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Visum für Finnland: Antrag, Kosten und alle Infos im Überblick

Finnland gilt als der glücklichste Ort der Welt! Wollen Sie dem Geheimnis der Finnen auf die Spur gehen? Dann haben Sie eventuell vor, nach Finnland zu reisen? Doch bevor Sie wunderbare Momente in einer finnischen Blocksauna oder unter den Polarlichtern erleben können, müssen Sie sich mit den Einreisebestimmungen Finnlands auseinandersetzen. Wer braucht eigentlich ein Visum für Finnland und ab wann muss man einen Aufenthaltstitel für Finnland beantragen? Damit Sie den Papierkram schnell erledigen können und sich tiefer in die Reisevorbereitungen stürzen können, haben wir Ihnen alles Wissenswertes zu den Einreisebestimmungen Islands zusammengestellt. Ob EU-Bürger oder Drittstaatsangehöriger - erfahren Sie, wer ein Visum für Finnland braucht und wo und wie Sie es am einfachsten beantragen können. 

Inhaltsangabe

Welche Einreisebestimmungen hat Finnland?

Finnland gehört zur Europäischen Union und zum Schengen-Raum. Deshalb gelten in Finnland die europäischen Einreisebestimmungen und Visa-Regelungen. 

  1. Einreise nach Finnland für EU-Bürger (und Bürger der EFTA-Staaten): 
    Alle EU-Bürger und Bürger Norwegens, Islands, Liechtensteins und der Schweiz können mit einem Personalausweis nach Finnland reisen. Das heißt, Deutsche brauchen kein Visum für Finnland, ebenso wie Schweizer und Österreicher (wie alle anderen Bürger von Schengen-Ländern auch). Wenn Sie vorhaben, länger als 3 Monate in Finnland zu bleiben, müssen Sie Ihr Aufenthaltsrecht bei der Servicestelle der Einwanderungsbehörde (Maahanmuuttovirasto) anmelden, brauchen aber keinen Aufenthaltstitel. 
     
  2. Einreise nach Finnland für Nicht-EU-Bürger (Drittstaatsangehörige): 
    Nicht-EU-Bürger profitieren nicht von den Freizügigkeitsrichtlinien der EU und brauchen in der Regel ein Visum für Finnland. Bestimmte Drittstaatsangehörige können allerdings für einen Kurzaufenthalt bis 90 Tage visumfrei nach Finnland reisen. 
    • Visumfreie Drittstaatsangehörige: Sollten Sie aus einem der circa 60 visumfreien Drittstaaten kommen (wie beispielsweise aus Australien, Kanada, USA, Mexiko usw.), dann können Sie mit einem gültigen Reisepass* für touristische Zwecke, Business-Reisen oder zum Besuch von Freunden und Familie bis zu 90 Tage (in 180 Tagen) visumfrei nach Finnland reisen. Für längere Aufenthalte brauchen Sie aber ein Finnland Visum beziehungsweise einen gültigen Aufenthaltstitel. 

      Gut zu wissen: Finden Sie in unserer Liste visumfreier Länder heraus, ob Sie für Kurzaufenthalte ein Schengen-Visum für Finnland brauchen oder nicht. 
       
    • Visumpflichtige Drittstaatsangehörige: Drittstaatsangehörige von über 100 Staaten (beispielsweise aus der Türkei, China, Indien und aus fast allen afrikanischen und asiatischen Ländern) müssen immer ein Visum für Finnland beantragen, egal ob Sie nur kurz nach Finnland kommen oder länger bleiben wollen. 

      Gut zu wissen: Finden Sie in unserer Liste visumpflichtiger Länder heraus, ob Sie in jedem Fall ein Visum für Finnland brauchen oder nicht. 

* Gut zu wissen: Ab 2025 müssen alle visumbefreiten Reisenden, die in den Schengen-Raum (dazu gehört auch Finnland) reisen die Reisegenehmigung ETIAS zu beantragen. Diese wird 7 Euro kosten und grundsätzlich 3 Jahre gültig sein.

Übersicht: Wer braucht ein Visum für Finnland?

Sie brauchen ein Schengen-Visum für Finnland, wenn Sie: 

  • Staatsangehöriger eines visumpflichtigen Drittlandes sind
    Wenn Ihr Land kein Abkommen zur Visumbefreiung mit der EU abgeschlossen hat, brauchen Sie für jede Einreise nach Finnland (egal wie lang) ein Visum bzw. einen gültigen Aufenthaltstitel (bei längerem Aufenthalt). Das Visum und/oder den Aufenthaltstitel beantragen Sie bei der finnischen Botschaft vor Ihrer Reise nach Finnland.
     
  • Staatsangehöriger eines visumfreien Landes sind, aber länger in Finnland bleiben wollen
    Alle visumbefreiten Nationen müssen bei Arbeitsaufnahme in Finnland und für Aufenthalte über 90 Tage einen Aufenthaltstitel (residence permit) und ein D-Visum (Visum Typ D) zur Einreise beantragen. 

Sie brauchen kein Schengen-Visum für Finnland, wenn Sie: 

  • Staatsangehöriger der Europäischen Union und der EFTA-Staaten sind
    Sie brauchen kein Visum für Finnland. Ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Reisepass, vorläufiger Reisepass oder Kinderreisepass) reicht für die Einreise nach Finnland aus. Das Ausweisdokument ist nur für gelegentliche und stichprobenartige Kontrollen notwendig. 
     
  • Staatsangehöriger eines visumfreien Drittlandes sind
    Wenn Sie als Tourist, Geschäftsmann oder zum Besuch von Familie und Freunden nicht länger als 90 Tage nach Finnland reisen wollen und keiner Arbeit nachgehen, dann brauchen Sie als visumbefreiter Nicht-EU-Bürger kein Visum für Finnland. Sie können mit einem gültigen Reisepass einreisen und brauchen voraussichtlich ab 2025 zusätzlich die ETIAS Einreisegenehmigung. 

Gut zu wissen: Finnland gehört zu den EU-Ländern mit den geringsten Ablehnungsquoten bei Schengen-Visa-Anträgen. In den vergangenen Jahren wurden zwischen 90 und 98 Prozent der Anträge bewilligt. Weitere Informationen über Schengen-Visa Genehmigungen und Ablehnungsquoten haben wir Ihnen mit Hilfe der EU Visa-Statistik zusammengestellt.

Welche Visa-Arten gibt es für Finnland?

Je nachdem zu welchem Zweck (Transit, Tourismus, Geschäftsbesuch, Studium oder Arbeit) und wie lange Sie nach Finnland reisen wollen, müssen Sie das passende Visum oder einen Aufenthaltstitel beantragen. 

  1. Visum für den Flughafentransit (Visum Typ A): ein Visum, das für die Durchreise durch die internationalen Transitzonen eines oder mehrerer Flughäfen der Schengen-Mitgliedstaaten gültig ist. Nicht alle Drittstaatsangehörigen brauchen für einen Flughafentransit ein Visum, sondern nur folgende: 
    • Afghanistan 
    • Bangladesch 
    • Eritrea 
    • Äthiopien 
    • Ghana 
    • Irak 
    • Iran 
    • Demokratische Republik Kongo 
    • Nigeria 
    • Pakistan 
    • Somalia 
    • Sri Lanka 
       
  2. Schengen-Visum für den kurzfristigen Aufenthalt (Visum Typ C): ein Visum, das für die Durchreise oder für einen kurzfristigen Aufenthalt von höchstens 90 Tagen (innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen) ausgestellt wird. Es eignet sich für touristische und berufliche Zwecke und zum Besuch von Freunden und Familie. Das Schengen-Visum kann als einmaliges Einreisevisum, zweimaliges Einreisevisum und als mehrmaliges Einreisevisum ausgestellt werden. 
     
  3. Einreisevisum für einen längerfristigen Aufenthalt (Visum Typ D): Das D-Visum ist das Einreisevisum für diejenigen, die einen Aufenthaltstitel für Finnland beantragt haben, aber bereits vorab nach Finnland reisen wollen. Mit dem D-Visum können Sie normalerweise 1-2 Wochen vorher nach Finnland reisen, bevor Ihr Aufenthaltstitel gültig ist. Am besten beantragen Sie das Visum gleichzeitig mit dem Aufenthaltstitel. 
     
  4. Aufenthaltstitel Finnland (residence permit) für einen längerfristigen Aufenthalt: Wenn Sie vorhaben, in Finnland zu arbeiten oder zu studieren oder zur Familie zu ziehen, müssen Sie einen temporären Aufenthaltstitel beantragen. 

Mit dem  ApplicationFinder können Sie schnell herausfinden, ob Schengen-Visum, Aufenthaltstitel oder D-Visum für Sie das richtige Einreisedokumente ist. Je nachdem, ob Sie ein Schengen-Visum (Typ C) beantragen oder einen Aufenthaltstitel und im Zuge dessen ein D-Visum (Typ D), sind verschiedene Stellen für Ihren Visumantrag zuständig. 

Das Schengen-Visum Typ C wird von allen Visa-Arten am häufigsten beantragt und ausgestellt. Mit diesem Visum können Sie auch in alle anderen Schengen-Länder für bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen reisen - es sei denn Ihr Visum wurde als VLTV (Visa Limited Territorial Validity) ausgestellt. dann können nur in die Schengen-Länder reisen, die auf dem Visum markiert sind.

Wie kann ich ein Schengen-Visum für Finnland beantragen?

Lesen Sie sich unseren Schritt-für-Schritt Leitfaden durch, um zu erfahren, wie Sie ein Schengen-Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt in Finnland ohne Arbeitsaufnahme beantragen können. 

Schengen-Visum für Finnland beantragen (bis 90 Tage Aufenthalt): 

  1. Füllen Sie den Visumantrag unter Finland Visa aus. Alternativ können Sie das Visumantragsformular auch im PDF-Format ausfüllen. 
  2. Auf der Website von Finland Visa finden Sie die Listen aller erforderlichen Dokumente, Anlagen und Passbilder. Sie können die Checklist je nach Herkunftsland und Visum einsehen - auch ohne sich bei der Website anzumelden. 
  3. Buchen Sie einen Termin bei der finnischen Botschaft oder dem finnischen Konsulat in Ihrem Land (oder wenn in Ihrem Land vorhanden bei dem offiziellen Partner VFS Global) um den Visumantrag persönlich einzureichen. 
  4. Reichen Sie Ihren Visumantrag persönlich ein und geben Sie Ihre biometrische Daten ab. Die Abnahme der Fingerabdrücke ist nicht notwendig, wenn sie in den letzten 59 Monaten bereits für ein Visum abgegeben wurden. 
  5. Bezahlen Sie die Visumgebühr für Ihr Schengen-Visum Finnland. 
  6. Ihr Visumantrag wird von der finnischen Behörde bearbeitet. Reichen Sie den Antrag immer rechtzeitig ein. Sie können den Antrag bis zu sechs Monaten vor Ihrer geplanten Reise stellen. Die Bearbeitungszeit eines Visumantrags beträgt 15 Tage. 
  7. Holen Sie Ihr Visum bei der Antragsstelle ab oder lassen Sie es sich per Kurier zuschicken (letzter Option ist nicht überall möglich, aber in manchen Stellen von VFS Global) 

Antrag bei VFS Global oder bei der finnischen Botschaft? In manchen Ländern (nicht in allen!) arbeitet die finnische Botschaft bei der Annahme von Visaanträgen mit dem Partner VFS Global zusammen. Überprüfen Sie also vorab auf der Seite der Finnischen Botschaft, an welche Stelle Sie sich für Termine für Visaanträge wenden müssen. Beachten Sie in diesem Fall, dass VFS Global eine Extra-Gebühr für den Service berechnet, aber in der Regel schneller Termine anbieten kann. 

Hier einige beispielhafte Länder, in denen VFS Global Partner der Finnischen Botschaft ist: 

Tipp: Unter Finland Abroad finden Sie die Liste aller finnischen Auslandsvertretungen auf der ganzen Welt samt Links zu den Botschaften.

Wie kann ich einen Aufenthaltstitel für Finnland beantragen?

Wenn Sie länger als drei Monate in Finnland bleiben möchten, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel (residence permit) und ggf. ein D-Visum für die Einreise. Sie können einen Aufenthaltstitel beantragen, wenn Sie eine Arbeitsstelle, einen Studienplatz oder ein Familienmitglied in Finnland haben. Den Aufenthaltstitel müssen Sie vor Ihrer Einreise nach Finnland beantragen. Mit einer ausgestellten Aufenthaltsberechtigung können Sie dann nach Finnland einreisen. 

Aufenthaltstitel für Finnland beantragen (über 90 Tage Aufenthalt): 

  1. Beantragen Sie Ihren finnischen Aufenthaltstitel digital auf Enter Finland oder in Papierform. Die Anträge finden Sie auf der Seite des Finnischen Immigrationsservice. 
  2. Wählen Sie das richtige Antragsformular je nach Zweck Ihrer Reise aus (Job, Studienplatz oder Familie in Finnland). 
  3. Füllen Sie den Antrag sorgfältig aus und stellen Sie alle angeforderten Dokumente und Nachweise zusammen. Stellen Sie sicher, dass die Anhänge korrekt sind. 
  4. Wenn Sie das Antragsformular ausgefüllt haben, vereinbaren Sie einen Termin bei der finnischen Botschaft in Ihrem Land. 
  5. Erscheinen Sie persönlich bei Ihrem Termin, um Ihre Identität festzustellen, die biometrischen Daten abzunehmen und die Gebühr für die Beantragung eines Aufenthaltstitels zu bezahlen. 
  6. Ihr Antrag wird dann bei der Finnischen Einwanderungsbehörde bearbeitet. 
  7. Sie können den Bearbeitungsfortschritt sehen, wenn Sie Ihren Antrag digital eingereicht haben. Eventuell müssen Sie weitere Erklärungen abgeben oder Sie werden zu einem Interview eingeladen. 
  8. Bei einem positiven Entscheid erhalten Sie die Aufenthaltsgenehmigung für Finnland in dem Land und an dem Ort, wo Sie den Antrag gestellt haben. Wenn Sie mit einem D-Visum vorab nach Finnland reisen, dann erhalten Sie den Aufenthaltstitel an Ihre Adresse in Finnland.

Wann brauche ich ein D-Visum für Finnland?

Wenn Sie einen Aufenthaltstitel beantragt, aber noch keine Aufenthaltsbescheinigung erhalten haben und dennoch schon nach Finnland reisen wollen, können Sie ein D-Visum für Finnland beantragen. In diesem Fall beantragen Sie das D-Visum gleichzeitig mit dem Aufenthaltstitel. Sollten Sie dies nicht gleichzeitig machen, müssen Sie erneut bei einem Termin erscheinen! Ein D-Visum wird ausgestellt, wenn Sie einen der folgenden Aufenthaltstitel beantragen oder einen solchen erhalten haben: 

  • Aufenthaltserlaubnis zur Arbeit für Spezialisten 
  • Blaue Karte EU 
  • Aufenthaltstitel für einen Jungunternehmer 
  • Aufenthaltserlaubnis für eine Fach- oder Führungskraft im Rahmen einer konzerninternen Versetzung 
  • Aufenthaltserlaubnis für eine Tätigkeit im oberen oder mittleren Management eines Unternehmens
  • Aufenthaltserlaubnis zum Studium 
  • Aufenthaltserlaubnis für einen Forscher 
  • Aufenthaltstitel aufgrund von familiären Bindungen. 
  • Aufenthaltstitel für einen zertifizierten Arbeitgeber. 

Alle weiteren Informationen zum Antrag eines D-Visums für Finnland entnehmen Sie der Seite des finnischen Immigration Service.

Welche Unterlagen brauche ich für ein Schengen-Visum für Finnland?

Je nach Visa-Art und Zweck Ihrer Reise müssen Sie unterschiedliche Dokumente vorweisen. Informieren Sie sich deshalb immer vorab über die angeforderten Dokumente auf der Seite der Finland Visa. Geben Sie Ihr Herkunftsland und Visa-Art ein und Sie erhalten die Checkliste aller notwendigen Dokumente. 

Grundsätzlich brauchen Sie immer folgende Dokumente

  • Antragsformular: ausfüllt und unterschreiben 
  • Passfotos: nicht älter als 6 Monate und den Vorschriften entsprechend 
  • Reisepass: nicht älter als 10 Jahre und noch mindestens drei Monate nach Ihrer Ausreise aus dem Schengen-Raum gültig 
  • Reisekrankenversicherung: mit einer Deckungssumme von bis zu 30.000 Euro, die schengen-konform ist. AXA-Schengen bietet Ihnen diese Art von Visum-Reiseversicherungen an. 
  • Angaben zur Reiseroute und des Zwecks Ihres Besuchs sowie einen Flugplan 
  • Nachweis über die Unterkunft während Ihres Aufenthalts in Finnland 
  • Nachweis Ihres Personenstands (z. B. eine Heiratsurkunde) 
  • Nachweis über die Zahlung der Visumgebühren (falls Sie vorab online bezahlt haben) 
  • Ggf. ein Einladungsschreiben, wenn Sie Familie, Freunde oder Geschäftspartner besuchen 
  • Nachweis über genügend finanzielle Mittel: Sie müssen aufzeigen, dass Sie während Ihres Aufenthalts über genügend finanzielle Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts verfügen*. Alternativ können Sie eine Verpflichtungserklärung einer dritten Person einreichen. 

Wichtig! Für einen Aufenthaltstitel, um in Finnland zu arbeiten oder zu studieren oder zur Familie nachzuziehen, benötigen Sie zusätzliche Dokumente.

Wie viel kostet ein Visum für Finnland?

1. Kosten für ein Schengen-Visum für Finnland: 

  • Antragsteller ab 12 Jahren: 80 Euro
  • Kinder zwischen sechs und 11 Jahren: 40 Euro 
  • Kinder unter sechs Jahren: kostenfrei 
  • Bürger folgender Staaten müssen nur 35 Euro bezahlen: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Serbien, Ukraine 

Wichtiger Hinweis: Anfang 2024 gab die Europäische Kommission bekannt, dass die Gebühren für Schengen-Visa erhöht werden sollen. Vorgeschlagen wurde eine Erhöhung um 10 Euro für Erwachsene und eine Erhöhung um 5 Euro für Kinder. Ein Termin für die Erhöhung steht jedoch noch nicht fest. 

2. Kosten für ein D-Visum für Finnland: 

  • D-Visum digitaler Antrag: 95 Euro 
  • D-Visum, Antrag in Papierform: 120 Euro 

3. Kosten für ein Aufenthaltstitel für Finnland: Je nach Aufenthaltstitel unterscheiden sich die Kosten. Hier einige Beispiele: 

  • Residence permits: 520 Euro 
  • Residence permit für unter 18 Jährige: 270 Euro 
  • Residence permits, digitaler Antrag: 470 Euro 
  • Residence permit zur Arbeit: 740 Euro 
  • Residence permits zur Arbeit, digitaler Antrag: 540 Euro 

Die gesamte Liste der Gebühren je nach Zweck des Aufenthalts finden Sie unter Service fees for permits for entry and residence.

Welche Reiseversicherung für ein Finnland Visum wählen?

Wenn Sie ein Schengen Visum Typ C oder ein nationales Visum Typ D für Finnland beantragen wollen, brauchen Sie unter anderem eine Reiseversicherung, die den Schengen-Kriterien entspricht. 

Das heißt die Reiseversicherung muss: 

  • mindestens eine Deckungssumme von 30.000 Euro besitzen 
  • in allen Schengen-Ländern und während des gesamten Aufenthalts gültig sein 
  • eine Rückführung ins Heimatland garantieren 
  • von allen Botschaften und Konsulaten der Schengen-Staaten anerkannt sein 

Unsere AXA-Schengen Versicherungen bieten Ihnen alle Gewährleistungen für ein Finnland Visum und werden von allen Botschaften und Konsulaten anerkannt. Schließen Sie ganz einfach in nur wenigen Klicks Ihre Schengen-Reisekrankenversicherung für Finnland ab - und das ganz ohne Selbstbeteiligung und für Reisende jeden Alters. Nach Abschluss erhalten Sie umgehend Ihr Versicherungszertifikat per E-Mail und können es Ihrem Visum-Antrag beilegen.

FAQ: 10 Fragen zu Finnland?

  1. Wann ist Finnland der EU beigetreten? 
    Finnland ist am 1. Januar 1995 der Europäischen Union beigetreten und seit dem 25. März 2001 auch Teil des Schengen-Raums - das heißt, es gehört zu dem grenzkontrollfreien Raum Europas. 
     
  2. Wie viele Einwohner hat Finnland aktuell? 
    Finnland hat aktuell 5,6 Millionen Einwohner (Stand: 2024). Und das auf einer Fläche, die mit Deutschland vergleichbar ist. Das heißt, Finnland ist in manchen Regionen nur dünn bis gar nicht besiedelt. 
     
  3. Seit wann ist Finnland unabhängig? 
    Nach langer schwedischer und dann russischer Herrschaft erklärte Finnland am 6. Dezember 1917 seine Unabhängigkeit. Finnland war damit der erste von mehreren neuen europäischen Staaten, die aus den Umwälzungen des Ersten Weltkrieges hervorgingen. 
     
  4. Welche Währung hat Finnland? 
    Finnland hat seit 2002 den Euro als offizielle Währung. 
     
  5. Wann am besten nach Finnland reisen? 
    Mai bis September ist die beste Reisezeit, um Finnland zu erkunden. In diesen Monaten herrscht ein gemäßigtes Klima mit wenig Regen und einer maximalen Temperatur von 26 Grad im Juli. 
     
  6. Warum ist Finnland das glücklichste Land der Welt? 
    Zum siebten Mal in Folge ist Finnland laut World Happiness Report der Vereinten Nationen das Land mit der glücklichsten Bevölkerung der Welt. Werte wie Vertrauen und Freiheit prägen Land und Leute. Es herrscht ein hohes soziales Vertrauen. Zum Beispiel gehen Finnen davon aus, dass ein verlorenes Portemonnaie wieder abgegeben wird. 
     
  7. Wann ist es in Finnland immer dunkel? 
    Von Mitte Dezember bis Mitte Januar ist es in Finnland dunkel, danach wird es langsam heller und ab und zu kann man auch die Sonne sehen. 
     
  8. Was isst man in Finnland? 
    Die finnische Küche ist stark von seinem östlichen Nachbarn Russland und seinem westlichen Nachbarn Schweden beeinflusst. Hafer ist das wichtigste und beliebteste Getreide Finnlands. Fischgerichte sind das Herzstück der finnischen Ernährung und werden gern mit Kartoffeln serviert. Die Finnen lieben außerdem Beeren - von Preiselbeeren, Walderdbeeren bis Heidelbeeren. Traditionelle Gerichte wie finnische Lachssuppe, Speisen mit Leipäjuusto (als „Quietschkäse“ bekannt), Karjalanpiirakka (salzige Maräne kombiniert mit Schweinefleisch) oder die karelische Piroggen werden gern serviert. 
     
  9. Ist Finnland teuer? 
    Finnland gehört eher zu den teureren Urlaubszielen in Europa. Im Vergleich zu den Kosten für Übernachtung und Essen in Deutschland - sind die Kosten in Finnland circa 25 Prozent höher. 
     
  10. Ist Finnland ein sicheres Reiseziel? 
    Finnland gehört zu den sichersten Reisezielen der Welt. Betrachtet man ausschließlich die Faktoren “Schutz und Sicherheit” im Global Peace Index, würde der erste Platz weltweit an Finnland gehen. 
     
  11. Wofür ist Finnland bekannt? 
    Finnland ist für seine Sauna-Kultur (es gibt etwa 3,2 Millionen Saunen in Finnland!), seine Rentiere und vielen Seen und unberührte Wälder bekannt. Etwa 75 Prozent der Oberfläche ist mit Wäldern bedeckt und Finnland umfasst das größte Seengebiet Europas. Es gibt rund 188.000 Seen mit einer Oberfläche von mehr als 500 Quadratmeter. Nicht zuletzt ist Finnland bekannt für die ungezähmte Wildnis in Lappland. Finnland ist auch eines der digitalsten Länder der Welt, Innovationsführer in Cleantech und will bis 2035 CO2-neutral sein. 
     
  12. Warum nach Finnland reisen? 
    Nicht nur die Hauptstadt Helsinki zieht als moderne Design- und Architektur-Metropole viele Besucher an, sondern auch die finnische Natur. Finnland ist das am dünnsten besiedelte Land der Europäischen Union. Das bedeutet viel weite Landschaft, Wälder und Seen. In Finnland gibt es 40 Nationalparks (zum Vergleich: in Deutschland nur 16), die Schäreninseln und das Fjellgebirge. Wenn Sie in der richtigen Zeit nach Finnland reisen, können Sie die Polarlichter sehen. Im finnischen Lappland ist das sogar theoretisch an 200 Tagen im Jahr möglich, solange der Himmel klar ist. 

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FAQ 

Wie lange dauert es, ein Finnland Visum zu erhalten? 

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für ein Schengen-Visum für Finnland beträgt zwei Wochen. Sie können bereits bis zu sechs Monate vor Ihrer Reise mit dem Antragsverfahren beginnen. Am besten beantragen Sie das Visum mindestens einen Monat vor Ihrer Reise, um sicherzustellen, dass es rechtzeitig eintrifft. Bei D-Visa müssen Sie eventuell mit längeren Wartezeiten rechnen, ebenso wie bei einem Antrag eines Aufenthaltstitels. 

Welche Voraussetzungen braucht es, um nach Finnland auszuwandern? 

Als Deutscher oder anderer EU-Bürger, müssen Sie lediglich Ihr Aufenthaltsrecht bei der finnischen Einwanderungsbehörde (Maahanmuuttovirasto) anmelden. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach der Einreise gestellt werden. Drittstaatsangehörige müssen vorab einen Aufenthaltstitel für Finnland beantragen und können ggf. schon vorab mit einem D-Visum einreisen. 

Kann ich mit einem Finnland Visum in andere EU-Länder reisen? 

Ja. Mit einem Schengen-Visum und einem D-Visum für Finnland können Sie auch in alle anderen Schengen-Länder reisen. Voraussetzung: Sie bleiben nicht länger als 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen in diesen Ländern.