Auch wenn die Schweiz kein EU-Mitgliedsstaat ist, so zählt die Schweiz zum Schengen-Raum und zu den vier EFTA-Staaten. Das beschauliche Land im Herzen Europas weist stabile wirtschaftliche und politische Verhältnisse auf, weshalb der Schweizer Arbeitsmarkt für viele sehr attraktiv ist. Sie stammen aus einem Land außerhalb der EU und der Schengen-Zone und würden gerne in der Schweiz arbeiten? Dann ist dieser Artikel goldrichtig für Sie!
Erfahren Sie alles Wissenswerte über Schweizer Visa Verfahren, das Arbeitsvisum Schweiz und wie Sie dieses beantragen können.
Wie lange darf man als Ausländer in der Schweiz bleiben?
Wer weder aus einem EU-Land noch einem Schengen-Land stammt, der benötigt für die Einreise ein Schengen-Visum. Das Schengen-Visum gibt Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis in der Schengen-Zone für einen bestimmten Zeitraum. Je nach Aufenthaltsgrund können zwei Arten von Schengen-Visa erteilt werden:
- Das Schengen-Visum Typ C macht kurzfristige Aufenthalte von maximal 90 Tagen, wie Besuche, einen kurzfristigen Sprachaufenthalt sowie touristische Aktivitäten, möglich. Möchten Sie während Ihres Aufenthaltes einer kurzfristigen Arbeit, wie einer Saisonarbeit nachgehen, dann kommt auch dieses Visum als Arbeitsvisum für die Schweiz in Frage. Allerdings benötigen Sie zusätzliche eine Arbeitsgenehmigung.
- Das Schengen-Visum Typ D erlaubt langfristige und geregelte Aufenthalte in der Schweiz, die über 90 Tage hinausgehen. Für ein langfristiges Arbeitsverhältnis benötigen Staatsangehörige außerhalb des Schengen-Raums eine Arbeitsbewilligung, die schwieriger zu bekommen ist, da Bürger aus EU-Ländern auf dem Schweizer Arbeitsmarkt Vorrang haben.
Wer kann in der Schweiz arbeiten?
Aufgrund der Personenfreizügigkeit können Personen aus einem EU/EFTA-Land in die Schweiz einreisen, leben und arbeiten. Da für das Arbeiten in der Schweiz Bürger aus EU-Ländern und EFTA-Staaten bevorzugt werden, ist das Arbeitsvisum Schweiz für EU-Bürger reine Formsache. Möchten Sie ein Arbeitsvisum Schweiz für Nicht-EU-Bürger beantragen, dann gilt es so Einiges zu beachten.
Sollten Sie aus einem Drittstaat stammen und möchten langfristig in der Schweiz leben und arbeiten, dann vergibt die Schweiz nur Arbeitsbewilligungen an Führungskräfte und Personen mit langjähriger Berufserfahrung. Hier gilt es ausreichend zu beweisen, dass es keinen anderen Schweizer oder EU-Kandidaten für den Job gibt, was viele Menschen von einem Arbeitsvisum in der Schweiz ausschließt.
Arbeitsvisum Schweiz für kurzfristige Arbeitsverhältnisse
Anders sieht es aus, wenn Sie nur für ein bis drei Monate in die Schweiz kommen, beispielsweise für eine Saisonarbeit im Skigebiet. Dies kann im Rahmen eines Schengen-Visums geschehen und ist die beste Methode für das Arbeiten in der Schweiz. So können Sie einfach ein Arbeitsvisum für die Schweiz für Drittstaaten erhalten. Mit einem Schengen-Visum können Sie i.d.R bis zu 90 Tage am Stück in der Schweiz bleiben oder 90 Tage innerhalb eines Bezugszeitraums von 6 Monaten. Setzen Sie sich für diesen Fall bitte unbedingt mit der zuständigen Schweizer Vertretung in Verbindung.
Um das kurzfristige Arbeitsvisum Schweiz beantragen zu können, müssen Sie einen Arbeitsvertrag in Original vorweisen können. Weiterhin müssen Sie gewährleisten, dass Sie sich die Reise auch leisten können. Verfügen Sie selbst über die Mittel, dann sollten Sie dies mit Kontoauszügen der vergangenen drei Monate belegen. Außerdem kann auch eine andere Person oder aber Institution die Kosten für Ihren Aufenthalt übernehmen. Kommen Sie für eine Saisonarbeit oder ein Praktikum in die Alpennation, so kann Ihr Arbeitgeber auch eine Einladung für die Arbeit in der Schweiz aussprechen und darin gewährleisten, für Kost und Logis aufzukommen. Darüber hinaus kann auch ein Verwandter oder Freund eine Verpflichtungserklärung für Sie unterschreiben und so Ihre finanzielle Absicherung garantieren.
Achtung: Auch in diesem Fall ist eine Arbeitsbewilligung notwendig! Wer ohne Arbeitsbewilligung in der Schweiz arbeitet, macht sich strafbar. Gleiches gilt für Arbeitgeber, die eine ausländische Person ohne Arbeitsbewilligung beschäftigen.
Was muss ich beachten: Besonderheit Arbeitsvisum Schweiz
Beantragen Sie das Arbeitsvisum Schweiz für einen langfristigen Aufenthalt, dann handelt es sich hierbei um das nationale Visum, das Schengen-Visum Typ D. Hierfür ist eine speziell dafür vorgesehene Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitsbewilligung nötig. Das gilt auch für längere Praktika, wie auch Au-pair Tätigkeiten in der Schweiz.
Beachten Sie: Es ist strengstens untersagt, mit einem Touristen-, Geschäfts- oder Besuchervisum in der Schweiz zu arbeiten. Vor Ihrer Einreise in die Schweiz sollten Sie sich daher ein Arbeitsvisum einholen. Ihr potentieller Arbeitgeber muss hierzu ein Bewilligungsverfahren für Ihr Arbeitsvisum in der Schweiz durch die zuständige kantonale Migrationsbehörde einleiten. Erst wenn von der Migrationsbehörde die Arbeitsbewilligung vorliegt, kann die Visumserteilung stattfinden.
Arbeitsvisum Schweiz für Nicht-EU-Bürger: Wie bekomme ich eine Arbeitsbewilligung in der Schweiz?
Als Drittstaatsangehöriger müssen Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen, um langfristig zum Schweizer Arbeitsmarkt zugelassen werden zu können:
- Sie sind Führungskraft, Spezialist oder eine anderweitig qualifizierte Arbeitskraft
- Ihre Arbeitskraft ist im gesamtwirtschaftlichen Interesse der Schweiz
- Sie gelten als qualifiziert, wenn Sie über einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss inklusive mehrjähriger Berufserfahrung besitzen – hierunter fällt auch eine besonders fachliche Ausbildung
Ablauf Arbeitsbewilligung Schweiz für Nicht-EU/EFTA-Bürger:
- Sie bekommen eine Zusage für ein Stellenangebot von einem schweizerischen Arbeitgeber
- Ihr Arbeitgeber reicht den Antrag zur Arbeitsbewilligung bei der kantonalen Arbeitsmarkt- oder Migrationsbehörde ein
- Bei einem positiven Bescheid wird der Antrag an das Staatssekretariat für Migration (SEM) weitergeleitet
- Das SEM stimmt über die Arbeitsbewilligung für die Schweiz ab
- Bei positiver Abstimmung übermittelt die kantonale Migrationsbehörde elektronisch die Ermächtigung zum Ausstellen eines Visum zur Arbeitsaufnahme an die Schweizer Vertretung im Ausland
- Sie können Ihr Arbeitsvisum Schweiz bei der zuständigen Schweizer Vertretung abholen
- Innerhalb von 14 Tagen nach Einreise in die Schweiz und vor Aufnahme der Arbeit müssen Sie sich bei der Einwohnerkontrolle melden
- Wichtig: das Verfahren für eine Arbeitsbewilligung kann bis zu zwei bis drei Monate in Anspruch nehmen!
- Wichtig: die Zulassung von Arbeitnehmer aus Drittstaaten ist begrenzt
Bei einem mehrjährigen Aufenthalt in der Schweiz werden zudem Integrationskriterien berücksichtigt: die berufliche und soziale Anpassungsfähigkeit sowie Sprachkenntnisse und das Alter. Damit will der Schweizer Staat eine nachhaltige Integration in den schweizerischen Arbeitsmarkt und das gesellschaftliche Umfeld sicherstellen.
Hinweis für Drittstaatsangehörige mit unbefristeten Aufenthaltstiteln in einem anderen Schengen-Land: Sie wollen in der Schweiz längerfristig arbeiten, dann müssen Sie wie alle anderen ausländischen Staatsbürger ein Arbeitsvisum für die Schweiz bzw. eine Arbeitsbewilligung beantragen. Wenn Sie aus von einer Firma aus einem Schengen-Land für einen Einsatz in die Schweiz entsandt werden, können Sie mit einer Aufenthaltskarte (mindestens 12 Monaten im Besitz) oder einer Daueraufenthaltskartel bis 90 Tage pro Kalenderjahr in der Schweiz tätig werden, ohne ein zusätzliches Arbeitsvisum für die Schweiz beantragen zu müssen.
Als Praktikant länger in der Schweiz arbeiten
Die Schweiz hat mit einigen Länder ein Abkommen (das sogenannte “Stagiaires-Abkommen”) für junge Berufsleute bis 35 Jahre abgeschlossen. Zugelassen werden Staatsangehörige die eine Berufsausbildung oder einen Studienabschluss vorweisen können. Drittstaatsangehörige folgender Länder erhalten im Rahmen des Programms eine Arbeitsbewilligung für maximal 18 Monate:
- Argentinien
- Australien (Altersgrenze: 30 Jahre)
- Chile
- Japan (nur mit Fachhochschul- oder Hochschulabschluss)
- Kanada (auch innerhalb einer Ausbildung möglich)
- Monaco,
- Neuseeland (Altersgrenze: 30 Jahre)
- Philippinen
- Russland (Altersgrenze: 30 Jahre)
- Südafrika
- Tunesien
- Ukraine
- USA
Alle anderen Ausländer, die länger in der Schweiz ein Praktikum machen wollen, müssen eine Prüfung der Arbeitsbewilligung durchlaufen.
Wie kann AXA helfen?
Wenn Sie ein Schengen-Visum beantragen, müssen Sie eine private Reisekrankenversicherung vorweisen, die Ihnen ausreichenden Schutz während Ihres Aufenthaltes in der Schweiz und dem Schengen-Raum gewährt. Damit stellen Sie sicher, dass Sie während der gesamten Reisedauer für medizinische Notfälle und mögliche Krankenhausaufenthalte finanziell abgesichert sind. Die AXA Schengen-Versicherung hat hierzu extra drei Versicherungspolicen erstellt, die sich an unterschiedliche Bedürfnisse von Reisenden in den Schengen-Raum richten. Die günstigste Variante ist die AXA-Schengen-Versicherung “Low-Cost” für gerade einmal 22 € pro Reisewoche.
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FAQ: Arbeitsvisum Schweiz
Wer kann in der Schweiz arbeiten?
Neben Schweizern können auch EU- und EFTA-Staatsangehörige in der Schweiz arbeiten. Drittstaatsangehörige dürfen nur in der Schweiz arbeiten, wenn Sie eine Arbeitsbewilligung erhalten. Die Arbeitsbewilligung muss in der Schweiz vom Arbeitgeber beantragt werden und wird nur anhand bestimmter Zulassungskriterien für den Schweizer Arbeitsmarkt ausgestellt.
Wie kann man ein Arbeitsvisum für die Schweiz bekommen?
Wenn Sie in als Drittstaatsangehöriger in der Schweiz arbeiten wollen, brauchen Sie eine Zusage vom Arbeitgeber, einen positiven Bescheid einer Arbeitsbewilligun , die vom Schweizer Arbeitgeber beantragt wird und anschließend können Sie Ihr Arbeitsvisum für die Schweiz abholen. Gesonderte Regelungen betreffen Saisonarbeitskräfte, die nur bis maximal 3 Monate in der Schweiz arbeiten oder Praktikanten im “Stagiaires-Programm”.
Wie lange darf man als Ausländer in der Schweiz bleiben?
Dies hängt vom Visum ab, mit dem Sie in die Schweiz reisen. Das Schengen-Visum Typ C macht kurzfristige Aufenthalte von maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen möglich. Planen Sie einen längerfristigen Aufenthalt, der 90 Tage überschreitet, dann betragen Sie ein nationales Visum. Das nationale Visum lässt sich in einen Aufenthaltstitel umwandeln.
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