
- Brauche ich eine Reisekrankenversicherung für ETIAS?
ETIAS: Einführung auf Ende 2026 verschoben
Das neue Reisegenehmigungssystem der EU namens ETIAS (Englisch: European Travel Information and Authorisation System) wird nun doch nicht mehr 2025 eingeführt. Nach neuesten Informationen rechnet die EU mit einem Start im letzten Quartal 2026 - also im Oktober, November oder Dezember 2026. Das bedeutet, dass die Umsetzung der Reisegenehmigung erneut verschoben wurde. Vergleichbar ist das ETIAS mit der Reisegenehmigung ESTA (für die USA) oder ETA (für das Vereinigte Königreich).
Visumfreie Europareisende wird es freuen, da dieser Punkt bei der Reiseplanung bis Ende 2026 noch wegfällt. So können Staatsangehörige von circa 60 visumbefreiten Ländern weiterhin nur mit einem Reisepass in der Tasche für einen Kurzaufenthalt in die Schengen-Länder reisen. Wird das ETIAS-System 2026 in Kraft treten, muss genau diese Gruppe Reisender neben dem Reisepass auch die ETIAS-Genehmigung vorweisen.
Gut zu wissen: Das ETIAS richtet sich ausschließlich an Bürger visumfreier Drittstaaten. ETIAS ist kein Visum, und seine Einführung ändert nichts am visumfreien Status der Reisenden! Wenn Sie den Unterschied zwischen ETIAS und Schengen-Visum genauer verstehen wollen, lesen Sie sich unseren weiterführenden Artikel durch.
EES: Start des Ein- und Ausreisesystems noch im Jahr 2025
Beim neuen schengenweiten Ein- und Ausreisesystem EES (Entry/Exit System) war lange nicht bekannt, wann es umgesetzt wird. Klar war nur, dass es in einem ähnlichen Zeitraum wie ETIAS startet. Nun hat die Europäische Union ein Datum veröffentlicht: Oktober 2025 wird das EES vorausichtlich eingeführt. Damit startet es sogar noch vor dem ETIAS.
Das Ein- und Ausreisesystem dient dazu Daten (biografische und biometrische Daten sowie Ein- und Ausreisedaten) von allen Drittstaatsangehörigen, die für einen Kurzaufenthalt in den Schengen-Raum reisen, zu erfassen. Dabei ist es egal, ob Sie mit Schengen-Visum einreisen oder visumfrei. Alle Europareisenden aus Drittstaaten müssen sich ab Oktober 2025 im neuen IT-System des EES registrieren.
Gut zu wissen: Dieses System wird bei der Einreise in alle EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme von Zypern und Irland) sowie bei Einreisen nach Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz angewandt. Alles Wissenswerte zum neuen Ein- und Ausreisesystem der EU finden Sie in unserem weiterführenden Artikel.
Was sich für Europareisende aus Drittstaaten künftig ändern wird
- Visumfreie Reisende (Schengen-Visum für Kurzaufenthalte nicht notwendig)
Visumfreie Reisende (zum Beispiel Staatsbürger aus den USA, Japan oder Israel) müssen mit der Einführung des Ein- und Ausreisesystems im Oktober 2025 ihre Daten im neuen EES IT-System erfassen. Dies wird immer dann notwenig sein, wenn sie eine EU-Außengrenze überschreiten. Ab voraussichtlich Ende 2026 müssen Sie außerdem vor Ihrer Abreise die Reisegenehmigung ETIAS beantragen, wenn Sie in den Schengen-Raum reisen wollen.
- Visumpflichtige Reisende (Schengen-Visum notwendig)
Visumpflichtige Reisende (zum Beispiel aus Indien, der Türkei oder Thailand) müssen ab Oktober 2025 ihre Daten im IT-System des EES registrieren lassen, wenn sie eine EU-Außengrenze überqueren. Alles andere bleibt gleich. Das heißt, Sie beantragen wie gewohnt Ihr Schengen-Visum vor Antritt Ihrer Reise nach Deutschland oder in andere Schengen-Länder.
Wie werden ETIAS und EES genau funktionieren?
1. So wird ETIAS funktionieren
Die Anträge für die Reisegenehmigung ETIAS werden online gestellt, kosten 7 Euro und sind grundsätzlich drei Jahre gültig (oder bis zum Ablauf der Gültigkeit des bei der Antragstellung registrierten Reisedokuments). Der Antrag wird über die offizielle ETIAS Website oder die Mobile App gestellt. Folgende Daten müssen Sie für einen ETIAS-Antrag angeben:
- gültigen Reisepass
- E-Mail-Adresse
- Debit- oder Kreditkarte, um die Antragsgebühr zu bezahlen
- Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Wohnsitz
- Telefonnummer
Am Ende müssen Sie noch einige Fragen, unter anderem Sicherheits- und Gesundheitsfragen beantworten. Die Überprüfung Ihres Antrags dauert in den meisten Fällen nur wenige Minuten. Ihr ETIAS erhalten Sie anschließend per E-Mail, spätestens nach 96 Stunden.
2. So wird das EES funktionieren!
Nicht-EU-Bürger werden sich voraussichtlich beim Grenzübertritt an einem "Selbstbedienungterminal" registrieren. Dort scannen Sie Ihren Reisepass (dieser muss biometrisch sein!), wann immer sie eine EU-Außengrenze überqueren. Außerdem werden Sie zusätzliche Angaben machen müssen:
- Angaben zu Ihrem Reisepass
- Persönlichen Daten zu Ihrer Identität
- Biometrische Daten
- Datum Ihrer Ein- und Ausreise
Anschließend gehen Sie zur Grenzkontrolle, wo der Beamte bereits Ihre Daten aus dem EES vorliegen hat. Somit wird der Prozess an der Grenzkontrolle gestrafft. Dennoch kann der Beamte Ihnen weitere Fragen zu Ihrer Einreise stellen und entscheidet letztendlich über Ihre Einreise.
Brauche ich eine Reisekrankenversicherung für ETIAS?
Drittstaatsangehörige, die visumfrei und ab Ende 2026 mit einem ETIAS nach Europa reisen, sind von der Pflicht einer Krankenversicherung befreit. Allerdings empfiehlt das Auswärtige Amt allen Reisenden eine Reisekrankenversicherung, da sehr hohe Kosten im Fall von Krankheit, Unfall oder Rückführung auf Sie oder Ihre Familie zukommen könnten.
Sollten Sie eine Reiseversicherung abschließen, die für alle Schengen-Länder gilt, übernimmt sie die Kosten für medizinische Behandlungen, Krankenhausaufenthalte oder die Rückführung im Fall von Krankheit oder Tod - und das für wenig Geld.
Anders sieht dies bei Reisenden mit Schengen-Visum aus. Sie müssen für den Visumantrag obligatorisch eine schengenweite Reisekrankenversicherung (auch Incoming-Versicherung genannt) vorweisen. Wenn dies nicht der Fall ist, wird der Visumantrag direkt abgelehnt.
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