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Reisekrankenversicherung für ein Polen Visum

Sie haben eine Reise nach Europa geplant und wollen hauptsächlich Ihre Zeit in Polen verbringen? Polen gehört zu den 26 Ländern des Schengen-Raums. Je nachdem welche Staatsbürgerschaft Sie haben, brauchen Sie unbedingt eine Reisekrankenversicherung für Polen. Aber woher wissen Sie, ob Sie eine Reiseversicherung brauchen oder nicht? Wir klären Sie im folgenden Artikel auf und zeigen Ihnen, welche Leistungen eine Schengen-Visum-Reiseversicherung für ein Polen Visum unbedingt abdecken muss.
 

Wenn Sie erfahren wollen in welche Länder Sie mit Ihrer Schengen-Reiseversicherung außer Polen noch reisen können, dann klicken Sie in die Liste aller Länder, die von der Reiseversicherung abgedeckt werden!

Wer braucht eine Visum Reisekrankenversicherung für Polen?

  1. Sie sind EU- oder EFTA-Bürger?

    EU- und EFTA-Bürger, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, brauchen grundsätzlich keine Auslandskrankenversicherung für Polen. Medizinische Kosten für Arztbesuche, Zahnarztbesuche und notwendige Krankenhausaufenthalte werden in der Regel über die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC versichert. Beachten Sie allerdings, dass bei der Europäischen Krankenversicherung nur dringend notwendige Kosten, keine Rückholung und keine Bergungskosten enthalten sind.
     
  2. Sie sind Nicht-EU-Bürger und unterliegen der Visumpflicht?

    Sie sind Nicht-EU-Bürger und müssen ein Schengen-Visum für eine Reise nach Polen beantragen? In diesem Fall sind Sie verpflichtet eine Visum-Reisekrankenversicherung abzuschließen. Warum? Da die Visum Reisekrankenversicherung für Polen eines der wichtigen Dokumente für Ihren Visumantrag ist. Ohne Versicherungsnachweis wird Ihr Visumantrag für Polen und die Schengen-Zone abgelehnt. Um Ihren Visumantrag einzureichen, wenden Sie sich an die polnischen Auslandsvertretungen in Ihrem Land, wenn Polen Ihr Hauptreiseziel ist oder Sie als Erstes in Polen einreisen. Achten Sie bei der Auswahl der Versicherung unbedingt darauf, dass die europäischen Anforderungen an eine Schengen-Reiseversicherung erfüllt werden.
     
  3. Sie sind Nicht-EU-Bürger und unterliegen nicht der Visumpflicht?

    Ungefähr 60 Länder haben eine Visabefreiung für Reisen nach Europa. Wenn Sie nicht aus einem visumspflichtigen Land stammen, dann brauchen Sie nicht verpflichtend eine Reisekrankenversicherung für Polen. Dennoch sollten Sie vor Ihrer Abreise über eine Versicherung nachdenken. Sie freuen sich natürlich da und dort Geld für Ihre Reise zu sparen, doch sollten Sie wissen, dass im Krankheitsfall immense Kosten auf Sie zukommen können, die Sie selbst tragen müssen. In solch einem Fall wird der schöne Urlaub zu einem Horrorszenario. Die Auswärtigen Ämter raten nicht ohne Grund jedem Reisenden zu einer Reiseversicherung, die medizinische Kosten im Notfall übernimmt und eine Rückholung ins Heimatland garantiert. Eine Ansteckung mit dem Grippevirus oder mit dem neuen COVID-19-Virus oder ein Unfall in den Straßen Krakaus oder bei einer Wandertour in der Hohen Tatra - genießen Sie Ihre Reise ohne Sorgen und schließen Sie vor Abreise eine Reisekrankenversicherung für ausländische Gäste in Polen ab.

Wie kann AXA helfen?

Seit über 10 Jahren stellt AXA Schengen-Visum Reisekrankenversicherungen für Polen und den gesamten Schengen-Raum aus, die von allen Botschaften und Konsulaten anerkannt werden.
 

Unsere Reisekrankenversicherungen für Polen und den gesamten Schengen-Raum bieten vorteilhafte Leistungen:

  • Schutz in allen Schengen-Ländern, darunter auch Polen, wenn gewünscht auch in Nicht-Schengen-Ländern
  • Mindestdeckung von mindestens 30.000 Euro (ca. 33.000 USD), wenn gewünscht auch mehr
  • Übernahme der Kosten für dringende medizinische Versorgungen und/oder Krankenhausbehandlungen, Rückführung aus gesundheitlichen Gründen und im Todesfall
  • Schutz für die gesamte Dauer des Aufenthalts
  • Attraktive Preise: die günstigste Reisekrankenversicherung Polen beginnt bei 22 € pro Reisewoche
  • Schnelle Online-Buchung
  •  24/7 Unterstützung und Hilfe im Notfall
  • Rückerstattung der Kosten für die Reiseversicherung, wenn Ihr Visumantrag abgelehnt wird, insofern Sie einen offiziellen Beleg vorweisen können
  • Keine Selbstbeteiligung

Gut zu wissen: Bei AXA gibt es keine Altersgrenze! Der Abschluss einer Visum Reisekrankenversicherung für Polen ist auch über 70 oder 80 Jahre ohne Probleme möglich. Die Kosten und Leistungen sind unabhängig von Ihrem Alter oder Ihrer Nationalität gleich.

Was sind die ersten Schritte, wenn ich mich in Polen verletze oder krank werde?

AXA bietet Ihnen bei Unfällen oder Krankheit direkte Unterstützung und Hilfe an. Wenn Sie sich in Polen oder in einem anderen Schengen-Land verletzt haben oder krank sind, rufen Sie noch vor der medizinischen Behandlung unsere AXA-Schengen-Hotline an. Die Nummer finden Sie auf Ihrer Versicherungspolice. Die Mitarbeiter sind 24 Stunden 7 Tage die Woche für Sie da! Sie teilen dem AXA-Mitarbeiter folgende Informationen mit:

  • die Nummer Ihrer Versicherungspolice
  • Ihre Kontaktdaten (Telefon und Adresse), unter denen Sie erreichbar sind
  • Kontaktdaten anderer Personen vor Ort

Wichtig: Lassen Sie sich immer eine Rechnung ausstellen, wenn Sie für eine Behandlung bezahlen mussten, in der die erbrachten Leistungen aufgelistet sind. Die Rechnung müssen Sie später vorlegen, damit AXA Ihnen den Betrag zurückerstatten kann. Wir raten Ihnen alle Rechnungen in Ihrer Cloud zu speichern.

Nützliche Informationen über Polen

  • Hauptstadt: Warschau
  • Amtssprache: Polnisch
  • Währung: Złoty (PLN)
  • Telefonvorwahl: +48
  • Stromspannung: 230 Volt
  • Notfall-Rufnummern: Polizei: 997 | Feuerwehr und Unfall: 998 | Rettungsdienst/Notarzt: 999 (112 – vom Handy aus) | Notruf für ausländische Touristen: 0048-22-278 77 77 (Festnetz gebührenfrei) oder 0048-608 599 999 (mit normalen Handy-Gebühren)
  • Zeit: Die Winterzeit ist UTC + 1 Stunde, die Sommerzeit UTC + 2 Stunden. Die Umstellung auf die Sommerzeit erfolgt am letzten Wochenende im März und die Umstellung auf die Winterzeit am letzten Wochenende im Oktober.
  • Klima: gemäßigtes Übergangsklima mit teilweise kalten Wintern. An der Küste ist es maritim mit feucht-warmen Sommern. In Zentralpolen herrscht wärmeres kontinentales Klima, abgesehen von den Gipfeln der Tatra und Sudeten. Die Mittelgebirge sind relativ schneesicher in Polen. Die Skisaison in Polen dauert von Dezember bis März. Wenn Sie lieber Badeurlaub an der polnischen Ostsee machen wollen, dann eignen sich die Monate Juni bis September. Der wärmste Monat ist Juli mit Durchschnittstemperaturen zwischen 16 und 19 °C.
  • Impfungen: für die Einreise nach Polen gibt es keine Pflichtimpfungen. Achten Sie dennoch darauf, dass die Standardimpfungen bei Ihnen und Ihren Kindern auf Stand sind.
  • Gesundheit: Als Reiseimpfungen für Polen werden Impfungen gegen Hepatitis A, abhängig von Reisebedingungen und -route auch gegen Hepatitis B, FSME und ggf. auch gegen Tollwut empfohlen. In den Wintermonaten liegen die Werte der Luftverschmutzung in vielen großen Städten Polens über dem EU-Normwert. Feinpartikelmasken können in dieser Zeit hilfreich sein.
  • Kriminalität: In größeren Städten und Touristenhochburgen kommt es in öffentlichen Verkehrsmitteln zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen. In Bars und Clubs ist Vorsicht geraten, da vereinzelt auch der Einsatz von K.o.-Tropfen zu beobachten ist sowie Kreditkartenbetrug. Lassen Sie Ihr Getränk nie unbeaufsichtigt! Fahrzeugdiebstahl ist in Polen ein großes Problem. Um Fahrzeuge zu entwenden, werden auch Pannen oder Unfälle vorgetäuscht.
  • Besonderheiten: Sie dürfen keinen Alkohol und andere Rauschmitteln in der Öffentlichkeit konsumieren. Bestimmte gekennzeichnete militärische Anlagen oder Ämter dürfen nicht fotografiert werden. Im Grenzgebiet Polen-Russland (Gebiet Kaliningrad) ist die „grüne Grenze“ nur durch weit auseinander liegende Grenzsteine markiert. Wer die Grenze (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die russische Grenzpolizei und mehrjähriger Haftstrafe rechnen.

Wie komme ich nach Polen?

Mit dem Auto: Über ein gut ausgebautes Straßennetz können Sie ohne Probleme in alle Ecken Polens reisen. Die Autobahnen (Autostradas) sind in der Regel für alle Fahrzeuge mautpflichtig. Die Maut können Sie mit Kredit- oder Bankkarte bezahlen. Sollte das Auto, dass Sie in Polen fahren nicht Ihnen gehören, müssen Sie unbedingt eine Nutzungsbevollmächtigung des Halters mit sich führen. In Polen herrscht ein absolutes Alkoholverbot hinter dem Steuer und Sie müssen ganztägig mit Abblendlicht, bei guten Sichtverhältnissen mindestens mit Tagfahrlicht fahren. Neben einem Warndreieck brauchen Sie einen Feuerlöscher im Auto. Die Höchstgeschwindigkeit auf polnischen Autobahnen liegt bei 140 km/h.
 

Mit dem Flugzeug: Polen hat 14 internationale Flughäfen und 123 nationale Flugplätze. Internationale Flüge und Inlandsflüge sind kein Problem. Die drei größten polnischen Flughäfen sind in Warschau, Krakau und Danzig.
 

Mit dem Zug: Das Schienennetz hat in Polen weiterhin eine große Bedeutung, trotz des zunehmenden Individualverkehrs. Von europäischen Städten, wie Berlin können Sie mit dem Zug nach Polen fahren. Auch innerhalb Polens steht Ihnen für Reisen ein gut entwickeltes Netz an Eisenbahnlinien zur Verfügung. Die polnische ‘Bundesbahn’ ist die PKP und die ‘Regionalbahn’ die PR. Außerdem gibt es noch eine ganze Reihe von privaten Bahnen.
 

Mit dem Bus: Viele Busunternehmen bieten internationale Verbindungen nach Polen zu sehr attraktiven Tarifen an. Schauen Sie auf Webseiten wie Flixbus, BlaBlaBus, Omio etc., um günstige Busreisen nach Polen zu finden.
 

Mit der Fähre: Zwischen Polen und Skandinavien gibt es ganzjährig Passagierfähren wie zum Beispiel von Danzig nach Nynäshamn (bei Stockholm), von Gdynia nach Helsinki in Finnland oder nach Oxelösund und Malmö in Schweden. Von Swinemünde können Sie mit dem Schiff nach Kopenhagen, Malmö, Rønne (nur im Sommer) sowie Ystad fahren.
 

Schon gewusst?

  • Polen ist das sechstgrößte Land der Europäischen Union!
    Polen ist nach Frankreich, Spanien, Schweden, Deutschland und Finnland das sechstgrößte Land der Europäischen Union und mit 38,5 Millionen Einwohnern das fünft bevölkerungsreichste!
     
  • Einer der bekanntesten Astronomen kam aus Polen!
    Nikolaus Kopernikus ein gebürtiger Pole veränderte das Weltbild mit seinen astronomischen Beobachtungen.
     
  • Polen ist eines der religiösesten Länder Europas!
    Laut einer Umfrage des Eurobarometers glaubten im Jahr 2005 80 % der Menschen in Polen an Gott, weitere 15 % glaubten an eine andere spirituelle Kraft.
     
  • In Polen liegt die einzige mitteleuropäische Wüste!
    In Polen finden Sie eine sehr diverse Natur mit Stränden, Bergen, Wäldern, Seen und Wüsten! Die Błędów-Wüste ist ein neun Kilometer langes und 3–4 Kilometer breites, sandiges Gebiet zwischen Błędów und Klucze in Polen. In Polen finden Sie eine sehr diverse Natur mit Stränden, Bergen, Wäldern und Seen.

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FAQ zu Reisekrankenversicherung Polen

Für wen ist eine Visum Reisekrankenversicherung für Polen obligatorisch?

Reisende aus dem Nicht-EU-Ausland die ein Schengen-Visum brauchen (wie beispielsweise Russen oder Weißrussen) müssen über eine Visum-Reiseversicherung verfügen.

Welche Länder sind außerdem mit einer Schengen-Visum-Reisekrankenversicherung für Polen abgedeckt?

Eine Reiseversicherung für ein Schengen-Visum muss immer für alle 27 Schengen-Staaten (Polen zählt dazu) gültig sein. Sie können sich mit einem Schengen-Visum und mit der dazugehörigen Schengen-Versicherung in allen 27 Ländern frei bewegen.

Mein Visumantrag für Polen wurde abgelehnt! Erhalte ich das Geld für die Visum-Reiseversicherung wieder?

Nicht alle Versicherungen haben eine Geld-zurück-Garantie bei Visumablehnungen. AXA zahlt Ihnen Ihre Visum-Reisekrankenversicherung für Polen wieder zurück wenn Sie einen offiziellen Beleg über die Visumablehnung vorlegen können.