Autor : Anna Lorrain
Datum: 28/04/2025
Sie sind Drittstaatsangehöriger und haben einen internationalen Flug mit einem Zwischenstopp auf einem Flughafen in einem Schengen-Land gebucht? Dann fragen Sie sich sicher, ob Sie ein Schengen-Visum A für den Flughafentransit beantragen müssen. Tatsächlich müssen nur die wenigsten Reisenden ein Flughafentransitvisum vorweisen, da die meisten vom sogenannten Transitprivileg profitieren. Was das genau ist, wer ein Visum braucht und was Sie mit einem A-Visum alles dürfen und was nicht, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.
Inhaltsangabe:
- Was ist das Schengen-Visum A?
- Was ist die internationale Transitzone auf einem Flughafen?
- Wer braucht ein Flughafentransitvisum für den Schengen-Raum?
- Wer braucht kein Flughafentransitvisum für den Schengen-Raum?
- Wie beantrage ich ein Schengen-Visum A?
- Welche Dokumente brauche ich für ein A-Visum?
- Wie teuer ist ein Schengen-Visum A?
- Wie lange dauert die Ausstellung eines A-Visums?
- Welche Reiseversicherung für ein A-Visum wählen?
Was ist das Schengen-Visum A?
Das Schengen-Visum A (auch A-Visum oder Flughafentransitvisum genannt) ist ein spezielles Visum für internationale Flüge mit einem Zwischenstopp im Schengen-Raum. Das endgültige Reiseziel liegt dabei allerdings in einem Land außerhalb des Schengen-Raums. Das Visum berechtigt Sie also nur zu einem Zwischenstopp auf einem europäischen Flughafen, um dann Ihren Anschlussflug anzutreten.
Eines vorweg: das A-Visum müssen nur die wenigsten Reisenden beantragen. Denn das Schengen-Visum A richtet sich nur an Drittstaatsangehörige, die nicht vom Transitprivileg profitieren.
Ein Beispiel: Sie stammen aus dem Iran und wollen in die USA fliegen. Auf Ihrer Flugreise ist ein Zwischenstopp in Deutschland am Flughafen Frankfurt am Main im Transitbereich geplant. Da Sie als iranischer Staatsbürger nicht vom Transitprivileg profitieren, müssen Sie für diesen Zwischenstopp ein A-Visum beantragen.
Was ist das Transitprivileg
Für die Mehrheit aller Reisenden aus Drittstaaten gilt das sogenannte „Transitprivileg“. Das bedeutet, dass Reisende mit diesem Privileg kein extra A-Visum beantragen müssen, wenn Sie einen Zwischenstopp im Schengen-Raum machen - vorausgesetzt, sie verlassen den internationalen Transitbereich nicht und das Endreiseziel liegt in einem Land außerhalb des Schengen-Raums. Sollten diese Voraussetzungen allerdings nicht zutreffen, müssen visumpflichtige Reisende ein Schengen-Visum Typ C für einen Kurzaufenthalt beantragen.
Was darf ich mit einem Flughafentransitvisum und was nicht?
Mit einem Flughafentransitvisum dürfen Sie sich nur im internationalen Transitbereich eines europäischen Flughafens aufhalten, an dem Sie Ihren Zwischenstopp einlegen. Sollten Sie diesen Bereich verlassen müssen (z.B. durch einen Terminalwechsel, weil das Terminal nachts geschlossen ist oder um zu einem anderen Flughafen zu gelangen), dann ist das A-Visum nicht mehr gültig.
Denn mit einem Schengen-Visum A haben Sie nicht das Recht, den Schengen-Raum zu betreten. In diesem Fall müssten Sie ein C-Visum für einen Kurzaufenthalt beantragen, da Sie in den Schengen-Raum einreisen - auch wenn nur für wenige Stunden und wenn Sie auf dem Flughafen bleiben (außerhalb der internationalen Transitzone).
Mit einem A-Visum dürfen Sie nicht zwei Flughäfen eines Schengen-Staates ansteuern, da dies als Inlandsflug und nicht als Transitflug gilt. Ebenso wenig dürfen Sie von einem Schengen-Staat über einen anderen Flughafen eines anderen Schengen-Staates reisen. Alle Flüge zwischen zwei oder mehr Schengen-Staaten werden als „Inlandsflüge“ betrachtet.
Was ist der Unterschied zwischen dem A-Visum und anderen Schengen-Visa?
Neben dem A-Visum gibt es noch das Schengen-Visum Typ C und das Schengen-Visum Typ D (auch nationales Visum genannt). Ein A-Visum berechtigt im Gegensatz zu den anderen beiden Schengen-Visa-Arten nicht zur Einreise in den Schengen-Raum. Es handelt sich ausschließlich um ein Transitvisum für den Flughafentransit.
Welche Arten von A-Visa gibt es?
Es gibt drei Arten von Visa für den Flughafentransit:
- Das einfache A-Visum, das zu einem einzigen Transit durch einen Schengen-Staat berechtigt
- Das doppelte A-Visum, das zu einem Flughafentransit durch einen oder zwei Schengen-Staaten und zurück berechtigt
- Das mehrfache A-Visum, das zu mehreren Transits durch einen oder mehrere Schengen-Staaten berechtigt
Was ist die internationale Transitzone auf einem Flughafen?
Die internationale Transitzone eines Flughafen ist der Bereich auf einem Flughafen, wo Reisende umsteigen können, ohne dass eine Einreisekontrolle stattfindet. Aber Achtung! Nicht alle Flughäfen haben internationale Transitzonen, die ganztägig geöffnet sind. In Deutschland sind dies zum Beispiel nur folgende Flughäfen:
- Frankfurt/Main
- München
- Hamburg (zeitlich befristet von 4.30 Uhr bis 23.30 Uhr)
- Düsseldorf (zeitlich befristet von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr)
- Berlin-Brandenburg
Gut zu wissen: Informieren Sie sich deshalb immer vorher, ob der Flughafen auf Ihrer internationalen Route über einen internationalen Transitbereich verfügt!
Wer braucht ein Flughafentransitvisum für den Schengen-Raum?
1. Gemeinsame Länderliste aller Schengen-Länder
Es gibt eine gemeinsame Länderliste aller Schengen-Staaten, deren Staatsangehörige immer ein Flughafentransitvisum beantragen müssen. Reisender folgender Staaten brauchen immer ein A-Visum beim Passieren der internationalen Transitzone von Flughäfen:
- Afghanistan
- Äthiopien
- Bangladesch
- Demokratische Republik Kongo
- Eritrea
- Ghana
- Iran
- Irak
- Nigeria
- Pakistan
- Somalia
- Sri Lanka
Aber Achtung! Je nach Schengen-Land kann diese Liste länger sein und durch andere Länder ergänzt werden. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich immer über das Land informieren, indem Sie das Schengen Visum A beantragen.
2. Zusätzliche Länder je nach Schengen-Land
Die Europäische Kommission hat eine Tabelle für alle Schengen-Länder erstellt, in der Sie sehen können, welche zusätzlichen Länder ebenfalls ein Schengen Visum A benötigen. Im Folgenden stellen wir Ihnen nur die zusätzlichen Länder für Deutschland, Österreich und die Schweiz vor.
Zusätzliche Länder für Flughafentransite in Deutschland:
- Indien
- Jordanien*
- Kuba
- Libanon
- Mali
- Sudan
- Südsudan
- Syrien
- Türkei*
* für diese Länder gelten bestimmte Ausnahmebestimmungen
Zusätzliche Länder für Flughafentransite in Österreich:
- Syrien
Zusätzliche Länder für Flughafentransite in der Schweiz:
- Kuba
- Syrien
- Türkei
Wer braucht kein Flughafentransitvisum für den Schengen-Raum?
Zunächst brauchen alle Reisenden, deren Länder vom Transitprivileg profitieren, kein Schengen Visum A beantragen. Allerdings gibt es auch bei der obigen Länderliste Ausnahmen. Folgende Reisende brauchen kein FLughafentransitvisum:
- alle Reisenden, deren Länder vom Transitprivileg profitieren
- alle Reisenden, die ein gültiges Visum und einen gültigen nationalen Aufenthaltstitel der EU- und der Schengen-Staaten besitzen (C-Visum, D-Visum, ICT-Karte, Blaue Karte EU etc.)
- alle Reisenden bestimmter nationaler Aufenthaltstitel aus Andorra, Japan, Kanada, San Marino, USA
- alle Reisenden mit gültigen Visa der EU-Staaten und Schengen-Staaten sowie Japan, Kanada und der USA.
- Familienmitglieder eines Bürgers der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz.
Wie beantrage ich ein Schengen-Visum A?
Ein Schengen Visum A beantragen Sie genauso wie alle anderen Schengen-Visa. Sie stellen Ihren Antrag in dem Land, in dem Sie den Transit planen. Wenn Sie in der Schweiz auf Ihren Anschlussflug warten müssen, dann stellen Sie Ihren Antrag bei der Schweizer Botschaft. Sollten Sie in Deutschland auf Ihren internationalen Anschlussflug warten müssen, dann wenden Sie sich an die deutsche Botschaft oder das deutsche Konsulat.
Für den Antrag des Flughafentransitvisums nutzen Sie das gleiche Antragsformular wie für das Kurzzeitvisum Schengen-Visum Typ C. Im Fragebogen kreuzen Sie dann unter “Zweck(e) der Reise” ( Purpose(s) of the journey) “Flughafentransit” (Airport transit) an. Neben dem Antragsformular brauchen Sie noch weitere Dokumente und Formulare, die Sie bei einem persönlichen Termin einreichen, um Ihr A-Visum zu beantragen. Buchen Sie den Termin frühzeitig bei der jeweiligen Botschaft, dem Konsulat oder bei den externen Dienstleistern für Visaanträge, mit denen viele Botschaften zusammenarbeiten (VFS Global, TLSContact, iData etc.).
Welche Dokumente brauche ich für ein A-Visum?
- Gültigen Reisepass (der innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde und noch mindestens 3 Monate über das geplante Ausreisedatum aus dem Schengen-Raum hinaus gültig ist und noch zwei freie Seiten aufweist)
- Visumantragsformular für ein Schengen-Visum A: vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- Aktuelles biometrisches Passfotos (35x45 mm, nicht älter als 6 Monate, weißer Hintergrund)
- ggf. Geburtsurkunde des Antragstellers
- Kopie von allen Visa des Antragstellers der letzten fünf Jahre mit Ein- und Ausreisestempeln.
- Flugreservierung für Hin- und Rückflug bzw. Nachweis, der die Weiterreise zum Endziel nach dem geplanten Flughafentransit belegt;
- Schengen-Reiseversicherung (Wichtig zu wissen: Eine Reiseversicherung ist in der Regel für A-Visa nicht obligatorisch, aber einige Länder verlangen dennoch eine Visum-Versicherung. Informieren Sie sich deshalb unbedingt immer bei dem Land, wo Sie das A-Visum beantragen.)
- Nachweis über ein gültiges Visum oder Aufenthaltstitel für das Zielland
- Einladungsschreiben aus dem Zielland mit Angaben zum Grund und Datum der Reise, sowie ggf. weitere Unterlagen zum Nachweis des Reisezwecks.
- Nachweis finanzieller Mittel: Kontoauszüge der letzten drei Monate
Quelle: Deutsche Botschaft Iran
Beachten Sie! Diese Liste ist nicht vollständig und kann von Land zu Land variieren. Sollten Sie außerdem Selbstständig, Rentner, Schüler/Student oder Angestellter sein, müssen Sie zusätzliche Dokumente beilegen, die Ihren Status belegen. Informieren Sie sich dazu immer auf der Seite der Botschaft des jeweiligen Landes.
Wichtig! Achten Sie auf die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen für ein Schengen-Visum, denn unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet!
Wie teuer ist ein Schengen-Visum A?
Ein Schengen-Visum A ist genau so teuer wie das herkömmliche Schengen-Visum Typ C für Kurzzeitaufenthalte. Damit Sie immer die aktuellen Visumpreise sehen können, finden Sie diese auf einer extra Seite. Schauen Sie einfach bei Schengen-Visum, dann wissen Sie, wie teuer das A-Visum aktuell ist.
Wie lange dauert die Ausstellung eines A-Visums?
Ein Schengen-Visum A wird genau so schnell ausgestellt wie das Schengen-Visum C für Kurzaufenthalte. Rechnen Sie in der Regel mit einer Bearbeitungszeit von 15 Arbeitstagen. Sollten noch Nachfragen entstehen oder Sie zusätzliche Dokumente einreichen müssen, dann kann sich die Bearbeitungszeit natürlich verlängern.
Gut zu wissen: Sie können Ihr Flughafentransitvisum bereits 6 Monate vor Ihrer Reise bei der jeweiligen Botschaft des Schengen-Staates beantragen. Nutzen Sie dies und verschieben Sie den Visumantrag nicht auf die letzte Minute!
Welche Reiseversicherung für ein A-Visum wählen?
Wie bereits weiter oben erwähnt, ist eine Reiseversicherung für ein A-Visum in der Regel nicht notwendig, einige Schengen-Länder verlangen sie dennoch. Informieren Sie sich deshalb bitte bei dem Schengen-Land, wo Sie das Visum beantragen.
Sollten Sie herausgefunden haben, dass eine Reiseversicherung für Ihr Schengen-Land obligatorisch ist, bietet AXA passende Versicherungspakete für Sie an. Gut zu wissen: Die Reisekrankenversicherung für das Schengen-Visum muss bestimmte Kriterien erfüllen, ansonsten wird Ihr Visumantrag abgelehnt, dazu gehören:
- Mindestdeckung von 30.000 Euro
- Medizinische Notfallversorgung, Unterstützung vor Ort sowie der Rücktransport ins Heimatland müssen durch die Versicherung gewährleistet sein.
- muss im gesamten Schengen-Raum und über den gesamten Zeitraum der Reise gültig sein.
- Die Versicherungsgesellschaft muss von allen Botschaften und Konsulaten der Schengen-Länder anerkannt sein.
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FAQ
Kann ich mit einem Transitvisum den Flughafen verlassen, um zu einem anderen Flughafen zu kommen?
Nein, das können Sie nicht. Sie dürfen mit einem A-Visum nur im internationalen Transitbereich verweilen, um von dort Ihren Anschlussflug zu bekommen. Sollten Sie den Flughafen wechseln, brauchen Sie ein Schengen Visum C für Kurzaufenthalte.
Was ist bei der Durchreise durch mehrere Schengen-Flughäfen zu tun?
Sollten Sie mehrere Schengen-Flughäfen anfliegen, gilt dies als Inlandsflug und Sie können kein A-Visum beantragen. In diesem Fall beantragen Sie ein Schengen-Visum Typ C.
Braucht man ein A-Visum, wenn man bereits ein Schengen-Visum oder einen Schengen-Aufenthaltstitel besitzt?
Nein, in diesem Fall brauchen Sie kein A-Visum. Ein anderes Schengen-Visum oder ein Aufenthaltstitel eines Schengen-Landes genügt.
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