Eine Besonderheit des Schengen-Visums ist die 90/180 Tage Regelung. Diese besagt, dass Visum-Inhaber sich innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen maximal 90 Tage im gesamten Schengen-Raum aufhalten dürfen. Wenn Sie ein Schengen-Visum besitzen, müssen Sie also genau nachvollziehen können, wie viele Tage Sie in den vergangenen 180 Tagen im Schengen-Raum verbracht haben, denn Verstöße können zu Sanktionen wie Geldstrafen oder Einreiseverboten führen. Erfahren Sie in diesem Artikel alles über die 90/180 Schengen-Visa Regel, wie Sie die 90 Tage am besten berechnen können und weitere praktische Tipps und Hinweise zur Aufenthaltsdauer im Schengen-Raum.
Inhaltsangabe:
- Was ist die 90/180 Tage Regelung?
- Für wen gilt diese Regelung?
- Warum gibt es die 90/180 Tage Regel?
- Praxisbeispiel für die 90/180 Schengen-Visa Regel
- Unterschied zwischen Aufenthaltsdauer und Gültigkeitsdauer?
- Wie berechne ich die 90 Tage genau?
- Hilfreiche Tools: Rechner für die 90/180 Tage Regelung
- Was passiert, wenn ich die 90 Tage überschreite?
- Ausnahmen und Sonderregelungen
- Häufige Missverständnisse und Mythen
Was ist die 90/180 Tage Regelung?
Die 90/180 Tage Regelung ist Teil der gemeinsamen EU-Visapolitik und gilt für alle Reisenden aus Drittländern (Länder außerhalb der EU und des Schengen-Raums), die den Schengen-Raum besuchen. Alle Schengen-Länder, darunter auch Deutschland, Österreich und die Schweiz, haben ihre Grenzkontrollen abgeschafft, um den freien Personenverkehr zu ermöglichen. Deshalb können alle ausländischen Reisenden in alle Schengen-Länder reisen - dürfen die Maximaldauer von 90 Tagen in 180 Tagen (bzw. 3 Monaten in 6 Monaten) allerdings nicht überschreiten.
Sie können Sie 90 Tage innerhalb von einem halben Jahr:
- auf einmal nutzen
- aufgeteilt über mehrere Reisen nutzen (wenn Sie ein Schengen-Visum mit doppelter oder mehrfacher Einreise haben)
- in allen Schengen-Ländern nutzen (allerdings gibt es nicht 90 Tage pro Land sondern nur 90 Tage insgesamt)
Seit 2013 (gemäß Artikel 6 Absatz 1 Schengener Grenzkodex) wird die Methode der Rückwärtsbetrachtung* angewandt. Sprich, wenn Sie in den Schengen-Raum einreisen möchten, müssen Sie ab dem Tag der Einreise 180 Tage rückwärts rechnen und prüfen, ob Sie in diesem Zeitraum bereits 90 Tage im Schengen-Raum waren. Diese Bestimmung gilt für alle, die mit einem Kurzaufenthaltsvisum in den Schengen-Raum einreisen und für alle visumfreien Reisenden, die nicht länger als 90 Tage bleiben.
* Die Berechnungsmethode der Rückwärtsrechnung gilt nicht, wenn Sie Staatsangehöriger von Brasilien, Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, St. Kitts und Nevis, Mauritius und den Seychellen sind. Aufgrund eines Abkommens mit der Europäischen Union gilt hier weiterhin die alte Methode der Vorwärtsbetrachtung: also 90 Tage innerhalb von 6 Monaten zeitlich vorwärts gerechnet. (Quelle: Auswärtiges Amt)
Für wen gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt für alle Arten von Kurzzeit-Visa (auch Schengen-Visum C genannt), einschließlich Touristenvisa, Geschäftsvisa und Besuchervisa. Auch visumfreie Reisende, die nach Europa kommen, dürfen nicht länger als 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums in einem EU-Land* bleiben. Sollten visumfreie Bürger länger bleiben wollen, müssen auch Sie ein Visum - in diesem Fall ein Langzeitvisum (auch nationales Visum oder D-Visum genannt - beantragen. Denn ohne Erlaubnis zum Daueraufenthalt sind nur Kurzaufenthalte in den Schengen-Staaten zulässig.
❗️ Gut zu wissen: Zu den Schengen-Ländern gehören die meisten EU-Mitgliedstaaten sowie einige Nicht-EU-Länder wie Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein. Sie wollen wissen, welche Länder alles zum Schengen-Raum gehören, dann schauen Sie sich unsere Liste der Schengen-Staaten an.
* Bei bilateralen Abkommen wie beispielsweise zwischen Deutschland und den USA, Australien, Japan, Südkorea, Israel, Kanada kann es auch Ausnahmen von dieser Regel geben. Staatsangehörige dieser Länder können zum Beispiel (aber nur in Deutschland) auch länger in Deutschland bleiben, wenn Sie vor Ort einen Aufenthaltstitel beantragen.
Warum gibt es die 90/180 Tage Regel?
Durch die Begrenzung der Aufenthaltsdauer auf 90 Tage innerhalb von 180 Tagen wird verhindert, dass Personen praktisch dauerhaft im Schengen-Raum leben, ohne ein entsprechendes Langzeitvisum oder eine Aufenthaltsgenehmigung zu besitzen. So stellt die EU sicher, dass Kurzaufenthalte im Schengen-Raum klar definiert und überwacht werden können. Dies hilft den Behörden, den Überblick über die Bewegungen von Drittstaatsangehörigen zu behalten und Missbrauch oder illegale Aufenthalte zu verhindern.
Kurz: Diese Regelung trägt dazu bei, ein transparentes und vorhersehbares System für Kurzaufenthalte im Schengen-Raum zu schaffen und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Sicherheit und Ordnung innerhalb der Mitgliedstaaten gewahrt bleiben.
Praxisbeispiel für die 90/180 Schengen-Visa Regel
Ein Reisender hat ein Schengen-Visum, das 1 Jahr lang gültig ist (vom 1. Januar bis zum 31. Dezember). Er plant am 1. Juli in den Schengen-Raum einzureisen, hat aber zuvor schon mehrere Aufenthalte im Schengen-Raum gehabt. Die Aufgabe besteht darin, die zulässige Aufenthaltsdauer zu berechnen und festzustellen, wie lange er sich ab dem 1. Juli noch im Schengen-Raum aufhalten kann, ohne die 90/180 Tage Regel zu verletzen.
- Einreisedatum: 1. Juli
- Rückwärtsbetrachtung 180 Tage: Zeitraum 2. Januar bis 30. Juni
- Aufenthalte im Rückblick: ○ 10. Januar bis 20. Januar: 10 Tage ○ März bis 10. März: 10 Tage ○ April bis 25. April: 11 Tage ○ Juni bis 15. Juni: 15 Tage
- Bereits genutzte Tage innerhalb der letzten 180 Tage: 46 Tage
- Verbleibende erlaubte Tage ab 1. Juli: 44 Tage
Besonderheiten und Tipps
Rollierende Berechnung:
Die 180-Tage-Periode ist rollierend, was bedeutet, dass für jeden Tag, den der Reisende im Schengen-Raum verbringt, die letzten 180 Tage betrachtet werden müssen. Es ist wichtig, die Tage kontinuierlich zu überprüfen, um sicherzustellen, dass keine Überschreitung stattfindet.
Tag der Ein- und Ausreise gilt auch:
Das bedeutet, dass der zurückliegende Zeitraum von 180 Tagen betrachtet wird, in dem sich Drittstaatsangehörige bis zu 90 Tage im Schengen-Gebiet aufhalten dürfen. Wichtig ist, dass sowohl der Tag der Einreise als auch der Tag der Ausreise in den 90-Tage-Zeitraum einbezogen werden.
Hilfreiche Tools nutzen:
Um bei mehreren Reisen in den Schengen-Raum den Überblick zu behalten, empfehlen wir Ihnen den Schengen-Kalkulator der Europäischen Kommission zu nutzen.
Dokumentation der Reisen:
Es ist hilfreich, eine detaillierte Aufzeichnung aller Ein- und Ausreisedaten zu führen. Dies erleichtert die Berechnung und hilft, Missverständnisse oder Fehler zu vermeiden.
Was ist der Unterschied zwischen Aufenthaltsdauer und Gültigkeitsdauer?
Wenn Sie Ihr Schengen-Visum in den Händen halten, dann müssen Sie zwischen der Aufenthaltsdauer und der Gültigkeitsdauer Ihres Visums unterscheiden. Dies hat so manchem Reisenden schon Kopfzerbrechen bereitet. Dabei ist der feine Unterschied zwischen der Dauer des Aufenthaltes und der Gültigkeit eines Schengen-Visums an sich ganz logisch:
- Gültigkeitsdauer: Wird ein Schengen-Visum von der Botschaft oder einem Konsulat eines Schengen-Staates ausgestellt, so finden Sie auf Ihrem Visum-Etikett die Angabe einer Gültigkeitsdauer Ihres Visums. Hierbei handelt es sich um den Zeitraum, ab dem Sie in die Schengen-Zone einreisen und sich aufhalten dürfen.
- Aufenthaltsdauer: Neben der Gültigkeit ist auch die Aufenthaltsdauer entscheidend. Die Aufenthaltsdauer gibt an, wie viele Tage Sie sich maximal innerhalb der Gültigkeit Ihres Visums im Schengen-Raum aufhalten dürfen.
- Beispiel: Ihr Schengen-Visum ist vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 gültig. In diesem Gültigkeitszeitraum dürfen Sie sich mit einem C-Visum maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen aufhalten (Aufenthaltsdauer).
Wie berechne ich die 90 Tage genau?
Für die Berechnung muss jeder Tag des Aufenthalts in den letzten 180 Tagen betrachtet werden, um sicherzustellen, dass die 90 Tage nicht überschritten werden. Alle Aufenthaltstage, einschließlich der Tage der Ein- und Ausreise (egal ob zusammenhängend oder nicht) und in allen Ländern des Schengen-Raums werden dabei gezählt.
Schritt-für-Schritt Anleitung zur Berechnung
- Bestimmen Sie das Startdatum: Identifizieren Sie das Datum, an dem Sie die Berechnung beginnen möchten (z.B. das geplante Einreisedatum).
- Rückblick auf die letzten 180 Tage: Zählen Sie rückwärts ab diesem Datum, um den 180-Tage-Zeitraum zu bestimmen.
- Berechnung der Aufenthaltstage: Zählen Sie alle Tage, die Sie im Schengen-Raum während dieses 180-Tage-Zeitraums verbracht haben.
- Maximal zulässige Aufenthaltstage: Stellen Sie sicher, dass die Gesamtzahl der Aufenthaltstage 90 nicht überschreitet.
Rechenbeispiel für die 90/180 Schengen-Visa Regel
Ein Reisender plant am 1. Juli in den Schengen-Raum einzureisen. Die 180-Tage-Periode beginnt am 3. Januar. Der Reisende war bereits vom 1. bis 31. März in Deutschland und vom 1. bis zum 14. April in Frankreich (beides Länder des Schengen-Raums). Insgesamt hat der Reisende 45 Tage (31 Tage im März + 14 Tage im April) innerhalb der letzten 180 Tage im Schengen-Raum verbracht. Der Reisende kann somit bis zu 45 weitere Tage (bis 90 Tage erreicht sind) im Schengen-Raum bleiben.
Gut zu wissen: Achten Sie allerdings immer auf die Gültigkeit Ihres Schengen-Visums sowie auf die Anzahl der erlaubten Einreisen. Die meisten Schengen-Visa werden mit einer Gültigkeit von einem Jahr ausgestellt, sodass Sie nach Ablauf dieser Zeit nicht mehr in den Schengen-Raum einreisen dürfen, auch wenn Sie die 90 Tage noch nicht erreicht haben. Schauen Sie außerdem, ob Sie einfach, zweifach oder mehrfach in den Schengen-Raum einreisen dürfen. Letzteres entspricht einem sogenannten Multivisum mit mehreren Einreisen.
Hilfreiche Tools: Rechner für die 90/180 Tage Regelung
Um die Berechnung zu erleichtern, bietet die Europäische Union ein offizielles Tool an: den 90/180 Tage Rechner (auch Kurzzeit-Visa Rechner genannt). Dieses Online-Tool hilft Reisenden, ihre erlaubte Aufenthaltsdauer genau zu berechnen und potenzielle Verstöße gegen die 90/180 Tage Regelung zu vermeiden.
- Short-stay Visa Calculator: Dieses Tool ist auf der Website der Europäischen Kommission verfügbar und ermöglicht eine einfache Eingabe der Ein- und Ausreisedaten, um die verbleibende Aufenthaltsdauer zu berechnen.
- Weitere Hilfsmittel: Zusätzlich zum Schengen-Kalkulator gibt es auch Apps wie Schengen Calculator oder 90Days Schengen mit denen Sie ähnliche Berechnungen durchführen können. Es ist jedoch ratsam, sich auf offizielle Quellen wie den Schengen-Kalkulator der Europäischen Kommission zu verlassen.
Was passiert, wenn ich die 90 Tage überschreite?
Wenn Sie das Schengen-Visum mehr als 90 Tage überschreiten, müssen Sie mit ernsthaften Konsequenzen rechnen, die sich auch auf zukünftige Einreisen und Visa auswirken können. Wenn Sie ohne schwerwiegenden Grund länger als 90 Tage im Schengen-Raum bleiben, ist Ihr Aufenthalt illegal. Dies kann eine Einreisesperre zur Folge haben. Je nach Schengen-Land kann außerdem auch ein Bußgeld verhängt werden.
Rechtliche Konsequenzen
1. Geldstrafen:
- Eine der häufigsten Sanktionen bei der Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsdauer sind Geldstrafen. Die Höhe dieser Strafen kann je nach Land und Dauer des illegalen Aufenthalts erheblich variieren.
- Beispielsweise kann in Deutschland eine Geldstrafe von mehreren hundert Euro verhängt werden.
2. Einreiseverbote:
- Wiederholte oder schwerwiegende Verstöße gegen die 90/180 Tage Regelung können zu einem Einreiseverbot für den gesamten Schengen-Raum führen. Diese Verbote können für mehrere Jahre gelten und werden in das Schengener Informationssystem (SIS) eingetragen, sodass alle Mitgliedstaaten Zugriff auf diese Informationen haben.
- Ein solches Einreiseverbot bedeutet, dass der betroffene Reisende in der Zukunft keine Schengen-Visa mehr erhalten kann und somit keine legalen Einreisen in den Schengen-Raum mehr möglich sind.
3. Abschiebung und Ausweisung:
- Reisende, die die zulässige Aufenthaltsdauer überschreiten, können aus dem Schengen-Raum ausgewiesen und abgeschoben werden. Dies ist häufig mit zusätzlichen Kosten für den Reisenden verbunden, da sie für die Rückführung in ihr Heimatland aufkommen müssen.
- Darüber hinaus kann eine Abschiebung weitere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, die sich negativ auf zukünftige Visa-Anträge auswirken können.
4. Erschwerte Visumserteilung:
- Reisende, die gegen die 90/180 Tage Regelung verstoßen haben, können bei zukünftigen Visa-Anträgen auf erhebliche Schwierigkeiten stoßen. Konsulate und Botschaften können die Visumerteilung aufgrund der bisherigen Verstöße ablehnen oder zusätzliche Nachweise und Sicherheiten verlangen.
- Auch bei der Beantragung von Langzeitvisa oder Aufenthaltsgenehmigungen können vergangene Verstöße eine negative Rolle spielen.
Wichtig: Haben Sie deshalb immer die 90/180 Tage Regelung im Auge und nutzen Sie die zur Verfügung stehenden 90/180 Tage Rechner, um Komplikationen zu vermeiden.
Ausnahmen und Sonderregelungen
Die 90/180 Tage Regel ist eine generelle Vorschrift, jedoch gibt es einige Ausnahmen und Sonderregelungen, die bestimmte Reisende betreffen. Diese Regelungen können je nach Staatsangehörigkeit, Visumstyp und speziellen Abkommen zwischen Ländern variieren.
Wer ist von der Regelung ausgenommen?
1. Langzeitvisa und Aufenthaltsgenehmigungen:
- Personen, die ein Langzeitvisum oder eine Aufenthaltsgenehmigung eines Schengen-Landes besitzen, sind von der 90/180 Tage Regelung nur teilweise betroffen. Sie dürfen sich länger in dem Land aufhalten, für das das Visum bzw. die Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt ist.
- Sie können in andere Schengen-Länder reisen - doch hier gilt dann wieder die 90/180 Tage Regel d.h. Sie dürfen sich in den anderen Schengen-Ländern 3 Monate innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten aufhalten.
2. Sonderabkommen mit Drittstaaten:
- Einige Länder haben bilaterale Abkommen mit Schengen-Staaten, die spezielle Aufenthaltsregelungen erlauben.
- Zum Beispiel hat Deutschland bilaterale Abkommen mit den USA, Kanada, Israel, Südkorea und Australien Japan, die einen längeren Aufenthalt erlauben, da der Aufenthaltstitel (auch für Aufenthalte über 90 Tage) in Deutschland beantragt werden kann. (Quelle: Auswärtiges Amt)
Häufige Missverständnisse und Mythen
Viele haben unklare Vorstellungen darüber, wie diese Regelung funktioniert und welche Konsequenzen Verstöße nach sich ziehen können. Wir klären einige der häufigsten Missverständnisse und Mythen auf.
- Missverständnis: Die 90 Tage gelten für jedes Schengen-Land einzeln
Ein häufiges Missverständnis ist die Annahme, dass die 90 Tage Aufenthaltsdauer in jedem Schengen-Land separat gelten. Tatsächlich bezieht sich die 90/180 Tage Regelung auf den gesamten Schengen-Raum. Dies bedeutet, dass ein Aufenthalt in einem beliebigen Schengen-Land als Teil der 90 Tage innerhalb des Schengen-Raums zählt.
- Missverständnis: Die 180-Tage-Periode ist festgelegt
Ein weiteres Missverständnis betrifft die Annahme, dass die 180-Tage-Periode fest ist und zum Beispiel am 1. Januar beginnt und am 30. Juni endet. In Wirklichkeit ist die 180-Tage-Periode rollierend, was bedeutet, dass sie jederzeit beginnt, wenn ein Reisender in den Schengen-Raum einreist. Bei jeder neuen Einreise müssen die letzten 180 Tage zurückgerechnet werden, um zu überprüfen, wie viele Tage der Reisende bereits im Schengen-Raum verbracht hat.
- Missverständnis: Die Gültigkeitsdauer des Visums entspricht der Aufenthaltsdauer
Ein häufiges Missverständnis ist, dass die Gültigkeitsdauer des Schengen-Visums mit der erlaubten Aufenthaltsdauer gleichgesetzt wird. Die Gültigkeitsdauer gibt an, innerhalb welches Zeitraums die Einreise in den Schengen-Raum erfolgen kann, während die 90 Tage die maximal erlaubte Aufenthaltsdauer innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen festlegen. Ein Visum kann beispielsweise für sechs Monate gültig sein, aber dennoch erlaubt es nur einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen innerhalb dieser Zeit.
- Missverständnis: Mehrfaches Ein- und Ausreisen verlängert die Aufenthaltsdauer
Ein weiterer Irrglaube ist, dass durch mehrfache Ein- und Ausreisen die erlaubte Aufenthaltsdauer verlängert werden kann. Die 90/180 Tage Regelung zählt alle Tage im Schengen-Raum innerhalb der letzten 180 Tage zusammen, unabhängig davon, wie oft der Reisende ein- und ausgereist ist. Dies bedeutet, dass jeder Tag im Schengen-Raum zählt, bis die 90 Tage erreicht sind.
- Missverständnis: Die Regelung ist nicht strikt
Einige Reisende glauben fälschlicherweise, dass die 90/180 Tage Regelung nicht strikt durchgesetzt wird und Verstöße keine ernsthaften Konsequenzen haben. In Wirklichkeit nehmen die Schengen-Staaten diese Regelung sehr ernst, und Verstöße können zu erheblichen Strafen führen, einschließlich Geldstrafen, Abschiebung und Einreiseverboten. Mit Einführung der Reisegenehmigung ETIAS (voraussichtlich ab 2025) und des Entry-Exit-Systems (EES) werden zusätzliche Informationen über die Reisenden gesammelt und den Sicherheitsbehörden zur Verfügung gestellt, so dass auch Overstays besser erkannt werden. Die Schengen-Staaten überwachen die Ein- und Ausreisebewegungen sehr genau und nutzen fortschrittliche Datenbanksysteme, um die Einhaltung der 90/180 Tage Regelung zu überprüfen.
- Mythos: Visaverlängerungen sind einfach
Viele glauben, dass es einfach ist, ein Schengen-Visum zu verlängern, aber in der Praxis sind Verlängerungen nur unter außergewöhnlichen Umständen möglich, wie z.B. bei unvorhergesehenen persönlichen Gründen oder höherer Gewalt.
- Mythos: Es gibt Schlupflöcher
Einige glauben, dass es Schlupflöcher in der Regelung gibt, um länger im Schengen-Raum zu bleiben. In Wirklichkeit sind die Vorschriften klar definiert und werden streng durchgesetzt.
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FAQ
Wie kann man Schengen-Visum verlängern?
Ein Schengen-Visum kann verlängert werden, wenn Gründe von höherer Gewalt, humanitäre Gründe oder schwerwiegende persönliche Gründe vorliegen. Außerdem können Sie Ihr Schengen-Visum verlängern, wenn Ihre Einreise nach Deutschland oder einen anderen Schengen-Staat verspätet erfolgte und Sie das Schengen-Visum nicht voll ausnutzen konnten.
Wann wird ein Schengen-Visum ungültig?
Ihr Schengen-Visum wird ungültig wenn der Gültigkeitszeitraum abgelaufen ist oder Sie die Aufenthaltsdauer von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen überschritten haben. Außerdem, wenn die Anzahl der erlaubten Einreisen überschritten wurde.
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