Welche Voraussetzungen muss ich für ein Schengen-Visum erfüllen?

Welche Voraussetzungen muss ich für ein Schengen-Visum erfüllen?

Welche Voraussetzungen muss ich für ein Schengen-Visum erfüllen?

Europa ist nach wie vor das beliebteste Reiseziel der Welt. Wenn auch Sie nach Europa reisen - sei es für Urlaub, um dort zu arbeiten oder zu studieren oder um es zu Ihrem neuen Zuhause zu machen - ist es wahrscheinlich, dass Sie zunächst ein Schengen-Visum brauchen. Um ein Schengen-Visum zu bekommen, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. AXA hat Ihnen alles Wissenswerte zu den Voraussetzungen für ein Schengen-Visum zusammengestellt.

Inhaltsangabe:

Voraussetzungen für ein Schengen-Visum auf einen Blick

Es gibt fünf grundlegende Voraussetzungen für ein Schengen-Visum, die Sie erfüllen müssen:

  1. Reisezweck: Plausibilität und Nachvollziehbarkeit des Reisezwecks
  2. Geldmittel: Finanzierung der Lebenshaltungs- und Reisekosten aus eigenem Vermögen (ggf. ist eine Finanzierung durch Dritte möglich)
  3. Rückkehrbereitschaft: Bereitschaft vor Ablauf des Schengen-Visums wieder auszureisen
  4. Schengen Reiseversicherung: Vorlage einer für den gesamten Schengen-Raum und für die gesamte Aufenthaltsdauer gültigen Visum-Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro.
  5. Keine Bedrohung der öffentlichen Sicherheit darstellen: Personen, deren Einreise in den Schengen-Raum die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung in den Schengen-Staaten gefährden würde, erhalten kein Visum. Dazu gehören auch Personen, die bereits einen Eintrag bzw. eine Einreiseverweigerung im Schengener Informationssystem (SIS) haben.

Was ist ein Schengen-Visum (und benötige ich eines)?

Zunächst erhalten Sie einen kurzen Überblick darüber, was ein Schengen-Visum ist - und ob Sie überhaupt eines brauchen. Durch das Schengener Abkommen (das ursprünglich 1985 von fünf europäischen Ländern in Schengen, Luxemburg, unterzeichnet wurde) können die europäischen Länder heute in zwei Gruppen unterteilt werden: Schengen-Länder und Nicht-Schengen-Länder.

Während die Staatsangehörigen des Schengen-Raums - ebenso wie die der Europäischen Union - visumfrei in alle, aus allen und durch alle Schengen-Staaten reisen können, benötigen die meisten Reisenden von außerhalb des Schengen-Raums ein Visum, um im Schengen-Raum zu reisen. Dieses Visum wird daher Schengen-Visum genannt. Das Schengen-Visum unterscheidet sich von den meisten herkömmlichen Reisevisa, da es Ihnen erlaubt, mit einem einzigen Visum in alle Länder des Schengen-Raums (und zwischen ihnen) zu reisen.Ob Sie ein Schengen-Visum benötigen oder nicht, hängt vor allem davon ab, woher Sie kommen.

Wer braucht kein Schengen-Visum?

Wenn Sie bereits Bürger des Schengen-Raums (und/oder der EU) sind, brauchen Sie kein Schengen-Visum.Darüber hinaus gibt es etwa 60 Länder und Gebiete außerhalb der EU, die mit der EU ein Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht unterzeichnet haben. Dazu gehören Länder wie Australien, Brasilien, Kanada, das Vereinigte Königreich und die USA. Die Bürger dieser Länder können ebenfalls ohne Visum in jedes Schengen-Land reisen (für Aufenthalte von weniger als 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen).Außerdem brauchen Sie kein Schengen-Visum, wenn Sie bereits ein nationales Visum oder einen Aufenthaltstitel eines Schengen-Landes besitzen.

Wer muss ein Schengen-Visum beantragen?

Sie benötigen ein Schengen-Visum, wenn Sie kein Staatsangehöriger des Schengen-Raums (und/oder der EU) sind und/oder wenn Ihr Heimatland kein Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht mit der EU unterzeichnet hat. Dies gilt für Bürger aller afrikanischen Länder, der meisten Länder des Nahen Ostens, Chinas, Indiens, Russlands und fast hundert weiterer Länder.Für mehr Informationen klicken Sie die Liste der Länder, die ein Visum brauchen.

Tipp: Die Europäische Kommission stellt eine vollständige Liste der Länder zur Verfügung, die von der Visumpflicht befreit sind und welche nicht.

Welche Art von Schengen-Visum benötige ich?

Wenn Sie ein Visum für den Schengen-Raum beantragen, können Sie in der Regel zwischen drei Arten von Schengen-Visa wählen: Flughafentransitvisum, Kurzzeitvisum (Schengen-Visum Typ C) und einem Langzeit-Visum (Schengen-Visum Typ D bzw. nationales Visum).

Das gebräuchlichste ist das Kurzzeitvisum (auch bekannt als Typ C, auch bekannt als „Touristenvisum“) - damit können Sie innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen für bis zu 90 Tage in alle Schengen-Länder (und durch sie hindurch) reisen.

Wenn Sie länger als 90 Tage in Europa bleiben wollen, müssen Sie ein Langzeitvisum Schengen-Visum Typ D für Ihr auserwähltes Schengen-Zielland (bzw. Schengen-Zielländer) beantragen.Dieses können Sie dann in einen Aufenthaltstitel umwandeln.

Mit einem Schengen-Visum Typ A (auch bekannt als „Flughafentransitvisum“) können Bürger aus Nicht-Schengen-Staaten auf einem Flughafen im Schengen-Raum zwischenlanden (ohne den internationalen Transitbereich zu verlassen) um später in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiter zu fliegen.

Tipp: AXA informiert Sie über die verschiedenen Arten von Schengen-Visa und darüber, welches Visum für Ihre Reise nach Europa am besten geeignet ist.

Welche Dokumente benötige ich für ein Schengen-Visum?

Als Antragsteller für ein Schengen-Visum müssen Sie als Voraussetzung in der Regel die folgende Unterlagen vorlegen:

  • Ihren Reisepass (der innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde und noch mindestens 3 Monate über das geplante Ausreisedatum aus dem Schengen-Raum hinaus gültig ist)
  • Ihre Aufenthaltsgenehmigung und/oder Aufenthaltskarte (falls zutreffend)
  • Ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Visumantragsformular für ein Schengen-Visum
  • Zwei aktuelle Passfotos (45 Millimeter x 35 Millimeter, weißer Hintergrund)
  • Ihre Reiseroute
  • Eine Schengen-Reiseversicherung (Wichtig zu wissen: Eine Reiseversicherung ist obligatorisch und muss mehrere Kriterien erfüllen, um zusammen mit Ihrem Visumantrag akzeptiert zu werden; AXA Schengen erfüllt diese Kriterien - aber dazu unten mehr!)
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel
  • Nachweis über den Zweck der Reise z.B. ein Einladungsschreiben (falls zutreffend)
  • Nachweis über die Unterkunft (falls zutreffend)

Gut zu wissen: Und denken Sie daran, dass - je nach Art Ihrer Reise (z. B. Tourismus, Geschäftsreise, Familienbesuch usw.) - einige zusätzliche Unterlagen erforderlich sein können.

Was ist, wenn ich Familie oder Freunde im Schengen-Raum besuche?

Dann müssen Sie ein Einladungsschreiben vorlegen. Und - falls zutreffend - einen Nachweis über die Beziehung zu der Person, die Sie einlädt (z. B. eine Heirats- oder Geburtsurkunde).

Was ist, wenn ich als Angestellter eines Unternehmens in den Schengen-Raum reise?

Wenn Sie als Angestellter eines Unternehmens reisen, müssen Sie ein Schreiben Ihres Arbeitgebers vorlegen, in dem der Zweck Ihres Besuchs beschrieben wird (ähnlich wie bei einem Einladungsschreiben), einen Arbeitsvertrag und - falls zutreffend - eine Einkommenssteuererklärung und Kontoauszüge der letzten sechs Monate.

Was ist, wenn ich zu Studienzwecken in den Schengen-Raum reise?

Wenn Sie zum Studieren nach Europa reisen, müssen Sie ein offizielles Einladungsschreiben der Uni (und/oder eine Zulassungbescheinigung) der Hochschule vorlegen, an der Sie studieren möchten. Dieses Schreiben enthält in der Regel Angaben zu Ihrem Studienfach, zur Dauer Ihres Studiums (d. h. zum Aufenthalt im Schengen-Raum), zur finanziellen Unterstützung (falls zutreffend), zur Unterkunft und zu den Kontaktdaten.

Was ist, wenn ich in den Schengen-Raum fahre, um an einem Event teilzunehmen?

Auch hier gilt das Gleiche: ein Einladungsschreiben (von demjenigen, der Sie zur Teilnahme an der Veranstaltung einlädt) mit Einzelheiten wie dem Reiseplan, dem Veranstaltungsort, Unterlagen über Art und Zweck der Veranstaltung, Kontaktangaben usw. Außerdem eine Erklärung, warum Ihre Anwesenheit bei der Veranstaltung erforderlich ist.

Was ist, wenn ich als Rentner in den Schengen-Raum reise?

Wenn Sie als Rentner ein Schengen-Visum beantragen, müssen Sie - zusätzlich zu den Standardanforderungen - eine offizielle Rentenbescheinigung und Rentenabrechnungen und/oder aktuelle Kontoauszüge vorlegen (d. h. zum Nachweis der finanziellen Stabilität während Ihres Aufenthalts im Schengen-Raum).

Was ist mit Minderjährigen, die in den Schengen-Raum reisen?

Wenn minderjährige Kinder nach Europa reisen, müssen ihre Eltern (und/oder Erziehungsberechtigten) in der Regel folgendes vorlegen: die Geburtsurkunde des Kindes, den Schengen-Visum-Antrag (von beiden Elternteilen oder Erziehungsberechtigten unterschrieben), Kopie der der Pässe der Eltern und eine beglaubigte Erlaubnis der Eltern, dass das Kind allein reisen darf (dies kann von Land zu Land variieren!). Die Eltern müssen außerdem während des Visumsantrags anwesend sein.

Hinweis: Denken Sie daran, dass die Unterlagen von Land zu Land (und je nach Ihrer Situation) leicht variieren können. Daher ist es immer am besten, die offizielle Website der Europäischen Kommission sowie die Botschaft Ihres Ziellandes zu konsultieren, um sicherzustellen, dass Sie alles haben, was Sie brauchen.

Wie viel Geld brauche ich für ein Schengen-Visum?

Wenn Sie ein Schengen-Visum beantragen, müssen Sie in der Regel nachweisen, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, das heißt, dass Sie sich den Aufenthalt in dem Schengen-Land Ihrer Wahl für die gesamte Dauer Ihrer Reise leisten können.

Während Sie den Nachweis in der Regel durch die Vorlage von Kontoauszügen (und/oder einer Bürgschaftserklärung usw.) erbringen, variiert der Betrag von Land zu Land.In Deutschland werden beispielsweise etwa 45 € pro Tag verlangt, in Frankreich 65 € pro Tag (wenn Sie eine nachgewiesene Unterkunft haben). Für ausländische Studenten kann der Betrag abweichen. Sie müssen laut Auswärtigem Amt in Deutschland 934 Euro pro Monat und 11.208 Euro pro Jahr zur Verfügung haben. Auch dieser Betrag kann von Schengen-Land zu Schengen-Land unterschiedlich sein.

Da die Beträge unterschiedlich sind, empfehlen wir Ihnen, sich unbedingt vorab auf den offiziellen Websiten Ihres Ziellandes (bzw. dessen Botschaft oder Konsulat) zu informieren. Sie haben in der Regel die neuesten Informationen darüber, wie viel Bargeld Sie benötigen.

Tipp für Studenten: Mit einem Sperrkonto können auch Studenten im Visumsantragsverfahren ausreichend finanzielle Mittel nachweisen.

Sie haben nicht genug finanzielle Mittel? In diesem Fall können Sie die Finanzierung durch Dritte nachweisen lassen, wenn Ihnen das möglich ist. Dafür brauchen Sie eine förmliche Verpflichtungserklärung durch eine dritte Person.

Wie kann mir AXA helfen ein Schengen-Visum zu erhalten?

Die besten Nachrichten zuerst: Alle drei AXA-Tarife - Low-Cost, Europe Travel und Multi-Trip - erfüllen die Voraussetzungen für die Erteilung eines Schengen-Visums. Diese sind:

  • die Versicherungsgesellschaft muss von den konsularischen Behörden aller Schengen-Länder zugelassen sein
  • die Versicherung muss in allen Schengen-Ländern gültig sein
  • eine Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro für medizinische Kosten (wie Krankenhausaufenthalt, Notfallbehandlung und Rücktransport, auch im Todesfall)
  • die Versicherung muss für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts im Schengen-Raum gültig sein

Darüber hinaus bietet Ihnen AXA einen Rundum-Service:

  • Assistenz 24/7
  • Medizinische Fernkonsultation per Video und Telefon in Ihrer Sprache dank der neuen Funktion “Doctor, please!”
  • Deckung der medizinischen Kosten bis zu 100.000 €
  • Medizinische Rückführung und Transport
  • Bis zu 180 Tage Versicherungsschutz
  • Versicherungsschutz in allen Schengen-Staaten und den meisten Ländern der Europäischen Union (einschließlich Großbritannien - je nach gewähltem Tarif)...und vieles mehr!

Vergleichen Sie unsere drei umfassenden Tarife und fordern Sie noch heute ein kostenloses Angebot für eine Schengen-Reiseversicherung an. Mit AXA verreisen Sie sicher!

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FAQ

Kann ich mit einem Schengen Touristenvisum arbeiten oder studieren?

Nein. Das Touristenvisum (Typ C) erlaubt zwar die Einreise in das Schengengebiet für eine kurze Geschäftsreise, einen Urlaub und/oder den Besuch von Familienangehörigen, kann aber nicht in eine Arbeits- oder Studienerlaubnis umgewandelt werden.

Was kann ich tun, wenn mein Schengen-Visum abgelehnt wird?

Wenn Ihr Visum abgelehnt wird, haben Sie in der Regel zwei Möglichkeiten: Sie können einen neuen Antrag stellen oder ein Beschwerdeschreiben verfassen. Gut zu wissen: AXA erstattet Ihnen in den meisten Fällen die Versicherungskosten zurück. Wir brauchen lediglich die offizielle Erklärung, warum Ihr Visum abgelehnt wurde (von der zuständigen Botschaft, dem Konsulat oder der Visumantragsstelle).

Kann ich ein Schengen-Visum online beantragen?

In Deutschland können Sie lediglich den Visumantrag online über die Plattform VIDEX ausfüllen, müssen ihn aber dann ausdrucken und persönlich abgeben. In der Schweiz können Sie Schengen-Visa (Typ C) hingegen online beantragen.

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