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Wie kann ich ein Schengen-Visum verlängern?

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Um die gesamte Schengen-Zone in ihrer Gänze kennenzulernen, sollten Sie viel Zeit einplanen: Die 27 Schengen-Länder, darunter 23 EU-Mitgliedsstaaten, 4 EFTA-Staaten sowie die drei Mikrostaaten, Vatikanstadt, Monaco und San Marino, sind unglaublich divers und reizvoll. Jedes Schengen-Land ist auf seine eigene Art besonders und einzigartig! So überrascht es nicht, dass ein Schengen-Visum-Antrag für einen kurzen Aufenthalt meist nicht ausreicht, um die Vielfalt der Schengen-Länder kennen zu lernen. Doch wie viele Tage dürfen Sie überhaupt in der Schengen-Zone verbringen und können Sie eigentlich Ihr Schengen-Visum verlängern? Dieser Artikel hat die passenden Antworten parat!
 

Hinweis: Auch wenn die meisten Schengen-Länder EU-Mitgliedstaaten sind, so sollten Sie den Schengen-Raum nicht mit der Europäischen Union verwechseln! Schließlich gibt es auch Nicht-EU-Staaten, die Teil der Schengen-Zone sind, sowie EU-Mitgliedstaaten, die das Schengenrecht nicht in seinem vollen Umfang anwenden!

Schengen-Visum Typ C: Kann man das Schengen-Visum verlängern?

Schwierig! Eine Schengen-Visum Verlängerung ist nur in bestimmten Fällen möglich! Die Kategorie des Visums ist dabei ausschlaggebend! Das Schengen-Visum Typ C macht einen kurzen Aufenthalt bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen möglich – sofern nicht eine kürzere Gültigkeitsdauer in Ihrem Visum angegeben ist! Es handelt sich dabei um ein sehr gefragtes Kurzzeit-Visum, was sich perfekt für touristische Zwecke, den Besuch von Familie und Bekannten sowie geschäftliche Aufenthalte eignet. Da das Schengen-Visum Typ C Ihnen vornherein nur einen kurzfristigen Aufenthalt im Schengen-Raum erlaubt und es Ihnen für einen spezifischen Reisezweck ausgestellt wird, gestaltet sich die Verlängerung des C-Visums als äußerst schwierig und ist nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen möglich.
 

In welchen Fällen kann man ein Schengen-Visum C verlängern?

Zu diesen speziellen Ausnahmefällen gehören humanitäre oder schwere persönliche Gründe sowie höhere Gewalt, die Ihre rechtzeitige Ausreise verhindert.

  • Höhere Gewalt: Beispiele für höhere Gewalt sind Streiks oder Unwetter, die den Flugverkehr aussetzen, so dass Sie Ihre Abreise nicht antreten können. Oder aber eine Pandemie, wie die Corona-Krise.
     
  • Humanitäre Gründe: Dazu zählt beispielsweise eine Erkrankung, die Ihre Ausreise untragbar macht.
     
  • Schwerwiegende persönliche Gründe: Das können folgenschwere Ereignisse sein, die vor Ihrer Einreise noch nicht absehbar waren und die Ihre Abreise aus dem Schengen-Raum unmöglich machen.
     
  • Verspätete Anreise: Ein weiterer Grund für eine Schengen-Visum Verlängerung für das C-Visum kann eine verspätete Anreise sein, weshalb Sie Ihren 90-Tage-Aufenthalt nicht voll nutzen können. Auch in diesem Fall ließe sich Ihr Schengen-Visum verlängern, damit Sie sich insgesamt 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten können.

Wichtig: Sie müssen Ihren Antrag auf Verlängerung des Visums immer stellen, wenn Ihr Visum noch gültig ist. Ein bereits abgelaufenes Schengen-Visum lässt sich nicht mehr verlängern!
 

Schengen-Visum Typ D: Kann man das Schengen-Visum verlängern?

Ja! Das Schengen-Visum Typ D, auch als nationales Visum bekannt, macht einen längerfristigen Aufenthalt ab 91 Tagen in der Schengen-Zone möglich. Das D-Visum wird für maximal 6 Monate (in manchen Fällen auch 12 Monate) ausgestellt und ist an einen bestimmten Schengen-Staat gebunden. Ist in Ihrem D-Visum keine territoriale Beschränkung ausgewiesen, so gilt für die anderen Schengen-Länder die übliche 90/180-Tage-Regel. Diese Art von Visum können Sie unter Angabe bestimmter Gründe vor Ort in dem jeweiligen Schengen-Land verlängern.
 

Bitte beachten Sie: Das nationale Visum wird oft nur mit einer einmaligen Einreise ausgestellt. Sie dürfen den Schengen-Raum daher nicht verlassen. Sollten Sie trotzdem Ihren Aufenthalt unterbrechen müssen und ausreisen, wird ihr D-Visum ungültig und Sie können kein zweites Mal einreisen!

In welchen Fällen kann man ein Schengen-Visum D verlängern?

Rechtzeitig vor dem Ablauf der Gültigkeit Ihres Einreisevisums müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Für diesen Vorgang müssen Sie allerdings bereits beim Einwohnermeldeamt registriert sein. Ohnehin sollten Sie wissen, dass in Deutschland eine Meldepflicht besteht, weshalb Sie sich beim Einwohnermeldeamt melden müssen, wenn Sie sich länger als 3 Monate in Deutschland aufhalten!
 

Diese Gründe sprechen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis:

  • Humanitäre Gründe
  • Ausbildung, Studium oder Forschung
  • Familiennachzug
  • Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte
  • Ausübung einer Beschäftigung, Nachgehen einer selbstständigen Tätigkeit oder Aufenthalt als Au-Pair

Wo kann ich ein Schengen-Visum verlängern?

Das Schengen-Visum D (nationales Visum) wird mit einer Gültigkeit von 3, 6 oder 12 Monaten ausgestellt. Geht Ihr Aufenthalt über die Dauer des Visums hinaus, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragen. In diesem Fall wird Ihr nationales Visum in eine gültige Aufenthaltserlaubnis umgewandelt.
 

Wichtig: Stellen Sie den Antrag auf Verlängerung unbedingt vor Ablauf Ihres Visums bei der Ausländerbehörde! Der Antrag sollte zwei Monate, mindestens jedoch 4 bis 6 Wochen vor Ablauf Ihres Visums gestellt werden!

Wie kann ich ein Schengen-Visum verlängern?

Dokumenten-Checkliste für einen Verlängerungsantrag:

  • Ihren Reisepass mit dem gültigen Schengen-Visum, der auch über Ihre Ausreise hinaus mindestens 3 weitere Monate gültig ist
  • Ausgefüllten Antrag auf Verlängerung eines Schengen-Visums
  • Nachweis über finanziell gesicherten Lebensunterhalt
  • Weitere Nachweise, die Ihre Schengen-Visum Verlängerung belegen
  • Nachweis über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz

Gut zu wissen: Die AXA Schengen-Krankenversicherung bietet Ihnen bereits in der Low-Cost-Variante umfassenden Versicherungsschutz für bereits 22 € am Woche und eine Mindestdeckung von 30.000 Euro im medizinischen Notfall bei Krankheit, Unfall sowie den Rücktransport im Todesfall.

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FAQ: Schengen-Visum Verlängerung

Wie kann man Schengen-Visum verlängern?

Ein Kurzzeit-Visum Typ C lässt sich nur in bestimmten Ausnahmefällen verlängern. Das nationale Visum (Schengen-Visum D) sieht ohnehin einen längerfristigen Aufenthalt in einem bestimmten Schengen-Staat vor und lässt sich sogar in einen Aufenthaltstitel umwandeln!

Wo kann man sein Visum verlängern?

Wenn Sie Ihr Schengen-Visum verlängern können, dann sollten Sie Ihren Antrag auf Verlängerung zwei Monate,  mindestens aber 4-6 Wochen vor Ablauf Ihres Visums bei der zuständigen Ausländerbehörde einreichen. 

Was braucht man um den Aufenthalt zu verlängern?

Um Ihr Schengen-Visum verlängern zu können, müssen Sie unterschiedliche Unterlagen bei der Ausländerbehörde einreichen. Hierzu gehören der ausgefüllte Antrag, ein gültiger Pass, Finanzierungsnachweise, Nachweise über die Gründe zur Verlängerung sowie den Nachweis über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz etc.