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Schengen-Visum beantragen: Formulare, Checkliste und häufige Fragen

Das Schengen-Visum ermöglicht visumpflichtigen Drittstaatsangehörigen die Einreise in die 27 Schengen-Länder, darunter auch Deutschland, Österreich und die Schweiz. Wenn Sie ein Schengen-Visum beantragen wollen, werden Sie feststellen, dass es verschiedene Arten von Schengen-Visa gibt, die sich in ihrer Gültigkeit und in ihren Bedingungen unterscheiden. Um einen erfolgreichen Antrag für ein Schengen-Visum zu stellen, müssen Sie bestimmte Bedingungen erfüllen und die richtigen Formulare einreichen. Wir zeigen Ihnen in unserer Checkliste, auf was Sie beim Visumantrag achten müssen!

Inhaltsangabe:

Welche Arten von Schengen-Visa gibt es?

Die unterschiedlichen Schengen-Visa-Arten unterscheiden sich in der Aufenthaltsdauer, dem Zweck der Reise und in der Anzahl der Einreisen.

Grundsätzlich gibt zwei Visa-Arten für den Schengen-Raum:

  • Schengen-Visum: Für kurze Aufenthalte im Schengen-Raum bis 90 Tage innerhalb von 180 Tagen (90/180 Schengen-Visa-Regel) ohne Arbeitsaufnahme. In der Regel ist das Schengen-Visum nicht verlängerbar.
  • Nationales Visum: Für längere Aufenthalte über 3 Monate und bei Arbeitsaufnahme in einem bestimmten Schengen-Staat, ermöglicht auch die Reise in alle anderen Schengen-Länder im Rahmen der 90/180-Regelung. Das nationale Visum wird auch Schengen-Visum Typ D genannt und muss in dem Land gestellt werden, in dem man sich längerfristig aufhalten möchte.

Das Schengen-Visum kann wiederum in 3 weitere Kategorien unterteilt werden:

  • Schengen-Visum Typ A: Visum für den Flughafentransit
  • Schengen-Visum Typ C: Visum für einen Aufenthalt bis 3 Monate (typisches Besucher- bzw. Touristenvisum)
  • Schengen-Visum Typ C “'TRANSIT”: Durchreisevisum (früher Schengen-Visum Typ B)

Des Weiteren werden Schengen-Visa anhand der Häufigkeit der Einreise unterschieden:

  • Single-Entry-Visum: Nur eine einmalige Einreise ist in den Schengen-Raum möglich.
  • Double-Entry-Visum: Schengen-Visum mit zweimaliger Einreise in den Schengen-Raum.

Beispiel: Sollten Sie also von Deutschland nach Großbritannien und wieder zurück nach Deutschland reisen wollen, brauchen Sie ein Double-Entry-Visum, da Großbritannien nicht Teil des Schengen-Raums ist. Bei mehr als zwei Ein- und Ausreisen ist ein Multi-Visum nötig. Deshalb ist es wichtig zu wissen, dass ein Schengen-Visum nicht automatisch ein Visum für ganz Europa ist. Unter den 27 Schengen-Staaten sind 23 Länder der Europäischen Union vertreten und 4 EFTA-Staaten. Die EU-Länder Irland, Rumänien, Bulgarien und Zypern sind aktuell nicht Teil des Schengen-Raums. Großbritannien ist weder Teil der EU noch des Schengen-Raums. Die Bedingungen für das Schengen-Visum werden durch das Europarecht, genauer gesagt die EU-Visum-Verordnung geregelt.

Wann muss ich ein Schengen-Visum beantragen?

Ein Schengen-Visum ist ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt bis zu 90 Tagen im Gebiet der Schengen-Staaten. Grundsätzlich eignet sich ein Schengen-Visum für folgende Reisezwecke:

  • als Touristenvisum: Für Reisen aus touristischen Zwecken bis 3 Monate
  • als Sprachkurs Visum: zum Spracherwerb für einen kurzen Aufenthalt bis 3 Monate
  • als Geschäftsvisum: für Geschäftsreisen
  • für Kurzzeitstudien und Forschungszwecke
  • für medizinische Behandlungen
  • für den Besuch kultureller Veranstaltungen oder Messen

Wo muss ich das Schengen-Visum beantragen?

Wenn Sie ein Schengen-Visum beantragen, wenden Sie sich an die Botschaft des Landes, in das Sie reisen wollen. Wenn Sie zum Beispiel nach Deutschland reisen, müssen Sie das Schengen-Visum Deutschland beantragen. Das Formular für den Visumantrag erhalten Sie in diesem Fall von der deutschen Botschaft oder einem deutschen Konsulat.

Wenn Sie in mehrere Länder des Schengen-Raums reisen wollen, beantragen Sie Ihr Schengen-Visum in der Auslandsvertretung des Landes, in dem Sie sich am längsten aufhalten.

Wenn Sie kein Hauptreiseziel haben, dann stellen Sie Ihren Schengen-Visum Antrag in dem Land, wo Sie als erstes einreisen.

Schon gewusst? Es gibt Schengen-Länder, die Schengen-Visa einfacher vergeben, als andere. Wir haben Ihnen die Länder aufgelistet, die Schengen-Visa einfacher vergeben.

Schengen-Visum Voraussetzungen: Was brauche ich für den Antrag?

Neben dem Visumantragsformular müssen Sie verschiedene Unterlagen für das Schengen-Visum vorlegen. Sie sind verpflichtet, den Grund für Ihre Reise und die Bedingungen, unter denen Sie reisen, glaubhaft darzulegen.

Checkliste für einen Schengen-Visum Antrag:

  • Visumantragsformular: Vollständig ausgefülltes, unterzeichnetes und ausgedrucktes Formular.
  • Belehrung: unterschriebene Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG
  • Gültiger Reisepass: Ein Reisepass, der mindestens noch drei Monate nach der geplanten Rückkehr gültig ist, in den letzten 10 Jahren ausgestellt wurde und darüber hinaus noch zwei freie Seiten hat.
  • Ausreichend finanzielle Mittel: Einen Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel für die Reise (Kontoauszüge der vergangenen drei Monate) oder eine Verpflichtungserklärung des Gastgebers.
  • Reisekrankenversicherung: mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro und gültig für den gesamten Schengen-Raum.
  • Biometrische Passfotos: zwei biometrische Passfotos, die Sie frontal und ohne Kopfbedeckung zeigen. Die Foto-Richtlinien hat das Auswärtige Amt in einem PDF zusammengestellt.
  • Reisebuchungen: Einen Reiseplan mit Bestätigung des Hotels sowie Flug- oder Zugdaten.
  • Brief mit Reisegrund: Ein Anschreiben mit der Begründung Ihrer Reise. Hier müssen Sie den Grund Ihrer Reise darlegen, ob privat, geschäftlich oder gesundheitlich.
  • Bei Minderjährigen, die nicht in Begleitung des Erziehungsberechtigten reisen: Geburtsurkunde und Nachweis des Sorgerechts

Hinweis: Die Anforderungen an den Schengen-Visum Antrag können von Land zu Land variieren. In einigen Fällen kann es vorkommen, dass zusätzliche Informationen angefordert werden. Erkundigen Sie sich deshalb immer bei den zuständigen Auslandsvertretungen der entsprechenden Länder.

Wo finde ich die Formulare für den Antrag eines Schengen-Visums?

Das Formular für den Schengen-Visum Antrag finden Sie auf der Seite der jeweiligen Auslandsvertretungen. Wenn Sie ein Schengen-Visum für Deutschland beantragen, dann finden Sie das Formular auf der Seite des deutschen Auswärtigen Amtes. Wenn die Schweiz oder Österreich Ihr Hauptreiseziel ist, finden Sie das Antragsformular auf der Seite der schweizer oder österreichischen Auslandsvertretungen. Wir haben Ihnen im Folgenden die Links zu den Antragsformularen der Länder zusammengestellt.

Kann ich das Schengen-Visum online beantragen?

Wenn Sie ein Schengen-Visum für Deutschland beantragen, haben Sie die Möglichkeit, den Visumantrag online über die Plattform VIDEX auszufüllen. Allerdings müssen Sie den Antrag anschließend ausdrucken und unterzeichnen. Zu Ihrem Termin für den Visumantrag bringen Sie das ausgedruckte und unterzeichnete Visumantragsformular und alle anderen notwendigen Formulare in Papierform mit. Eine komplette Online-Abwicklung des Visumantrags ist also nicht möglich. In Ländern wie Österreich und der Schweiz gibt es keine Plattform, um ein Schengen-Visum online auszufüllen. In diesem Fall laden Sie sich die Antragsformulare als PDF herunter und füllen diese aus.

Achtung nationale Visa für Deutschland! Nationale Visa für Deutschland werden nicht über die Plattform VIDEX ausgefüllt. Antragsformulare für nationale Visa in PDF-Form finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes oder der Deutschen Bundesregierung.

Schritt für Schritt: Wie stelle ich den Schengen-Visum Antrag?

Sie vereinbaren einen Termin mit der Visastelle der Auslandsvertretung und reichen Ihren vollständigen Schengen-Visum Antrag mit den erforderlichen Nachweisen ein. Sie müssen zum Termin persönlich bei der Konsularabteilung oder bei den offiziellen Partnern der Auslandsvertretungen erscheinen. Dort wird Ihr Visumantrag auf Vollständigkeit geprüft und Ihre Fingerabdrücke eingescannt. Wenn alle Unterlagen vorhanden sind, wird Ihr Antrag weitergeleitet. Zum Schluss bezahlen Sie die Gebühr für das Schengen-Visum.

Schengen-Visum beantragen in 8 Schritten:

1. Machen Sie einen Termin bei der zuständigen Visastelle: Achtung, je nachdem wo Sie leben, müssen Sie sich für die Terminvergabe entweder an die Botschaft und/oder Konsulate oder an die offiziellen Dienstleister wenden. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite der zuständigen Auslandsvertretung in Ihrem Land.

2.Füllen Sie das Antragsformular aus: Füllen und drucken Sie das Formular samt Belehrung und Erreichbarkeit aus.

3.Sammeln Sie alle erforderlichen Unterlagen: Informieren Sie sich genau, welche zusätzlichen Unterlagen und Nachweise Sie für den Antrag Ihres Schengen-Visums brauchen.

4. Lassen Sie fremdsprachliche Dokumente übersetzen: Denken Sie daran, dass Unterlagen in deutscher Übersetzung (nur anerkannte Übersetzer) vorgelegt werden müssen.

5. Schließen Sie eine passende Reisekrankenversicherung ab: Ihre Versicherung für das Schengen-Visum muss für den Zeitraum Ihrer Reise im gesamten Schengen-Raum gültig sein und eine Mindestdeckung von 30.000 Euro vorweisen.

6. Kommen Sie zu Ihrem gebuchten Termin: Bei Ihrem Termin geben Sie Ihren gültigen Reisepass, Ihre Fingerabdrücke und alle notwendigen Unterlagen und Kopien samt Versicherungsnachweis ab.

7. Bezahlen Sie die Visumgebühr: Sollte ein offizieller, externer Partner involviert sein, müssen Sie noch zusätzlich zur Visumgebühr mit einer Service-Gebühr rechnen.

8. Holen Sie Ihr Schengen-Visum ab: Nach einer Bearbeitungszeit von circa 14 Tagen holen Sie Ihren Pass mit dem Visum-Aufkleber ab. Aber Achtung: In Hauptreisezeiten kann sich die Bearbeitungszeit für Schengen-Visa auch verlängern. Beachten Sie außerdem die Feiertage des jeweiligen Landes, denn an diesen Tagen arbeiten die Konsularabteilungen nicht.

FAQ zum Schengen-Visum Antrag

Wer muss ein Schengen-Visum beantragen?

Ob Sie ein Schengen-Visum beantragen müssen oder nicht, hängt von Ihrer Nationalität ab. Die meisten Staatsangehörigen außereuropäischer Länder, wie China, Russland und der Türkei müssen ein Schengen-Visum beantragen, wenn sie in den Schengen-Raum reisen wollen. In unserer vollständigen Länder-Liste können Sie ganz genau sehen, welche Bürger ein Visum für den Schengen-Raum brauchen.

Circa 60 Nicht-EU-Länder sind visumbefreit, das heißt, die Bürger dieser Staaten müssen für Kurzaufenthalte kein Schengen-Visum beantragen. Der Grund dafür ist, dass diese Staaten ein Abkommen zur Visaliberalisierung mit der Europäischen Union unterzeichnet haben. Dazu gehören zum Beispiel Australien, Brasilien, Kanada, Neuseeland und die USA.

Gut zu wisssen: Ab 2024 müssen Drittstaatsangehörige, die bisher visumfrei in die Schengen-Länder reisen konnten, ein Online-Formular vor der Einreise ausfüllen. Das sogenannte ETIAS (European Travel Information and Authorization System) ist mit der US-Reisegenehmigung ESTA vergleichbar und prüft anhand der Daten, ob er oder sie berechtigt ist in eines der Länder des Schengen-Raums einzureisen oder nicht.

Was kostet ein Schengen-Visum?

Die Kosten für ein Schengen-Visum sind in allen Schengen-Ländern gleich. Wenn Sie ein Schengen-Visum bis 90 Tage Aufenthalt beantragen, müssen Sie mit folgenden Kosten pro Visumantrag rechnen:

  • Erwachsene und Kinder ab 12 Jahren: 80 Euro
  • Kinder von 6 bis 12 Jahren: 40 Euro
  • Kinder unter 6 Jahren: kostenfrei

Staatsbürger aus Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Serbien oder der Ukraine erhalten eine Gebührenermäßigung für Schengen-Visa Typ C und Typ A. Sie zahlen nur 35 Euro, und zwar unabhängig vom ständigen Wohnsitz oder vom Ort der Antragstellung.

Unter bestimmten Bedingungen wird Ihr Schengen-Visum auch kostenfrei ausgestellt. So sind beispielsweise Vertreter gemeinnütziger Organisationen bis 25 Jahre von der Visumgebühr für Schengen-Visa befreit. Die einzelnen Voraussetzungen für die Befreiung von der Visumgebühr finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes.

Wie lange dauert die Bearbeitungszeit für ein Schengen-Visum?

Die Bearbeitung eines Schengen-Visums dauert in der Regel 14 Tage. Doch ist es auch möglich, dass sich in Hauptreisezeiten oder durch Feiertage die Bearbeitungszeit verlängert. Grundsätzlich können Sie also ein Schengen-Visum bis 14 Tage vor Einreise beantragen, allerdings müssen Sie auch mit Wartezeiten bei der Terminvergabe rechnen, sodass eine frühzeitige Antragstellung sinnvoll ist. Setzen Sie sich rechtzeitig mit den Voraussetzungen für ein Schengen-Visum auseinander, um genügend Zeit zu haben, um alle Dokumente und Unterlagen zu sammeln und gegebenenfalls in deutscher Sprache übersetzen zu lassen.

Wie lange im Voraus muss ich ein Schengen-Visum beantragen?

Damit Sie nicht in Stress geraten, empfehlen wir Ihnen, das Schengen-Visum im Durchschnitt etwa 6 bis 8 Wochen vor dem geplanten Abreisedatum zu beantragen. Das lässt Ihnen Zeit, Ihren Visumantrag stressfrei auszufüllen, alle Unterlagen zu sammeln und einen Termin mit der Visastelle zu vereinbaren. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, können Sie den Antrag bereits weit vor Ihrer Reise beantragen. Seit der Einführung der neuen EU-Visa-Verordnung ist es möglich, das Schengen-Visum bereits 6 Monate vor Abreisedatum zu beantragen.

Woher weiß ich, ob mein Schengen-Visum Antrag akzeptiert wurde?

Wenn Sie Ihren Schengen-Visum Antrag stellen und alle Formulare und Unterlagen persönlich einreichen, erhalten Sie eine Nummer. Mit dieser Nummer können Sie Ihren Visumantrag online nachverfolgen. Wenn Ihr Antrag akzeptiert wird, erhalten Sie eine Nachricht und können Ihren Reisepass samt Schengen-Visum abholen. Sollte Ihr Schengen-Visum abgelehnt werden, haben Sie die Möglichkeit innerhalb von einem Monat schriftlich Beschwerde einzulegen.

Schengen-Visum abgelehnt: Kann ich einen neuen Antrag stellen?

Ja, sollte Ihr Visum lediglich aufgrund von unvollständigen Unterlagen abgelehnt worden sein, ist ein neuer Visumantrag die beste Option. Wenn Ihr Schengen-Visum aus anderen Gründen abgelehnt wurde und Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, dann haben Sie die Möglichkeit innerhalb von einem Monat eine Beschwerde bei der entsprechenden Auslandsvertretung einzureichen und eine Remonstration zu verfassen. Bei erneuter Ablehnung haben Sie die Möglichkeit, eine Klage einzureichen oder einen neuen Antrag zu stellen.

Gut zu wissen: Wenn Sie nach der Visumablehnung nichts unternehmen, werden Ihre Unterlagen und die Ablehnung im Schengener Informationssystem (SIS) gespeichert.

Antrag auf Verlängerung eines Schengen-Visums: Ist das möglich?

Ein Schengen-Visum für Kurzaufenthalte können Sie in der Regel nicht verlängern. Nur in bestimmten Ausnahmefällen ist ein Antrag auf Verlängerung eines Schengen-Visums möglich:

  • Höhere Gewalt: Sie können beispielsweise wegen eines Streiks nicht abfliegen
  • Humanitäre Gründe: zum Beispiel eine plötzliche Erkrankung oder ein Besorgnis erregendes Ereignis in der Familie
  • Schwerwiegende persönliche Gründe: dringende geschäftliche oder berufliche Gründe, die vor der Einreise nicht abschätzbar waren
  • Bei verspäteter Einreise: wenn die Einreise in einen Schengen-Staat verspätet erfolgte, und das Schengen-Visum nicht voll genutzt werden konnte.

Stellen Sie Ihren Antrag auf Verlängerung, bevor Ihr Visum abgelaufen ist! Ein bereits abgelaufenes Schengen-Visum kann nicht mehr verlängert werden. Welche Unterlagen Sie für die Verlängerung Ihres Schengen-Visums benötigen, hat die Stadt Berlin zusammengestellt. Beachten Sie, dass Sie auch für den Zeitraum der Verlängerung eine gültige Reiseversicherung vorlegen müssen. Bei AXA können Sie in wenigen Klicks Ihre Schengen-Reiseversicherung online buchen.

Wenn Sie Ihr Schengen-Visum aus oben genannten Gründen verlängern wollen, dann melden Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde vor Ort. Das Auswärtige Amt trifft in diesem Fall keine Entscheidungen! Wenn der Verlängerung stattgegeben wird, erhalten Sie das verlängerte Visum direkt bei Ihrem Termin vor Ort.

Welche Krankenversicherung für ein Schengen-Visum wählen?

AXA Schengen bietet Ihnen die passenden Versicherungen, wenn Sie ein Schengen-Visum beantragen wollen. Unsere Incoming Reiseversicherungen wurden extra für Visum-Antragsteller und Gastgeber von ausländischen Gästen aus Drittstaaten konzipiert. Unsere Policen erfüllen alle Anforderungen an ein Schengen-Visum Antrag und werden von allen Botschaften und Konsulaten akzeptiert:

  • Mindestdeckung von 30.000 Euro für medizinische Notfälle und Krankenhausaufenthalte (wahlweise auch 100.000 Euro Deckung)
  • In allen Schengen-Ländern gültig (wahlweise auch in der gesamten EU und in Großbritannien)
  • Übernahme der Rückführungskosten ins Herkunftsland

Bei Abschluss einer AXA Schengen-Reiseversicherung erhalten Sie Ihren persönlichen Versicherungsschein direkt per E-Mail. So können Sie den Versicherungsschein als Nachweis ausdrucken und mit dem Visumantrag einreichen.

AXA-Schengen: 3 Versicherung für Schengen-Visum Anträge

Um den Bedürfnissen aller Reisenden gerecht zu werden, haben wir drei verschiedene Versicherungen im Angebot.

1. Low Cost

Unsere kostengünstigste Versicherungspolice bietet Reisenden einen erschwinglichen Schutz mit einer Mindestdeckung von 30.000 Euro für medizinische Kosten und Rückführung ins Herkunftsland - und das in jedem Schengen-Land. Diese Police kann für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten abgeschlossen werden und kostet nur 22 Euro pro Woche. Sie eignet sich ideal für ein Deutschland Visum und Reisende, die auf ihr Budget achten möchten.

2. Europe Travel

Mit unserer Europe Travel Versicherung erhalten Sie erweiterten Schutz mit einer Deckung von 100.000 Euro für Behandlungs-, Krankenhaus- und Rückreisekosten. Zusätzlich profitieren Sie von zusätzlichen Leistungen wie Such- und Bergungskosten in Höhe von bis zu 5000 Euro. Im Ernstfall kümmert sich AXA um Ihre Angehörigen, hilft bei Sprachbarrieren und der Beschaffung erforderlicher Dokumente. Diese Versicherung bietet Ihnen nicht nur Schutz in den Schengen-Ländern, sondern auch in EU-Ländern außerhalb des Schengen-Raums (wie Irland, Zypern, Bulgarien und Rumänien) sowie in Großbritannien. Der Preis für die Europe Travel Reisekrankenversicherung beträgt nur 33 Euro pro Reisewoche und die Police kann bis zu 6 Monaten abgeschlossen werden.

3. Multi Trip

Wenn Sie häufig nach Deutschland, in andere EU- und Schengen-Länder oder nach Großbritannien reisen, bietet Ihnen unsere Multi Trip Jahresversicherung eine bequeme Lösung. Für einen Jahresbeitrag von 328 Euro können Sie das ganze Jahr über sorgenfrei nach Europa reisen und profitieren von den gleichen Leistungen wie bei der Europe Travel (Deckung von 100.000 Euro, erweiterter Schutz etc.). Bitte beachten Sie, dass jede einzelne Reise nicht länger als 90 Tage dauern darf. Somit eignet sich die Multi Trip Versicherung nur für Schengen-Visa, aber nicht für nationale Visa. 

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Was ist ein Schengen-Visum?

Ein Schengen-Visum ist ein Reisedokument, das visumpflichtigen Nicht-EU-Bürgern ermöglicht, in den gesamten Schengen-Raum (dazu zählen auch Deutschland, Österreich, die Schweiz) zu reisen. Das Visum eignet sich für kurze Reisen bis 90 Tage für touristische, geschäftliche oder private Zwecke. Mit einem Schengen-Visum können Sie in alle Schengen-Länder frei reisen, solange der Aufenthalt die festgelegte Dauer nicht überschreitet. Aus diesem Grund muss Ihre obligatorische Visum-Reiseversicherung auch für alle Schengen-Länder gültig sein.

Wo kann ich ein Schengen-Visum für Deutschland beantragen?

Wenn Sie ein Schengen-Visum für Deutschland beantragen wollen, dann wenden Sie sich an die zuständige deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Herkunftsland. Auf den Seiten des Auswärtigen Amts finden Sie Informationen, ob Sie den Visumantrag in der Konsularabteilung der deutschen Botschaft oder bei einem offiziellen Dienstleister einreichen müssen. Über die Plattform VIDEX können Sie den Antrag für ein Schengen-Visum für Deutschland online ausfüllen.

Kann ich ein Schengen-Visum in einen Aufenthaltstitel umwandeln?

Generell lässt sich ein Schengen-Visum nicht in einen Aufenthaltstitel umwandeln. Für diesen Zweck müssen Sie ein nationales Visum beantragen. Allerdings gibt es Ausnahmefälle, wenn ein rechtlicher Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz entsteht und der Anspruch in Deutschland nach der Einreise entstanden ist. Beispiel: Ihr Kind wird während Ihres Aufenthalts mit dem Schengen-Visum in Deutschland geboren und Sie werden dadurch Eltern eines Kindes mit deutscher Staatsangehörigkeit.