Vorgehensweise der Versicherung und Ablauf bei einem medizinischen Zwischenfall
Mitgliedschaft bei AXA Schengen
Der Erwerb einer AXA Schengen-Versicherungspolice erfolgt auf der Website /de. Die Person, die den Beitrag bezahlt, kann eine andere sein als der/die Versicherte. Nach der Zahlungsbestätigung können folgende Dokumente heruntergeladen und Ihnen per E-Mail zugeschickt werden:
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Sonderbedingungen - in diesen sind die Identität der versicherten Partei, die vorgesehene Deckung etc. vermerkt.
- Versicherungszertifikat - Dies muss ausgedruckt und bei der Botschaft oder dem Konsulat eingereicht werden.
AXA Schengen: Deckung für bis zu 90 aufeinander folgende Tage.
Diese Versicherung muss vor Reisebeginn gekauft werden.
Zusätzliche kostenlose Nachfrist von 15 Tagen
Ab dem 5. April 2010 tritt das Visakodex in Kraft laut der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates.
Ein Auszug aus dieser Verordnung:
« ... umfasst die Gültigkeitsdauer des Visums eine Zusatzfrist von 15 Tagen.
Die Mitgliedstaaten können aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder aufgrund der internationalen Beziehungen eines Mitgliedstaats beschließen, diese Zusatzfrist nicht zu gewähren … »
In der Praxis bedeutet dieses das ein Visum erteilt werden kann für eine Dauer von 105 Tage, während man max. 90 aufeinanderfolgende Tage reisen kann.
AXA Schengen folgt diese neue Verordnung strengstens und ermöglicht, bei der Abschliessung der Reiseversicherung, eine Zusatzfrist von 15 Tagen, um so zu einer Deckung von 105 Tagen zu kommen.
Rückerstattung, wenn das Konsulat die Ausstellung des Visums ablehnt
Sollte sich die konsularische Vertretung weigern, Ihr Visum auszustellen, wird Ihnen nach Vorlage des Ablehnungsschreibens der vollständige Preis der Police von AXA Assistance zurückerstattet. Die Rückerstattung erfolgt auf dieselbe Weise wie die ursprüngliche Zahlung (z. B.: Kreditkarte).
Rücktrittsrecht
Die versicherte Partei, AXA Assistance oder einer ihrer Stellvertreter kann den Vertrag innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Versicherungsbeitritt kündigen. Ein Rücktritt durch die versicherte Partei kann per E-Mail mitgeteilt werden, muss aber per Einschreiben an AXA Assistance, Avenue Louise 166, B-1050 Brüssel, Belgien, bestätigt werden.
Gemäß dem Gesetz vom 30. April 2014 über Versicherungsverträge besteht das Widerrufsrecht nicht bei kurzfristigen Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat.
Hinweis!
Bei der Einreise in Schengen-Länder müssen Reisende neben dem Visum einen Nachweis über eine bestehende Krankenversicherung vorlegen.
Was ist bei einem medizinischen Zwischenfall zu tun?
Bei einem medizinischen Zwischenfall müssen Sie ein AXA Schengen Call-Center verständigen. Unsere Fachkräfte für medizinische Hilfeleistung unterstützen Sie 24 Stunden am Tag, sieben Tage in der Woche, damit Sie in unmittelbarer Nähe zu Ihrem Aufenthaltsort die bestmögliche Versorgung erhalten.
Bei hohen medizinischen Kosten übernimmt AXA Schengen die Bezahlung der medizinischen Leistungen beim Leistungserbringer direkt. Somit entstehen Ihnen auf Ihrer Reise keine Unkosten. Deshalb ist AXA Schengen mehr als eine Reiseversicherung, denn sie bietet ihren Kunden konkrete Unterstützung, wo sie benötigt wird.
Kundenzufriedenheit
Im Beschwerdefall bezüglich der Hilfedienstleistungen kann sich der Versicherungsnehmer an die AXA-Abteilung Assistance Customer Care wenden:
Par e-mail : customer.care.bnl@axa-assistance.com
per Post: Customer Care - AXA Assistance, Avenue Louise 166 Bus 1, B-1050 Bruxelles, Belgien
Die Beschwerde wird so schnell wie möglich von der AXA-Abteilung Assistance Customer Care geprüft und innerhalb eines überschaubaren Zeitrahmens bearbeitet.
Der Versicherungsnehmer kann überdies mit dem Versicherungsombudsmann Kontakt aufnehmen: Square de Meeûs, 35, B-1000 Brüssel, Belgien
Par e-mail : (info@ombudsman.as)
, unbeschadet des Rechts des Versicherungsnehmers, den Rechtsweg einzuschlagen.
Sprachen
Die Kommunikation mit AXA Schengen (schriftlich, mündlich oder elektronisch) kann in französischer, niederländischer, englischer oder spanischer Sprache erfolgen.