Was ist eine Schengen-Visum-Krankenversicherung und wann ist sie nötig?
Wussten Sie, dass Sie für ein Schengen-Visum eine Reisekrankenversicherung vorweisen müssen? Wussten Sie aber auch, dass diese ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss, damit Ihr Antrag angenommen wird? Wenn nicht, dann geben wir Ihnen in Kürze die wichtigsten Informationen, damit Sie mit der richtigen Visum-Reiseversicherung unbesorgt Ihr Schengen-Visum beantragen können! Wir klären Sie auf, warum und wann eine Krankenversicherung notwendig ist und zeigen Ihnen im Schengen-Krankenversicherungs-Vergleich, welche Police die passende für Sie ist. So steht Ihrer Reise nach Deutschland und Europa nichts mehr im Weg!
Wer braucht eine Krankenversicherung für ein Schengen-Visum?
Alle ausländischen Gäste, die außerhalb des Schengen-Raums leben, visumpflichtig sind und demzufolge für ihre Reise ein Schengen-Visum beantragen müssen, brauchen eine Schengen-Visum-Krankenversicherung. Dabei ist es egal, ob sie ein Schengen-Visum C für einen Kurzaufenthalt beantragen wollen oder ein nationales Visum für längerfristige Aufenthalte. Sie brauchen für beide Visa-Arten einen Nachweis, dass Sie krankenversichert sind. Sollten Sie keine Schengen-Visum-Krankenversicherung vorweisen können, wird Ihr Visumantrag nicht weiter bearbeitet oder direkt abgelehnt. Erfahren Sie in unserem Artikel, ob Sie visumpflichtig sind und eine Krankenversicherung brauchen und nach welchen Kriterien Sie eine Schengen-Versicherung auswählen sollten.
Übrigens: Auch Ausländer aus nicht-visumpflichtigen Staaten, wie beispielsweise den USA sind gut beraten eine Reisekrankenversicherung für Ihre Reise in den Schengen-Raum abzuschließen. Sollte ihnen während ihrer Reise ein Unfall passieren oder sie werden krank, könnten im schlimmsten Fall hohe Kosten auf sie zukommen. Mit dem Abschluss einer Reisekrankenversicherung für den Schengen-Raum sind auch nicht-visumpflichtige Reisende bestens geschützt.
Warum ist eine Schengen-Krankenversicherung notwendig?
Eine Schengen-Visum-Krankenversicherung ist, wie bereits oben erwähnt für jeden obligatorisch, der ein Schengen-Visum beantragen möchte. Wenn Sie also ein Schengen-Visumantrag stellen, sind Sie verpflichtet mit ihrem Visumantrag einen Nachweis einzureichen, der belegt, dass Sie für den Zeitraum Ihrer Reise ausreichend versichert sind. Damit schützen sich die Zielländer vor Kosten, die ihnen entstehen könnten, wenn ausländische Reisende während ihres Aufenthalts im Schengen-Raum eine ärztliche Versorgung benötigen und medizinische Kosten verursachen, die ansonsten das Gastgeberland tragen müsste.
Brauche ich eine Schengen-Visum-Krankenversicherung für ein nationales Visum?
Die Schengen-Visum-Krankenversicherung ist eine Reisekrankenversicherung, die auf die Anforderungen des Schengen-Visums abgestimmt ist. Das Schengen-Visum kann grob in zwei Kategorien unterteilt werden:
- Schengen-Visum Typ C: Für Kurzaufenthalte bis 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen
- Schengen-Visum Typ D: Für längerfristige Aufenthalte bis 180 Tage, auch nationales Visum genannt.
Wählen Sie die passende Versicherung für sich aus! Für das Kurzzeitvisum, sowie für das nationale Visum ist in den meisten Fällen eine Schengen-Visum-Krankenversicherung notwendig. AXA bietet Ihnen für kurzfristige und für langfristige Aufenthalte bis maximal 6 Monate die passende Schengen-Reiseversicherung an. Die AXA-Schengen-Versicherungen werden ohne Probleme von allen Botschaften und Konsulaten der Schengen-Länder anerkannt, bei denen Sie Ihr Visum beantragen können.
Welche Voraussetzungen muss eine Schengen-Visum-Reiseversicherung erfüllen?
Damit Ihre Reisekrankenversicherung bei Ihrem Visumantrag akzeptiert wird, muss diese bestimmte Bedingungen erfüllen. Ist dies bei Ihrer Versicherung nicht der Fall, wird Ihr Visum mit hoher Wahrscheinlichkeit abgelehnt.
Voraussetzungen Schengen-Visum-Krankenversicherung:
- muss für den gesamten Schengen-Raum gültig sein
- muss eine Mindestdeckungssumme von 30.000 € besitzen
- muss den Rücktransport im Todesfall ins Heimatland gewährleisten
- muss Ihren gesamten Reisezeitraum abdecken
Auch für Reisende aus nicht-visumpflichtigen Ländern empfiehlt das Deutsche Auswärtige Amt den Abschluss einer Krankenversicherung, die auch den Rücktransport ins Heimatland übernimmt.
Welche Leistungen umfasst die Schengen-Krankenversicherung von AXA?
Eine Schengen-Krankenversicherung für Ausländer, die ein Schengen-Visum beantragen wollen, muss eine Deckung von mindestens 30.000 € aufweisen. Notfallversorgung und Unterstützung vor Ort sowie der Rücktransport ins Heimatland sollten ebenfalls gewährleistet sein.
AXA bietet drei unterschiedliche Schengen-Visum-Krankenversicherungen ohne Selbstbeteiligung an, die auf die unterschiedlichen Bedürfnisse von Reisenden eingehen. Im Vergleich der Schengen-Visum-Krankenversicherungen können Sie sehen, welche Leistungen AXA darüber hinaus bietet. Alle drei Versicherungspolicen erfüllen die Bedingungen für einen Schengen-Visumantrag und werden von allen Botschaften und Konsulaten akzeptiert!
Die drei AXA-Schengen-Visum-Krankenversicherungen im Vergleich
- Die günstigste Variante, die dennoch alle Anforderungen für einen Visaantrag erfüllt, ist die “Low-Cost”-Versicherung. Sie schützt Reisende mit der erforderlichen Mindestdeckung von 30.000 €, bietet im Notfall Unterstützung vor Ort und wenn nötig die Rückführung in das Heimatland. Die Low-Cost-Versicherung kann für einen Zeitraum bis 6 Monate abgeschlossen werden und ist nicht teuer. Für eine Woche zahlen Sie beispielsweise 22 €. Bei Abschluss über einen sehr langen Zeitraum verringert sich der Preis auf 22 € pro Reisewoche und ist damit besonders preisgünstig.
- Die Europa-Krankenversicherung „Europe Travel“ bietet Ihnen neben den beschriebenen Basisleistungen einen erweiterten Schutz: Sollte während Ihrer Reise ein medizinischer Notfall eintreten, werden Ihre Behandlungs-, Krankenhaus- und Rückreisekosten bis zu einer Höhe von 100.000 € übernommen. Darüber hinaus kümmert sich AXA um Ihre Angehörigen, hilft bei Sprachproblemen oder der Besorgung von erforderlichen Dokumenten. Auch im Todesfall ist AXA für Ihre Familie da. Außerdem ist die “Europe Travel” Schengen-Versicherung bestens für Reisende geeignet, die neben den Schengen-Ländern auch Länder in Europa bereisen wollen, die nicht zum Schengen-Raum gehören. AXA bietet auch Schutz für Reisen in europäische Nicht-Schengen-Länder. (Achtung: für Großbritannien nur noch bis Ende 2020). Auch diese Versicherungspolice kann für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten abgeschlossen werden. Die Kosten für die Schengen-Visum-Krankenversicherung “Europe Travel” mit erweiterten Versicherungsschutz betragen beispielsweise 33 € für eine Urlaubswoche.
- Für Vielreisende ist die Jahresversicherung AXA-Schengen „Multi Trip“ interessant. Sie bietet Ihnen einen Versicherungsschutz von 100.000 € für medizinische Behandlungen und notwendige Krankenhausaufenthalte und den Rücktransport in Ihr Heimatland. Diese Versicherungsvariante kostet 328 € für ein Jahr und lohnt sich für Sie, wenn Sie öfter als zweimal pro Jahr für je 90 Tage in den Schengen-Raum reisen. Der Versicherungsschutz gilt während der Vertragslaufzeit für beliebig viele Reisen in die Länder, in denen die Versicherung gilt. Die einzelnen Reisen dürfen jedoch nie länger als 90 Tage dauern.
Allen Reisenden, die eine Schengen-Visum-Krankenversicherung bei AXA abschließen, steht Tag und Nacht eine Notdienst-Hotline mit Rat und Tat zur Seite. Sie können unsere Versicherungen online abschließen und bekommen die Police sofort per E-Mail zugeschickt, die Sie Ihrem Visaantrag beifügen. Alle Versicherungen können Sie auch als Incoming-Versicherung für einen ausländischen Gast als Gastgeber abschließen.
In welchen Ländern sind die AXA Schengen-Visum-Krankenversicherungen gültig?
Eine Schengen-Versicherung muss in allen Schengen-Ländern gültig sein. Wir bieten Ihnen sogar bei zwei Versicherungsvarianten einen zusätzlichen Schutz in weiteren EU-Ländern.
- Low Cost: diese Schengen-Reiseversicherung ist für alle Schengen-Länder sowie Liechtenstein, San Marino, Andorra und Monaco gültig.
- Europe Travel: diese Schengen-Reiseversicherung ist für alle Schengen-Länder, alle Länder der Europäischen Union sowie für das Vereinigte Königreich (bis Ende 2020), Irland, Liechtenstein, San Marino, Andorra und Monaco gültig.
- Multi Trip: diese Schengen-Reiseversicherung ist für alle Schengen-Länder, alle Länder der Europäischen Union sowie für das Vereinigten Königreich (bis Ende 2020), Irland sowie Liechtenstein, San Marino, Andorra und Monaco gültig.
FAQ Schengen-Visum-Krankenversicherung
Sind Ausländer in Deutschland krankenversichert?
Ausländer sind in Deutschland nicht automatisch krankenversichert. Nur Ausländer mit einem festen Wohnsitz in Deutschland können von diesem Recht Gebrauch machen und sich gesetzlich oder privat in Deutschland versichern. Sollten Sie als Nicht-EU-Bürger eine Reise nach Deutschland oder in den Schengen-Raum planen müssen Sie sich selbst um eine Reisekrankenversicherung kümmern die im Krankheits- oder Sterbefall die Kosten übernimmt. Wer ein Schengen-Visum für eine Reise nach Europa beantragen muss braucht für den Visumantrag zwingend eine eigene Schengen-Visum-Krankenversicherung.
Was ist eine Incoming-Versicherung?
Eine Incoming-Versicherung ist nur ein anderes Wort für Schengen-Visum-Krankenversicherung und versichert ausländische Gäste die in den Schengen-Raum reisen. Oft wird der Begriff Incoming-Versicherung im Zusammenhang mit Einladungen von ausländischen Gästen verwendet. Wenn Sie Gastgeber sind und einen ausländischen Gast einladen können Sie die Visum-Reiseversicherung auch für Ihren Gast abschließen. In diesem Fall ist oft von einer Incoming-Versicherung die Rede.
Kann ich die Reiseversicherung von AXA auch als Incoming-Versicherung abschließen?
Ja. Alle AXA-Schengen-Reiseversicherungen können Sie auch als Gastgeber für Ihren ausländischen Gast also für eine andere Person abschließen.