Türkische Staatsbürger sind Drittstaatsangehörige, also keine EU-Bürger oder Bürger des Schengen-Raums. Türken sind deshalb - wie viele andere Drittstaatsangehörige - visumpflichtig, wenn Sie nach Österreich oder in ein anderes Schengen-Land reisen wollen. Egal wie lange die Reise nach Österreich dauert, ein Österreich Visum in der Türkei zu beantragen, ist für Türken Pflicht! Je nachdem aus welchem Grund Sie nach Österreich reisen, müssen Sie für Ihren Visumantrag in der Türkei unterschiedliche Unterlagen sammeln und einreichen. Wollen Sie die Familie in Österreich besuchen, eine Reise in die Berge unternehmen oder einen Geschäftspartner treffen? Oder wollen Sie als türkischer Staatsbürger in Österreich arbeiten oder studieren? Wir erklären Ihnen, wie und wo Sie ein Visum in der Türkei für Österreich beantragen können und was Sie brauchen und beachten müssen.
Schon gewusst? Die Türkei möchte innerhalb der diplomatischen Welt nur noch als Türkiye bezeichnet werden. Die anfängliche Initiative, das englischsprachige Wort "Turkey" durch "Türkiye" zu ersetzen, um die zweideutige Bedeutung zu umgehen, hat sich nun zum internationalen Wunsch entwickelt, sodass im Deutschen nunmehr die Türkei auch als Republik Türkiye bezeichnet wird.
Inhaltsangabe:
- Welche Visa-Arten gibt es für Österreich?
- Wo beantrage ich in der Türkei ein Visum für Österreich?
- Wie beantrage ich in der Türkei ein Visum für Österreich?
- Was brauche ich für den Antrag eines Visums in der Türkei?
- Wie viel kostet ein Österreich Visum für Türken?
- Wie lange dauert der Visumantrag in Österreich?
- Wie kann AXA bei einem Österreich Türkei Visum helfen?
Welche Visa-Arten gibt es für Österreich?
Schengen-Visum C für Österreich: Für Reisen zu touristischen Zwecken, Geschäfts- oder Besuchsreisen (ohne Erwerbstätigkeit) für maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraumes von 180 Tagen (90/180 Tage Regelung). Ist der Aufenthalt länger als 90 Tage in Österreich, so müssen Sie ein D-Visum für einen Aufenthalt bis zu 6 Monaten beantragen.
Schengen-Visum D für Österreich: Ein D-Visum berechtigt zu Aufenthalten in Österreich von 91 Tagen bis zu 6 Monaten. Wichtig zu wissen: Eine Verlängerung eines D-Visums ist in Österreich nicht möglich. Bei einem geplanten Aufenthalt von mehr als 6 Monaten, müssen Sie einen Aufenthaltstitel für Österreich beantragen und das D-Visum ggf. nur zur Einreise beantragen, um den Aufenthaltstitel vor Ort abzuholen. D-Visa werden vor allem für längere Aufenthalte, zur Arbeitsplatzsuche, zur Abholung eines Aufenthaltstitels und für Working-Holiday-Programme ausgestellt.
Schengen-Visum A für Österreich: Das A-Visum ist das Flughafentransitvisum. Normalerweise sind die meisten Drittstaatsangehörigen (also auch Staatsbürger der Türkei) bei einer Zwischenlandung in Österreich nicht visumpflichtig, insofern sie die internationale Transitzone des Flughafens nicht verlassen. Nur Staatsangehörige folgender Staaten brauchen auch für den Transitbereich in Österreich ein Visum: Afghanistan, Bangladesch, Demokratische Republik Kongo, Eritrea, Äthiopien, Ghana, Iran, Irak, Nigeria, Pakistan, Somalia, Sri Lanka, Syrien.
Aufenthaltstitel für Österreich: Wer länger als 6 Monate in Österreich bleiben will, muss einen Aufenthaltstitel beantragen. Aufenthaltstitel werden immer für einen bestimmten Zweck (z.B. "Erwerbstätigkeit" oder “Studium”) erteilt. Befristete Aufenthaltstitel werden grundsätzlich für die Dauer von zwölf Monaten ausgestellt. Es gibt aber unter anderem Titel, wie die “Blaue Karte EU", “Rot-Weiß-Rot – Karte" sowie “Bestimmte Aufenthaltstitel”, die für eine längere Gültigkeit ausgestellt werden. Der Aufenthaltstitel mit dem längsten Bleiberecht ist der "Daueraufenthalt – EU”. Die Erläuterung aller österreichischen Aufenthaltstitel finden Sie auf der Seite der Österreichischen Regierung.
Wo beantrage ich in der Türkei ein Visum für Österreich?
Wenn Sie in der Republik Türkiye leben und Österreich Ihr Hauptreiseziel ist, werden Ihre Visaanträge in der Österreichischen Botschaft in Ankara oder im Generalkonsulat in Istanbul bearbeitet und entschieden. Doch je nachdem, welche Art von Visum Sie benötigen oder ob Sie direkt einen Aufenthaltstitel für mehr als 6 Monate beantragen, müssen Sie Ihren Antrag an unterschiedlichen Stellen einreichen. Bei Anträgen auf klassische Kurzzeit-Visa (Schengen-Visa oder C-Visa genannt) und D-Visa stellen Sie Ihren Antrag beim offiziellen Partner der Österreichischen Botschaft VFS Global. Der Antrag für einen Aufenthaltstitel für einen Aufenthalt über 6 Monate oder bei einer Arbeitsaufnahme werden hingegen nur vom Generalkonsulat Istanbul oder der Österreichischen Botschaft in Ankara angenommen. Hier eine detaillierte Übersicht:
1. Antrag von C-Visa und D-Visa Türkei Österreich (weniger als 6 Monate Aufenthalt):
- Visazentrum VFS Global: in Istanbul (Stadtteil Harbiye/ Stadtteil Altunizade), Bursa, Edirne, Ankara, Antalya, İzmir, Muğla (Bodrum), Gaziantep und Trabzon.
2. Antrag von Aufenthaltstiteln Türkei Österreich (mehr als 6 Monate Aufenthalt):
- Österreichisches Generalkonsulat in Istanbul: wenn Sie in den Provinzen Istanbul, (Stadtteil Harbiye/ Stadtteil Altunizade), Bursa, Edirne, Kırklareli, Tekirdağ, Kocaeli, Balıkesir, Çanakkale, Sakarya, Bilecik, Bolu, Zonguldak wohnen. Termin müssen vorab über das Termin-Reservierungssystem gebucht werden.
- Österreichische Botschaft in Ankara: Wenn sie nicht in den oben genannten Provinzen wohnen
Wie beantrage ich in der Türkei ein Visum für Österreich?
Sie müssen bei Ihrem Visumantrag - egal ob bei VFS Global oder bei den österreichischen Auslandsvertretungen in der Türkei - immer persönlich erscheinen. Bei diesem Termin werden Ihre Fingerabdrücke abgenommen. Diese werden als “biometrische Informationen" bezeichnet. Es sei denn, Sie haben Ihre biometrischen Daten bereits in den letzten 59 Monaten abgegeben, dann können Sie eventuell auch ohne persönliches Erscheinen einen Antrag stellen. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin bei der zuständigen Stelle. Außerdem ist für jeden Antragsteller – auch Minderjährige – ein eigener separater Termin zu beantragen.
Termine für C-Visa und D-Visa Türkei Österreich
- Termine bei VFS Global: Sie können Termine für Kurzzeit-Visa für Österreich ausschließlich bei der Firma VFS Global über das Termin-Buchungsportal buchen. Entweder vereinbaren Sie online einen Termin oder Sie rufen an unter: 0090 212 373 58 25.
Termine für Aufenthaltstitel Türkei Österreich
- Termine am österreichischen Generalkonsulat in Istanbul: Sie können nur über das zentrale Termin-Reservierungssystem des Generalkonsulats Termine zum Antrag von Aufenthaltstiteln vereinbaren.
- Termine an der österreichischen Botschaft in Ankara: eine Terminvereinbarung ist nur über das elektronische Terminsystem der Botschaft Ankara möglich.
Was brauche ich für den Antrag eines Österreich-Visums in der Türkei?
Kommen Sie für einen Urlaub nach Österreich oder besuchen Sie Verwandte und Bekannte? Steht ein Geschäftstreffen in Wien an oder haben Sie ganz andere Pläne in Österreich? Je nachdem, was Sie vorhaben, müssen Sie zusätzliche Unterlagen einreichen. Bei langfristiger Niederlassung, sowie Studium oder Arbeit in Österreich müssen Sie mit noch mehr Anforderungen rechnen sowie den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse.
Grundsätzlich benötigen Sie aber immer die folgenden Dokumente.
Checkliste Visum Österreich Türkei:
- Visum-Antragsformular: vollständig und unterschrieben (Formulare erhalten Sie kostenlos vor Ort am Schalter bzw. als Download auf der Seite der österreichischen Auslandsvertretungen, wie zum Beispiel beim Generalkonsulat Istanbul unter “Formulare”)
- Gültiger Reisepass: mit einer Restgültigkeitsdauer von mindestens 3 Monaten nach Ausreise. Das Ausstellungsdatum darf nicht mehr als 10 Jahre zurückliegen. Außerdem müssen im Reisepass aufeinanderfolgend zwei leere Seiten vorhanden sein.
- Aufenthaltserlaubnis bei nicht-türkischen Staatsangehörigen: es muss eine gültige türkische Aufenthaltserlaubnis beigefügt werden
- 2 Passfotos: aktuell und biometrisch in Farbe (3,5 x 4,5 cm) und Gesicht, Stirn, Ohren und Hals müssen unverdeckt sein
- Angaben zu Ihrem Arbeitsverhältnis: als Angestellter brauchen Sie eine Arbeitsbescheinigung auf Firmenpapier im Original in deutscher oder englischer Sprache, sowie Vorlage der Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate (ggf. weitere Nachweise)
- Für Selbstständige: Angaben zum eigenen Unternehmen
- Für Landwirte: Urkunde der Landwirtschaftskammer
- Für Rentner: Nachweis einer Rente (entweder Kontoauszüge oder Rentenausweis)
- Für Schüler/Studenten: Bestätigung der Bildungseinrichtung inkl. Bestätigung der Abwesenheit
- Nachweise über die Hin - und Rückreise: Hin- und Rückreisetickets, bzw. wenn die Anreise mit dem PKW erfolgt, legen Sie eine Kopie des Zulassungsscheins und des internationalen Führerscheins bei und machen Sie Angabe der genauen Reiseroute
- Unterkunftsnachweis für die gesamte Dauer: Hotelreservierungen o.ä. oder ggf. Einladungsschreiben eines Gastgebers
- Nachweis der finanziellen Mittel: Für die Reise und die Rückkehr ins Heimatland müssen Sie nachweisen, dass Sie sich diese leisten können (z.B. Kontoauszüge der letzten 3 Monate im Original mit Stempel und Unterschriftsprobe der Bank). Falls Sie keinen Nachweis ausreichender finanzieller Mittel erbringen können, dann geben Sie die achtstellige ID-Nummer der Elektronischen Verpflichtungserklärung an (Ihr Gastgeber kann bei der zuständigen Landespolizeidirektion in Österreich eine elektronische Verpflichtungserklärung abgeben)
- Reisekranken- und Unfallversicherung für den Schengen-Raum: Sie brauchen für den beantragten Zeitraum der Reise eine Visum Incoming-Versicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro gültig für alle Schengen-Staaten (Bei Beantragung eines Visums mit längerfristiger Gültigkeitsdauer, das zu mehreren Einreisen berechtigt, muss eine Versicherung für die Dauer des ersten Aufenthaltes nachgewiesen werden.) Informationen zu passenden Schengen-Versicherungen haben wir Ihnen weiter unten zusammengestellt.
Bitte beachten Sie: Informieren Sie sich immer bei den offiziellen Stellen, welche Formulare Sie speziell für Ihr Visum gegebenenfalls noch benötigen. Auf der Seite des österreichischen Generalkonsulats Istanbul finden Sie auch alle Formulare und Informationen zu den einzelnen Visa für Österreich (in deutscher und türkischer Sprache). Auch bei VFS Global Türkei Österreich können Sie sich eine Liste aller notwendigen Dokumente für die einzelnen Visa anzeigen lassen (wählen Sie Ihren Aufenthaltszweck aus, um mehr zu erfahren).
Hier einige Beispiele zu zusätzlichen Formularen:
- Touristenvisum Österreich Türkei: Sie müssen Ihre konkreten Reisepläne und Ihre Reiseroute darlegen.
- Geschäftsvisum Österreich Türkei: Nachweis der generellen Kostenübernahme der Reisekosten bspw. durch die türkische Firma. Einladungsschreiben einer Firma oder Institution aus Österreich oder ggf. eine elektronische Verpflichtungserklärung (EVE)
- Besuchervisum Österreich Türkei: Bei Verwandtenbesuch: Nachweis familiärer Beziehungen (Tam Vukuatli Nüfus Kayit Örnegi). Wenn keine elektronische Verpflichtungserklärung vorliegt, dann Hotelreservierung oder ein Schreiben vom Einlader mit Reisepasskopie, Meldebestätigung und Mietvertrag oder Grundbuchauszug
- Für ein kurzes Sprachkursvisum Österreich Türkei: Für die Teilnahme am Sprachkurs: Anmeldebestätigung und bezahlte Rechnung. Für Studenten: Studienbescheinigung im Original.
Gut zu wissen: Alle Unterlagen, die auf türkisch sind, müssen offiziell ins Deutsche oder Englische übersetzt werden.
Wie viel kostet ein Österreich Visum für Türken?
Je nach Visa-Art oder Aufenthaltstitel sowie Alter und Situation des Antragstellers sind unterschiedliche Gebühren zu bezahlen. Die Gebühr bezahlen Sie direkt bei Ihrer Visa-Antragstellung.
- Kosten Schengen-Visum Typ C (bis 3 Monate)
Kosten: Klicken Sie auf unsere Seite der Visumgebühren, um die aktuellen Preise für Schengen-Visa Typ C zu sehen, denn die Schengen-Visumgebühren werden alle paar Jahre für alle Schengen-Länder angehoben.
Kostenfrei: Das Schengen-Visum ist kostenfrei für Kinder unter 6 Jahren, Schüler, Studenten, Teilnehmer an Aufbaustudiengängen und für mitreisendes Lehrpersonal, die zu Studien- oder Ausbildungsaufenthalten einreisen wollen. Ebenso für Forscher, die zu Forschungszwecken oder für ein Seminar unterwegs sind und für Vertreter gemeinnütziger Organisationen bis zum Alter von 25 Jahren, die an Seminaren, Konferenzen, Sport-, Kultur- oder Lehrveranstaltungen teilnehmen, die von gemeinnützigen Organisationen organisiert werden.
- Kosten Schengen-Visum Typ D Österreich (bis 6 Monate)
- D-Visum für Personen über 6 Jahre: 150 €
- D-Visum für Kinder unter 6 Jahre: 75 €
Kostenfrei: Das D-Visum für Österreich ist gebührenfrei für Forscher aus Drittstaaten, die zu Forschungszwecken unterwegs sind, Vertreter gemeinnütziger Organisationen bis zum Alter von 18 Jahren, die an Seminaren, Konferenzen, Sport-, Kultur- oder Lehrveranstaltungen teilnehmen, die von gemeinnützigen Organisationen organisiert werden und für begünstigte Drittstaatsangehörige und Familienangehörige. (Quelle: Österreichisches Generalkonsulat Istanbul)
- Kosten Aufenthaltstitel für Österreich (über 6 Monate)
- Befristete Aufenthaltstitel: 160 € für Personen über 6 Jahren, 145 € für Kinder unter 6 Jahren.
- Unbefristeter Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“: 210 € für Personen über 6 Jahren, 195 € für Kinder unter 6 Jahren. (Quelle: Bundesministerium Inneres)
Wie lange dauert der Visumantrag in Österreich?
Wenn Sie ein Kurzzeitvisum (Schengen-Visum Typ C) beantragen, wird Ihr Visumantrag innerhalb von 15 Werktagen bearbeitet. Die Bearbeitungszeit von Aufenthaltstiteln für Aufenthalte über 6 Monate dauert hingegen 3 bis 6 Monate. Wir empfehlen Ihnen Ihren Visumantrag dennoch mindestens 4 Wochen vor der geplanten Reise von der Republik Türkiye nach Österreich einzureichen, um Puffer für etwaige Rückfragen zu haben. In einzelnen Fällen kann ein Antrag nämlich auch mehrere Wochen dauern. Wenn Sie wollen, können Sie Ihr Österreich Türkei Visum bereits 6 Monate vor der Einreise beantragen und spätestens 15 Tage davor. Achten Sie auf vollständige Angaben und Unterlagen, da die Bearbeitungszeit ansonsten verlängert oder Ihr Antrag im schlimmsten Fall abgelehnt wird.
Tipp: Geben Sie unbedingt die aktuelle E-Mail-Adresse und Mobiltelefonnummer an. So kann Ihr Antrag bei Rückfragen schneller bearbeitet werden.
Wie kann AXA bei einem Österreich Türkei Visum helfen?
Als türkischer Staatsbürger brauchen Sie für Ihr Visum und für Ihre Einreise aus der Türkei nach Österreich zwingend eine Schengen-Reisekrankenversicherung. Die AXA Schengen-Reiseversicherung ist eine von allen Botschaften und Schengen-Staaten zugelassene Versicherung für Visaanträge. Wählen Sie aus der kostengünstigen Low-Cost-Variante oder nutzen Sie die Multitrip-Versicherung für ein Jahr oder länger, wenn Sie häufig aus der Türkei nach Österreich oder in andere Schengen-Länder reisen. Wenn Sie zusätzlich in andere europäische Länder reisen wollen, die nicht Teil des Schengen-Raums sind, bieten wir die Europe-Travel-Versicherung an. Auch als Verwandter oder Bekannter können Sie die Versicherung als Incoming-Versicherung für Ihre ausländischen Gäste abschließen. Alle Versicherungspolicen können Sie bequem auf unserer Seite online abschließen. In nur wenigen Minuten erhalten Sie Ihren Versicherungsnachweis für Ihr Visum per E-Mail.
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- Medizinische Fernkonsulation per Video-App
- 24/7 Unterstützung und Hilfe im Notfall
- Rückerstattung der Kosten für die Reiseversicherung, wenn Ihr Visumantrag abgelehnt wird, insofern Sie einen offiziellen Beleg vorweisen können
- Kein medizinischer Fragebogen
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FAQ
Kann ich mit einem Österreich Visum andere Länder Europas bereisen?
Ja, mit einem Schengen-Visum Typ C und Typ D können Sie sich frei im Schengen-Raum bewegen und bis zu 90 Tage (in einem 180 Tage-Zeitraum) in alle anderen Schengen-Länder reisen. Es sei denn, Ihr Visum ist als LTV (limited territorial validity) ausgestellt.
Was mache ich, wenn mein Österreich Visum abgelehnt wird?
Sie können binnen 4 Wochen Beschwerde gegen die Entscheidung zur Visumablehnung einlegen. Richten Sie sich dafür an die Behörde, welche die Entscheidung getroffen hat und an das Bundesverwaltungsgericht.
Was brauche ich für ein Österreich Visum?
Je nach Dauer des Aufenthaltes und des Reisezwecks müssen Sie unterschiedliche Dokumente vorweisen. Grundsätzlich brauchen Sie einen gültigen Reisepass, biometrische Passfotos, eine Schengen-Krankenversicherung und Nachweise über Ihre finanziellen Mittel.
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