Welche Visum-Krankenversicherung für ein nationales Visum wählen?
Sie planen einen längerfristigen Aufenthalt im Schengen-Raum und wollen ein D-Visum (auch nationales Visum genannt) beantragen? Für ein Langzeitvisum müssen Sie die passende Schengen-Visum-Krankenversicherung abschließen. Die Krankenverischerung muss den kompletten Zeitraum Ihrer Reise abdecken und alle Kriterien für ein Schengen-Visum erfüllen! Achten Sie bei der Auswahl Ihrer Schengen-Krankenversicherung deshalb unbedingt auf die Laufzeiten und Leistungen. Die AXA Schengen-Versicherungen “Low Cost” und “Europe Travel” decken Langzeitaufenthalte bis zu 6 Monate ab und sind Schengen-Visa-konform. Erfahren Sie im folgenden Artikel warum eine Visum-Krankenversicherung für ein nationales Langzeitvisum notwendig ist und welche Leistungen Sie bei AXA erhalten!
Was ist ein nationales Visum für den Schengen-Raum?
Für visumpflichtige Nicht-EU-Bürger gibt es mehrere Arten von Schengen-Visa. Das klassische Schengen-Touristenvisum (auch C-Visum oder Schengen-Visum Typ C genannt) wird beispielsweise nur für maximal 90 Tage ausgestellt. Wenn Sie länger bleiben wollen, müssen Sie ein sogenanntes nationales Visum (auch D-Visum genannt) beantragen. Mit einem nationalen Visum können Sie in der Regel bis zu 6 Monate im Schengen-Land Ihrer Wahl bleiben, in manchen Fällen auch bis zu einem Jahr. Mit einem nationalen Visum dürfen Sie auch 90 Tage (in einem Zeitraum von 180 Tagen) in alle anderen Schengen-Länder reisen, weshalb dieses Visum auch den Namen Schengen-Visum Typ D trägt.
Wichtig: Im Gegensatz zum Schengen-Visum Typ C für Kurzaufenthalte können Sie das nationale Visum nur bei dem Land beantragen, in welchem Sie sich länger aufhalten wollen. Wollen Sie für ein Studium länger als 3 Monate nach Deutschland, dann müssen Sie das Visum unbedingt bei der deutschen Botschaft oder beim deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland beantragen!
Wer muss ein nationales Visum beantragen?
Grundsätzlich müssen alle Nicht-EU-Ausländer ein nationales Visum beantragen, wenn Sie vorhaben länger als 3 Monate in einem Schengen-Land zu bleiben. Fast alle Bürger müssen den Visumantrag vor der Einreise stellen. Nur wenige Staatsbürger können auch nach Einreise ein nationales Visum für Deutschland beantragen.
Dazu zählen:
- Australien
- Israel
- Japan
- Kanada
- Neuseeland
- Republik Korea
- Vereinigte Staaten von Amerika
Hinweis: Beachten Sie, dass diese Vorgaben von Schengen-Land zu Schengen-Land durch bilaterale Abkommen leicht variieren können. Beispielsweise brauchen Japaner, die für 6 Monate nach Österreich reisen wollen kein Visum zu beantragen! Wollen Japaner allerdings für längere Zeit nach Deutschland reisen, müssen Sie ein nationales Visum beantragen.