Das Schengen-Visum ermöglicht visumpflichtigen Drittstaatsangehörigen die Einreise in den Schengen-Raum, darunter auch Deutschland, Österreich und die Schweiz. Um erfolgreich ein Schengen-Visum zu beantragen, müssen Sie bestimmte Bedingungen erfüllen und die richtigen Formulare für die richtigen Visumarten einreichen. Wir zeigen Ihnen in unserer Schritt-für-Schritt Checkliste auf, was Sie beim Visumantrag achten müssen!

Inhaltsangabe:

1. Schritt: Voraussetzungen für ein Schengen-Visum prüfen

Um ein Schengen-Visum beantragen zu können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese Anforderungen helfen sicherzustellen, dass Sie die Bedingungen für die Einreise in den Schengen-Raum erfüllen.

Checkliste für einen Schengen-Visum Antrag:

1. Visumpflicht

Nur Staatsangehörige von Drittstaaten, die nicht zur Liste der visumfreien Länder gehören, müssen ein Schengen-Visum beantragen. Dazu zählen unter anderem Länder wie Indien, die Türkei und Nigeria und die meisten Länder des Nahen Ostens, Afrikas und Asiens.

2. Allgemeine Voraussetzungen

  • Gültiger Reisepass: Ihr Reisepass muss mindestens drei Monate über das geplante Ausreisedatum hinaus gültig sein und mindestens zwei leere Seiten enthalten.
  • Finanzielle Mittel: Sie müssen nachweisen, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um Ihren Aufenthalt zu finanzieren. Dies kann durch Bankauszüge, Gehaltsnachweise oder eine Verpflichtungserklärung eines Einladers erfolgen.
  • Reisekrankenversicherung: Eine Krankenversicherung mit einer Mindestdeckung von 30.000 Euro ist erforderlich. Sie muss alle Schengen-Länder abdecken und auch Rücktransporte im Krankheitsfall beinhalten.
  • Rückkehrabsicht: Sie müssen nachweisen, dass Sie nach Ihrem Aufenthalt in den Schengen-Staat zurückkehren werden. Dies kann durch einen Arbeitsvertrag, Studiennachweise oder familiäre Bindungen in Ihrem Heimatland geschehen.

3. Reisemotive

Ihr Grund für die Reise muss klar und nachvollziehbar sein. Ob es sich um einen touristischen Aufenthalt, geschäftliche Gründe oder einen Besuch bei Freunden und Familie handelt, müssen Sie dies im Antrag angeben und gegebenenfalls durch entsprechende Dokumente belegen.

4. Vorstrafen und Einreiseverbot

Personen mit schwerwiegenden Vorstrafen oder bestehenden Einreiseverboten in die Schengen-Staaten könnten von der Beantragung eines Visums ausgeschlossen sein.

Schritt 2: Schengen-Visum-Art wählen

Bevor Sie Ihr Schengen-Visum beantragen, müssen Sie wissen, welches Visum Sie für Ihren Zweck stellen müssen. Die Schengen-Visa-Arten unterscheiden sich in der Aufenthaltsdauer, dem Zweck der Reise und in der Anzahl der Einreisen.

Grundsätzlich gibt zwei Visa-Arten für den Schengen-Raum:

  • Schengen-Visum: Für kurze Aufenthalte im Schengen-Raum bis 90 Tage innerhalb von 180 Tagen (90/180 Schengen-Visa-Regel) ohne Arbeitsaufnahme. Dieses Visum wird auch allgemein Schengen-Visum Typ C genannt und ist in der Regel nicht verlängerbar. Das Schengen-Visum kann wiederum in 3 weitere Kategorien unterteilt werden:
  • Schengen-Visum Typ A: Visum für den Flughafentransit
  • Schengen-Visum Typ C: Visum für einen Aufenthalt bis 3 Monate (typisches Besucher- bzw. Touristenvisum)
  • Nationales Visum: Für längere Aufenthalte über 3 Monate und bei Arbeitsaufnahme in einem bestimmten Schengen-Staat, ermöglicht auch die Reise in alle anderen Schengen-Länder im Rahmen der 90/180-Regelung. Das nationale Visum wird auch Schengen-Visum Typ D genannt und muss in dem Land gestellt werden, in dem man sich längerfristig aufhalten möchte.

Weitere Informationen: Für weitere Infos zu den unterschiedlichen Visa-Arten, klicken Sie in unseren weiterführenden Artikel.

Schritt 3: Termin für den Visumantrag buchen

Buchen Sie als Erstes einen Termin für den Visumantrag. Das machen Sie beim konsularischen Service der Botschaft des Landes, in das Sie hauptsächlich reisen wollen. Denn für den Visumantrag müssen Sie immer persönlich erscheinen und dafür brauchen Sie rechtzeitig einen Termin. Sie können Ihren Visumantrag frühestens 6 Monate vor der geplanten Reise stellen, jedoch spätestens 15 Tage vor Reiseantritt.

Gut zu wissen: Viele Botschaften der Schengen-Länder arbeiten mittlerweile mit externen Partner wie VFS Global oder iDATA zusammen, die die Terminkoordinierung für Visaanträge übernehmen.

Schritt 4: Dokumente für den Visumantrag zusammenstellen

Um ein Schengen-Visum zu beantragen, müssen Sie eine Reihe von Dokumenten einreichen. Wenn Sie also wissen, welche Art von Schengen-Visum Sie beantragen müssen, können Sie anfangen, die Formulare und Dokumente für den Antrag zu sammeln. Die vollständige Liste an Dokumenten für das jeweilige Visum finden Sie auf der Seite der Botschaften. Denken Sie auch daran, fremdsprachliche Dokumente nur durch anerkannte Übersetzer übersetzen zu lassen.

  1. Visumantragsformular: Vollständig ausgefülltes Antragsformular. Das Formular muss online oder handschriftlich ausgefüllt werden.
  2. Reisepass: Ihr Reisepass sollte mindestens drei Monate über das geplante Ausreisedatum hinaus gültig sein und mindestens zwei leere Seiten enthalten.
  3. Passfotos: Die Fotos müssen den aktuellen biometrischen Standards entsprechen (35 mm x 45 mm, neutraler Hintergrund, keine Kopfbedeckung).
  4. Nachweis der finanziellen Mittel: Aktuelle Kontoauszüge der letzten drei Monate, die ausreichende finanzielle Mittel belegen. Gehaltsnachweise: Lohnabrechnungen oder ein Arbeitsvertrag, wenn Sie angestellt sind.
  5. Einladungsschreiben: Falls Sie bei Familie oder Freunden unterkommen oder ein Gastgeber die Kosten übernimmt, muss ein formelles Einladungsschreiben vorgelegt werden.
  6. Reisekrankenversicherung: Eine Bestätigung über eine Visum-Reisekrankenversicherung (auch Incoming-Versicherung genannt) mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 Euro, die alle Schengen-Staaten abdeckt sowie die Rückführung ins Heimatland.
  7. Reiseplan: Flugbuchungen oder eine Reisebestätigung, die Ihre Einreise und Ausreise in den Schengen-Raum dokumentiert.
  8. Unterkunftsnachweis: Buchungsbestätigungen für Hotels oder eine Bestätigung des Aufenthalts bei Freunden oder Familie.
  9. Nachweis des Reisegrundes:
  • Touristenvisum: Reiseplan, Einladung von Freunden oder Familie.
  • Besuchervisum: Einladungsschreiben von Freunden oder Familie.
  • Geschäftsvisum: Einladung von einer Firma, Geschäftsunterlagen.
  • Studentenvisum: Zulassungsbescheid von einer Bildungseinrichtung.
  • Visum für medizinische Behandlung: Schreiben des Arztes, des Krankenhauses.
  • Arbeitsvisum: Nachweis der Arbeitsstelle etc.

10. Weitere Unterlagen

Zusätzliche Dokumente: Je nach individueller Situation können weitere Unterlagen erforderlich sein, z. B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden oder Nachweise über familiäre Bindungen.

Hinweis: Es kann sein, dass je nach Schengen-Land, in dem Sie Ihren Visumantrag stellen, weitere oder andere Dokumente notwendig sind, weshalb Sie sich immer zusätzlich bei der jeweiligen Botschaft informieren sollten.

Schritt 5: Visum-Antrag einreichen

Um ein Schengen-Visum beantragen zu können, müssen Sie immer persönlich bei der Visastelle der Botschaft oder des Konsulats erscheinen. Gehen Sie also zu Ihrem gebuchten Termin zu Ihrer Visumantragstelle. Bei diesem Termin geben Sie Ihr vollständig ausgefülltes Antragsformular samt Reisepass und Dokumente ab, bezahlen die Visagebühr und beantworten Fragen zu Ihrer geplanten Reise. Außerdem werden Ihre Fingerabdrücke erfasst.

Gut zu wissen: Je nachdem, wo Sie den Antrag einreichen, müssen Sie eventuell mit zusätzlichen Kosten rechnen. Sollten Sie bei externen Dienstleistern wie VFS Global oder iDATA einen Termin gebucht haben, müssen Sie (neben den Visumgebühren) mit einer extra Servicegebühr rechnen.

Schritt 6: Auf die Entscheidung der Behörden warten

Nachdem Sie Ihren Antrag auf ein Schengen-Visum eingereicht haben, beginnt die Phase des Wartens auf die Entscheidung. Diese Zeit kann unterschiedlich lang sein, je nachdem welche Art von Visum Sie beantragt haben.

1. Bearbeitungszeiten

  • Allgemeine Fristen: Die Bearbeitungszeit für ein Schengen-Visum beträgt in der Regel 15 Arbeitstage. In einigen Fällen, insbesondere bei Anträgen mit speziellen Umständen oder unvollständigen Unterlagen, kann sich die Bearbeitung jedoch verlängern. Bei nationalen Visa dauert die Bearbeitung Wochen bis Monate.

2. Antrag verfolgen

  • Statusüberprüfung: Viele Botschaften und Konsulate bieten die Möglichkeit, den Status Ihres Antrags online zu verfolgen.
  • Kontaktaufnahme: Wenn Sie nach der angegebenen Bearbeitungszeit keine Rückmeldung erhalten haben, können Sie die Botschaft oder das Konsulat kontaktieren, um den Status Ihres Antrags zu erfragen.

3. Entscheidung und Benachrichtigung

  • Mitteilung der Entscheidung: Sobald eine Entscheidung getroffen wurde, werden Sie per E-Mail oder Post benachrichtigt. Bei positiven Entscheidungen erfahren Sie, wo und wann Sie Ihr Visum abholen können.
  • Ablehnung: Im Falle einer Visumablehnung erhalten Sie ebenfalls eine Mitteilung mit den Gründen für die Entscheidung. Sie haben die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.

Schritt 7: Visum abholen und prüfen

Wenn Ihrem Visumantrag stattgegeben wird, können Sie Ihren Pass mit Visum-Aufkleber wieder abholen. Normalerweise holen Sie Ihr Visum bei der Stelle ab, wo Sie es beantragt haben. In bestimmten Fällen ist auch eine Abholung durch Dritte (mit Vollmacht) oder per Post (Einschreiben) möglich. Überprüfen Sie bei der Abholung unbedingt die Daten auf Ihrem Visum-Etikett und melden Sie sofort etwaige Fehler, damit Ihnen so schnell wie möglich ein neues Visum ausgestellt werden kann.

FAQ: Schengen Visum beantragen

1. Wer muss ein Schengen-Visum beantragen?

Ob Sie ein Schengen-Visum beantragen müssen oder nicht, hängt von Ihrer Nationalität ab. Die meisten Staatsangehörigen außereuropäischer Länder, wie China, Russland und der Türkei müssen ein Schengen-Visum beantragen, wenn sie in den Schengen-Raum reisen wollen. In unserer vollständigen Länder-Liste können Sie ganz genau sehen, welche Bürger ein Visum für den Schengen-Raum brauchen. Circa 60 Nicht-EU-Länder sind visumbefreit, das heißt, die Bürger dieser Staaten müssen für Kurzaufenthalte kein Schengen-Visum beantragen. Dazu gehören zum Beispiel Australien, Brasilien, Kanada, Neuseeland und die USA.

Gut zu wisssen: Ab 2025 müssen Drittstaatsangehörige, die bisher visumfrei in die Schengen-Länder reisen konnten, die Reisegenehmigung ETIAS (European Travel Information and Authorization System) beantragen.

2. Wo muss ich das Schengen-Visum beantragen?

Wenn Sie ein Schengen-Visum beantragen, wenden Sie sich an die Botschaft des Landes, in das Sie reisen wollen. Wenn Sie in mehrere Länder des Schengen-Raums reisen wollen, beantragen Sie Ihr Schengen-Visum in der Auslandsvertretung des Landes, in dem Sie sich am längsten aufhalten. Wenn Sie kein Hauptreiseziel haben, dann stellen Sie Ihren Schengen-Visum Antrag in dem Land, wo Sie als erstes einreisen.

3. Wo finde ich die Formulare für den Antrag eines Schengen-Visums?

Das Formular für den Schengen-Visum Antrag finden Sie auf der Seite der jeweiligen Auslandsvertretungen. Wir haben Ihnen im Folgenden die Links zu den Antragsformularen der Länder zusammengestellt.

4. Kann ich das Schengen-Visum online beantragen?

Wenn Sie ein Schengen-Visum für Deutschland beantragen, haben Sie die Möglichkeit, den Visumantrag online über die Plattform VIDEX auszufüllen. Allerdings müssen Sie den Antrag anschließend ausdrucken und unterzeichnen. Zu Ihrem Termin für den Visumantrag bringen Sie das ausgedruckte und unterzeichnete Visumantragsformular und alle anderen notwendigen Formulare in Papierform mit. Eine komplette Online-Abwicklung des Visumantrags ist also in Deutschland nicht möglich. Gleiches gilt für den Visumantrag in Österreich. Im Gegensatz dazu können Sie in der Schweiz Ihr Schengen-Visum komplett online beantragen. Dies gilt allerdings nur für Schengen-Visa C. Nationale Visa können in den Schweiz nicht online beantragt werden.

5. Was kostet ein Schengen-Visum?

Die Kosten für ein Schengen-Visum sind in allen Schengen-Ländern gleich. Da sich die Gebühren nach einigen Jahren immer wieder ändern und der Inflation angepasst werden, finden Sie die aktuellen Visumgebühren auf einer extra Seite.

6. Wie lange im Voraus muss ich ein Schengen-Visum beantragen?

Damit Sie nicht in Stress geraten, empfehlen wir Ihnen, das Schengen-Visum im Durchschnitt etwa 6 bis 8 Wochen vor dem geplanten Abreisedatum zu beantragen. Das lässt Ihnen Zeit, Ihren Visumantrag stressfrei auszufüllen, alle Unterlagen zu sammeln und einen Termin mit der Visastelle zu vereinbaren. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, können Sie den Antrag bereits 6 Monate vor Abreisedatum beantragen.

7. Schengen-Visum abgelehnt: Kann ich einen neuen Antrag stellen?

Ja, sollte Ihr Visum abgelehnt worden sein und Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sein, dann haben Sie die Möglichkeit innerhalb von einem Monat eine Beschwerde einzureichen und eine Remonstration zu verfassen. Bei erneuter Ablehnung haben Sie die Möglichkeit, eine Klage einzureichen oder einen neuen Antrag zu stellen.

8. Antrag auf Verlängerung eines Schengen-Visums: Ist das möglich?

Ein Schengen-Visum für Kurzaufenthalte können Sie in der Regel nicht verlängern. Nur in bestimmten Ausnahmefällen ist ein Antrag auf Verlängerung eines Schengen-Visums möglich. Alle Informationen zur Verlängerung eines Schengen-Visums finden Sie in unserem weiterführenden Artikel.

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FAQ
Was ist ein Schengen-Visum?

Ein Schengen-Visum ist ein Reisedokument, das visumpflichtigen Nicht-EU-Bürgern ermöglicht, in den gesamten Schengen-Raum (dazu zählen auch Deutschland, Österreich, die Schweiz) zu reisen. Das Visum eignet sich für kurze Reisen bis 90 Tage für touristische, geschäftliche oder private Zwecke. Mit einem Schengen-Visum können Sie in alle Schengen-Länder frei reisen, solange der Aufenthalt die festgelegte Dauer nicht überschreitet. Aus diesem Grund muss Ihre obligatorische Visum-Reiseversicherung auch für alle Schengen-Länder gültig sein.

Wo kann ich ein Schengen-Visum für Deutschland beantragen?

Wenn Sie ein Schengen-Visum für Deutschland beantragen wollen, dann wenden Sie sich an die zuständige deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Herkunftsland. Auf den Seiten des Auswärtigen Amts finden Sie Informationen, ob Sie den Visumantrag in der Konsularabteilung der deutschen Botschaft oder bei einem offiziellen Dienstleister einreichen müssen. Über die Plattform VIDEX können Sie den Antrag für ein Schengen-Visum für Deutschland online ausfüllen.

Kann ich ein Schengen-Visum in einen Aufenthaltstitel umwandeln?

Generell lässt sich ein Schengen-Visum nicht in einen Aufenthaltstitel umwandeln. Für diesen Zweck müssen Sie ein nationales Visum beantragen. Allerdings gibt es Ausnahmefälle, wenn ein rechtlicher Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz entsteht und der Anspruch in Deutschland nach der Einreise entstanden ist. Beispiel: Ihr Kind wird während Ihres Aufenthalts mit dem Schengen-Visum in Deutschland geboren und Sie werden dadurch Eltern eines Kindes mit deutscher Staatsangehörigkeit.