C-Visum oder D-Visum Deutschland: Welche Visa-Art muss ich beantragen?

Sie planen eine Reise oder einen längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland und fragen sich, wer ein Visum für Deutschland braucht? Drittstaatsangehörige aus 104 Ländern müssen für die Einreise in den Schengen-Raum und somit auch nach Deutschland ein Visum beantragen. Informieren Sie sich vorab, ob die Visumpflicht auf Sie zutrifft! Darüber hinaus gibt es je nach Reisezweck und Dauer Ihres Aufenthaltes unterschiedliche Visa-Arten für Deutschland. In diesem Artikel erfahren Sie, welches Deutschland Visum für Ihren Fall zutrifft. 

Zunächst gilt es zwischen zwei großen Visa-Arten für Deutschland zu unterscheiden. Der hauptsächliche Unterschied zwischen den zwei Deutschland Visa-Arten liegt im Reisezweck und in der Aufenthaltsdauer.

  • C-Visum Deutschland ( auch als Schengen-Visum bezeichnet)
  • D-Visum Deutschland (auch nationales Visum bekannt)  

1. C-Visum Deutschland: Visa für kurzfristige Aufenthalte

Das C-Visum Deutschland ist ein Kurzzeitvisum, was einen Aufenthalt im Schengen-Raum und in der Bundesrepublik für bis zu 90 Tage möglich macht. Es eignet sich für Kurzaufenthalte wie den Besuch von Familie und Freunden, eine Geschäftsreise oder touristische Aufenthalte. Bei dem C-Visum handelt es sich daher um das am weitesten verbreiteten Visum unter den Schengen-Visa.  

2. D-Visum Deutschland: Visa für längerfristige Aufenthalte

Planen Sie einen längerfristigen Aufenthalt oder die Arbeitsaufnahme, dann müssen Sie das D-Visum für Deutschland beantragen. Das D-Visum wird auch als nationales Visum bezeichnet und macht einen Aufenthalt über 90 Tage in Deutschland möglich. Das nationale Visum Deutschland eignet sich daher für Studienaufenthalte, die Aufnahme einer Arbeit, das Absolvieren einer Ausbildung und die Familienzusammenführung aber auch die Eheschließung mit einem Partner aus dem Nicht-Schengen-Raum.

C-Visum für Deutschland: Welches Visum muss ich beantragen? 

Desweiteren unterscheidet sich das Schengen-Visum C im Reisezweck. Kommen Sie als Besucher, Geschäftsreisender oder Tourist nach Deutschland? Für jeden Zweck müssen Sie gesonderte Unterlagen vorgelegen. 

1. Das C-Visum als Touristenvisum für Deutschland

Kommen Sie lediglich als Tourist für einen kurzfristigen Aufenthalt nach Deutschland, dann reicht das Touristenvisum Deutschland in Form des Schengen-Visums C aus. Mit dieser Visa-Art für Deutschland können Sie sich bis zu 90 Tage in der Bundesrepublik aufhalten und die süddeutschen Schlösser und Berge bis zur norddeutsche Küste und Seenplatte erkunden. Außerdem können Sie sich mit einem Schengen-Touristenvisum (wenn nicht anders auf dem Visumetikett festgelegt) frei im gesamten Schengen-Raum bewegen.

2. Das C-Visum als Besuchervisum für Deutschland

Möchten Sie in Deutschland Freunde oder Familie besuchen, dann sollten Sie beim Antrag Ihres Schengen Kurzzeitvisums auch klar den Besuch als Grund der Reise angeben. In diesem Fall ist ein Einladungsschreiben nötig, was Ihr Gastgeber für Sie aufsetzen kann. Ihr Gastgeber kann auch als Sponsor der Reise aufkommen, sollten Sie Ihren Aufenthalt nicht aus eigenen Kräften finanzieren können. In solch einem Fall ist zusätzlich eine Verpflichtungserklärung nötig, die Ihr Gastgeber bei der Ausländerbehörde an seinem Wohnort einreichen kann. Auch mit einem Schengen Besuchervisum können Sie sich (wenn nicht anders auf dem Visumetikett festgelegt) frei im Schengen-Raum bewegen.

D-Visum Deutschland: Welches Visum muss ich beantragen?

Auch das nationale D-Visum wird anhand des Reisezwecks in unterschiedliche Visa-Arten unterteilt. Je nachdem, welche Absicht Sie mit einem D-Visum-Antrag verfolgen, müssen Sie gesonderte Unterlagen vorgelegen.

1. Das D-Visum zur Familienzusammenführung in Deutschland

Halten Sie sich längerfristig in der Bundesrepublik Deutschland auf und hätten Sie Ihre Familie gerne in Ihrer Nähe, dann wünschen Sie sich sicherlich den Nachzug von Familienangehörigen. Hierzu eignet sich ein D-Visum zur Familienzusammenführung. Bei einem Familiennachzug dürfen Ehepartner und minderjährige Kinder nachziehen. Sie können eine Familienzusammenführung beantragen, wenn Sie Staatsbürger eines EU-Staates sind und sich dauerhaft in Deutschland befinden oder wenn Sie als Ausländer eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis für Deutschland verfügen.

2. Das D-Visum als Heiratsvisum für Deutschland

Sind Sie deutscher Staatsangehöriger und möchten einen ausländischen Partner heiraten, dann benötigen Sie das Heiratsvisum. Um einen ausländischen Partner in Deutschland heiraten zu können, sollten Sie zunächst Rücksprache mit dem Standesamt an Ihrem Wohnsitz halten. Bei internationalen Eheschließungen müssen ausländische Dokumente und Urkunden oft übersetzt und beglaubigt werden! Liegen Ihrem Standesamt alle erforderlichen Unterlagen vor, so kann Ihr zukünftiger Ehepartner das Visum zur Eheschließung bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen. Nur mit einem nationalen D-Visum für Deutschland haben Sie nach der Eheschließung die Möglichkeit einen Aufenthaltstitel zu erlangen. Wenn Sie ein C-Visum beantragen und in Deutschland heiraten, müssen Sie nach Ablauf des Visums wieder in Ihr Land reisen.

3. Das D-Visum als Studentenvisum für Deutschland

Sie kommen aus einem Nicht-Schengen-Land und möchten in Deutschland ein Studium oder einen Studienaufenthalt absolvieren? In diesem Fall würden Sie für mehr als drei Monate nach Deutschland kommen und das D-Visum Deutschland beantragen. Erfahren Sie in unseren anderen Artikeln alles Wissenswerte über die Voraussetzungen und die Antragsunterlagen für Ihr Studentenvisum Deutschland.

4. Das D-Visum als Sprachvisum für Deutschland

Möchten Sie an einem deutschen Sprachkurs teilnehmen, der mehr als 90 Tage dauert, um noch tiefer in die deutsche Kultur eintauchen zu können? Dann müssen Sie in diesem Fall ein Sprachvisum für Deutschland beantragen. Dauert der Sprachkurs weniger als 90 Tage, reicht das C-Visum aus. Dauert Ihr Sprachkurs länger als drei Monate, dann benötigen Sie das Sprachkursvisum in Form des nationalen D-Visums.

5. Das D-Visum als Arbeitsvisum für Deutschland

Kommen Sie nach Deutschland, um im Land der Erfindungen und Innovationen zu arbeiten, dann benötigen Sie ein deutsches Arbeitsvisum. Grundsätzlich brauchen Sie für jede Form der Arbeitsaufnahme ein nationales Visum für Deutschland. Mit diesem Visum können Sie nur in Deutschland arbeiten. Sie haben die Möglichkeit Ihr Visum zu verlängern und in eine Aufenthaltsgenehmigung umzuwandeln. Für die Beantragung eines Arbeitsvisums finden Sie weitere relevante Infos.

6. Das D-Visum als Ausbildungsvisum für Deutschland

Möchten Sie in der viertgrößten Volkswirtschaft der Welt eine Ausbildung absolvieren, um in der Heimat weltbekannter Unternehmen und Konzerne Fuß zu fassen und bestens auf die deutsche Arbeitswelt vorbereitet zu werden? Dann ist das Ausbildungsvisum Deutschland in Form eines D-Visums das richtige Deutschland Visum. In unserem Artikel über den Antrag eines Ausbildungsvisums für Deutschland können Sie weitere Infos und Spezifika nachlesen.

Welche Reiseversicherung brauche ich für Deutschland Visa?

Visumpflichtige Reisende, die ein Deutschland Visum beantragen möchten, benötigen für den Visumantrag eine Reisekrankenversicherung, die ausreichenden Versicherungsschutz im Schengen-Raum bietet. Mithilfe einer Schengen-Visum Krankenversicherung schützen sich die Zielländer so vor Kosten, die bei einem medizinischen Notfall entstehen können.

Die AXA Versicherungsgruppe hat genau für diesen Zweck drei unterschiedliche Schengen-Krankenversicherungen im Portfolio, die den gesetzlichen Anforderungen der Schengen-Staaten entsprechen und von den Auslandsvertretungen der Schengen-Länder anerkannt wird. Folgende drei Schengen-Reisekrankenversicherungen von AXA gehen auf die unterschiedlichen Bedürfnisse von Reisenden ein:

  1. Low-Cost-Versicherung: Diese Reiseversicherung bietet den erforderlichen Mindestschutz für bereits 99 Cent pro Reisetag und umfasst eine Deckungssumme von 30.000 Euro bei medizinischen Notfällen. Sie können sich mit dieser Schengen-Reiseversicherung bis zu 6 Monate (oder 180 Tage) für den Schengen-Raum versichern lassen.
  2. Europa-Krankenversicherung „Europe Travel“: Diese Variante bietet Ihnen neben den Basisleistungen noch einen erweiterten Versicherungsschutz bis 100.000 Euro. Zu den versicherten Ländern gehören alle Schengen-Länder und alle Länder der Europäischen Union (einschließlich Irland, Bulgarien und Rumänien) sowie die Mikrostaaten Liechtenstein, San Marino, Andorra, Monaco und Vatikanstadt. Sie können sich mit dieser Schengen-Reiseversicherung bis zu 6 Monate (oder 180 Tage) im Schengen-Raum versichern lassen.
  3. AXA Schengen „Multi Trip“ als Jahresversicherung: Dieser Versicherungsschutz ist ideal für Sie, wenn Sie Vielreisender sind und öfter als zwei Mal pro Jahr in den Schengen-Raum kommen. Die einzelnen Reisen dürfen 90 Tage jedoch nicht überschreiten!

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FAQ: Visa-Arten Deutschland

Welche Visa-Arten gibt es in Deutschland?

Ihrem Reisezweck und der Aufenthaltsdauer entsprechend gibt es unterschiedliche Visa-Arten in Deutschland. Für einen kurzfristigen Aufenthalt als Tourist oder Geschäftsreisender oder für einen Besuch beantragen Sie das C-Visum Deutschland. Bleiben Sie langfristig für ein Studium eine Arbeitsaufnahme oder Heirat dann benötigen Sie das nationale Visum D.

Was ist ein D-Visum?

Mit dem D-Visum können Sie sich im Gegensatz zum C-Visum länger als 3 Monate in Deutschland aufhalten. Dieses nationale Visum müssen Sie direkt bei der Auslandsvertretung des Schengen-Staates beantragen wo Sie sich längerfristig aufhalten werden.

Wie teuer ist ein Visum nach Deutschland?

Für ein nationales Visum D zahlen Sie 75 Euro. Kommen Sie mit dem Kurzzeit-Schengen-Visa der Kategorie C nach Deutschland dann beträgt die Visumgebühr 80 Euro.

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