Neues Schengen-Visum: Was ist neu an der EU-Visa-Verordnung?

Das Schengen-Visum ist eines der begehrtesten Kurzzeitvisa, die ausgestellt werden. Wer ein Schengen-Visum beantragen will, kann sich in einem bestimmten Zeitraum in allen Ländern des Schengen-Raums frei bewegen. Die Konditionen für einen Schengen-Visum-Antrag sind in der EU-Visa-Verordnung des Europäischen Parlaments festgeschrieben. Seit 2009 wurde die EU-Visumpolitik erstmals reformiert. Februar 2020 trat eine aktualisierte EU-Visa-Verordnung in Kraft und ab 2023 soll das neue ETIAS-Visum eingeführt werden. Wir erklären Ihnen, was sich im EU-Visakodex verändert hat und was die Aktualisierung für Antragsteller eines Schengen-Visums bedeutet.

Seit 2020: Was sind die wichtigsten Veränderungen der neuen EU-Visa-Verordnung?

Im Juni 2019 verabschiedeten das Europäische Parlament und der Europäische Rat die neue EU-Visa-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/1155), welche am 02.02.2020 in Kraft getreten ist. Seitdem gelten folgende neue Regelungen für Antragsteller eines Schengen-Visums:

  • Verlängerung des Antrags-Zeitraums: Wenn Sie ein Schengen-Visum beantragen wollen, können Sie nun bereits sechs Monate (neun Monate, wenn Sie als Seemann gelten) vor Ihrer geplanten Reise in den Schengen-Raum Ihren Visumantrag stellen. Vor dem 02.02.2020 waren es nur drei Monate. Die Frist für das Einreichen eines Antrags beträgt jedoch weiterhin zwei Wochen.
     
  • Neues Konzept zur Erteilung von Multivisa: Die neue EU-Visa-Verordnung sieht ein Konzept mit gemeinsamen Vorschriften vor, damit Vielreisende mit einer positiven “Visum-Vorgeschichte“ einfacher Mehrfachvisa mit einer schrittweise ansteigenden Gültigkeitsdauer von einem Jahr bis zu fünf Jahren erhalten.
     
  • Visum-Antrag in jedem Land möglich: Schengen-Mitgliedsländer müssen laut neuem Visakodex dafür sorgen, dass in jedem Land eine Möglichkeit besteht ein Schengen-Visum zu beantragen. Gegebenenfalls soll das Visa-Bearbeitungszentrum ausgelagert werden oder können Anträge auch elektronisch ausgefüllt und unterzeichnet werden. Damit soll verhindert werden, dass Sie als Visa-Antragsteller in ein anderes Land reisen müssen, um einen Antrag zu stellen.
     
  • Neue Visumgebühr für Schengen-Visum: Seit Februar 2020 beträgt die Gebühr für ein Schengen-Visum nicht mehr 60 €, sondern 80 €. Ein Visum für Kinder von 6 bis 12 Jahren kostet 40 €. Alle Kinder unter 6 Jahren erhalten das Visum kostenfrei. Außerdem sieht die neue EU-Visa-Verordnung vor, die Visumgebühr ab sofort alle 3 Jahre zu prüfen und eventuell zu ändern.
     
  • Neues Antragsformular: Das neue Antragsformular für das Schengen-Visum wird seit dem 2.Februar 2020 genutzt. Alte Antragsformulare sind für eine gewisse Übergangszeit weiterhin gültig.

Wo finde ich das neue Schengen-Visum Antragsformular?

Wenn Sie ein Schengen-Visum für Deutschland beantragen wollen, können Sie das Antragsformular elektronisch mit Videx ausfüllen. Auf der Seite des deutschen Auswärtigen Amts finden Sie zusätzlich eine Anleitung zum elektronischen Antrag. Vergessen Sie allerdings nicht, den ausgefüllten Antrag auszudrucken und die erforderlichen Seiten handschriftlich zu unterzeichnen. Ihren Antrag bringen Sie mit den anderen Unterlagen zu Ihrem Termin bei Visastelle der Auslandsvertretung mit.

Das neue Schengen-Visum-Antragsformular für die Schweiz (gültig ab dem 02.02.2020) finden Sie auf der Seite des Staatssekretariats für Migration in deutscher, englischer, französischer, spanischer und türkischer Sprache als PDF-Datei. Das neue Schengen-Visum-Antragsformular für Österreich ist als PDF auf der Seite von oesterreich.gv.at zu finden.

Welche Dokumente brauche ich für den Schengen-Visum-Antrag?

Finden Sie hier unsere kurze Checkliste für ein Standard-Besuchervisum in Deutschland im Überblick. Für Schengen-Visa für Geschäftszwecke oder aus medizinischen Gründen, müssen Sie ggf. weitere Unterlagen beifügen.

  • Ausgefülltes und unterzeichnetes Schengen-Visum Antragsformular
  • Gültiger Reisepass
  • Zwei aktuelle biometrische Passfotos
  • Ein Brief mit Ihrem Einreisegrund
  • Reisedaten anhand eines Einreise- und Rückreisetickets
  • Nachweis der Unterbringung vor Ort
  • ggf. Einladungsschreiben bei Besuch von Verwandten oder Bekannten
  • Nachweis finanzieller Mittel
  • Abschluss einer Schengen-Visum Reiseversicherung

Wie kann AXA beim Visumantrag behilflich sein?

Die AXA-Reisekrankenversicherung für das Schengen-Visum bietet Ihnen für jede nach Reise die passende Schengen-Versicherungspolice. Entscheiden Sie selbst, ob Sie sich für die Low Cost Variante ab 22 € pro Woche entscheiden oder ob Sie als Vielreisender eine Multi-Trip Versicherung oder Europe Travel Reisekrankenversicherung bevorzugen. Die Europe Travel Versicherung eignet sich für Reisen in ganz Europa und deckt neben den Schengen-Ländern auch die Nicht-Schengen-Länder der EU ab. Egal für welche Versicherungspolice Sie sich entscheiden, alle erfüllen die Bedingungen für das Schengen-Visum. Schließen Sie Ihre Versicherung ab und drucken Sie Ihren Versicherungsschein einfach aus und legen Sie diesen Ihrem Visumantrag bei.

Ab 2023: Was ist das neue ETIAS-Visum?

Neben der reformierten EU-Visa-Verordnung hat das Europäische Parlament bereits 2016 angekündigt ein neues, automatisiertes System zum Sicherheitscheck von Reisenden in den Schengen-Raum einführen zu wollen. Die Verordnung für das ETIAS-Visum ist 2018 verabschiedet worden. Ende 2023 soll das neue ETIAS (European Travel Information and Authorisation System) eingeführt werden. Das ETIAS-Reisegenehmigungssystem hat zum Ziel die Außengrenzen des Schengen-Raums zu stärken und einen Sicherheitscheck von visumfreien Einreisenden zu ermöglichen.

Wer braucht zukünftig ein ETIAS-Visum?

ETIAS richtet sich nur an Drittstaatsangehörige, die aktuell visumfrei einreisen dürfen. Circa 60 Länder, deren Bürger derzeit ohne Visum für Kurzaufenthalte in den Schengen-Raum reisen, brauchen zukünftig neben einem gültigen Reisedokument ein ETIAS. Die ETIAS-Autorisierung wird für die 27 Länder des Schengen-Raums benötigt. Die EU-Länder Bulgarien, Rumänien, Zypern und Irland sind nicht Teil des Schengen-Raums und haben ihre eigenen Vorschriften bezüglich der Visumgenehmigung. Das ETIAS wird online beantragt und gilt für kurzfristige Aufenthalte bis 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen sowie für Geschäfts- und Freizeitzwecke. Diejenigen, die in Europa studieren und arbeiten wollen, müssen ein nationales D-Visum beantragen.

Was brauche ich für den ETIAS-Antrag?

Mit der voraussichtlichen Einführung des ETIAS Online-Antrags ab 2023 fragen Sie sich eventuell, was für ein ETIAS-Visum nötig ist? Wenn Sie den ETIAS-Anforderungen entsprechen, also kein Schengen-Visum beantragen müssen, brauchen Sie folgende Daten und Dokumente, um in wenigen Minuten ein ETIAS zu beantragen:

  • gültigen Reisepass
  • Eine E-Mail-Adresse
  • Debit- oder Kreditkarte, um die Antragsgebühr zu bezahlen.
  • Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Wohnsitz

Am Ende müssen Sie noch einige Sicherheits- und Gesundheitsfragen beantworten. Die Überprüfung Ihres Antrags dauert in den meisten Fällen nur wenige Minuten. Ihr ETIAS erhalten Sie anschließend per E-Mail. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung für den Schengen-Raum ist nicht zwingend notwendig, allerdings ist eine Auslandskrankenversicherung immer ratsam, um hohe Kosten in einem Notfall sowie die Rücktransportkosten zu umgehen.

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