Wie kann ich den Status meines Schengen-Visum-Antrags einsehen?

Autor : Anna Lorrain
Datum: 07/04/2025

Sie haben einen Schengen-Visum-Antrag bei dem Schengen-Land Ihrer Wahl eingereicht und wollen nun wissen, wie der Bearbeitungsstand Ihres Schengen-Visums ist und wie lange es dauert, bis Sie Ihr Visum in den Händen halten können? Sie stellen sich nur noch eine Frage: Wurde mein Visumantrag angenommen oder abgelehnt? Und wann bekomme ich eine Antwort? Dann lesen Sie sich diesen Artikel durch, denn wir erklären Ihnen das gesamte Visumverfahren und beantworten alle Ihre Fragen.

Inhaltsangabe:

Wie lange dauert es ein Schengen-Visum zu erhalten?

Die Bearbeitungszeit für ein Schengen-Visum Typ C (Kurzzeitvisum bis 90 Tage) beträgt in der Regel 15 Arbeitstage ab dem Datum der Antragstellung. Dies kann jedoch je nach Land und spezifischer Situation variieren. In einigen Fällen kann es auch länger dauern, wenn zusätzliche Dokumente erforderlich sind oder gerade viele Schengen-Visa-Anträge gestellt werden (zum Beispiel vor dem Sommer, den Schulferien und den Weihnachtsfeiertagen).

Für ein Schengen-Kurzzeitvisum ist es empfehlenswert, den Antrag mindestens 3 bis 4 Wochen vor der geplanten Reise zu stellen, um genügend Zeit einzuplanen.

Sollten Sie ein Schengen-Visum Typ D (Langzeitvisum) beantragen, müssen Sie mit mehreren Monaten Bearbeitungszeit rechnen, je nachdem welches Visum Sie beantragen wollen und in welcher Situation Sie sich befinden. Visumanträge zur Aufnahme einer Beschäftigung dauern in der Regel deutlich kürzer (insbesondere wenn Sie unter das beschleunigte Fachkräfteverfahren fallen) und sofern die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen.

Wie kann ich den Fortschritt meines Antrags nachverfolgen?

Den Fortschritt Ihres Antrags können Sie auf verschiedene Weise nachverfolgen, abhängig davon, in welchem Land Sie das Visum beantragt haben und welche Institution Sie genutzt haben. Sollten die Behörden zusätzliche Informationen oder Dokumente von Ihnen benötigen, werden sie sich in der Regel per E-Mail oder Telefon bei Ihnen melden.

Allgemein haben Sie folgende Möglichkeiten um Ihren Schengen-Visum-Antrag zu verfolgen:

  1. Online-Tracking: Viele Schengen-Staaten (wie die Schweiz oder Frankreich) und Visa-Zentren bieten eine Online-Plattform an, um den Status Ihres Visumantrags zu überprüfen. Sie erhalten nach der Antragstellung eine Referenznummer oder eine Empfangsbestätigung, die Sie auf der Website des entsprechenden Konsulats oder des Visazentrums eingeben können.
  2. SMS oder E-Mail-Benachrichtigungen: Einige Länder und Visumzentren bieten Benachrichtigungsdienste an, bei denen Sie per SMS oder E-Mail informiert werden, sobald sich der Status Ihres Antrags ändert (z. B. wenn dein Visum genehmigt wurde oder wenn zusätzliche Dokumente erforderlich sind).
  3. Externe Partner: Wenn Sie Ihren Antrag über ein externes Visazentrum (wie VFS Global, TLScontact oder iData) eingereicht haben, bieten diese in der Regel ebenfalls ein Online-Tracking-System an, um den Fortschritt Ihres Schengen-Visums zu überprüfen.

Gut zu wissen: Um Ihren Antrag in einem Tracking-System nachzuverfolgen, brauchen Sie die Referenznummer Ihres Visanantrags und Ihren Nachnamen.

Sie haben Ihren Antrag direkt bei einer Auslandsvertretung eingereicht

Hier kommt es ganz darauf an, in welchem Land Sie Ihr Visum beantragen. Sollten Sie ein Schengen-Visum für Deutschland bei einem deutschen Konsulat beantragen, haben Sie oftmals keine Möglichkeit, den Status Ihres Visums abzufragen, da es keine Online-Plattform mit Login-Daten gibt und von einer Nachfrage per Telefon abgeraten wird.

Sollte die Botschaft oder das Konsulat Rückfragen haben, melden Sie sich per E-Mail oder telefonisch bei Ihnen. In Ländern mit einer Visa-Online-Plattform, wie beispielsweise Frankreich oder der Schweiz, können Sie Ihren Visumantrag online nachverfolgen.

Sie haben Ihren Antrag bei einem externen Dienstleister eingereicht

Sobald Sie Ihr Visum bei einem der offiziellen externen Dienstleister beantragen, haben Sie in der Regel die Möglichkeit den Status des Visumantrags online abzufragen.

VFS Global hat eine extra Seite, um den Bearbeitungsstand Ihres Visumantrags zu prüfen. Klicken Sie dafür einfach im Menü “Antrag nachverfolgen”. Füllen Sie die geforderten Felder aus: die Referenznummer (die Sie bei der Einreichung Ihres Antrags erhalten haben) und Ihren Familiennamen (manchmal müssen Sie Ihren Vornamen angeben)

Achtung: Denken Sie daran, Pop-up-Fenster in Ihrem Browser zuzulassen!

  • Bei TLS Contact

Melden Sie sich in Ihrem persönlichen TLS-Konto an, um den Status Ihres Antrags einzusehen. Sie können dann sehen, ob Ihr Antrag an die entscheidenden Behörden weitergeleitet wurde und wann Sie Ihren Reisepass zurückerhalten.

Sollten Sie Ihr Türkei Deutschland Visum über iDATA eingereicht haben, können Sie den Status Ihres Antrags über diesen Tracking-Link verfolgen. Dafür brauchen Sie lediglich Ihre Passnummer und die Barcode Nummer.

Welche Informationen brauche ich, um meinen Antrag online zu verfolgen?

Je nachdem bei welchem Land und welcher Visumstelle oder Visumzentrum Sie Ihren Antrag eingereicht haben, können die Informationen, die benötigt werden, unterschiedlich sein:

  • Referenznummer oder Tracking-Nummer: Diese bekommen Sie meistens auf der Empfangsbestätigung, die Sie nach der Antragstellung erhalten. Diese Nummer dient zur Identifikation Ihres Antrags im System.
  • Passnummer: In einigen Fällen müssen Sie die Nummer Ihres Reisepasses angeben, insbesondere wenn Sie Ihren Antrag über ein Visazentrum eingereicht haben.
  • Geburtsdatum: Dies hin und wieder oft abgefragt, um Ihre Identität zu verifizieren.
  • Einloggdaten oder Benutzerkonto: Falls Sie ein Online-Konto auf der Website einer Auslandsvertretung oder Visazentrums erstellt haben, benötigen Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort, um sich einzuloggen und den Status Ihres Visums zu überprüfen.

Kann ich Informationen über die Entscheidung telefonisch erhalten?

Nein, aus Datenschutzgründen wird keine telefonische Auskunft über laufende Visaanträge erteilt, da die Visastelle die Identität des Anrufers telefonisch nicht feststellen kann.

Die Visastelle darf Auskünfte zu Visaverfahren nur persönlich erteilen an:

  • den Antragsteller selbst
  • Dritte, die eine schriftliche Vertretungsvollmacht vorlegen können
  • gesetzliche Vertreter (z.B. Eltern für ihre minderjährigen Kinder)

Wie werde ich über die Entscheidung des Visumantrags informiert?


Wenn die zuständigen Behörden über Ihren Visumantrag entschieden haben, leiten sie Ihren Pass an die Visastelle weiter, bei der Sie Ihren Antrag eingereicht haben (Botschaft, Konsulat, externer Dienstleister).

Sobald diese Stelle Ihren Pass erhalten hat, informieren sie Sie per E-Mail, SMS oder Telefonanruf (wenn Sie sich für diese Option entschieden haben) und/oder über eine Nachricht in Ihrem persönlichen Konto darüber.

Sie werden dann aufgefordert, Ihren Reisepass in einem gewissen Zentrum abzuholen: persönlich oder durch einen Bevollmächtigten. Sie können ihn auch nach Hause geschickt bekommen, wenn Sie den optionalen Kurierdienst angekreuzt haben.

Wer stellt das Visum aus und wo hole ich es ab?

Egal, ob Sie den Visumantrag bei einem externen Dienstleister eingereicht haben - die Entscheidung über das Visum fällt immer das Auswärtige Amt des jeweiligen Landes, in das Sie reisen wollen. Um genau zu sein die konsularische Abteilung der Botschaft oder des Konsulats. Externe Dienstleister, die Visaanträge annehmen, haben diesbezüglich keine Entscheidungsbefugnis.

Sobald die Entscheidung getroffen wurde, müssen Sie Ihr Visum samt Reisepass dort abholen (persönlich oder durch einen Bevollmächtigten), wo Sie es beantragt haben. Manche Länder, Institutionen und externe Dienstleister bieten zudem einen optimalen Kurierdienst an, so dass Sie sich Ihr Schengen-Visum auch nach Hause schicken lassen können.

Was kann ich tun, wenn mein Visumantrag abgelehnt wurde?

Ein Schengen-Visum kann nicht einfach abgelehnt werden, sondern die Ablehnung muss begründet werden. Sie haben die Möglichkeit, einen neuen Visumantrag zu stellen und dabei die Gründe zu berücksichtigen, aus denen Ihnen das Visum verweigert wurde (z. B. fehlende Unterlagen). Außerdem haben Sie einen Monat Zeit, eine Beschwerde einzulegen, falls Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind.

Mehr Infos: Erfahren Sie, warum Schengen-Visa abgelehnt werden und wie Sie genau vorgehen können.

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FAQ

Mein Visumantrag wurde abgelehnt. Werden mir die Visumgebühren zurückerstattet?

Nein. Die Bearbeitungsgebühren für ein Schengen-Visum und eventuelle Dienstleistungsgebühren - die von dem externen Dienstleister erhoben werden - werden nicht erstattet. Aber AXA Schengen zahlt Ihnen bei Vorlage eines Ablehnungsbescheids die Kosten für die Reiseversicherung zurück.

Wo finde ich die VFS-Referenznummer?

Diese Nummer finden Sie auf der Rechnung/Quittung, die von der Visumantragsstelle ausgestellt wird, wenn Sie Ihren Antrag eingereicht und bezahlt haben.

Wie lange muss ich im Voraus ein Schengen-Visum beantragen?

Mit etwas Glück können Sie ein Schengen-Visum Typ C (Kurzzeitvisum) auch 15 Tage vor Abreise noch beantragen, da die Bearbeitungszeit meist 2 Wochen dauert. Allerdings kann es auch mal länger dauern, sodass wir Ihnen empfehlen, Ihr Visum 1 bis 2 Monate vor Abreise zu beantragen. Bei Langzeitvisa müssen Sie mit mehreren Monaten Vorlaufzeit rechnen.

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