Sie planen eine Reise nach Deutschland und kommen aus einem Nicht-EU-Land? Je nachdem welche Staatsbürgerschaft Sie besitzen, müssen Sie ein Schengen-Visum oder ein nationales Visum für Deutschland beantragen. Wenn Sie bereits wissen, dass Sie visumpflichtig sind, dann erklären wir Ihnen, welche Visa-Art Sie für ein Visum für Deutschland wählen müssen. Finden Sie in unserem Artikel alles Wissenswerte über das Deutschland Visum und auf was Sie beim Visumantrag unbedingt achten sollten.
Inhaltsangabe:
- Wer braucht ein Visum für Deutschland?
- Welche Visa-Arten gibt es für Deutschland?
- Voraussetzungen: Was brauchen Sie für den Visumantrag?
- Schritt für Schritt: Wie Sie Ihr Deutschland Visum beantragen?
- Wo beantrage ich ein Visum für Deutschland?
- Wie lange dauert es, ein Visum für Deutschland zu bekommen?
- Was kostet ein Visum für Deutschland?
- Kann ich das Visum in Deutschland verlängern?
- Wie können Sie ausländische Gäste nach Deutschland einladen?
- Einreise aus Drittstaaten nach Deutschland: AXA hilft!
- Vorteile der AXA Incoming Versicherung auf einen Blick
Wer braucht ein Visum für Deutschland?
Grundsätzlich brauchen alle Drittstaatsangehörigen ein Visum für Deutschland, deren Staat kein Visaliberalisierungsabkommen mit der EU abgeschlossen hat. Die Einreise aus Drittstaaten nach Deutschland ist aktuell für 107 Länder visumpflichtig.
Schon gewusst: Die Drittstaatsangehörigen, die 2022 die meisten Deutschland-Visa beantragt haben, kamen aus der Türkei, Indien und dem Kosovo. (Quelle: Auswärtiges Amt)
1. Staatsangehörige, die ein Deutschland Visum brauchen
Zu den visumpflichtigen Staaten zählen unter anderem die Türkei, Russland, Syrien, Indien, China, Thailand sowie die meisten Staatsangehörigen afrikanischer Länder und Asiens. Um herauszufinden, ob Sie ebenfalls ein Visum für Deutschland brauchen, klicken Sie in unsere Länderliste visumpflichtiger Länder, wo Sie alle Länder auf einen Blick sehen können. Für Staatsangehörige folgender Nationen haben wir detaillierte Informationen zum Visumantrag für Deutschland zusammengestellt:
- Um ein Visum für Deutschland in der Türkei zu beantragen
- Um ein Visum für Deutschland in Russland zu beantragen
- Um ein Visum für Deutschland in China zu beantragen
- Um ein Visum für Deutschland in Thailand zu beantragen
- Um ein Visum für Deutschland in Ägypten zu beantragen
- Um ein Visum für Deutschland in Marokko zu beantragen
Staatsangehörige, die kein Visum für Deutschland brauchen
Über 60 Drittländer, wie beispielsweise Kanada, Israel, Australien, Japan und die USA haben ein Abkommen zur Visaliberalisierung mit der Europäischen Union unterzeichnet. Das bedeutet, dass die Staatsangehörigen dieser Länder kein Schengen-Visum für Deutschland für kurzfristige Aufenthalte benötigen. Voraussetzung: Ihr Besuch dauert nicht länger als 90 Tage. Welche Länder genau von der Visumpflicht befreit sind, sehen Sie ebenfalls in unserer Länderliste.
Ab 2024 ETIAS notwendig! Laut der Europäischen Union müssen Staatsangehörige, die von der Visumpflicht befreit sind, ab 2024 das ETIAS Einreiseformular für eine Reise nach Deutschland und den Schengen-Raum vorab online ausfüllen.
Achtung bei nationalen Visa! Es ist ein Unterschied, ob Sie ein Schengen-Visum für Deutschland oder ein nationales Visum beantragen. Nur folgende Staaten können auch für langfristige Aufenthalte über 90 Tage visumfrei einreisen und einen Aufenthaltstitel nach der Einreise beantragen: Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, der Republik Korea, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und den USA. Für alle anderen Staatsangehörigen gilt: Das nationale Visum für einen längerfristigen Aufenthalt muss vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung beantragt werden!
Visum für Deutschland: Welche Visa-Arten gibt es für Deutschland?
Abhängig von Zweck und Dauer Ihrer Reise müssen Sie unterschiedliche Visa für Deutschland beantragen. Für kurzfristige Aufenthalte bis 3 Monate (ohne Arbeitsaufnahme) beantragen Sie ein Schengen-Visum für Deutschland (auch C-Visum oder Kurzzeitvisum genannt). Für längerfristige Aufenthalte bis 6 Monate (mit Option auf Verlängerung oder Beantragung eines Aufenthaltstitels) beantragen Sie ein nationales Visum für Deutschland. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, welches Visum für welchen Zweck geeignet ist.
1. Visum Deutschland für kurzfristige Aufenthalte bis 3 Monate
Das Schengen-Visum Typ C ist das gängigste Visum und erlaubt Ihnen einen maximalen Aufenthalt bis 90 Tagen in Deutschland und den anderen Schengen-Ländern (innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen) ab dem Einreisedatum. Sie können das Schengen-Visum für Deutschland an der deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland beantragen. Sollte Ihr Haupt-Aufenthaltsort in einem anderen europäischen Land sein, können Sie das Schengen-Visum auch bei den Vertretungen anderer Schengen-Länder beantragen und damit ebenfalls nach Deutschland reisen.
Das Schengen-Visum für Kurzaufenthalte eignet sich als:
- Touristenvisum für Deutschland: Für Reisen aus touristischen Zwecken nach Deutschland und in den Schengen-Raum bis 3 Monate
- Besuchervisum für Deutschland: Für Besuche von Familie und Bekannten
- Sprachkurs Visum für Deutschland: zum Spracherwerb für einen kurzen Aufenthalt bis 3 Monate
- Geschäftsvisum für Deutschland: Für einen Business-Trip nach Deutschland
- Einreisevisum für Kurzzeitstudien und Forschungszwecke
- Einreisevisum für medizinische Behandlungen in Deutschland
- Einreisevisum für den Besuch kultureller Veranstaltungen oder Messen in Deutschland
Keine Arbeitsaufnahme möglich! Mit einem Schengen-Visum für Deutschland bis maximal 90 Tage dürfen Sie keine Arbeit aufnehmen! Das Visum ist außerdem in der Regel nicht verlängerbar.
2. Visum Deutschland für längerfristige Aufenthalte bis 6 Monate
Wenn Sie länger als 3 Monate in Deutschland bleiben, arbeiten oder studieren wollen, dann müssen Sie ein Visum für Deutschland für einen Langzeitaufenthalt beantragen. Dieses Visum wird auch nationales Visum, D-Visum oder Schengen-Visum Typ D genannt und ermöglicht Ihnen den Aufenthalt in Deutschland zwischen 3 und 6 Monaten, ebenso wie Reisen in andere Schengen-Länder innerhalb der 90-180-Tage-Regel. Sollten Sie arbeiten und studieren wollen, dürfen Sie dies aber nur in Deutschland! Es gibt verschiedene Kategorien des nationalen Visums für Deutschland, die sich je nach Zweck Ihrer Reise unterscheiden.
Das nationale Visum für Deutschland eignet sich als:
- Arbeitsvisum Deutschland: Sie nehmen eine Erwerbstätigkeit auf oder Sie planen eine Arbeitsaufnahme. Dazu zählen auch die meisten Praktika!
- Ausbildungsvisum Deutschland: Sie planen eine Berufsausbildung in Deutschland
- Visum für Familiennachzug: Ihr Ehepartner oder Ihre Kinder sollen zu Ihnen nach Deutschland ziehen
- Heiratsvisum Deutschland: Sie beabsichtigen eine Eheschließung in Deutschland oder leben in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft
- Studentenvisum: Sie möchten ein Studium oder eine wissenschaftliche Tätigkeit aufnehmen, die länger als 3 Monate dauert
- Sprachvisum für Deutschland: Sie möchten einen deutschen Sprachkurs absolvieren, der länger als 3 Monate dauert
- Au-Pair Visum Deutschland: Wenn Sie als Au-Pair bei einer deutschen Familie arbeiten wollen.
- Working-Holiday-Visum Deutschland (WHV): Bilaterale Working-Holiday-Programme gibt es zwischen Deutschland und Argentinien, Australien, Chile, Hongkong, Israel, Japan, Südkorea, Neuseeland, Taiwan, Uruguay und Brasilien. Das Visum wird für 12 Monate ausgestellt.
Hinweis: Das nationale Visum ist unter bestimmten Voraussetzungen verlängerbar und nach der Einreise in Deutschland kann in der Regel ein deutscher Aufenthaltstitel beantragt werden.
Voraussetzungen Visum Deutschland: Was brauchen Sie für den Visumantrag?
Für den Erhalt eines deutschen Visums brauchen Sie das Antragsformular, einen gültigen Reisepass sowie eine Incoming-Krankenversicherung. Außerdem müssen Sie je nach Reisezweck und Art von Visum (nationales Visa oder Schengen-Visa) weitere Dokumente einreichen.
Voraussetzungen Visum Deutschland:
- Gültiger Reisepass: Ein Reisepass, der mindestens noch drei Monate nach der geplanten Rückkehr gültig ist und darüber hinaus noch zwei freie Seiten für das Visum hat.
- Antragsformular: Vollständig ausgefülltes, unterzeichnetes und ausgedrucktes Formular (Je nach Visum auch in zweifacher Ausführung)
- Ausreichend finanzielle Mittel: Einen Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel für die Reise (Kontoauszüge der vergangenen drei Monate)
- Reisekrankenversicherung: mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro und gültig für den gesamten Schengen-Raum
- Biometrische Passfotos: zwei (manchmal auch drei) biometrische Passfotos, die Sie frontal und ohne Kopfbedeckung zeigen. Die Foto-Richtlinien hat das Auswärtige Amt in einem PDF zusammengestellt.
- Reisebuchungen: Einen Reiseplan mit Bestätigung des Hotels sowie Flug- oder Zugdaten.
- Brief mit Reisegrund: Ein Anschreiben mit der Begründung Ihrer Reise. Hier müssen Sie den Grund Ihrer Reise darlegen, ob privat, geschäftlich oder gesundheitlich.
- Einladungsschreiben: Wenn Sie privat in Deutschland unterkommen, benötigen Sie ein Einladungsschreiben für Ihr Deutschland-Visum, und zwar von der Person, die Sie eingeladen hat. Bei Geschäftsreisen legen Sie am besten ein Firmenschreiben vor. Bei einem gewünschten Klinikaufenthalt in Deutschland sollten Sie ein ärztliches Schreiben parat halten.
Welche zusätzlichen Unterlagen für den Visumantrag neben den oben genannten Dokumenten notwendig sind, hängt von der Art Ihres Visums ab. So müssen Sie beispielsweise für ein Arbeitsvisum die Bescheinigung des Arbeitgebers, für ein Studentenvisum die Immatrikulationsbescheinigung und für ein Heiratsvisum einen Nachweis des Standesamts neben anderen Dokumenten beilegen. Außerdem müssen Sie bei nationalen Visa in der Regel einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse vorweisen. Weiterführende Informationen, je nach Reisezweck und Visum-Art, finden Sie auf den Seiten der zuständigen Auslandsvertretung in Ihrem Land.
Visumantrag Schritt für Schritt: Wie Sie Ihr Deutschland Visum beantragen?
Für Ihr Visum nach Deutschland füllen Sie das Antragsformular für das Visum aus und sammeln die notwendigen Unterlagen. Das Antragsformular für ein Kurzzeitvisum (Schengen-Visum Deutschland) können Sie direkt über die Plattform des Auswärtigen Amtes VIDEX ausfüllen. Neben Deutsch können Sie viele andere Sprachen auswählen. Das Visum Antragsformular für nationale Visa finden Sie als PDF in vielen Sprachen auf der Seite der Deutschen Bundesregierung zum Download.
Visumantrag Deutschland in 8 Schritten:
- Vereinbaren Sie einen Termin bei der Visastelle: Achtung, je nach Visum-Art und Land müssen Sie sich für die Terminvergabe entweder an die deutsche Botschaft oder an den offiziellen Dienstleister der deutschen Botschaft wenden. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite der zuständigen Auslandsvertretung in Ihrem Land.
- Füllen Sie das Visum-Antragsformular aus: Füllen Sie das Formular samt Belehrung und Erreichbarkeit aus. Drucken Sie es aus und unterschreiben es.
- Sammeln Sie alle erforderlichen Unterlagen: Informieren Sie sich genau, welche zusätzlichen Unterlagen und Nachweise Sie für Ihr Deutschland Visum brauchen.
- Lassen Sie fremdsprachliche Dokumente übersetzen: Denken Sie daran, dass fremdsprachliche Unterlagen in deutscher Übersetzung (nur anerkannte Übersetzer) vorgelegt werden müssen.
- Schließen Sie die Schengen-Reisekrankenversicherung ab: Sie muss für den Zeitraum Ihrer Reise im gesamten Schengen-Raum gültig sein und eine Mindestdeckung von 30.000 Euro vorweisen.
- Kommen Sie zu Ihrem gebuchten Termin: Bei Ihrem Termin geben Sie Ihren gültigen Reisepass, Ihre Fingerabdrücke und alle notwendigen Unterlagen und Kopien samt Versicherungsnachweis ab.
- Bezahlen Sie die Visumgebühr: Je nach Visa-Arten unterscheiden sich die Visumgebühren. Weiter unten haben wir Ihnen die Visumgebühren je nach Visum aufgelistet. Sollte ein externer Partner involviert sein, müssen Sie noch zusätzlich mit einer Service-Gebühr rechnen.
- Holen Sie Ihr deutsches Visum ab: Nach einer Bearbeitungszeit von 14 Tagen (für Schengen-Visa) und bis zu mehreren Monaten (für nationale Visa) holen Sie Ihren Pass mit dem Visum-Aufkleber ab.
Bereiten Sie Ihren Visumantrag für Deutschland rechtzeitig vor! Ein Visum für Deutschland will vorbereitet sein, besonders wenn es sich um ein nationales Visum handelt. Das gesamte Visumverfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Während Sie die Unterlagen für ein kurzfristiges Schengen-Visum zügig zusammentragen können, müssen Sie für nationale Visa zusätzlich Nachweise über Sprachkenntnisse vorlegen.
Wo beantrage ich ein Visum für Deutschland?
Wenn Ihr Hauptreiseziel Deutschland ist, beantragen Sie Ihr Visum bei der deutschen Auslandsvertretung in dem Land, in dem Sie wohnhaft sind. Das kann entweder beim deutschen Konsulat, bei der deutschen Botschaft oder beim offiziellen Partner des Auswärtigen Amtes sein, die ebenfalls Visumanträge annehmen und bearbeiten. Achten Sie bitte unbedingt darauf, nur mit den offiziellen Dienstleistern zusammenzuarbeiten und schützen Sie sich vor dubiosen Anbietern. Welche Partner das in Ihrem Fall sind und wo sich die Zentren in Ihrem Land befinden, erfahren Sie auf der Seite der zuständigen Auslandsvertretung Deutschlands. Vereinbaren Sie anschließend einen Termin bei der Visastelle, um Ihren Antrag einzureichen. Den Visumantrag für Deutschland können Sie nur persönlich abgeben, da Ihre Fingerabdrücke eingescannt werden, es sei denn, Sie haben in der letzten Zeit bereits Ihre Fingerabdrücke abgegeben.
Wie lange dauert es ein Visum für Deutschland zu bekommen?
Je nach Art des Visums unterscheidet sich die Bearbeitungsdauer. Wenn Sie ein nationales Visum für Deutschland beantragen, müssen Sie mit einer zwei- bis dreimonatigen Bearbeitungszeit rechnen. Schengen-Visa für Kurzaufenthalte in Deutschland werden in der Regel innerhalb von 14 Tagen ausgestellt. In der Hauptreisezeit kann die Bearbeitung allerdings auch länger dauern, ebenso, wenn Sie nicht alle nötigen Unterlagen beim Termin des Visumantrags parat haben.
Wichtig: Beantragen Sie Ihr Visum rechtzeitig. In vielen Ländern kann man schon 6 Monate vor Reisebeginn ein Schengen-Visum bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen.
Was kostet ein Visum für Deutschland?
1. Gebühren für Schengen-Visa
Wenn Sie ein Schengen-Visum für Deutschland bis 90 Tage Aufenthalt beantragen, müssen Sie mit folgenden Kosten pro Visumantrag rechnen:
- Erwachsene und Kinder ab 12 Jahren: 80 Euro
- Kinder von 6 bis 12 Jahren: 40 Euro
- Kinder unter 6 Jahren: kostenfrei
Sollten Sie aus Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Serbien oder der Ukraine stammen, erhalten Sie generell eine Gebührenermäßigungen für Schengen-Visa (Kategorien A oder C). Sie zahlen grundsätzlich nur 35 Euro, und zwar unabhängig vom ständigen Wohnsitz oder vom Ort der Antragstellung.
Unter bestimmten Bedingungen kann Ihr Visum auch kostenfrei sein. So sind beispielsweise Vertreter gemeinnütziger Organisationen bis 25 Jahre von der Visumgebühr für Schengen-Visa befreit. Die einzelnen Voraussetzungen für die Befreiung von der Visumgebühr finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes. Achtung: auch hier gibt es Unterschiede zwischen Schengen-Visa und nationalen Visa!
2. Gebühren für nationale Visa
Wenn Sie ein nationales Visum für Deutschland für mehr als 90 Tage Aufenthalt beantragen, kommen folgende Kosten pro Visumantrag auf Sie zu:
- Erwachsene über 18 Jahre: 75 Euro
- Minderjährige: 37,50 Euro
Im Einzelfall treten geringere Visumgebühren oder eine Befreiung der Visumgebühr ein, zum Beispiel wenn Ihr Besuch humanitäre Gründe hat oder Sie kulturelle oder sportliche Veranstaltungen fördern. Konsultieren Sie hierfür die zuständige deutsche Auslandsvertretung, um mehr zu erfahren.
Kann ich das Visum in Deutschland verlängern?
Ein Schengen-Visum beziehungsweise ein 90 Tage Visum in Deutschland zu verlängern, ist in der Regel nicht möglich. Nur in äußersten Notsituationen, wie zum Beispiel Krankheit, wird einer Verlängerung des Schengen-Visums stattgegeben. Die Entscheidung, ob ein Visum während des Aufenthalts in Deutschland verlängert werden kann, liegt allein bei der zuständigen Ausländerbehörde und nicht beim Auswärtigen Amt. Im Gegensatz dazu ist ein Langzeitvisum (nationales Visum) in Deutschland verlängerbar beziehungsweise lässt sich in einen Aufenthaltstitel umwandeln.
Wie Sie ausländische Gäste nach Deutschland einladen?
Sie wollen Freunde oder Familie aus einem visumpflichtigen Drittstaat nach Deutschland einladen? Dann können Sie Ihre Gäste beim Antrag eines Besuchervisums unterstützen.
- Einladung nach Deutschland: Für ein Besuchervisum Deutschland braucht Ihr Gast zunächst ein Einladungsschreiben von Ihnen. Einladungsschreiben können für geschäftliche oder private Zwecke erstellt werden. Wie Sie ein Einladungsschreiben für ein Visum aufsetzen und formulieren, haben wir Ihnen in einem separaten Artikel erklärt.
- Verpflichtungserklärung: Sollte Ihrem Besuch der Nachweis über die finanziellen Mittel für den Visumantrag fehlen, können Sie eine Verpflichtungserklärung unterschreiben und für alle eventuell aufkommenden Kosten bürgen. Gut zu wissen: Die Verpflichtungserklärung ersetzt nicht die Reisekrankenversicherung und umgekehrt.
- Abschluss einer Reisekrankenversicherung für ausländische Gäste: Bei AXA können Sie sich (im Falle, dass Sie eine Verpflichtungserklärung abgegeben haben) und/oder Ihren Gast vor hohen Kosten für medizinische Behandlungen schützen. Schließen Sie ganz einfach eine Reisekrankenversicherung ab, die Ihr Gast für den Visumantrag obligatorisch vorlegen muss. Somit können Sie ausländische Gäste nach Deutschland einladen und gleichzeitig die Kosten für die Reisekrankenversicherung übernehmen.
Schon gewusst? Bei AXA müssen Versicherte und Versicherer nicht identisch sein. Das heißt, Sie können eine günstige Incoming-Versicherung ohne Probleme für Ihren Gast abschließen.
Einreise aus Drittstaaten nach Deutschland: AXA hilft!
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- Europe Travel: Mit unserer Europe Travel Versicherung erhalten Sie erweiterten Schutz mit einer Deckung von 100.000 Euro für Behandlungs-, Krankenhaus- und Rückreisekosten. Zusätzlich profitieren Sie von zusätzlichen Leistungen wie Such- und Bergungskosten in Höhe von bis zu 5000 Euro. Im Ernstfall kümmert sich AXA um Ihre Angehörigen, hilft bei Sprachbarrieren und der Beschaffung erforderlicher Dokumente. Diese Versicherung bietet Ihnen nicht nur Schutz in den Schengen-Ländern, sondern auch in EU-Ländern außerhalb des Schengen-Raums (wie Irland, Zypern, Bulgarien und Rumänien) sowie in Großbritannien. Der Preis für die Europe Travel Reisekrankenversicherung beträgt nur 33 Euro pro Reisewoche und die Police kann bis zu 6 Monaten abgeschlossen werden.
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FAQ: Visum für Deutschland
Was brauche ich aktuell für die Einreise aus Drittstaaten nach Deutschland?
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Was kostet ein Visum für Deutschland?
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