Die EU führt ein neues Reisegenehmigungssystem namens ETIAS ein. Das heißt, dass voraussichtlich ab 2025 Menschen aus über 60 visumfreien Ländern diese neue Reisegenehmigung brauchen. Sie wollen wissen, ob Sie ein ETIAS brauchen oder ein Schengen-Visum beantragen müssen? Die Antwort hängt unter anderem von Ihrer Nationalität ab. Wir erklären Ihnen im folgenden Artikel den Unterschied zwischen ETIAS und dem Schengen-Visum und welche Reisenden welches Dokument brauchen.
Inhaltsangabe:
- Was ist ETIAS?
- Was ist das Schengen-Visum?
- Unterschied zwischen ETIAS und Schengen-Visum
- Wann wird ETIAS eingeführt?
- Warum wird das ETIAS eingeführt?
- Wer braucht zukünftig die Reisegenehmigung ETIAS?
- Für welche Länder ist das ETIAS notwendig?
- Was brauche ich für den ETIAS-Antrag?
- Brauche ich eine Krankenversicherung für Europa?
- Warum sich für eine Reiseversicherung von AXA entscheiden?
Was ist ETIAS?
Das ETIAS-System (Englisch: European Travel Information and Authorisation System) ist das neue Reiseinformations- und Reisegenehmigungssystem der EU. Die Anträge werden online gestellt, kosten 7 Euro und sind grundsätzlich drei Jahre gültig (oder bis zum Ablauf der Gültigkeit des bei der Antragstellung registrierten Reisedokuments). Auf der offiziellen ETIAS-Webseite der Europäischen Union finden Sie alle Informationen auch auf Deutsch.
Das ETIAS richtet sich ausschließlich an Bürger visumfreier Drittstaaten (circa 60 Drittstaaten sind aktuell für kurzfristige Aufenthalte bis 90 Tage visumbefreit). ETIAS ist kein Visum, und seine Einführung ändert nichts am visumfreien Status der Reisenden. Konkret heißt das, dass alle Reisenden, die bis jetzt visumfrei in die EU und in den Schengen-Raum reisen konnten, zukünftig ein ETIAS beantragen müssen. So können beispielsweise Amerikaner und Japaner weiterhin visumfrei in die 27 Länder des Schengen-Raums für einen kurzfristigen Aufenthalt bis zu 90 Tagen reisen, aber sie müssen bei der Einreise die ETIAS-Genehmigung samt Reisepass vorweisen.
Was ist das Schengen-Visum?
Über 100 Drittstaaten brauchen auch für einen kurzen Aufenthalt bis zu 90 Tagen ein Visum, um in die EU und den Schengen-Raum reisen zu dürfen. Dieses Kurzzeitvisum wird Schengen-Visum Typ C oder kurz Schengen-Visum genannt. Mit einem Schengen-Visum erhalten Sie die Erlaubnis, in ein Schengen-Land einzureisen und sich anschließend (bis zu 90 Tagen in einem 180-Tage-Zeitraum) frei im gesamten Schengen-Raum zu bewegen.
Wenn Ihr Land zu den visumpflichtigen Ländern gehört und Sie eine Rundreise, den Besuch von Freunden oder Verwandten oder einen Geschäftstermin planen, dann müssen Sie vor Ihrer Abreise ein Schengen-Visum Typ C für Kurzaufenthalte beantragen. Den Antrag stellen Sie bei der Botschaft des Landes, in das Sie als Erstes einreisen oder wo Sie sich hauptsächlich aufhalten werden.
Für einen Schengen-Visum-Antrag brauchen Sie eine Reihe von Dokumenten und Belegen, unter anderem einen gültigen Reisepass, Belege zu Ihrer finanziellen Situation, einen Reiseplan sowie eine obligatorische Reisekrankenversicherung für den Schengen-Raum. Achten Sie unbedingt darauf, Ihr Visum rechtzeitig zu beantragen und alle Dokumente vorab zu sammeln.
Was ist der Unterschied zwischen ETIAS und Schengen-Visum?
Der Hauptunterschied zwischen einer ETIAS-Reisegenehmigung und einem Schengen-Visum besteht darin, dass das ETIAS kein Visum ist, sondern lediglich eine Reisegenehmigung, die wiederum die Visumfreiheit bestätigt. Nur Bürger von Ländern mit Visumfreiheit können ein ETIAS beantragen. Das ETIAS ist mit der australischen ETA oder amerikanischen ESTA vergleichbar.
Weiterer Unterschied: das Schengen-Visum wird derzeit in dem jeweiligen Schengen-Land, in das Sie einreisen, von der zuständigen Behörde ausgestellt. Im Vergleich dazu läuft das ETIAS komplett zentralisiert und automatisiert über eine Plattform der EU. Mittels eines Online-Antrags werden Sie in wenigen Minuten eine ETIAS Einreisegenehmigung beantragen können. Das heißt, der Aufwand hält sich in Grenzen und ist nicht mit einem Visumantrag zu vergleichen.
Kurz zusammengefasst:
- ETIAS ist kein Visum
- ETIAS ist nur für visumbefreite Länder bestimmt
- ETIAS läuft automatisiert über eine zentralisierte Plattform
- ETIAS wird online in wenigen Klicks beantragt
Wichtig zu wissen: Das ETIAS ist eine Reisegenehmigung für geschäftliche, private oder touristische Zwecke und ist kein Ersatz für ein Studentenvisum oder Arbeitsvisum und ist nur für Kurzaufenthalte bis 90 Tage gültig!
Wann wird ETIAS eingeführt?
Zunächst war vom Jahr 2023, dann von 2024 die Rede. Mittlerweile zeichnet sich allerdings die Einführung des ETIAS frühestens im Jahr 2025 ab. Verschiedene offizielle europäische Quellen bestätigen die Verzögerung der Einführung:
“Es ist nach heutigem Kenntnisstand von einem ETIAS Go-Live frühestens im Mai 2025 auszugehen.” (Quelle: Staatssekretariat für Migration)
“ETIAS ist eine Reisegenehmigung, kein Visum, die von der Europäischen Kommission eingeführt wurde. Sie wird von den 30 Mitgliedstaaten des erweiterten Schengen-Raums verlangt. Ihre Einführung ist für 2025 geplant.” (übersetzt, Quelle: Ministère de l’Europe)
Warum wird das ETIAS eingeführt?
Die Umsetzung eines sicheren Einreise-Systems wurde erstmals 2016 von der Europäischen Kommission im Zuge der erhöhten Terrorgefahr angestoßen. ETIAS soll folglich die Außengrenzen des Schengen-Raums stärken und auch visumfreie Einreisende einem Sicherheitscheck unterziehen. Aktuell verzögert sich das Einführungsdatum immer wieder.
Jeder ETIAS-Antrag wird automatisch mit EU-Datenbanken und einschlägigen Interpol-Datenbanken abgeglichen. Sollte es keine Gründe für eine Verweigerung der Reisegenehmigung geben, wird diese automatisch und zeitnah ausgestellt. Sollte ein Antrag einer weiteren Analyse bedürfen, dann wird dieser manuell bearbeitet. In der Europäischen Agentur für die Grenzund Küstenwache Frontex wird die ETIAS-Zentralstelle, die sich um die manuelle Prüfung dieser Anträge kümmert.
Wer braucht zukünftig ein ETIAS?
Staatsangehörige von Nicht-EU und Nicht-EWR-Ländern, die bisher visumfrei für weniger als 90 Tage zu privaten, touristischen oder geschäftlichen Zwecken in den Schengen-Raum reisen konnten, müssen ab 2025 einen ETIAS-Antrag online ausfüllen.
Derzeit müssen folgende 60 Länder ein ETIAS beantragen:
Albanien | Andorra | Antigua und Barbuda |
Argentinien | Australien | Bahamas |
Barbados | Bosnien und Herzegowina | Brasilien |
Brunei | Kanada | Chile |
Kolumbien | Costa Rica | Dominica |
El Salvador | Georgia | Grenada |
Guatemala | Honduras | Hong Kong |
Israel | Japan | Kiribati |
Macao | Mazedonien | Malaysia |
Marshallinseln | Mauritius | Mexiko |
Mikronesien | Moldawien | Montenegro |
Neuseeland | Nicaragua | Palau |
Panama | Paraguay | Paraguay |
Saint Kitts und Nevis | Saint Lucia | Saint Vincent |
Samoa | Serbien | Seychellen |
Singapur | Salomonen | Südkorea |
Taiwan | Timor Leste | Tonga |
Trinidad und Tobago | Tuvalu | Ukraine |
Vereinigte Arabische Emirate | Großbritannien | Vereinigte Staaten von Amerika |
Uruguay | Vanuatu | Venezuela |
Hinweis: Die Liste der Länder, die zukünftig ein ETIAS benötigen, ist noch nicht vollständig. Weitere Länder werden voraussichtlich noch hinzukommen.
Für welche Länder ist ein ETIAS notwendig?
Diese 30 europäischen Länder fordern von visumbefreiten Reisenden zukünftig eine ETIAS Autorisierung - darunter auch Deutschland, Österreich und die Schweiz. Zu den 30 Ländern gehören die 27 Länder, die dem Schengen-Raum angehören, sowie Bulgarien, Zypern und Rumänien.
- ÖSTERREICH
- BELGIEN
- BULGARIEN
- KROATIEN
- ZYPERN
- TSCHECHISCHE REPUBLIK
- DÄNEMARK
- ESTLAND
- FINNLAND
- FRANKREICH
- DEUTSCHLAND
- GRIECHENLAND
- UNGARN
- ISLAND
- ITALIEN
- LETTLAND
- LIECHTENSTEIN
- LITAUEN
- LUXEMBURG
- MALTA
- NIEDERLANDE
- NORWEGEN
- POLEN
- PORTUGAL
- RUMÄNIEN
- SLOWAKEI
- SLOWENIEN
- SPANIEN
- SCHWEDEN
- SCHWEIZ
Gut zu wissen: Mit einem ETIAS können Sie sich innerhalb der 27 Schengen-Länder frei bewegen und aufhalten. Bei den Schengen-Beitrittskandidaten Rumänien, Bulgarien und Zypern wird der Schengen-Accord bereits teilweise umgesetzt. Doch informieren Sie sich dennoch vorab, inwieweit die Grenzübertritte in diesen drei Ländern geregelt sind. Das EU-Land Irland, welches nicht zum Schengen-Raum gehört, will indes mit einer eigenen Einreisepolitik fortfahren.
Was brauche ich für den ETIAS-Antrag?
Bei der Beantragung einer ETIAS-Reisegenehmigung müssen Sie Ihre persönlichen Daten, unter anderem Passdaten und Informationen über frühere Reisen in Konfliktgebiete oder strafrechtliche Verurteilungen angeben. Bei einem ETIAS werden im Vergleich zum Schengen-Visum keine biometrischen Daten, wie z. B. Fingerabdrücke, erhoben.
Wenn Sie ETIAS-berechtigt sind (also kein Schengen-Visum benötigen) brauchen Sie folgende Daten und Dokumente, um Ihr ETIAS in wenigen Minuten zu beantragen:
- gültigen Reisepass
- E-Mail-Adresse
- Debit- oder Kreditkarte, um die Antragsgebühr zu bezahlen
- Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Wohnsitz
- Telefonnummer
Am Ende müssen Sie noch einige Fragen, unter anderem Sicherheits- und Gesundheitsfragen beantworten, wie zum Beispiel:
- Fragen zur Ausbildung und Arbeitserfahrung
- Angaben zum ersten EU-Land, in das Sie reisen wollen
- Fragen zum Gesundheitszustand
- sonstige Fragen zu getätigten Reisen in Kriegsgebieten oder Konfliktregionen
- Fragen zu früheren Einträgen im Strafregister
Die Überprüfung Ihres Antrags dauert in den meisten Fällen nur wenige Minuten. Ihr ETIAS erhalten Sie anschließend per E-Mail, spätestens aber nach 96 Stunden. Bei Minderjährigen müssen die Erziehungsberechtigten den Antrag für die ETIAS Reisegenehmigung stellen.
Brauche ich eine Krankenversicherung für Europa?
1. Visumbefreite Reisende (ETIAS-Antragsteller)
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung ist für visumbefreite Bürger, die mit einem ETIAS in den Schengen-Raum reisen dürfen, nicht obligatorisch. Allerdings ist eine Auslandskrankenversicherung immer ratsam, um sich vor hohen Kosten in einem Notfall, bei einem Krankenhausaufenthalt sowie vor Rücktransportkosten ins Heimatland zu schützen. Auch das Deutsche Auswärtige Amt rät allen Reisenden zu einer privaten Krankenversicherung für Europareisen.
Die Europe-Travel-Reiseversicherung von AXA bietet Ihnen einen erweiterten Versicherungsschutz mit einer Versicherungssumme von 100.000 Euro, egal wo Sie im Schengen-Raum oder in der EU unterwegs sind. Zu den versicherten Ländern gehören alle Schengen-Länder und alle Länder der Europäischen Union (einschließlich Großbritannien) sowie die Mikrostaaten San Marino, Andorra, Monaco und Vatikanstadt. Schließen Sie jetzt Ihre Reiseversicherung für ganz Europa bereits ab 33 Euro pro Reisewoche ab und reisen Sie 100 Prozent sicher. Für Reisende, die auf Ihr Budget achten wollen, haben wir auch eine kostengünstigere Alternative für nur 22 Euro pro Woche im Angebot (allerdings ist die Versicherung nur in den 27 Schengen-Ländern gültig).
2. Visumpflichtige Reisende (Schengen-Visum-Antragsteller)
Sollten Sie hingegen ein Schengen-Visum beantragen müssen, dann sind Sie sogar verpflichtet, eine Reisekrankenversicherung für den Schengen-Raum vorzuweisen. Ohne eine gültige Versicherung wird Ihr Visum abgelehnt. AXA bietet drei Versicherungen für Schengen-Visa, die von allen Botschaften und Konsulaten anerkannt werden. Informieren Sie sich jetzt, welche Versicherung Ihren Bedürfnissen am besten entspricht (Low Cost, Europe Travel oder Multi Trip) und schließen in nur wenigen Klicks Ihre Incoming-Versicherung ab 22 Euro pro Woche ab.
Warum sich für eine Reiseversicherung von AXA entscheiden?
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Brauche ich ab 2025 ein ETIAS für Deutschland?
Wenn Sie aus dem Ausland* nach Deutschland reisen wollen und normalerweise kein Visum für Reisen bis 90 Tage brauchen, dann sind Sie in Zukunft verpflichtet ein ETIAS für Deutschland Reisen zu beantragen. Deutschland gehört wie Österreich und die Schweiz zu den 30 Staaten - für die ein ETIAS notwendig sein wird.
* Ausgenommen sind Staatsangehörige der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz, Monacos, Andorras, San Marinos und des Vatikans, die sich länger als 90 Tage ohne Visum in Deutschland aufhalten dürfen.
Warum verzögert sich die Einführung des ETIAS?
Obwohl immer wieder vom ETIAS ab 2024 die Rede war, sagen offizielle Quellen, dass das ETIAS voraussichtlich erst 2025 eingeführt wird. Das europäische Reisegenehmigungssystem befindet sich aktuell immer noch im Aufbau. Die von der EU beauftragte IT-Firma arbeitet immer noch an der sicheren Umsetzung des Reisegenehmigungssystems. Da ein sicherer Abgleich mit vielen unterschiedlichen Datenbanken, wie dem Schengener Informationssystem (SIS) - Visa-Informationssystem (VIS) und Datenbanken von Europol und Interpol nötig ist - verzögert sich die Umsetzung.
Wann muss ich das ETIAS beantragen?
Sobald das ETIAS in Kraft tritt (voraussichtlich ab 2025) - empfiehlt die EU Reisenden - lange vor Antritt der Reise eine ETIAS-Reisegenehmigung zu beantragen, um etwaige Verzögerungen zu vermeiden.
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