Autor : Anna Lorrain
Datum: 24/03/2025
Vor einer Reise in den Schengen-Raum müssen Bürger aus rund 100 Ländern ein Schengen-Visum beantragen. Für den Antrag des Schengen-Visums brauchen diese unbedingt den Nachweis über den Abschluss einer Schengen-Reiseversicherung. Wir erklären Ihnen, wie Sie das Versicherungszertifikat ganz einfach online erhalten und Ihren Antragsunterlagen beifügen können.
Inhaltsangabe:
- Ist der Nachweis einer Schengen-Versicherung für ein Visum notwendig?
- Wie erhalte ich einen gültigen Versicherungsnachweis für ein Schengen-Visum?
- Wann sollte man eine Schengen-Reiseversicherung beantragen?
- Wie erhalte ich schnell und unkompliziert einen Versicherungsbeleg?
- Warum die online Schengen-Versicherung von AXA wählen?
Ist der Nachweis einer Schengen-Versicherung für ein Visum notwendig?
Ja, wenn Sie ein Schengen-Visum beantragen, dann ist der Nachweis einer Schengen-Versicherung verpflichtend. Dieser Nachweis muss schon bei Antragstellung vorgelegt werden und für den gesamten Reisezeitraum gültig sein.
Dies ist auch im Visakodex der Europäischen Union festgelegt. Wenn eine Person ein Visum beantragt, muss sie unter anderem „einen Nachweis über eine angemessene und gültige Reisekrankenversicherung gemäß Artikel 15“ vorlegen. Damit sichern sich die Schengen-Länder vor hohen Kosten ab, die sonst auf sie zukommen könnten, wenn Reisende die Kosten nicht zahlen.
Sollten Sie Ihren Visumantrag ohne Versicherungsbescheinigung einreichen, wird Ihr Visum definitiv abgelehnt! Gleiches gilt, wenn Sie keine anerkannte Versicherung abgeschlossen haben oder diese nicht für den gesamten Schengen-Raum gültig ist.
Gut zu wissen: Bei sogenannten Jahresvisa oder Multivisa für Geschäftsleute ist in der Regel lediglich der Nachweis für die erste Reise erforderlich. Aber auch für die folgenden Reisen kann bei der Grenzkontrolle ein Nachweis einer Schengen-Reiseversicherung verlangt werden.
Wie erhalte ich einen gültigen Versicherungsnachweis für ein Schengen-Visum?
Der Nachweis einer Schengen-Visum-Versicherung wird von Unternehmen (Versicherern) ausgestellt, die Schengen-Versicherungspolicen verkaufen. Die Versicherer und deren angebotene Policen müssen anerkannt und unbedingt Schengen-Visa konform sein.
Die obligatorischen Versicherungsbedingungen sind die folgenden:
- Mindestdeckung von 30.000 Euro
- Die Übernahme möglicher Kosten für eine Rückführung ins Heimatland bei Krankheit oder Tod
- die Übernahme der Kosten für medizinische Notfallbehandlung und/oder Notfallbehandlung im Krankenhaus während des Aufenthaltes
- muss alle Mitgliedsstaaten des Schengen-Raums abdecken
- muss die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts im Schengen-Raum abdecken
- muss von den Botschaften und Konsulaten aller Schengen-Staaten anerkannt sein.
Achtung! Wenn Sie eine Versicherungspolice abgeschlossen haben, die nicht den Anforderungen entspricht, wird Ihr Visumantrag abgelehnt.
Um die richtige Wahl zu treffen, zeigen wir Ihnen, wie Sie die Schengen-Versicherung auswählen, die zu Ihren Europa-Reiseplänen passt.
Wann sollte man eine Schengen-Reiseversicherung beantragen?
Sie müssen eine Reisekrankenversicherung für den Schengen-Raum abschließen, bevor Sie Ihren Visumantrag einreichen. Warum? Weil der Versicherungsnachweis ein erforderliches Dokumente und Voraussetzungen für den Visumantrag ist. Ohne Versicherung ist Ihr Antrag unvollständig und Ihr Visum wird abgelehnt.
Wie erhalte ich schnell und unkompliziert einen Versicherungsbeleg?
Das Zusammenstellen der Unterlagen und das Besorgen erforderlicher Belege erfordert bereits viel Zeit. Da ist es umso verständlicher, dass Sie Zeit sparen wollen, wenn es um die Visumversicherung geht. Um Ihren Versicherungsnachweis schnell und unkompliziert zu erhalten, empfehlen wir Ihnen, die Versicherung online abzuschließen.
Bei einem Online-Abschluss wird Ihnen der Versicherungsnachweis in der Regel direkt per E-Mail zugeschickt. Diesen können Sie dann ausdrucken und zu Ihren Visumunterlagen hinzufügen.
Warum die online Schengen-Versicherung von AXA wählen?
1. Sie erhalten sofort per Mail Ihren Versicherungsnachweis für ein Schengen-Visum.
2. Sie können den Nachweis ausdrucken und sofort Ihren Unterlagen beifügen.
3. Sie können den Nachweis herunterladen, um diesen bei einem Online-Antrag für ein Schengen-Visum digital anzuhängen.
4. Die AXA Schengen Versicherungen erfüllen alle Kriterien für ein Schengen-Visum.
5. AXA Schengen ist von allen Konsulaten und Botschaften aller Schengen-Länder anerkannt.
6. Unsere Versicherungsbelege sind zertifiziert und enthalten eine eindeutige Nummer, mit der die Konsularabteilungen aller Länder überprüfen können, ob Ihre Versicherung den europäischen Anforderungen entspricht.
7. Wenn Sie die AXA Schengen-Versicherung für eine Person im Ausland abschließen: Sie können die Bescheinigung in anderen Sprachen ausdrucken (darunter Englisch, Russisch, Chinesisch, Spanisch und Deutsch...). Ändern Sie einfach die Sprache oben rechts über das Dropdown-Menü.
8. Der Onlineabschluss funktioniert einfach und schnell: In drei Klicks haben Sie Ihre Versicherung.
9. Ihre Versicherungskosten werden Ihnen zurückerstattet, wenn Ihr Visumantrag abgelehnt wird.
10. Unsere Versicherung für den Schengen-Raum bietet günstige Preise und sehr gute Leistungen.
Entscheiden Sie sich jetzt für einen unkomplizierten Abschluss einer Schengen-Versicherung bei AXA-Schengen. In wenigen Sekunden erhalten Sie einen kostenlosen und unverbindlichen Kostenvoranschlag!
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FAQ
Ist ein Schengen-Versicherungsnachweis auch für ein Deutschland Visum gültig?
Ja, da Deutschland ein Schengen-Land ist, ist die Schengen-Versicherung in Deutschland sowie in allen anderen Schengen-Ländern gültig.
Ich habe meine Versicherungsbescheinigung von AXA Schengen nicht erhalten. Was kann ich tun?
Überprüfen Sie zunächst, ob sich die E-Mail nicht in Ihrem Spam-Ordner befindet. Wenn dies nicht der Fall ist, kontaktieren Sie uns über diese Seite oder finden Sie Ihre Bescheinigung in Ihrem Kundenbereich.
Ich möchte eine Schengen-Versicherung für eine dritte Person abschließen. Welche Angaben sind erforderlich?
Bei Abschluss des Vertrags müssen Sie den Namen, das Geburtsdatum, die Passnummer, die Staatsangehörigkeit und das Wohnsitzland der versicherten Person angeben.
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