Wann muss ich ein D-Visum für den Schengen-Raum beantragen?

Je nach Zweck und Dauer Ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum gibt es unterschiedliche Schengen-Visa-Arten. Bei einem kurzfristigen Aufenthalt bis zu 3 Monaten reicht in den meisten Fällen das Schengen-Visum Typ C. Sollten Sie jedoch einen längerfristigen Aufenthalt von über 3 Monaten im Schengen-Raum planen oder eine Arbeit aufnehmen wollen, dann ist das D-Visum für Sie das richtige Visum. Für das nationale Visum D sind grundsätzlich alle Drittstaatsangehörigen visumpflichtig.  Erfahren Sie in diesem Artikel, für welche Zwecke Sie das Schengen Visum Typ D beantragen müssen und welche Anforderungen dafür notwendig sind.
 

Inhaltsangabe:

Was ist das Schengen D-Visum?

Das Schengen D-Visum (auch Schengen Visum Typ D, nationales Visum oder Langzeitvisum genannt) ist eine von drei Visum-Arten für Europa. Mit einem nationalen D-Visum dürfen Sie länger als 3 Monate in einem Schengen-Land bleiben. Es richtet sich vor allem an Personen, die in einem Land der Schengen-Raums studieren, arbeiten oder sich dauerhaft aufhalten möchten. Da das nationale D-Visum zur Einreise und zum längeren Aufenthalt in einem bestimmten Schengen-Land berechtigt, beantragen Sie diese Art von Schengen-Visum direkt bei der Botschaft des jeweiligen Landes, wo Sie sich aufhalten möchten. Auch wenn das nationale Visum zunächst nur für ein Land gültig ist, sind Reisen innerhalb des Schengen-Raums möglich.
Schon gewusst? Mit einem D-Visum können Sie, wie mit einem C-Visum auch andere Schengen-Länder besuchen, vorausgesetzt Sie überschreiten auch hier nicht die 90/180- Tage-Regel.

Nationale D-Visa im Überblick (nach Land)

D-Visum Deutschland

Anders als beim Schengen-Visum Typ C ist für ein nationales Visum für Deutschland die vorherige Zustimmung der deutschen Ausländerbehörde nötig. Es handelt sich immer um die Ausländerbehörde an dem Ort, wo Sie sich niederlassen wollen. Da im Visumverfahren die Zustimmung der Ausländerbehörde nötig ist, kann das Verfahren bis zu zwei Monate, teilweise sogar noch länger dauern, wenn noch weitere Behörden, wie beispielsweise die Bundesagentur für Arbeit involviert sind.
Das nationale Visum ist nur der erste Schritt für die Einreise. Nach der Einreise müssen Sie einen Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland beantragen.

Gut zu wissen: Finden Sie hier alle Informationen auf einen Blick, wie Sie ein nationales Visum für Deutschland beantragen.

D-Visum Österreich

Wenn Sie sich mit einem Visum zwischen 3 und 6 Monaten (in seltenen Fällen bis 12 Monate möglich) in Österreich aufhalten möchten, dann müssen Sie Ihr D-Visum bei der zuständigen österreichischen Botschaft beantragen. Das D-Visum wird für eine ein- oder mehrmalige Einreise nach Österreich ausgestellt.
Bitte beachten Sie: Sollten Sie länger als 6 Monate in Österreich bleiben wollen, dann müssen Sie einen Aufenthaltstitel beantragen, denn eine Verlängerung eines Visums D ist in den meisten Fällen nicht vorgesehen.

Gut zu wissen: Finden Sie hier alle Informationen auf einen Blick, wie Sie ein Visum für Österreich beantragen wollen.

D-Visum Schweiz

Möchten Sie für einen längerfristigen Aufenthalt in die Schweiz, so benötigen Sie auch hierfür ein nationales Visum Typ D. Den Visumantrag stellen Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Schweizer Vertretung im Ausland. Auch bei einem D-Visum für die Schweiz wird das kantonale Migrationsamt in die Visumentscheidung mit einbezogen. Es ist wichtig, dass Sie Ihren Antrag frühzeitig einreichen, da sich die Bearbeitungsdauer je nach Visum-Typ und Saison mehrere Wochen bis sogar Monate ziehen kann!

Gut zu wissen: Finden Sie hier alle Informationen auf einen Blick, wie Sie ein Visum für die Schweiz beantragen wollen.

Wer braucht ein D-Visum?

Das D-Visum muss vor der Einreise in den Schengen-Raum beantragt werden. Alle Drittstaatsangehörigen sind visumpflichtig und müssen das D-Visum vor ihrer Einreise bei der jeweiligen Botschaft oder dem Konsulat des Landes beantragen, in das sie reisen wollen. Ausgenommen sind EU-Bürger, EWR-Staatsangehörige sowie Staatsangehörige der Schweiz.

Für Deutschland gibt es durch bilaterale Abkommen einige Ausnahmen!
Allerdings gelten diese wirklich nur für längere Aufenthalte in der Bundesrepublik und nicht in anderen Schengen-Staaten. Bürger folgender Länder können ohne nationales D-Visum nach Deutschland einreisen und innerhalb von 90 Tagen nach ihrer Ankunft eine Aufenthaltserlaubnis vor Ort beantragen:

  • Australien
  • Israel
  • Japan
  • Kanada
  • Neuseeland
  • Republik Korea
  • Vereinigte Staaten von Amerika

Für welche Aufenthaltszwecke brauche ich ein D-Visum?

Sie benötigen ein nationales D-Visum, wenn Sie sich längerfristig, das heißt, zwischen 3 und 6 Monaten (in seltenen Fällen werden D-Visa auch für 12 Monate ausgestellt) in einem Schengen-Land aufhalten möchten. In manchen Ländern, wie in Deutschland, kann das D-Visum vor Ort in einen Aufenthaltstitel umgewandelt werden, in anderen Ländern wie Österreich müssen Sie den Aufenthaltstitel vor der Einreise beantragen.

Folgende Gründe können Sie für den Antrag eines D-Visums angeben: 

  • Arbeit: Personen, die eine Erwerbstätigkeit aufnehmen möchten, benötigen ein D-Visum in Form eines Arbeitsvisums.
  • Ausbildung: Personen, die eine Ausbildung machen möchten, benötigen ein D-Visum in Form eines Ausbildungsvisums.
  • Studium: Studenten, die in einem Land des Schengen-Raums studieren möchten, müssen D-Visum in Form eines Studentenvisums beantragen.
  • Sprachkurs: Ausländer, die in einem Land einen Sprachkurs machen möchten, der länger als 3 Monate dauert, brauchen ein Sprachkursvisum.
  • Ehegattennachzug und Familienzusammenführung: Familienangehörige, die zu Verwandten in ein Schengen-Land ziehen möchten, benötigen ein D-Visum zur Familienzusammenführung.
  • Heirat: Sie wollen als Drittstaatsangehöriger einen EU-Bürger heiraten, dann brauchen Sie ein D-Visum in Form eines Heiratsvisums.
  • Forschung: Wissenschaftler und Forscher, die für längere Zeit in einem Schengen-Land forschen möchten, können ein entsprechendes D-Visum als Forschungsvisum beantragen.
  • Au-pair: Junge ausländische Menschen, die als Au-pair arbeiten möchten, benötigen ebenfalls ein nationales Visum.

Welche Dokumente brauche ich für den Antrag von D-Visa?

Bitte beachten Sie, dass die Anforderungen für den Antrag eines D-Visums von Land zu Land unterschiedlich sein können. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich zusätzlich bei den Vertretungen eines jeden Landes zu informieren, was Sie für ein D-Visum brauchen.

1. Folgende Unterlagen benötigen Sie immer für den Antrag eines nationalen D-Visums:

  • Gültiger Reisepass:
    • Der Reisepass muss mindestens noch sechs Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein.
    • Der Reisepass sollte mindestens zwei leere Seiten haben.
  • Ausgefüllter D-Visum Antrag:
    Der Antrag für ein nationales Visum muss vollständig und korrekt ausgefüllt sein.
     
  • Aktuelle Passfotos:
    Die Fotos müssen den biometrischen Anforderungen entsprechen (35x45 mm, frontal, heller Hintergrund).
     
  • Visum-Krankenversicherung:
    Nachweis einer gültigen Visum-Krankenversicherung, die die gesamte Aufenthaltsdauer abdeckt.
     
  • Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel:
    Je nach Visumtyp und Aufenthaltszweck müssen ausreichende finanzielle Mittel nachgewiesen werden, um den Lebensunterhalt sicherzustellen (z.B. Sperrkonto, Stipendium, Arbeitsvertrag). Die Höhe kann von Land zu Land unterschiedlich sein.
     
  • Nachweis des Aufenthaltszwecks:
    Abhängig vom Zweck Ihres Aufenthalts müssen verschiedene Dokumente eingereicht werden (siehe spezifische Voraussetzungen).

Achtung! Je nach Aufenthaltszweck werden beim Antrag eines D-Visum weitere spezifische Unterlagen verlangt, wie zum Beispiel den Nachweis der Sprachkenntnisse des jeweiligen Landes und zum Beispiel:

  • den Arbeitsvertrag bei einem Arbeitsvisum
  • den Zulassungsbescheid der Hochschule bei einem Studentenvisum Heiratsurkunde oder Geburtsurkunde bei Familienzusammenführungen
  • Au-Pair-Vertrag mit der Gastfamilie bei einem Au-Pair Visum usw.

Welchen Krankenversicherungsschutz brauche ich für ein D-Visum?

Für Ihren Visumantrag müssen Sie einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz nachweisen können. Eine Schengen-Visum.Reisekrankenversicherung, die Sie zwischen 3 und 6 Monaten absichert, ist in vielen Fällen die richtige Wahl. Diese Versicherung muss bestimmte Kriterien erfüllen:

  • Mindestdeckung von 30.000 €
  • Abdeckung von Kosten für medizinische Notfälle
  • Rücktransport ins Heimatland
  • für den gesamten Schengen-Raum und die gesamte Reisedauer gültig
  • muss von allen Botschaften der Schengen-Länder anerkannt sein

Sollten Sie nach der Einreise in Ihr gewähltes Schengen-Land eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder ein Studium an einer Hochschule aufnehmen, so besteht gesetzlicher Krankenversicherungsschutz. Ist dem nicht so, dann sollten Sie sicherstellen, dass Sie Ihre Reisekrankenversicherung ausreichend und für den gesamten Reisezeitraum schützen.

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FAQ Rubrik

Kann ich mit einem D-Visum arbeiten?

Ja, mit dem nationalen Visum können Sie in dem Schengen-Land, in dem Sie den Antrag gestellt haben, arbeiten. Ein ausgestelltes Visum ist immer zweckgebunden, weshalb Sie im Visumantrag unbedingt den richtigen, beabsichtigten Aufenthaltszweck angeben müssen. Bei Erwerbstätigkeit beantragen Sie deshalb ein Arbeitsvisum.

Was kostet ein nationales D-Visum?

Die Bearbeitungsgebühr für nationale Visa ist von Land zu Land unterschiedlich. Informieren Sie sich deshalb immer bei den Behörden des Landes, wo Sie reisen wollen und den Visumantrag stellen. In Deutschland kostet das D-Visum 75 Euro für Erwachsene und 37,50 Euro für Kinder unter 18 Jahren. In Österreich kostet das D-Visum hingegen 150 € für Erwachsene und 75 € für Kinder unter 6 Jahren.

Wie lange dauert das Visumverfahren für Schengen D-Visa?

Die Bearbeitungsdauer für ein nationales Visum dauert je nach Aufenthaltszweck 6 bis 8 Wochen, aber sehr häufig auch 3 Monate und länger. Deshalb empfehlen wir immer, sich frühzeitig um den Antrag zu kümmern.

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