Arbeitsvisum Deutschland: Was muss ich wissen, wenn ich in Deutschland arbeiten möchte?
Deutschland hat sich für viele ausländische Arbeitskräfte zu einem attraktiven Arbeitsstandort entwickelt. Neben dem Anerkennungsgesetz aus dem Jahr 2012, gilt seit März 2020 nun auch das neue Fachkräfteinwanderungsgesetz. Beide Gesetze erleichtern qualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Wer als Ausländer in Deutschland arbeiten will, braucht abhängig von der Staatsbürgerschaft ein Visum. Unter den verschiedenen Visa-Arten für Deutschland finden Sie auch das Arbeitsvisum, welches Sie in Form des nationalen Visums (D-Visum) beantragen müssen.
Sie wollen als Ausländer in Deutschland eine Arbeit aufnehmen und wissen nicht, wo Sie anfangen sollen? Wir verschaffen Ihnen einen Überblick rund um das Thema Arbeitsvisum Deutschland!
Wozu brauche ich ein Arbeitsvisum für Deutschland?
Ein sogenanntes Arbeitsvisum Typ D ist die Voraussetzung, um als visumpflichtiger Ausländer in Deutschland eine Arbeit aufnehmen zu dürfen. Nur mit einem Arbeitsvisum können Sie nach Ihrer Ankunft in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.
Gut zu wissen: Nur mit einem Langzeitvisum (auch nationales Visum genannt) sind Sie berechtigt zu arbeiten. Mit einem Schengen-Visum für Kurzzeitaufenthalte bis 90 Tage in 180 Tage dürfen Sie keiner Arbeit nachgehen!
Burger welcher Länder benötigen ein Visum zum arbeiten?
Nicht jeder Ausländer, der in Deutschland arbeiten möchte, benötigt vor der Einreise ein Arbeitsvisum. So gelten für Angehörige aus EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz andere Anforderungen, als für Angehörige aus anderen Drittstaaten. Nachfolgender Abschnitt bringt Licht ins Dunkel.
1. Arbeiten in Deutschland als EU-Bürger
Als EU-Staatsangehöriger haben Sie gemäß der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeitsverordnung das Recht, Ihren Arbeitsplatz innerhalb der EU frei zu wählen. Hierfür benötigen Sie weder ein Arbeitsvisum noch eine Arbeitserlaubnis. Die Verordnung besagt außerdem, dass Sie als EU-Bürger in jedem Mitgliedstaat denselben Zugang zu Beschäftigungen haben, wie die Angehörigen des jeweiligen EU-Staates. Auch wenn Sie sich noch auf Arbeitssuche befinden, dürfen Sie bereits nach Deutschland einreisen, um sich vor Ort nach einem Arbeitsplatz umzusehen. Für Ihre Arbeitssuche in Deutschland steht Ihnen ein Zeitraum von 6 Monaten zur Verfügung. Es sei denn, Sie können nachweisen, dass Sie weiterhin aktiv suchen und Aussichten auf einen Job haben. Diese uneingeschränkte Arbeitserlaubnis gilt auch für die EWR-Staaten sowie für die Schweiz.
2. Arbeiten in Deutschland als Drittstaatsangehöriger
Ob Sie als Ausländer ein Arbeitsvisum für Deutschland benötigen oder nicht, kommt ganz darauf an, aus welchem Land Sie kommen. Die Staatsbürger aus den hier aufgelisteten Ländern dürfen ohne Arbeitsvisum nach Deutschland einreisen, um nach der Ankunft in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis für Arbeitszwecke bei der zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen:
- Australien
- Israel
- Japan
- Kanada
- Republik Korea
- Neuseeland
- USA
Angehörige aller anderen Drittstaaten benötigen ein Arbeitsvisum vor Einreise nach Deutschland.
Gut zu wissen: Haben Sie Schwierigkeiten bei der Jobsuche aus dem Ausland? In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit ein Visum zur Arbeitsplatzsuche zu beantragen. Das Visum ermöglicht Ihnen die Jobsuche in Deutschland für bis zu sechs Monate.
Wer darf auf den deutschen Arbeitsmarkt?
Der Arbeitsmarktzugang von Ausländern, die nicht aus einem EU- oder EWR-Staat sowie der Schweiz kommen, wird in Deutschland durch die Beschäftigungsverordnung limitiert. Diese Verordnung regelt, unter welchen Voraussetzungen ausländische Arbeitnehmer und bereits in Deutschland lebende Ausländer zum deutschen Arbeitsmarkt zugelassen werden können. Wer dabei über eine qualifizierte Ausbildung verfügt, hat grundsätzlich bessere Chancen auf einen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt als andere.
Welche Voraussetzungen muss ich für den Antrag eines Arbeitsvisums erfüllen?
Neben hochqualifizierten Fachkräften haben auch Drittstaatsangehörige mit einem Hochschulabschluss oder einem nicht-akademischen Berufsabschluss, die Möglichkeit ein Arbeitsvisum für Deutschland zu beantragen.
Trifft das auf Sie zu?
Dann sollten Sie die nachfolgenden Voraussetzungen für ein Arbeitsvisum erfüllen:
- Sie haben ein konkretes Stellenangebot
- Ihre Qualifikation ist mit einem deutschen Bildungsabschluss gleichgestellt
- Ihre Qualifikation ist in Deutschland anerkannt
- Sie verfügen ggf. über eine Berufsausübungserlaubnis
Für Arbeitnehmer über 45 Jahre, die zum ersten Mal in Deutschland arbeiten, gilt außerdem:
- Das Mindestjahresgehalt in Deutschland muss 45.540 € brutto betragen
- Alternativ kann eine Altersversorgung nachgewiesen werden
Arbeitsvisum Deutschland: Voraussetzungen für Akademiker und Fachkräfte
Akademiker mit einem anerkannten Hochschulabschluss haben seit dem 1. August 2012 einen erleichterten Arbeitsmarktzugang über die Blaue Karte EU (Aufenthaltstitel). Eine Vorrangprüfung der Bundesagentur für Arbeit ist in diesem Fall nicht erforderlich. Lediglich die fairen Arbeitsbedingungen (Gehalt, Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch etc.) werden weiterhin durch die Bundesagentur für Arbeit geprüft. Vorausgesetzt folgende Punkte treffen zu:
- ein konkretes Arbeitsplatzangebot liegt vor
- das jährliche Mindestgehalt beträgt 55.200 € brutto
Für Engpassberufe, das sind z.B. Fachkräfte aus den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik sowie für Ärzte, gilt:
- sie verdienen genauso viel wie vergleichbare inländische Arbeitnehmer
- das jährliche Mindestgehalt beträgt 43.056 € brutto
Die Beschäftigung von Fachkräften mit nicht-akademischer Ausbildung ist seit dem 1. März 2020 nicht mehr auf Engpassberufe beschränkt. Mit einer in Deutschland anerkannten Berufsausbildung können diese Fachkräfte in Deutschland alle Berufe ausüben für die sie Ihre Qualifikation befähigt – ohne eine vorherige Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit.
Was ist die Blaue Karte EU?
Die Blaue Karte EU ist ein Nachweisdokument für den legalen Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Erwerbstätigkeit. Sie gibt Ausländern mit akademischem oder gleichwertigem Qualifikationsniveau die Möglichkeit eine nichtselbstständige Beschäftigung in Deutschland aufzunehmen und erleichtert Ihnen den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Die Blaue Karte EU ist ein befristeter Aufenthaltstitel, der bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen für höchstens vier Jahre ausgestellt wird. Beträgt die Dauer des Arbeitsverhältnisses weniger als vier Jahre, so wird die Blaue Karte EU für die Dauer des Arbeitsverhältnisses zuzüglich drei Monate ausgestellt.
Was ist eine Vorrangprüfung?
Die Bundesagentur für Arbeit ist gesetzlich verpflichtet, eine Arbeitsmarktprüfung durchzuführen, wenn Ausländer aus Drittstaaten eine Beschäftigung auf dem deutschen Arbeitsmarkt aufnehmen wollen. In diesem Zusammenhang findet eine sogenannte „Vorrangprüfung“ statt. Dabei wird geprüft, ob für die Stelle bevorrechtigte Bewerber für eine Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Bevorrechtigt sind Deutsche, EU-Bürger oder Personen, die eine Niederlassungs- bzw. Aufenthaltserlaubnis haben.
Wo beantrage ich mein Arbeitsvisum?
Erfüllen Sie die Voraussetzungen für ein Arbeitsvisum in Deutschland? Dann machen Sie für die Beantragung des Arbeitsvisums bereits vor Ihrer Einreise nach Deutschland einen Termin bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Wohnsitzland. Hier geben Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag und alle erforderlichen Dokumente ab. Nur wenn Sie ein Visum zum Arbeiten in Deutschland beantragt haben, ist die spätere Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Anschluss an das Visum möglich. Hier geht es zum passenden Antragsformular.
Hinweis: Wenn Sie bereits eine Stelle in Deutschland gefunden haben, dann kann Ihr zukünftiger Arbeitgeber Ihr Einreiseverfahren nach Deutschland durch das beschleunigte Fachkräfteverfahren abkürzen. Sprechen Sie Ihren neuen Arbeitgeber, noch bevor Sie einen Termin mit der zuständigen Auslandsvertretung vereinbaren, darauf an.
Was kostet ein Deutschland-Visum zum Arbeiten?
Die Gebühr beträgt für alle nationalen Visa-Arten, die für einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland ausgestellt werden, 75 €. Diese können Sie in der Regel bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat in Ihrer lokalen Währung bezahlen. Bei einem negativen Visums-Bescheid, wird Ihnen die Gebühr nicht erstattet. Achten deshalb immer auf einen vollständigen Antrag!
Welche Unterlagen benötige ich für ein deutsches Arbeitsvisum?
Eine Reihe von Dokumenten und Papieren sind wesentlicher Bestandteil Ihres Antrags auf ein Arbeitsvisum in Deutschland. Unsere Checkliste gibt Ihnen einen Überblick über alle wichtigen Unterlagen, die Sie mit zu Ihrem Termin bei der Botschaft oder dem Konsulat nehmen sollten:
Checkliste Unterlagen für die Beantragung des Arbeitsvisum:
- ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare
- Zwei Passfotos
- Gültiger nationaler Reisepass
- Wohnsitznachweis
- Krankenversicherung: gültig ab dem Datum der Einreise in Deutschland
- Reisekrankenversicherung von der Ankunft in Deutschland bis zum Arbeitsbeginn, sofern dies nicht in der bereits beantragten Krankenversicherung enthalten ist
- Arbeitsvertrag oder verbindliches Stellenangebot mit Angabe des Bruttojahresgehalts und einer detaillierten Beschreibung der Beschäftigung die Sie in Deutschland ausüben werden
- Genehmigung durch die Bundesagentur für Arbeit (falls zutreffend)
- Lebenslauf
- Qualifikationsnachweise: Diplome, Zertifikate etc.
- Persönliches Anschreiben mit genauen Angaben zu Zweck und Dauer des Aufenthalts
- Nachweis eines sauberen Strafregisters
- Nachweis der bezahlten Visagebühr
- Erklärung zur Richtigkeit der Angaben
Wie kann AXA helfen?
Falls Sie bis zu Ihrem Arbeitsbeginn in Deutschland noch nicht krankenversichert sind, können Sie eine Schengen-Reisekrankenversicherung für Ihren Visumantrag einreichen. Gleiches gilt für ein Visum zur Arbeitsplatzsuche. Mit AXA können Sie Kranken- und Reiseversicherungen für Deutschland und den Schengen-Raum online schon ab 22 € pro Woche abschließen. Die AXA Versicherungsvarianten Low Cost und Europe Travel können für Aufenthalte bis 6 Monate oder 180 Tage abgeschlossen werden. Eine Bescheinigung, mit der Sie Ihre Versicherung nachweisen können, wird Ihnen von AXA sofort ausgestellt, sodass Sie Ihren Visumantrag ohne weitere Wartezeit einreichen können. AXA-Reiseversicherungen werden in allen Botschaften und Konsulaten der Schengen-Länder akzeptiert.
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FAQ: Arbeitsvisum Deutschland
Was ist ein Arbeitsvisum?
Mit einem Arbeitsvisum Typ D können Sie als visumpflichtiger Ausländer in Deutschland eine geregelte Beschäftigung aufnehmen. Nur mit einem Arbeitsvisum können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme einer qualifizierten Beschäftigung in Deutschland bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Beachten Sie dass Sie mit einem Schengen-Visum Typ C nicht in Deutschland arbeiten und keine Aufenthaltserlaubnis beantragen können.
Wie lange dauert ein Arbeitsvisum für Deutschland?
Ein Arbeitsvisum wird immer in Form eines Langzeitvisum für Deutschland (nationale Visa Typ D) gestellt. Für ein nationales Visum müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von bis zu drei Monaten rechnen. Die Bearbeitungszeit hängt neben Ihrer persönlichen Situation auch immer von der Anzahl der aktuellen Bewerbungen ab.
Wie bekommt man ein Arbeitsvisum für Deutschland?
Als visumspflichtiger Drittstaatsangehöriger stellen Sie den Antrag für das Arbeitsvisum Deutschland bereits vor Einreise bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland.