Heiratsvisum Deutschland: Kann ich mit einem Deutschland Visum heiraten?
Heutzutage sind Fernbeziehungen keine Seltenheit mehr. Wenn der Wunsch nach einem gemeinsamen Leben und einer Hochzeit in Deutschland entsteht, sollten Ihnen Landesgrenzen nicht im Wege stehen. Möchten Sie Ihren ausländischen Partner in Deutschland heiraten oder eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft eingehen?
Drittstaatsangehörige aus bestimmten Ländern benötigen vor der Einreise nach Deutschland ein Visum. Unter den verschiedenen Visa-Arten für Deutschland finden Sie auch ein Visum für die Eheschließung. Das Heiratsvisum stellen Sie in Form eines nationalen Langzeitvisums. Wer ein Heiratsvisum für Deutschland braucht und alles Wissenswerte rund um das Thema Visum und Eheschließung, lesen Sie in diesem Beitrag.
Was ist ein Heiratsvisum?
Bei einem Heiratsvisum handelt es sich um ein Visum zum Zweck der Eheschließung. Der ausländische ledige Partner kann mit diesem Visum nach Deutschland einreisen, um hier zu heiraten oder die Lebenspartnerschaft einzugehen.
Nachfolgende Voraussetzungen für ein Heiratsvisum müssen erfüllt werden:
- Volljährigkeit beider Eheleute
- nicht vorhandene Verwandtschaft der Eheleute
- Nachweis über Deutschkenntnisse Niveau A1 (Zertifikat Goethe Institut)
- Wohnsitz des Verlobten in Deutschland
- Sicherung des Lebensunterhalts in Deutschland muss gewährleistet sein
- Die Absicht, eine tatsächliche Ehe zu führen (kein Verdacht auf Scheinehe)
Kann ich mit einem Touristen- oder Besuchervisum heiraten?
Die Einreise mit einem Schengen-Visum berechtigt Sie zu einem Kurzaufenthalt von maximal 90 Tagen innerhalb von 6 Monaten aus touristischen oder beruflichen Gründen und ist nicht mit einem Heiratsvisum für Deutschland gleichzusetzen. Rein theoretisch können Sie natürlich mit einem Touristen- oder Besuchervisum in Deutschland heiraten, doch werden Sie im Anschluss Schwierigkeiten haben eine von der Ausländerbehörde ausgestellte Aufenthaltsgenehmigung zum Ehegattennachzug zu erhalten. Im Regelfall wird die Ausländerbehörde darauf bestehen, dass das Visumverfahren nachgeholt wird. Am besten stellen Sie also von Beginn an ein Antrag auf ein Heiratsvisum.
Wer muss ein Heiratsvisum für Deutschland beantragen?
Als Drittstaatsangehöriger benötigen Sie zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich ein Visum. Davon ausgenommen sind EU-Bürger und Bürger der EFTA-Staaten Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz, aber auch andere Staaten sind von der Visumspflicht befreit. Auf unserer Seite finden Sie eine Übersicht über visumpflichtige und -befreite Staaten.
Wo beantrage ich das Heiratsvisum?
Beantragt wird das Heiratsvisum noch vor Einreise in Deutschland im jeweiligen Heimatland bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Werfen Sie einen Blick auf die Liste aller Auslandsvertretungen, um die Ihnen zugeteilte Botschaft oder das Konsulat ausfindig zu machen.
Heiratsvisum Deutschland: Wie ist das Prozedere?
Sie möchten Ihren ausländischen Partner in Deutschland heiraten? Wir führen Sie Schritt für Schritt durch den Behördendschungel.
10 Schritte zum deutschen Heiratsvisum
- Standesamt: Wenn Sie als deutscher Staatsbürger mit einem Wohnsitz in Deutschland Ihren ausländischen Verlobten in Deutschland heiraten möchten, erkundigen Sie sich vor der Beantragung des Heiratsvisum beim zuständigen Standesamt nach den Unterlagen, die Sie dort für die Eheschließung vorlegen müssen. Meist bekommen Sie eine Liste mit allen erforderlichen Dokumenten.
- Unterlagen vorbereiten: Bitte beachten Sie, dass alle ausländischen Urkunden, die nicht auf Deutsch sind, von einem vereidigten Dolmetscher übersetzt werden müssen und nicht älter als sechs Monate alt sein dürfen. Darüber hinaus müssen die Urkunden ggf. legalisiert werden.
- Anmeldung zur Eheschließung: Haben Sie alle Unterlagen beisammen, kann die Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt erfolgen, die in der Regel persönlich und von beiden Verlobten vorgenommen wird. Ist ein Partner verhindert, kann er dem anderen Partner eine Vollmacht ausstellen. Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Eheschließungstermin erfolgen.
- Prüfung der Eheschließungsvoraussetzungen: Das Standesamt prüft anhand der Unterlagen die Ehefähigkeit und etwaige Ehehindernisse. Hier werden unter anderem die Urkunden auf Ihre Echtheit untersucht und diverse Voraussetzungen überprüft.
- Bestätigung der Anmeldung zur Eheschließung: Das Standesamt bescheinigt Ihnen die Anmeldung zur Eheschließung und bestätigt, dass alle Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind. Diese Bescheinigung ist 6 Monate gültig.
- Beantragung Heiratsvisum Deutschland: Erst wenn Ihnen die Bescheinigung und der Termin zur Eheschließung durch das Standesamt vorliegen, kann der Antrag auf das Heiratsvisum bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung im jeweiligen Heimatland beantragt werden.
- Einladung des Verlobten zur deutschen Ausländerbehörde: Der Verlobte in Deutschland wird zu einem Termin zu der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland geladen. Zum Termin müssen einige Nachweise und Dokumente mitgebracht werden. Um welche Unterlagen es sich handelt, wird Ihnen vorab schriftlich mitgeteilt.
- Stellungnahme Ausländerbehörde: Im Anschluss an den persönlichen Termin wird das Verfahren zur Eheschließung geprüft und eine Stellungnahme an die deutsche Auslandsvertretung im Heimatland des ausländischen Antragstellers geschickt.
- Entscheidung über Visumantrag durch die deutsche Auslandsvertretung: Im letzten Schritt entscheidet die deutsche Auslandsvertretung über Ihren Antrag für ein Heiratsvisum.
- Einreise nach Deutschland: Sie haben ein Heiratsvisum für Deutschland erhalten? Nun kann die Einreise des ausländischen Partners sowie die Eheschließung binnen drei Monaten erfolgen – das entspricht der Gültigkeit des Heiratsvisums.
Welche Unterlagen brauche ich für ein deutsches Heiratsvisum?
Bevor Sie das Heiratsvisum bei der deutschen Auslandsvertretung beantragen können, muss in einem ersten Schritt die Eheschließung bei dem zuständigen Standesamt in Deutschland angemeldet werden. Die nachfolgenden Liste führt die Unterlagen auf, die Sie bei Ihrem Standesamt hierfür einreichen müssen.
Checkliste: Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung
Für den deutschen Verlobten:
- gültiger Personalausweis
- Geburtsurkunde
- Meldebestätigung
- ggf. ein rechtskräftiges Scheidungsurteil (falls zuvor schon einmal verheiratet)
Für den ausländischen Verlobten:
- gültiger Reisepass
- Geburtsurkunde/ Abstammungsurkunde
- Ehefähigkeitszeugnis (oder Ledigkeitsbescheinigung)
- Melde- bzw. Aufenthaltsbestätigung
- ggf. Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung (falls bei dem Termin verhindert)
Hinweis: Gegebenenfalls benötigt Ihr Standesamt gemäß Ihrer persönlichen Situation weitere Unterlagen. Auskunft erhalten Sie direkt bei Ihrem zuständigen Standesamt.
Was ist ein Ehefähigkeitszeugnis?
Ausländer müssen beim deutschen Standesamt ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen, das von den zuständigen Behörden in ihrem Heimatland ausgestellt wird. Diese Bescheinigung sagt aus, ob keine Hindernisse der Ehe entgegenstehen, also kein Mangel der Ehefähigkeit bzw. keine Eheverbot. Uneingeschränkt anerkannt werden die Ehefähigkeitszeugnisse gemäß dem Übereinkommen über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen von: Griechenland, Italien, Luxemburg, Moldau, den Niederlanden, Österreich, Portugal, der Schweiz, Spanien und der Türkei. Auch Bescheinigungen anderer Länder können die Anforderungen an ein Ehefähigkeitszeugnis erfüllen, in den meisten Fällen sind es allerdings nur Ledigkeitsbescheinigungen ohne die Qualität eines Ehefähigkeitszeugnisses.
Hinweis: Die Gültigkeit eines Ehefähigkeitszeugnisses beträgt 6 Monate.
Checkliste: Unterlagen für die Beantragung des Heiratsvisums
- Anmeldung zur Eheschließung
- Ausgefülltes Antragsformular
- gültiger Reisepass
- Biometrische Passbilder
- Nachweis Deutschkenntnisse Niveau A1
- Kopie des Passes des/der Verlobten in Deutschland
- Kopie des Mietvertrags der Wohnung in Deutschland
- ggf. Verpflichtungserklärung des Verlobten in Deutschland (für die Zeit ab Einreise nach Deutschland und Eheschließungstermin)
- Nachweis einer Reisekrankenversicherung: für die ersten Wochen des Aufenthalts in Deutschland, sofern danach eine Krankenversicherung in Deutschland abgeschlossen wird.
Wie lange dauert ein Heiratsvisum?
Weil Ihr Visumantrag für die Stellungnahme an die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland weitergeleitet wird, können Wartezeiten von bis zu maximal drei Monaten entstehen.
Wo beantrage ich die Aufenthaltserlaubnis für Deutschland?
Nach der Eheschließung muss die Eheurkunde bei der zuständigen Ausländerbehörde eingereicht werden, die dann einen Termin zur Erteilung der entsprechenden Aufenthaltserlaubnis vergibt. Die Aufenthaltserlaubnis auf Grund der Ehe mit einem deutschen Staatsbürger wird zunächst für ein oder drei Jahre erteilt – je nachdem, in welchem Bundesland Sie leben. Bei der Verlängerung des Aufenthaltstitels nach ein bzw. drei Jahren muss dann die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs nachgewiesen werden.
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