Das Schengen-Visum ist für Staatsangehörige bestimmter Drittländer ein wichtiges Dokument, das ihnen die Einreise in den Schengen-Raum für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen ermöglicht. Neben der Einreise gestattet das Schengen-Visum auch das freie Reisen innerhalb der 27 Schengen-Mitgliedstaaten. Wenn Sie ein Schengen-Visum beantragen müssen Sie alle erforderlichen Unterlagen sorgfältig vorbereiten. Bei einem unzureichenden Antrag kann es zur Ablehnung kommen.
Wurde Ihr Antrag für ein Schengen-Visum abgelehnt? Wir zeigen Ihnen was Sie in diesem Fall tun können und wie Sie vorbeugen können!
Warum wurde mein Schengen-Visum abgelehnt?
Im Jahr 2019 wurden circa 220.000 Schengen-Visa von insgesamt 2.2 Millionen bearbeiteten Anträgen abgelehnt. Wird Ihr Schengen-Visum abgelehnt, erhalten Sie einen Bescheid, der die ausschlaggebenden Gründe für die Ablehnung aufführt, sowie eine Rechtsbehelfsbelehrung beinhaltet.
Wurde Ihr Visum abgelehnt, wird in der Regel einer der folgenden Gründe angegeben:
- Gefälschte oder verfälschte Reisedokumente.
- Zweck und Bedingungen Ihres beabsichtigten Aufenthalts konnten nicht nachgewiesen werden, zum Beispiel aufgrund fehlender oder unzureichender Unterlagen.
- Es fehlen Finanzierungsnachweise für den Lebensunterhalt in der Schengen-Zone, die Durchreise oder die Rückkehr an Ihren Wohnsitz.
- Sie haben sich bereits länger als die Ihnen erlaubten 90 Tage pro 180-Tage-Zeitraum im Gebiet der Mitgliedstaaten aufgehalten.
- Sie wurden im Schenger Informationssystem (SIS) zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben.
- Ein oder mehrere Mitgliedstaaten sind der Auffassung, dass Sie eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die internationalen Beziehungen eines oder mehrerer Mitgliedstaaten darstellen.
- Der Nachweis, dass Sie über eine angemessene und gültige Reisekrankenversicherung verfügen wurde nicht erbracht.
- Die vorgelegten Informationen über den Zweck und die Bedingungen des beabsichtigten Aufenthalts waren nicht glaubhaft.
- Sie konnten Ihre Rückkehrbereitschaft nicht glaubhaft beweisen.
Hinweis: Für weitere Informationen zur Begründung Ihres Ablehnungsbescheids, erkundigen Sie sich bei der Botschaft oder dem Konsulat des entsprechenden Landes.
Warum wurde mein Visum trotz Verpflichtungserklärung abgelehnt?
Wenn Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Verpflichtungserklärung abgegeben haben, sind zwar die Kosten für Ihren Aufenthalt im Schengen-Land gesichert, jedoch nicht Ihre Bereitschaft zur Rückkehr in Ihr Heimatland, was ein häufiger Grund dafür ist, dass ein Schengen-Visum abgelehnt wird.
Welche Reisekrankenversicherung brauche ich für mein Schengen-Visum?
Für ein Schengen-Visum benötigen Sie eine Reiseversicherung, die die Kosten für einen Krankenrücktransport und für medizinische Notfälle mit einer Deckungssumme von 30.000 € versichert. Die AXA Schengen-Versicherungspolice erfüllt diese Bedingungen und stellt Ihnen einen persönlichen Versicherungsschein aus, den Sie bei der Beantragung des Schengen-Visum als Nachweis ausdrucken und mit dem Antrag im Konsulat einreichen können.
Mein Antrag für das Schengen-Visum wurde abgelehnt, was kann ich tun?
Wenn Ihr Antrag für das Schengen-Visum abgelehnt wurde und Sie mit der Entscheidung der Botschaft nicht einverstanden sind, haben Sie innerhalb einer Frist von jeweils einem Monat nachfolgende Möglichkeiten, um gegen den Ablehnungsbescheid vorzugehen:
- Sie können Beschwerde bei der entsprechenden Auslandsvertretung einreichen (Remonstration). Bei erneuter Ablehnung haben Sie die Möglichkeit, bei der entsprechenden Institution (siehe Punkt 3) Klage einzureichen oder einen neuen Antrag zu stellen.
- Visum in Deutschland abgelehnt: Sie können Klage beim Verwaltungsgericht in Berlin einreichen.
- Visum in Österreich abgelehnt: Sie können Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Wien einreiche.
- Visum in der Schweiz abgelehnt: Sie können Klage beim Staatssekretariat in Bern einreichen.
- Sollte Ihr Antrag für das Schengen-Visum lediglich aufgrund von unvollständigen Unterlagen abgelehnt worden sein, empfiehlt die Botschaft die Einreichung eines neuen Antrags, da ein Remonstrationsverfahren meist zeitaufwändiger ist.
Hinweis: Wenn Sie nichts unternehmen, werden Ihre Unterlagen und die Ablehnung im Schengener Informationssystem (SIS) gespeichert.
Wie schreibe ich meine Remonstration?
Liegt Ihnen das Schreiben vor, in dem Ihr Schengen-Visum abgelehnt wurde, können Sie innerhalb von vier Wochen Ihre Remonstration persönlich oder über eine bevollmächtigte Person schriftlich bei der zuständigen Botschaft einleiten. Neben Ihrer schriftlichen Äußerung, können Sie dem Schreiben neue Unterlagen und Informationen beifügen. Daraufhin wird Ihr Antrag für ein Schengen-Visum gebührenfrei erneut geprüft. Die Prüfung Ihrer Remonstration kann bis zu zwölf Monate dauern. Sie werden von der Botschaft unaufgefordert über Annahme oder Ablehnung Ihres Antrages informiert.
Bei einem erneut negativen Bescheid können Sie:
- Klage beim zuständigen Gericht in Deutschland, Österreich oder der Schweiz erheben
- Einen neuen Antrag stellen und auf die vorherigen Ablehnungsgründe eingehen und diese dokumentarisch widerlegen
Checkliste für meine Remonstration:
- Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum, Passnummer
Ablehnungsdatum - sechsstelliger Barcode (BCXXXXXX) aus Ablehnungsbescheid
- zustellungsfähige Anschrift
- Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer
- Ihre Unterschrift sowie eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht (sollten Sie nicht selbst remonstrieren)
- ausführliche Begründung, warum die Ablehnung nicht gerechtfertigt ist
- ausführliche Darlegung, warum Sie in das Schengen-Land reisen möchten und der Aufenthalt für Sie wichtig ist
- weitere Unterlagen, die Ihre Argumentation stützen und Sie bei Antragstellung noch nicht vorgelegen haben
Wie kann ich vermeiden, dass mein Schengen Visum abgelehnt wird?
Damit Ihr Schengen-Visum-Antrag zulässig ist, muss er mindestens 15 Tage vor dem Reisedatum eingereicht werden. Im Regelfall benötigen die Auslandsvertretungen des Landes, über das Sie in den Schengen-Raum einreisen wollen bis zu 14 Tage, um über einen Antrag für ein Schengen-Visum zu entscheiden. Aufgrund möglicher Wartezeiten, sollten Sie Ihre Unterlagen frühzeitig abgeben, maximal bis sechs Monate im Voraus. Der Antrag für das Schengen-Visum muss in Deutschland außerdem über das Online-System VIDEX ausgefüllt werden, alte Papieranträge sind hier nicht länger gültig. Stellen Sie in jedem Fall sicher, dass Sie Ihren Antrag für das Schengen-Visum sowie die weiteren erforderlichen Unterlagen ordnungsgemäß und vollständig einreichen. Die nachfolgende Liste kann Ihnen dabei behilflich sein.
Checkliste für Ihren Schengen-Visum-Antrag
- Fristen einhalten
Online-System VIDEX nutzen (in Deutschland) - Ausgefüllter und unterzeichneter Visumantrag
- Gültiger Reisepass
- Zwei aktuelle biometrische Passfotos
- Ein Brief mit Ihrem Einreisegrund
- Reisedaten anhand eines Einreise- und Rückreisetickets
- Nachweis der Unterbringung vor Ort
- ggf. Einladungsschreiben bei Besuch von Verwandten oder Bekannten
- Nachweis finanzieller Mittel
- Abschluss einer Schengen-Visum Reiseversicherung
Gut zu wissen: Im Falle einer Ablehnung Ihres Schengen- Visums wird die Schengen-Versicherung bei AXA erstattet.
Wie kann AXA bei Ihrem Schengen-Visum-Antrag helfen?
AXA bietet verschiedene Versicherungspolicen für Reisen in Europa an. Von einer preisgünstigen Versicherung, die nur 22 € pro Woche kostet bis hin zu einer Multi-Trip Versicherung für ein ganzes Jahr oder länger. Alle Versicherungsvarianaten sind Schengen-Visa konform und beinhalten keine Selbstbeteiligungsgebühr für medizinische Kosten. Wer ein Visum für mehrfache Einreisen beantragt, kann die Multi-Trip-Versicherung mit einer Deckung bis zu 100.000 € ab 328 € pro Jahr abschließen. Abhängig von Ihrer gewählten Versicherungsvariante, deckt die Schengen-Versicherung von AXA auch die Nicht-Schengen-Länder der Europäischen Union, wie Irland, Rumänien, Bulgarien, Kroatien und Zypern ab. Sollte Ihr Schengen-Visum abgelehnt werden, erstattet Ihnen AXA den vollständigen Preis zurück, wenn Sie das Ablehnungsschreiben vorlegen.
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