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Einladungsschreiben Visum Schweiz: Wer benötigt ein Einladungsbrief?

Sie kommen aus einem Drittstaat und ein Familienmitglied oder Schweizer Freund möchten Sie in die Schweiz einladen? Oder werden Sie geschäftlich gebeten in die Schweiz zu reisen? Dann erläutert Ihnen dieser Artikel, was es zu beachten gibt, wenn Sie ein Visum für die Schweiz zu Besuchszwecken beantragen möchten und was es mit dem Einladungsschreiben für ein Schweiz Visum auf sich hat.

Welches Reisedokument brauche ich für die Einreise in die Schweiz?

Unionsbürger und Bürger der EFTA-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen können mit einem anerkannten Identitätspapier (sprich: Personalausweis) in die Schweiz einreisen. Alle anderen Staatsangehörigen benötigen für die Reise einen Reisepass! Sind Sie visumpflichtig, dann benötigen Sie außerdem zur Einreise in die Schweiz ein Schengen-Visum, was für einen Aufenthalt bis zu 90 Tage gilt. Möchten Sie in der Schweiz Familie, Verwandte oder Freunde besuchen, dann beantragen Sie das Besuchervisum Schweiz, wofür zusätzlich ein Einladungsschreiben nötig ist. Gleiches gilt für ein Geschäftsvisum für die Schweiz.

Was muss ein Einladungsschreiben für ein Visum Schweiz beinhalten?

Zunächst ist wichtig, dass es in einer der schweizerischen Amtssprachen verfasst ist, also Deutsch, Französisch oder Italienisch. Ist das Einladungsschreiben für das Visum Schweiz auf einer anderen Sprache verfasst, dann kann die zuständige Visabehörde eine Übersetzung des Schreibens verlangen. Auch wenn es für einen Einladungsbrief für ein Visum in der Schweiz keine vorgeschriebene, zwingende Form gibt und das Schreiben nicht durch eine Behörde beglaubigt werden muss, so kommt es neben der Sprachwahl vor allem auf den Inhalt an! Nur wenn bestimmte inhaltliche Elemente vorgewiesen werden, dann kann Ihr Antrag auf ein Besuchervisum in der Schweiz auch von den Behörden gestattet werden. €30.000 besitzt.

 

Besuchervisum Schweiz: Brauche ich ein Einladungsschreiben oder eine Verpflichtungserklärung?

Sollte Ihr ausländischer Gast die Kosten für den Aufenthalt in der Schweiz und dem Schengen-Raum nicht aus eigenen finanziellen Mitteln stemmen können, so können Sie eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen. Mit Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung übernehmen Sie für Ihren Gast eine Garantiesumme in Höhe von 30.000 Euro. Die Verpflichtungserklärung legitimiert somit Ihre Kostenübernahme für den eingeladenen Besuch.
 

Als Gastgeber haben Sie für die Verpflichtungserklärung in Ihrem Stadthaus persönlich vorzusprechen. Das Personenmeldeamt wird hierzu eine Solvenzprüfung vornehmen. Die Prüfung Ihrer Daten und die Übermittlung an die schweizerische Auslandsvertretung kann bis zu 20 Arbeitstage dauern! Auf der Seite des Staatssekretariats für Migration finden Sie außerdem ein Merkblatt zur Verpflichtungserklärung Schweiz ein Merkblatt.
 

Gut zu wissen: Informieren Sie sich als Gastgeber vorab, welche Dokumente Sie für die Solvenzprüfung benötigen. Neben dem Formular der Verpflichtungserklärung, sind Lohnabrechnungen der letzten drei Monate mit einem Monatseinkommen von mindestens 4.000 Franken oder Bankauszüge von über 30.000 Franken nötig. Die Kosten für die Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung liegen bei 60 Franken.

Brauche ich eine Krankenversicherung für ein Besuchervisum Schweiz?

Visumpflichtige Besucher, die außerhalb der EU und der EFTA-Staaten stammen, müssen außerdem für einen ausreichenden Versicherungsschutz sorgen. Eine Reiseversicherung schützt Sie in Notfällen auf Ihren Reisen. Für die Beantragung eines Besuchervisums für die Schweiz sollten Sie daher eine ausreichende Reiseversicherung abschließen, welche die Kosten für medizinisch notwendige Leistungen im Notfall in der Schweiz und dem restlichen Schengen-Raum übernimmt: Schließen Sie für das Besuchervisum Schweiz eine private Krankenversicherung ab, die über eine Mindestdeckung von 30.000 Euro verfügt.
 

Die AXA-Schengen-Reiseversicherung bietet drei verschiedene Versicherungspolicen an, die den Anforderungen der Botschaften und Konsulate in der Schengen-Zone entsprechen. Wählen Sie zwischen der Low-Cost-Versicherung, der Europe Travel und der Jahresversicherung AXA Schengen Multi Trip aus. Finden Sie die Versicherungspolice, die am besten Ihren Ansprüchen und den Bedürfnissen Ihrer individuellen Reise entspricht.
 

Und das Beste an der AXA Schengen Versicherung: Bei keiner der drei AXA Schengen Versicherungen muss eine Eigenbeteiligung bezahlt werden und die AXA Policen werden von den Botschaften und Konsulaten der Schengen-Länder akzeptiert!

FAQ: Einladungsschreiben Visum Schweiz

Wie schreibe ich eine Einladung für einen ausländischen Gast?

Wenn Sie visumpflichtigen Besuch in die Schweiz einladen- dann müssen Sie ein Einladungsschreiben für Ihren Gast aufsetzen. Bei dem Einladungsschreiben für das Visum Schweiz kommt es weniger auf die Form und viel mehr auf den Inhalt hat. Stellen Sie sicher dass Sie vollständige Angaben zu Ihrer Person sowie zum Besuch machen. Nennen Sie außerdem die Dauer des Aufenthalts und den Grund für die Einladung.

Wo bekomme ich eine Vorlage für das Einladungsschreiben für die Schweiz her?

Das Schweizer Staatssekretariat (SEM) hat hierzu extra ein Merkblatt herausgeben wo es die Besonderheiten für ein Einladungsschreiben für das Besuchervisum in der Schweiz erläutert.

Wann braucht man eine Verpflichtungserklärung?

Eine Verpflichtungserklärung ist nötig wenn Sie einen Gast aus einem visumpflichtigen Drittstaat einladen und dieser seinen Aufenthalt nicht aus eigenen finanziellen Mitteln stemmen kann.