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Welche Visa-Arten gibt es für Deutschland und den Schengen-Raum?

 

Bevor Sie einen Antrag für ein Schengen-Visum stellen können, sollten Sie die verschiedenen Kategorien von Visa kennenlernen. Die Visa-Arten für Deutschland und den gesamten Schengen-Raum unterscheiden sich je nach Aufenthaltsdauer (Kurzzeitvisa oder Langzeitvisa), Zweck der Reise und in der Gültigkeitsdauer. Erfahren Sie, aus welchen Visa-Arten für Deutschland und Schengen Sie wählen können und auf was Sie achten müssen.

Inhaltsangabe:

Welche Schengen-Visa-Arten gibt es?

Mit der Unterzeichnung des Schengener Abkommens 1985 wurden die Grenzkontrollen an den Binnengrenzen der Schengen-Staaten abgeschafft. Das Ziel: Alle Bürger der Schengen-Mitgliedstaaten sollen visumfrei reisen können. Da Deutschland - wie insgesamt 29 europäische Länder - zum Schengen-Raum gehört, gibt es kein territorial auf Deutschland begrenztes Visum. Auch jeder ausländische Reisende darf von der Reisefreiheit innerhalb der EU-Grenzen profitieren. Deshalb sind die Visa-Arten für Deutschland nicht von den Schengen-Visa-Arten zu lösen.

Staatsangehörige von Nicht-Schengen-Ländern können in den Schengen-Raum einreisen, indem sie einer der folgenden Schengen Visa-Arten für Deutschland und alle anderen Schengen-Staaten beantragen:

  • Schengen-Visum Typ A – Transit: Dieses Visum erlaubt den Aufenthalt im internationalen Transitbereich eines Flughafens. Tipp: In bestimmten Fällen brauchen Sie kein Schengen-Visum A für die Durchreise beantragen, denn das "Transit Privileg" hebt die Visumpflicht für bestimmte Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern bei einem Flughafentransit auf.
  • Schengen-Visum Typ C – Kurzaufenthalt: Mit dem C-Visum können Sie sich bis zu 3 Monate im Schengen-Raum aufhalten, weshalb sich das Schengen-Visum C perfekt für Geschäftsreisen, den Besuch von Familie und Freunden sowie touristische Zwecke eignet. Mit dem C-Visum dürfen Sie keine Arbeit aufnehmen und diese Visa-Art ist in der Regel nicht - oder nur in Notsituationen - verlängerbar.
  • Schengen-Visum Typ D – längerfristiger Aufenthalt: Mit einem D-Visum, auch nationales Visum genannt, können Sie sich mehr als 3 Monate in der Schengen-Zone aufhalten. Das D-Visum richtet sich vor allem an Personen, die in einem Schengen-Land studieren, arbeiten oder sich dauerhaft niederlassen möchten. Das D-Visum wird mit einer maximalen Gültigkeit von 12 Monaten ausgestellt. Wenn Sie länger in einem Schengen-Land bleiben wollen, müssen Sie sich vor Ort um eine Aufenthaltserlaubnis kümmern.
  • Schengen-Visum mit begrenzter räumlicher Gültigkeit (LTV) – limited territorial validity: Mit einem LTV-Visum können Sie nur in das Schengen-Land reisen, welches Ihnen das Visum erteilt hat. Es handelt sich dabei um eine spezielle Visa-Art, die nur für ein Land gültig ist. Sie dürfen in kein anderes Schengen-Land ein- noch durchreisen. Dieses Visum wird nur in besonderen Fällen und aus humanitären Gründen oder infolge von internationalen Verpflichtungen ausgestellt. Diese Schengen-Visa-Art kommt auch zum Tragen, wenn Sie noch kein gültiges Reisedokument besitzen, aber aus dringenden Gründen ausreisen müssen.
  • An den Außengrenzen ausgestellte Visa: Es kommt selten vor, aber ausnahmsweise können auch an der Außengrenze eines Schengen-Landes Visa ausgestellt werden. Diese sind allerdings maximal 15 Tage gültig beziehungsweise decken die Zeit für einen erforderlichen Transit.

Was ist das Schengen-Visum A für Flughafen- Transite?

Das Flughafentransitvisum ist nötig, wenn Sie zu den visumpflichtigen Reisenden gehören, die nicht vom "Transit-Privileg" profitieren. Das Visum brauchen Sie, wenn Sie einen Zwischenstopp auf einem Flughafen im Schengen-Raum einplanen (ohne den internationalen Transitbereich zu verlassen) und wenn Ihr endgültiges Reiseziel in einem Land außerhalb des Schengen-Raums liegt. In diesem Fall müssen Sie vor Ihrer Reise ein Schengen-Visum Typ A für Flughafen-Transite beantragen. Sollten Sie hingegen den internationalen Transitbereich verlassen, um beispielsweise einen Zug zu einem anderen Flughafen zu nehmen oder die Stadt für kurze Zeit zu besuchen, dann brauchen Sie kein A-Visum, sondern ein C-Visum für eine formelle Einreise!

Achtung! Nur folgende deutsche Flughäfen verfügen über einen internationalen Transitbereich:

  • Frankfurt/Main
  • München
  • Hamburg (zeitlich befristet von 4.30 Uhr bis 23.30 Uhr)
  • Düsseldorf (zeitlich befristet von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr)
  • Berlin-Brandenburg

Wer braucht ein Flughafentransitvisum?

Tatsächlich brauchen die meisten ausländischen Reisenden für Flughafen-Transite kein Visum, sondern profitieren vom Transit-Privileg. Nur Bürger folgender Länder müssen vorab ein A-Visum beantragen, wenn Sie auf einem deutschen Flughafen zwischenlanden:

  • Afghanistan
  • Äthiopien
  • Bangladesch
  • Eritrea
  • Ghana
  • Indien
  • Iran
  • Irak
  • Jordanien* (hier gelten Ausnahmen)
  • Demokratische Republik Kongo
  • Kuba
  • Libanon
  • Mali
  • Nigeria
  • Pakistan
  • Somalia
  • Sri Lanka
  • Sudan
  • Südsudan
  • Syrien
  • Türkei* (hier gelten Ausnahmen)

Sollten Sie schon ein gültiges Schengen-Visum oder einen nationalen Aufenthaltstitel der Schengen-Staaten besitzen, dann brauchen Sie kein extra Flughafentransitvisum. Gleiches gilt, wenn Sie ein Visum besitzen, das in Japan, Kanada oder den USA ausgestellt wurde. Oder wenn Sie einen nationalen Aufenthaltstitel der folgenden Staaten besitzen: Andorra, Japan, Kanada, San Marino und USA.

Was ist das Schengen-Visum C für Kurzzeitaufenthalte?

Das C-Visum ist als einheitliches Schengen-Visum (USV) oder Kurzzeitvisum bekannt. Viele Drittstaatsangehörige müssen selbst für Kurzaufenthalte in Europa das Schengen-Visum C beantragen. Sie können den Visumantrag bei jeder Auslandsvertretung eines Schengen-Landes stellen. Allerdings muss das Antragsland auch das Hauptreiseziel sein.

Mit dem C-Visum können Sie sich 3 Monate in einem 180-Tages-Zeitraum in der Schengen-Zone aufhalten. Das können entweder 90 Tage am Stück ab Einreisedatum sein oder 90 Tage, die in dem 180-Tage-Zeitraum immer wieder zusammengezählt werden.

Gründe für den Antrag der Schengen-Visa-Art C für Kurzaufenthalte

Hinweis: Mit einem C-Visum können Sie keine Arbeit aufnehmen. In bestimmten Fällen auch kein vergütetes Praktikum. Das Kurzzeitvisum für den Schengen-Raum ist in der Regel nicht verlängerbar.

Das C-Visum lässt sich in 3 Unterkategorien einteilen

Wenn Sie ein Schengen-Visum C beantragen, dann können Sie auf dem Antragsformular zwischen Single Entry, Double Entry oder aber Multiple Entry wählen. Unter „Anzahl der Einreisen“ wird daraufhin auf dem Visum-Etikett Ihre Anzahl an Einreisen vermerkt.

  1. Schengen-Visum Art C - Single-Entry: Wird Ihnen ein einmaliges Einreisevisum erteilt, so können Sie nur ein einziges Mal in das Schengen-Gebiet einreisen. Nach Ihrer Ausreise erlischt das Visum automatisch, selbst wenn es noch für einen längeren Zeitraum gültig ist.
  2. Schengen-Visum Art C - Double-Entry: Erhalten Sie ein Visum für die doppelte Einreise, so dürfen Sie zwei Mal in die Schengen-Zone einreisen, d.h. die Schengen-Außengrenze überschreiten. Auch das Doppelvisum erlischt nach der zweiten Ausreise automatisch.
  3. Schengen-Visum Art C- Multiple-Entry: Sollten Sie ein Mehrfachvisum erhalten haben, dann sind mehrfache Einreisen in die Schengen-Zone erlaubt. Das Mehrfachvisum wird auch als Multivisum bezeichnet.

Was ist das Schengen-Visum D für Langzeitaufenthalte?

Das Schengen-Visum Typ D ist eine Visa-Art für längerfristige Aufenthalte in einem bestimmten Schengen-Land und ist vor Ort verlängerbar. Das D-Visum wird auch als nationales Visum bezeichnet, weil Sie es direkt beim jeweiligen Schengen-Staat beantragen, wo Sie einreisen und sich aufhalten werden. Auch mit einem D-Visum können Sie in andere Länder Europas reisen, die zum Schengen-Raum gehören. Allerdings gilt auch hier, wie beim C-Visum: maximal 90 Tage in einem 180-Tage Zeitraum.

Wichtig zu wissen: Alle Länder sind für ein D-Visum visumpflichtig (außer Bürger der EU, der EWR und des Schengen-Raums). Hier gilt allerdings eine kleine Ausnahme, aber nur für Deutschland: Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, der Republik Korea und der USA können in Deutschland auch nach der Einreise vor Ort eine Erlaubnis für einen längeren Aufenthalt beantragen!

Gründe für die Beantragung eines Visums für Langzeitaufenthalte

Wie lange ist ein nationales Visum gültig?

Das nationale Visum wird in der Regel für drei, sechs oder zwölf Monate ausgestellt. Möchten Sie sich auch darüber hinaus in dem Schengen-Land aufhalten, so haben Sie zwei Monate vor Ablauf Ihres D-Visums Zeit einen Antrag auf eine Aufenthaltstitel zu stellen. So können Sie Ihr Visum in einen Aufenthaltstitel umwandeln.

Was ist das Schengen Multivisum?

Wird auf Ihrem Visa-Etikett die Bezeichnung „MULT“ vermerkt, dann haben Sie ein Schengen-Visum mit mehrfachen Einreisen, ein sogenanntes Multivisum erhalten. Damit können Sie beliebig oft in die Schengen-Zone ein- und ausreisen. Wichtig ist nur, dass Sie während der Gültigkeit Ihres Multivisums stets die 90/180-Tage-Regel im Hinterkopf behalten!

Das Schengen Multivisum wird mit unterschiedlicher Gültigkeitsdauer erteilt:

  • Gültigkeit von einem Jahr
  • Gültigkeit von drei Jahren
  • Gültigkeit von fünf Jahren

Auch beim Multivisum, was über eine längere Gültigkeitsdauer verfügt, müssen Sie darauf achten, dass Sie den Zeitraum von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen nicht überschreiten!

Hinweis: Wenn Sie ein Multivisum erhalten, achten Sie auf die genehmigte Aufenthaltsdauer. Die Behörden kürzen mitunter den Zeitraum Ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum auf nur 90 Tage innerhalb eines ganzen Jahres!

Wie kann AXA bei meinem Visumantrag helfen?

AXA hilft Ihnen mit Reisekrankenversicherungen für Schengen-Visa, die sämtliche EU-Visa-Anforderungen erfüllen. Mit AXA können Sie die passende Schengen-Reiseversicherung für den Schengen-Raum abschließen: egal ob Sie Tourist, Besucher, Geschäftsreisender oder Gastgeber ausländischer Gäste sind. AXA hat neben der Multi-Trip Versicherung auch zwei Versicherungspolicen, die Aufenthalte von bis zu 180 Tagen im Schengen-Raum möglich machen. Die AXA-Schengen-Versicherungen sind demzufolge nicht nur passend für kurzzeitige Schengen-Visa, sondern auch für nationale Visa über 90 Tage.

Wenn Sie mehr Details wünschen, dann schauen Sie sich die Preise und die Gewährleistungen unserer Versicherungen an. Sie erhalten bei Abschluss umgehend ein Dokument per E-Mail zugeschickt, das Ihren Versicherungsschutz nachweist, sodass Sie Ihren Visumantrag sofort einreichen können.

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FAQ Rubrik

Welche Visa-Arten gibt es in Deutschland?

Je nach Reisezweck und Aufenthaltsdauer gibt es für Deutschland unterschiedliche Visa-Arten. Für einen kurzfristigen Aufenthalt bis maximal 90 Tage wird das Visum Typ C erteilt. Mit dem nationalen Visum Typ D sind Sie berechtigt, sich über 3 Monate in Deutschland aufzuhalten. Zusätzlich gibt es Visa für den Transit im Flughafenbereich oder für die Durchreise über den Landweg.

Wer kann ohne Visum nach Deutschland?

Alle Staatsbürger der EU, der EWR-Staaten und der Schweiz brauchen kein Visum für Deutschland. Drittstaatsangehörige müssen normalerweise ein Visum beantragen, es sei denn, das Land hat ein Abkommen zur Visaliberalisierung mit den Schengen-Staaten abgeschlossen. In diesem Fall können sie für einen Kurzaufenthalt visumfrei nach Deutschland. Für einen längeren Aufenthalt über 3 Monate müssen fast alle Drittstaatsangehörigen ein Visum für Deutschland beantragen.

Wie lange dauert es ein Visum für Deutschland zu bekommen?

Wenn Sie ein einheitliches Schengen-Visum Typ C bei der deutschen Botschaft beantragen, dann rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von 15 Tagen. Bei einem D-Visum müssen Sie in manchen Fällen mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit rechnen, da die Ausländerbehörde involviert ist.

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