Welche Dokumente brauche ich für die Einreise nach Deutschland - Ein Überblick für alle Reisende

Sie Planen eine Reise in das Land der Dichter und Denker und wollen wissen, was Sie für die Einreise nach Deutschland brauchen? Wir zeigen Ihnen, auf was Sie achten müssen - egal ob EU-Bürger, visumpflichtiger oder visumbefreiter Drittstaatsangehöriger - Sie erhalten einen Überblick über alle notwendigen Dokumente und Schritte, damit Ihre Einreise nach Deutschland reibungslos funktioniert. Schengen-Visum, ETIAS, Reisepass oder reicht doch einfach nur der Personalausweis aus? Wir klären auf! 

Inhaltsangabe

Ausländische Touristen in Deutschland: Ein Überblick in Zahlen

Circa 15 Prozent aller Touristen kamen 2022 aus dem Ausland (EU- und Nicht-EU-Ausland). 85 Prozent sind demzufolge inländische Touristen. Diese prozentuale Aufteilung ist in den letzten zehn Jahren ungefähr gleich geblieben. Insgesamt wurden 2022 68,1 Millionen Übernachtungen ausländischer Gäste in Deutschland gezählt. Das sind zwar noch weniger als im Vor-Corona-Vergleich, aber 2023 soll sich die Tourismus-Branche wieder endgültig erholt haben. Das heißt, immer mehr Reisende kommen wieder aus dem Ausland nach Deutschland. Erfahren Sie dazu auch alle 

Die meisten ausländischen Gästen in Deutschland kamen 2022 aus*

  1. Niederlande 
  2. Schweiz 
  3. USA 
  4. Österreich 
  5. Polen 

Schaut man sich nur die Zahlen für die Überseemärkte an, kamen die meisten Gäste 2022 aus*: 

  1. USA 
  2. Arabische Märkte 
  3. Kanada 
  4. Indien 
  5. Israel 

Den größten Anteil ausländischer Touristen verbuchten folgende deutsche Bundesländer*

  1. Bayern 
  2. Berlin 
  3. Baden-Württemberg 
  4. Nordrhein-Westfalen 
  5. Hessen 

Germany Travel hat eine umfassende Statistik zu ausländischen Touristen in Deutschland für 2022 erstellt.

EU-Bürger: Was brauchen Sie für die Einreise nach Deutschland?

Das Einzige, was Sie für eine Einreise nach Deutschland brauchen, ist ein gültiger Personalausweis (alternativ ein gültiger Reisepass), mit dem Sie sich bei eventuellen Kontrollen ausweisen können. Wer kein gültiges Reisedokument bei sich führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, bei der eine Geldstrafe von 5 Euro bis höchstens 1000 Euro angesetzt werden kann. Für Reisende unter 18 Jahren, die allein reisen, ist es empfehlenswert neben dem Reisedokument (Reisepass, Kinderreisepass oder Personalausweis) eine von den Sorgeberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung mitzugeben. 

Notwendige Dokumente für die Einreise nach Deutschland für EU-Bürger: 

  • Gültigen Personalausweis oder alternativ einen gültigen Reisepass 
  • Reisende Kinder brauchen ein eigenes Reisedokument (Reisepass, Kinderreisepass oder Personalausweis) 
  • Empfehlenswert für allein reisende Minderjährige: Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten 

Deutschland ist Teil der Europäischen Union und gehört zum Schengen-Raum. Das heißt, alle Bürger der EU und der assoziierten Schengen-Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein, Schweiz) können dank der Freizügigkeitsregelung ohne zusätzliche Papiere oder Erlaubnisse nach Deutschland reisen und sich dort zu drei Monaten aufhalten, ohne sich bei den örtlichen Behörden melden zu müssen. Grenzkontrollen gibt es zwischen den Schengen-Staaten (in der Regel) nicht mehr. Nur unter außergewöhnlichen Umständen, wenn beispielsweise die öffentliche Ordnung oder nationale Sicherheit bedroht ist, können diese Kontrollen übergangsweise wieder eingeführt werden.

Wer kann mit einem Personalausweis nach Deutschland reisen?

Um auf einen Blick zu sehen, welche Bürger lediglich einen gültigen Personalausweis (oder Reisepass) für die Einreise nach Deutschland brauchen, haben wir Ihnen eine entsprechende Länderliste erstellt: 

Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Bulgarien, Irland, Rumänien und Zypern 

Gut zu wissen: Rumänien, Bulgarien, Irland und Zypern sind zwar EU-Mitglieder, aber keine Schengen-Staaten. Deshalb finden an den Grenzen dieser Länder häufig Kontrollen statt. In diesen Ländern können Sie sich aber genauso gut als EU-Bürger mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen! Sobald Bulgarien und Rumänien vollständiges Schengen-Mitglied sind, werden die Kontrollen auch in diesen beiden Ländern wegfallen.

Wie lange muss das Reisedokument bei Einreise nach Deutschland gültig sein?

Ihr Reisedokument muss während der gesamten Reise gültig sein, das heißt vom Tag der Einreise bis zum Tag der Ausreise aus Deutschland. Innerhalb der EU können Sie laut dem Auswärtigen Amt auch mit einem vorläufigen Personalausweis reisen. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass die Einreise mit vorläufigen Personalausweisen in der Vergangenheit vereinzelt zu Problemen geführt hat. 

Sollte der Pass von EU-Bürger abgelaufen sein, kann die Bundespolizei einen Notreiseausweis ausstellen. Bei Verlust oder Diebstahl des Reisedokuments während der Deutschland-Reise müssen in der Regel Ersatzpapiere bei ihrer jeweiligen Botschaft beantragen. (Quelle: Bundesportal Verwaltung)

Was Drittstaatsangehörige für die Einreise nach Deutschland brauchen?

Alle Reisenden, die nicht aus der EU, der EWR und der Schweiz stammen, werden Drittstaatsangehörige genannt. Für sie gelten je nach Nationalität besondere Bedingungen für die Einreise nach Deutschland

Unter den ausländischen Reisenden aus Drittstaaten werden visumfreie Drittstaatsangehörige und visumpflichtige Drittstaatsangehörige unterschieden. Außerdem gelten besondere Regelungen für Drittstaatsangehörige, die nahe Familienangehörige in der EU haben. 

Grundsätzlich brauchen alle Drittstaatsangehörigen für die Einreise nach Deutschland folgende Dokumente*:

  • einen gültigen und anerkannten Reisepass, der mindestens noch drei Monate nach der geplanten Ausreise gültig ist und innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt wurde 
  • ein Visum, es sei denn Sie gehören zu den visumbefreiten Ländern 
  • Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel 

* Quelle: Bundespolizei Deutschland

Was visumpflichtige Drittstaatsangehörige für die Einreise nach Deutschland brauchen?

Drittstaatsangehörige von über 100 Ländern müssen vor der Einreise ein Deutschland Visum beantragen. Das sogenannte Schengen-Visum für Deutschland ermöglicht einen kurzen Aufenthalt bis zu 3 Monaten und wird für touristische, berufliche und private Zwecke, wie dem Besuch von Familien und Freunden oder für eine medizinische Behandlung ausgestellt. Sollten Sie länger in Deutschland bleiben und arbeiten wollen, dann müssen sie ein nationales Visum für einen längerfristigen Aufenthalt beantragen. Ihr Visum erhalten Sie bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland (Botschaft oder Konsulat). 

Notwendige Dokumente für visumpflichtige Drittstaatsangehörige

  • Gültiger Reisepass
  • Incoming Reisekrankenversicherung mit Mindestdeckung von 30.000 Euro 
  • Schengen-Visum für Deutschland oder bei langfristigen Aufenthalten ein nationales Visum (weitere Unterlagen für Visumantrag sind weiter unten aufgelistet) 

Sie wollen wissen, ob Sie visumpflichtig sind? Zu den visumpflichtigen Staaten zählen unter anderem die TürkeiRussland, Syrien, Indien, China, Thailand sowie die meisten Staaten Afrikas und Asiens. Um herauszufinden, ob Sie ebenfalls ein Visum für Deutschland brauchen, klicken Sie in unsere Länderliste visumpflichtiger Länder, wo Sie alle Länder auf einen Blick sehen können. 

Schon gewusst? Die Drittstaatsangehörigen, die 2022 die meisten Deutschland-Visa beantragt haben, kamen aus der Türkei, Indien und dem Kosovo. (Quelle: Auswärtiges Amt)

Was brauchen ich für ein Schengen-Visum für Deutschland?

Das Visum ist Ihre Eintrittskarte für die Einreise nach Deutschland. Um ein Schengen-Visum für Deutschland zu beantragen, müssen Sie vor Ihrer geplanten Deutschland-Reise bestimmte Unterlagen sammeln und einen Termin bei der Visastelle der deutschen Auslandsvertretungen (beziehungsweise bei ihren Partnerinstitutionen) vereinbaren. Dort reichen Sie dann Ihre Unterlagen für das Visum ein und geben Ihre Fingerabdrücke ab. Wenn Sie Ihren Zweck der Reise überzeugend dargestellt haben, ausreichend finanzielle Mittel vorweisen können und alle erforderlichen Dokumente eingereicht haben, wird Ihnen in der Regel ein Schengen-Visum für Deutschland ausgestellt. 

Schon gewusst? 2022 wurden für Deutschland circa 1 Millionen Anträge für ein Schengen-Visum gestellt. Damit ist Deutschland nach Frankreich und Spanien die Nummer 3 unter den Schengen-Ländern mit den meisten Visumanträgen

Folgende Unterlagen brauchen Sie grundsätzlich für ein Schengen-Visum für Deutschland: 

  • Gültiger Reisepass: Ein Reisepass, der mindestens noch drei Monate nach der geplanten Rückkehr gültig ist, in den letzten 10 Jahren ausgestellt wurde und darüber hinaus noch zwei freie Seiten für das Visum hat. 
  • Visum-Antragsformular: Vollständig ausgefülltes, unterzeichnetes und ausgedrucktes Antragsformular (Je nach Visum auch in zweifacher Ausführung) 
  • Ausreichend finanzielle Mittel: Einen Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel für die Reise (beispielsweise: Kontoauszüge der vergangenen drei Monate) 
  • Reisekrankenversicherung: mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro und gültig für den gesamten Schengen-Raum 
  • Biometrische Passfotos: zwei (manchmal auch drei) biometrische Passfotos, die Sie frontal und ohne Kopfbedeckung zeigen. Die Foto-Richtlinien hat das Auswärtige Amt für Sie zusammengestellt. 
  • Reisebuchungen: Einen Reiseplan mit Bestätigung des Hotels sowie Flug- oder Zugdaten. 
  • Brief mit Reisegrund: Ein Anschreiben mit der Begründung Ihrer Reise. Hier müssen Sie den Grund Ihrer Reise darlegen, ob privat, geschäftlich oder gesundheitlich. 
  • Einladungsschreiben: Wenn Sie aus Besuchszwecken nach Deutschland reisen, benötigen Sie ein Einladungsschreiben für Ihr Deutschland-Visum, und zwar von der Person, die Sie eingeladen hat. Bei Geschäftsreisen legen Sie am besten ein Firmenschreiben vor. 

Je nach Visum-Art, Ihren persönlichen Umständen und dem Zweck der Reise brauchen Sie gegebenenfalls noch weitere Unterlagen. Bei längerfristigen nationalen Visa sind die Antragsformulare unterschiedlich und die Ausländerbehörde in Deutschland wird eingeschaltet. Sollte es sich um eine Arbeitsaufnahme handeln, kommt zusätzlich die Agentur für Arbeit ins Spiel. Außerdem müssen Sie bei nationalen Visa in der Regel einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse vorweisen. Weiterführende Informationen, je nach Reisezweck und Visum-Art, finden Sie auf den Seiten der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Land. 

Alle Formulare für jedes Visa auf einen Blick: Hier finden Sie eine Auflistung aller Formulare, die je nach Visumart notwendig sind!

Wie lange und wo kann ich mich mit einem Schengen-Visum aufhalten?

Insofern nicht anders auf Ihrem Visum vermerkt, können Sie sich mit einem Schengen-Visum Typ C für Deutschland bis zu 90 Tage (in einem Zeitraum von 180 Tagen) in Deutschland und gleichzeitig auch im gesamten Schengen-Raum aufhalten. Das heißt Sie können mit einem dem Kurzzeitvisum (insofern Sie ein MEV Schengen-Visum mit mehrfacher Ein-und Ausreise ausgestellt bekommen) immer wieder ein- und ausreisen und sich in Summe 90 Tage (innerhalb von 180 Tagen) in Deutschland beziehungsweise im Schengen-Raum aufhalten. Das freie Reisen im gesamten Schengen-Raum ist natürlich nicht möglich, falls Sie kein Schengen-Visum mit LTV (Limited Territorial Validity also begrenzter territorialer Gültigkeit) erhalten. Dann dürfen Sie sich nur in den Ländern aufhalten, die auf Ihrem Visum vermerkt sind. Mehr Informationen und Beispiele zur 90/180 Regelung finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes.

Was visumbefreite Drittstaatsangehörige für die Einreise nach Deutschland brauchen?

Circa 60 Drittstaaten haben eine Visa-Sonderregelung mit der EU unterzeichnet. Bürger dieser Länder sind für kurze Reisen bis 90 Tage (ohne Arbeitsaufnahme) visumbefreit und können mit einem gültigen Reisepass in Deutschland einreisen. Konkret heißt das, Sie müssen kein Visum für die Einreise nach Deutschland beantragen. 

Sie wollen wissen, ob Sie visumbefreit sind? Zu den visumbefreiten Staaten zählen zum Beispiel die USA, Mexiko, Brasilien, Großbritannien, Kanada und Japan. Um herauszufinden, ob Sie kein Visum für Ihren Kurzaufenthalt in Deutschland brauchen, klicken Sie in unsere Länderliste visumbefreiter Länder, wo Sie alle Länder auf einen Blick sehen. 

Notwendige Dokumente für visumbefreite Drittstaatsangehörige: 

  • Gültiger Reisepass (ausgestellt von einem visumbefreiten Staat)
  • Einreiseanmeldung Deutschland ETIAS und Registrierung im EES (beides voraussichtlich ab 2025) 
  • Empfehlenswert ist für alle Reisende eine Incoming Reisekrankenversicherung für ganz Europa 

WICHTIG! Die Länder Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea, Großbritannien/Nordirland und die USA haben ein bilaterales Abkommen mit Deutschland abgeschlossen. Bürger dieser Länder brauchen auch für langfristige Aufenthalte über 90 Tage kein nationales Visum, sondern können visumfrei in Deutschland einreisen und Ihren erforderlichen Aufenthaltstitel auch vor Ort in Deutschland einholen. 

Schon gewusst? Die USA ist ein großer Quellmarkt für den deutschen Tourismus. Die ausländischen Gäste aus den Vereinigten Staaten belegen Platz 3 nach den Niederlanden und der Schweiz. Erstaunlich, wenn man bedenkt, dass sie eine viel weitere Anreise haben, als alle anderen europäischen Nachbarstaaten.

Was bedeutet das ETIAS und EES für visumbefreite Drittstaatsangehörige in Zukunft?

Das ETIAS richtet sich ausschließlich an Reisende von Drittstaaten, die visumbefreit sind. ETIAS ist das Einreiseanmeldung für Deutschland und die EU und wird voraussichtlich 2025 eingeführt. Es ist das Pendant zur amerikanischen Reisegenehmigung ESTA, die beispielsweise alle Deutschen vor ihrer Einreise in die USA beantragen müssen. 

Das ETIAS werden Sie zukünftig online in wenigen Minuten beantragen können. Dafür brauchen Sie folgende Daten und Dokumente:

  • gültigen Reisepass 
  • E-Mail-Adresse 
  • Debit- oder Kreditkarte, um die von 7 Euro Antragsgebühr zu bezahlen 
  • Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Wohnsitz 
  • Telefonnummer 
  • Beantwortung von Sicherheits- und Gesundheitsfragen 

Das Entry-Exit-System (EES) wird in Zukunft für alle Reisenden relevant sein, die für einen Kurzaufenthalt bis 90 Tage nach Deutschland oder in einen anderen Schengen-Staat kommen. Es betrifft voraussichtlich ab Ende 2024 (eventuell aber auch erst 2025) visumbefreite aber auch visumpflichtige Drittstaatsangehörige. Im EES soll jeder Grenzübertritt von einer Schengen-Außengrenze in einen Schengen-Staat registriert werden, ebenso wie zusätzliche Daten wie beispielsweise biometrische Daten. Durch die Registrierung soll das Pass-Stempeln unter anderem entfallen, so dass lange Schlangen an Grenzkontrollen der Vergangenheit angehören sollen.

Was Drittstaatsangehörige mit Familie in der EU für die Einreise nach Deutschland brauchen?

Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Verwandte in gerader Linie, die aus einem Drittstaat stammen, haben ein Recht zum Aufenthalt, wenn sie mit einem EU-Bürger, einem EWR-Bürger oder einem Schweizer in einem familiären Verhältnis stehen. Für Verwandte in aufsteigender Linie (Eltern, Großeltern) und Kinder und Enkel ab einem Alter von 21 Jahren ist das nur der Fall, wenn ihnen Unterhalt gewährt wird. Weitere nahestehende Personen können unter bestimmten Umständen ebenfalls aufenthaltsberechtigt sein (zum Beispiel bei Pflege einer nahestehenden Person). 

Sollten Sie unter diese Regel fallen, brauchen Sie als Drittstaatsangehöriger für die Einreise nach Deutschland: 

  • einen gültigen Reisepass 
  • ein entsprechendes nationales Visum für Familiennachzug 
  • eine Incoming Reiseversicherung für den Visumantrag 

Nach der Einreise nach Deutschland müssen Sie eine Aufenthaltskarte bei der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnsitz beantragen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. 

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Was brauche ich für die Einreise nach Deutschland?

Sie brauchen immer ein gültiges Ausweisdokument. EU- und EWR-Bürger sowie Schweizer können auch Ihren Personalausweis als Reisedokument nutzen. Alle anderen Reisenden brauchen einen gültigen Reisepass. Sollten Sie aus einem visumpflichtigen Drittstaatsangehörigen kommen, brauchen Sie zudem ein Visum für Deutschland (Schengen Kurzzeitvisum oder nationales Visum). In jedem Fall ist eine Reisekrankenversicherung für visumpflichtige Reisende Pflicht, für visumbefreite Reisenden dringend ratsam, um im Fall von Krankheit oder Unfall abgesichert zu sein.

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