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Welche unterschiedlichen Visa-Arten gibt es für Deutschland und den Schengen-Raum?

Bevor Sie einen Antrag für ein Schengen-Visum stellen können, sollten Sie die verschiedenen Kategorien von Visa kennenlernen. Die Visa-Arten für Deutschland und den gesamten Schengen-Raum unterscheiden sich je nach Aufenthaltsdauer (Kurzzeitvisa oder Langzeitvisa), Zweck der Reise und in der Gültigkeitsdauer. Das Schengen-Visum Typ C ist eines der am meisten ausgestellten Kurzzeitvisa für den Schengen-Raum und eignet sich unter anderem für Familienbesuche und für touristische Reisen in Europa. Wenn Sie allerdings länger als 90 Tage in einem Schengen-Land verbringen wollen, müssen Sie ein nationales Visum (Schengen-Visum Typ D) beantragen. Erfahren Sie aus welchen Visa-Arten für Deutschland und Schengen Sie wählen können und auf was Sie achten müssen.

Welche Schengen Visa-Arten gibt es?

Mit der Unterzeichnung des Schengener Abkommens 1985 wurden die Grenzkontrollen an den Binnengrenzen der Schengen-Staaten abgeschafft. Das Ziel: alle Bürger der Schengen-Mitgliedstaaten sollen visumfrei reisen können. Da Deutschland - wie aktuell 25 andere Länder -  zum Schengen-Raum gehört, gibt es kein territorial auf Deutschland begrentzes Visum. Auch jeder ausländsiche Reisende darf von der Reisefreiheit innerhalb der EU-Grenzen profitieren. Deshalb sind die Visa-Arten für Deutschland nicht von den Schengen-Visa Arten zu lösen.
 

Staatsangehörige von Nicht-Schengen-Ländern können in den Schengen-Raum einreisen, indem sie einer der folgenden Schengen Visa-Arten für Deutschland und alle anderen Schengen-Staaten beantragen:

  • Schengen-Visum Typ A – Transit: Dieses Visum erlaubt den Aufenthalt im internationalen Transitbereich eines Flughafens. Tipp: in bestimmten Fällen brauchen Sie kein Schengen-Visum A für die Durchreise beantragen, denn das “Transitprivileg” hebt die Visumpflicht für bestimmte Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern bei einem Flughafentransit auf.
     
  • Schengen-Visum Typ B – Durchreise oder Transitvisum: Diese Schengen-Visa-Art erlaubt die Durchreise über den Landweg von bis zu 5 Tagen durch den Schengen-Raum, um in ein Drittland zu reisen.

    Gut zu wissen: Zukünftig wird das Visum Typ B nicht mehr erteilt. Stattdessen wird das Visum Typ C mit dem Zusatz „Transit“ vergeben!
     
  • Schengen-Visum Typ C – Kurzaufenthalt: Mit dem C-Visum können Sie sich bis zu 3 Monate im gesamten Schengen-Raum aufhalten, weshalb sich das Schengen-Visum C perfekt für Geschäftsreisen, den Besuch von Familie und Freunden sowie touristische Zwecke eignet. Mit dem C-Visum dürfen Sie keine Arbeit aufnehmen und diese Visa-Art ist in der Regel oder nur in Notsituationen verlängerbar.
     
  • Schengen-Visum Typ D – längerfristiger Aufenthalt: Mit einem D-Visum, auch nationales Visum genannt, können Sie sich mehr als 3 Monate in einem bestimmten Schengen-Land z.B. Deutschland aufhalten. Dennoch können Sie mit dieser Visa-Art auch 90 Tage in andere Schengen-Länder reisen, da es keine Grenzen gibt. Das D-Visum richtet sich vor allem an Personen, die in einem Schengen-Land studieren, arbeiten oder sich dauerhaft niederlassen möchten. Das D-Visum wird mit einer maximalen Gültigkeit von 12 Monaten ausgestellt. Wenn Sie länger in einem Schengen-Land bleiben wollen, müssen Sie sich vor Ort um eine Aufenthaltserlaubnis kümmern.
     
  • Schengen-Visum mit begrenzter räumlicher Gültigkeit (LTV) – limited territorial validity: Mit einem LTV-Visum können Sie nur in das Schengen-Land reisen, welches Ihnen das Visum erteilt hat. Es handelt sich dabei um eine spezielle Visa-Art, die nur für ein Land gültig ist. Sie dürfen in kein anderes Schengen-Land ein- noch durchreisen. Dieses Visum wird nur in besonderen Fällen und aus humanitären Gründen oder infolge von internationalen Verpflichtungen ausgestellt. Diese Schengen-Visa-Art kommt auch zum Tragen, wenn Sie noch kein gültiges Reisedokument besitzen, aber aus dringenden Gründen ausreisen müssen.

Welche Visa-Arten gibt es beim Schengen-Visum C?

Das C-Visum ist als einheitliches Schengen-Visum (USV) oder Kurzzeitvisum bekannt. Viele Drittstaatsangehörige müssen selbst für Kurzaufenthalte in Europa das Schengen-Visum C beantragen. Sie können den Visumantrag bei jeder Auslandsvertretung eines Schengen-Landes stellen. Allerdings muss das Antragsland auch das Hauptreiseziel sein.


Mit dem C-Visum können Sie sich 3 Monate in einem 180-Tages-Zeitraum in der Schengen-Zone aufhalten. Das können entweder 90 Tage am Stück ab Einreisedatum sein oder 90 Tage die in dem 180-Tage-Zeitraum immer wieder zusammengezählt werden.
 

Gründe für den Antrag der Schengen-Visa-Art C für Kurzaufenthalte:

  • Geschäftsreisen
  • Besuche bei Freunden und Verwandten
  • Tourismus und Reisen
  • Kultur- und Sportveranstaltungen
  • Flughafen- Transitvisum und Transitvisum für Häfen
  • Offizielle Besuche
  • Medizinische Gründe
  • Kurzzeitstudien und Forschungszwecke

Hinweis: Mit einem C-Visum können Sie keine Arbeit aufnehmen. In bestimmten Fällen auch kein vergütetes Praktikum. Das Kurzzeitvisum für den Schengen-Raum ist in der Regel nicht verlängerbar.
 

Das C-Visum lässt sich in 3 Unterkategorien einteilen:

Wenn Sie ein Schengen-Visum C beantragen, dann können Sie auf dem Antragsformular zwischen Single Entry, Double Entry oder aber Multiple Entry wählen. Unter „Anzahl der Einreisen“ wird daraufhin auf dem Visum-Etikett Ihre Anzahl an Einreisen vermerkt.

  1. Schengen-Visum Art C - Single-Entry: Wird Ihnen ein einmaliges Einreisevisum erteilt, so können Sie nur ein einziges Mal in das Schengen-Gebiet einreisen. Nach Ihrer Ausreise erlischt das Visum automatisch, selbst wenn es noch für einen längeren Zeitraum gültig ist.
  2. Schengen-Visum Art C - Double-Entry: Erhalten Sie ein Visum für die doppelte Einreise, so dürfen Sie zwei Mal in die Schengen-Zone einreisen, d.h. die Schengen-Außengrenze überschreiten. Auch das Doppelvisum erlischt nach der zweiten Ausreise automatisch.
  3. Schengen-Visum Art C- Multiple-Entry: Sollten Sie ein Mehrfachvisum erhalten haben, dann sind mehrfache Einreisen in die Schengen-Zone erlaubt. Das Mehrfachvisum wird auch als Multivisum bezeichnet.

Was ist ein D-Visum? 

Das Schengen-Visum Typ D ist eine Visa-Art für längerfristige Aufenthalte in einem bestimmten Schengen-Land und ist vor Ort verlängerbar. Das D-Visum wird auch als nationales Visum bezeichnet, weil Sie es direkt beim jeweiligen Schengen-Staat beantragen, wo Sie einreisen und sich aufhalten werden. Auch mit einem D-Visum können Sie in andere Länder Europas reisen, die zum Schengen-Raum gehören. Allerdings gilt auch hier, wie beim C-Visum: maximal 90 Tage in einem 180-Tage Zeitraum.

Wichtig zu wissen: Außer der Bürger des Schengen-Raums, der EU und der EWR-Staaten sind alle Länder für ein D-Visum visumpflichtig. Lediglich Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, der Republik Korea und der USA können auch nach der Einreise vor Ort eine Erlaubnis beantragen!

Gründe für die Beantragung eines Visums für Langzeitaufenthalte:

  • Familiennachzug
  • beabsichtigte Eheschließungen
  • Arbeitsaufnahme, Au-Pair, Praktikum, Freiwilligendienst
  • Studium, Sprachkurs, Schulbesuch


Wie lange ist ein nationales Visum gültig?

Das nationale Visum wird in der Regel für 90 Tage ausgestellt, da darauf meist ein Aufenthaltstitel folgt. Es gibt auch aber längere Gültigkeitszeiträume von 6 oder 12 Monaten. Möchten Sie sich auch darüber hinaus in dem Schengen-Land aufhalten, so haben Sie zwei Monate vor Ablauf Ihres D-Visums Zeit einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis zu stellen. So können Sie Ihr Visum in einen Aufenthaltstitel umwandeln.

Was ist das Schengen Multivisum?

Wird auf Ihrem Visa-Etikett die Bezeichnung „MULT“ vermerkt, dann haben Sie ein Schengen-Visum mit mehrfachen Einreisen, ein sogenanntes Multivisum erhalten. Mit dieser Visa-Art können Sie beliebig oft in die Schengen-Zone ein- und ausreisen. Wichtig ist nur, dass Sie während der Gültigkeit Ihres Multivisums stets die 90/180-Tage-Regel im Hinterkopf behalten!


Das Schengen Multivisum wird mit unterschiedlicher Gültigkeitsdauer erteilt:

  • Gültigkeit von einem Jahr
  • Gültigkeit von drei Jahren
  • Gültigkeit von fünf Jahren

Auch beim Multivisum, was über eine längere Gültigkeitsdauer verfügt, müssen Sie darauf achten, dass Sie den Zeitraum von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen nicht überschreiten!


Hinweis: Wenn Sie ein Multivisum erhalten, achten Sie auf die genehmigte Aufenthaltsdauer. Die Behörden kürzen mitunter den Zeitraum Ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum auf nur 90 Tage innerhalb eines ganzen Jahres

Wie kann AXA bei meinem Visumantrag helfen?

Für einen Visumantrag ist der Nachweis einer Schengen-Reisekrankenversicherung obligatorisch! AXA bietet verschiedene Versicherungspolicen für Reisen in Europa an. Egal welche Visa-Art Sie beantragen, wir haben die richtige Schengen-Reiseversicherung für Sie parat. Mit unseren Versicherungen können Sie Kurzzeitvisa (Schengen Visa C) und Langzeitvisa (nationale Visa) bis 6 Monate beantragen, da wir Sie gemäß Ihren Wünschen  von einem 1 Tag bis zu 6 Monaten am Stück für Ihren Aufenthalt im Schengen-Raum versichern. Wählen Sie aus einer preisgünstigen Versicherung, die nur 22 € pro Woche kostet bis hin zu einer Multi-Trip Versicherung für ein ganzes Jahr oder länger. Alle Versicherungsvarianten sind Schengen-Visa konform und beinhalten keine Selbstbeteiligungsgebühren für medizinische Kosten. Wer ein Visum für mehrfache Einreisen beantragt, kann die Multi-Trip-Versicherung mit einer Deckung bis zu 100.000 € ab 328 € pro Jahr abschließen. Abhängig von Ihrer gewählten Versicherungsvariante, deckt die Schengen-Versicherung von AXA auch die Nicht-Schengen-Länder der Europäischen Union, wie Irland, Rumänien oder Bulgarien, Kroatien und Zypern ab.

Welche Visa-Arten gibt es in Deutschland?

Je nach Reisezweck und Aufenthaltsdauer gibt es für Deutschland unterschiedliche Visa-Arten. Für einen kurzfristigen Aufenthalt bis maximal 90 Tage wird das Visum Typ C erteilt. Mit dem nationalen Visum Typ D sind Sie berechtigt sich über 3 Monate in Deutschland aufzuhalten. Zusätzlich gibt es Visa für den Transit im Flughafenbereich oder für die Durchreise über den Landweg.

Wer kann ohne Visum nach Deutschland?

Alle Staatsbürger der EU der EWR-Staaten und der Schweiz brauchen kein Visum für Deutschland. Drittstaatsangehörige müssen normalerweise ein Visum beantragen es sei denn das Land hat ein Abkommen zur Visaliberalisierung mit den Schengen Staaten abgeschlossen. In diesem Fall können sie für einen Kurzaufenthalt visumfrei nach Deutschland. Für einen längeren Aufenthalt über 3 Monate müssen fast alle Drittstaatsangehörige ein Visum für Deutschland beantragen.

Wie lange dauert es ein Visum für Deutschland zu bekommen?

Wenn Sie ein einheitliches Schengen-Visum Typ C bei der deutschen Botschaft beantragen dann rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von 15 Tagen. Bei einem D-Visum müssen Sie in manchen Fällen mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit rechnen da die Ausländerbehörde involviert ist.