Ein Schengen-Visum öffnet die Türen zu den meisten europäischen Ländern und ermöglicht es Reisenden, sich innerhalb des Schengen-Raums frei zu bewegen. Doch wie viel kostet ein Schengen-Visum? Mit der Erhöhung der Visumgebühren seit dem 11. Juni 2024, stellen sich viele visumpflichtige Reisende diese Frage. In diesem Artikel beleuchten wir die aktuellen Kosten für ein Schengen-Visum, die unterschiedlichen Gebührenstrukturen und was Antragsteller wissen müssen, um ihre Reise in den Schengen-Raum erfolgreich zu planen.
Inhaltsangabe:
- Übersicht: Kosten für ein Schengen-Visum
- Gebührenbefreiung und Ermäßigungen
- Warum wurden die Kosten angehoben?
- Steigende Kosten betreffen keine nationalen Visa!
- Gut zu wissen: Zusätzliche Kosten beim Visumantrag
- Wie Sie die Visumgebühr beim Visumantrag zahlen?
- Häufig gestellte Fragen zu Kosten für ein Schengen-Visum
Übersicht: Kosten für ein Schengen-Visum
Mit der jüngsten Anpassung der Visagebühren durch die Europäische Kommission sind die Kosten für ein Schengen-Visum um 12 Prozent gestiegen. Diese Änderungen sind am 11. Juni 2024 weltweit in Kraft getreten.
Neue Schengen-Visumgebühren ab Juni 2024:
- Erwachsene: Die Gebühr für ein Schengen-Visum beträgt nun 90 Euro, im Vergleich zu den bisherigen 80 Euro.
- Kinder (6-12 Jahre): Die Kosten für Kinder in dieser Altersgruppe sind auf 45 Euro gestiegen, gegenüber den früheren 40 Euro.
- Kinder unter 6 Jahren: Für diese Altersgruppe bleibt das Visum weiterhin kostenlos.
Gebührenbefreiung und Ermäßigungen
Bestimmte Personengruppen können unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit von einer ermäßigten Visagebühren oder einer vollständigen Befreiung profitieren:
1. Gebührenermäßigung: Günstigere Schengen-Visa
35 Euro für Schengen-Visa: Staatsangehörige Albaniens, Armeniens, Aserbaidschans, Belarus, Bosnien und Herzegowinas, Nordmazedoniens, Georgiens, Moldaus, Montenegros, Serbiens, und der Ukraine. Mit diesen Ländern hat die Europäische Union ein Abkommen zur Visumerleichterung abgeschlossen. Vor dem Ukraine-Krieg galten die reduzierten Gebühren ebenfalls für Belarus und Russland. Für belarussische Staatsangehörige wurde die Gebührenermäßigung teilweise ausgesetzt, für Russland vollständig.
2. Gebührenbefreiung: Kostenlose Schengen-Visa
- Schüler, Studenten, Doktoranden und begleitende Lehrer: Diese Gruppen sind oft von den Visagebühren befreit, wenn sie zu Studien- oder Ausbildungszwecken reisen.
- Forscher: Wissenschaftler, die zu Forschungszwecken innerhalb der EU reisen oder an einem Seminar oder einer Konferenz teilnehmen, sind ebenfalls von den Visagebühren befreit (im Sinne des Artikels 3 Nummer 2 der Richtlinie (EU) 2016/801)
- Vertreter gemeinnütziger Organisationen: Teilnehmer bis zum Alter von 25 Jahren, die an Seminaren, Konferenzen, Sport-, Kultur- oder Lehrveranstaltungen teilnehmen, welche von gemeinnützigen Organisationen organisiert werden.
- Familienangehörige von EU-Bürgern und EWR-Staatsangehörigen oder eines Staates, der durch den Vertrag über den Europäischen Wirtschaftsraum gebunden ist
3. Mögliche* Gebührenbefreiungen für Schengen-Visa
- Inhaber von Diplomaten-, Dienst- oder Amtspässen
- Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren
- Teilnehmer im Alter bis 25 Jahren, die an Seminaren, Konferenzen, Sport-, Kultur- oder Bildungsveranstaltungen, die von Organisationen ohne Erwerbszweck organisiert werden
*Die Entscheidung über die Befreiung von Antragstellern liegt beim Konsulat.
Die Konsulate prüfen die Möglichkeit der Ermäßigung oder Befreiung von der Visumgebühr im Einzelfall, wenn der Aufenthalt folgende Gründe hat: humanitäre Gründe, Förderung kultureller oder sportlicher Interessen sowie bei außenpolitischen, entwicklungspolitischen oder sonstigen öffentlichen Interesse. Bei den deutschen Auslandsvertretungen werden zum Beispiel auch ausländische Aussteller auf deutschen Messen (mit offiziellem Messeausweis) von der Schengen Visumgebühr befreit.
Warum wurden die Kosten für ein Schengen-Visum angehoben?
Die Kosten für ein Schengen-Visum sind 2024 um 12 Prozent im Vergleich zu den Vorjahren gestiegen. Alle drei Jahre werden diese Beträge von der Europäischen Kommission geprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Anpassung der Visagebühren im Jahr 2024 resultiert vor allem aus der EU-weiten Inflationsrate und der Gehaltsentwicklung für die Beamten in den letzten drei Jahren. Diese Maßnahme soll die gestiegenen administrativen Kosten und die Inflation decken.
Vergleich zu den bisherigen Gebühren: Vor der Gebührenerhöhung 2024 lagen die Kosten für ein Schengen-Visum für Erwachsene bei 80 Euro, während Kinder zwischen 6 und 12 Jahren 40 Euro gezahlt haben.
Steigende Kosten betreffen keine nationalen Visa
Die Kosten für das Schengen-Visum (Visum Typ C) für Kurzaufenthalte werden EU-weit im EU-Visakodex geregelt. Deshalb kostet das Schengen-Visum auch europaweit gleich viel. Im Gegensatz dazu werden die Gebühren für nationale Visa für Langzeitaufenthalte (auch Schengen-Visum Typ D genannt) von jedem Land selbst festgelegt. Das ist auch der Grund, warum ein Antrag auf ein nationales Visum in Deutschland einen anderen Preis haben kann, als beispielsweise in Frankreich oder in Lettland.
Kosten Beispiele:
Kosten Nationales Visum Deutschland:
- Für volljährige Antragsteller: 75 Euro
- Für minderjährige Antragsteller: 37,50 Euro
Kosten Nationales Visum Frankreich:
- Erwachsene und Kinder: 99 Euro
- Studierende, deren Antrag vom Studienzentrum in Frankreich geprüft wurde: 50 Euro
- Ehepartner von französischen Staatsbürgern: kostenlos
Kosten Nationales Visum Lettland:
- Alle Antragsteller: 60 Euro
- Eilantrag beim “Office of Citizenship and Migration Affairs”: 120 Euro
Kosten Nationales Visum Österreich:
- Alle Personen über 6 Jahre: 150 Euro
- Kinder unter 6 Jahren: 75 Euro
Kosten für ein Nationales Visum Schweiz:
- 80 € für Erwachsene und Kinder ab 12 Jahren
- 40 € Kinder von 6 bis 12 Jahren
- Kostenlos für Kinder unter 6 Jahren
Die Kosten für diese Visumart bleiben von der Gebührenerhöhung unangetastet! Sollten sich Gebühren für ein nationales Visum ändern, hat das Land dies selbst für sich entschieden.
Zusätzliche Kosten die Sie bei Ihrem Visumantrag beachten müssen
Neben den Visagebühren können weitere Kosten auf Sie zukommen, wenn Sie ein Schengen-Visum beantragen wollen:
- Dienstleistungsgebühren: Viele Botschaften von EU- und Schengen-Ländern arbeiten mit offiziellen Visa-Dienstleistungszentren wie iData oder VFS Global zusammen. Diese Antragszentren vergeben schneller Termine und befinden sich in vielen unterschiedlichen Städten, aber Sie müssen mit zusätzlichen Gebühren für die Serviceleistung rechnen. Diese können je nach Anbieter und Land variieren.
- Übersetzung und Beglaubigung von Dokumenten: Falls notwendige Dokumente nicht in der Sprache des Ziellandes vorliegen, können Kosten für die Übersetzung und Beglaubigung anfallen. Berechnen Sie diese vorab mit ein!
- Reiseversicherungskosten: Eine Visum-Reiseversicherung ist für Schengen-Visa und nationale Visa obligatorisch, sonst wird Ihr Visumantrag abgelehnt. Diese Versicherung muss den gesamten Schengen-Raum abdecken und eine Mindestdeckung von 300.000 Euro erfüllen.
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Wie Sie die Visumgebühr beim Visumantrag zahlen?
Der Antrag auf ein Schengen-Visum erfolgt in mehreren Schritten. Erst wenn Sie Ihren Termin gebucht haben und Ihren Visumantrag vor Ort abgeben, müssen Sie die Kosten für das Schengen-Visum zahlen. In der Regel ist das mit der Bankkarte oder Bar möglich. Manche Visaantragszentren ermöglichen auch Online-Zahlungsoptionen, aber das ist eher die Ausnahme.
1. Vorbereitung der Unterlagen:
- Reisepass (mindestens zwei leere Seiten und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt)
- Ausgefülltes und unterschriebenes Visumantragsformular
- Zwei aktuelle Passfotos
- Reiseversicherung (mindestens 30.000 Euro Deckung)
- Reiseplan (Flugtickets, Unterkunftsnachweise)
- Nachweis über finanzielle Mittel (Bankauszüge, Gehaltsnachweise)
- Einladungsbrief (falls zutreffend)
2. Terminvereinbarung:
- Online oder telefonisch bei der zuständigen Botschaft/Konsulat oder beim Visaantragszentrum (falls zutreffend)
3. Einreichung des Antrags:
- Persönliches Erscheinen bei der Botschaft oder dem Konsulat
- Einreichung der vorbereiteten Unterlagen
- Zahlung der Visumgebühren
4. Biometrische Daten:
- Fingerabdrücke und ein digitales Foto werden erfasst
5. Bearbeitung und Entscheidung:
- Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 15 Kalendertage
- Bei Genehmigung wird das Visum im Reisepass angebracht
Die Zahlung der Visumgebühren kann in der Regel auf folgende Weisen erfolgen:
- Barzahlung:
Direkt bei der Botschaft oder dem Konsulat. - Kredit- oder Debitkarte:
Akzeptierte Karten können variieren, also vorher informieren. - Online-Zahlung:
Einige Visa-Dienstleistungszentren bieten Online-Zahlungsoptionen an.
Gut zu wissen: Informieren Sie sich immer vorher bei der Botschaft des Landes, in das Sie reisen wollen, über das Antragsverfahren und die Zahlungsmodalitäten. Nur so stellen Sie sicher, dass der Visumantrag reibungslos und ohne Verzögerungen gestellt werden und die Zahlung problemlos erfolgen kann.
Häufig gestellte Fragen zu Kosten für ein Schengen-Visum
1. Was kostet ein Schengen-Visum für Erwachsene?
Ein Schengen-Visum für Erwachsene kostet 90 Euro (seit der Erhöhung im Juni 2024).
2. Wie viel kostet ein Schengen-Visum für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren?
Ein Schengen-Visum für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren kostet 45 Euro. (seit der Erhöhung im Juni 2024).
3. Ist das Schengen-Visum für Kinder unter 6 Jahren kostenlos?
Ja, für Kinder unter 6 Jahren ist das Schengen-Visum kostenlos.
4. Wer ist von den Visagebühren befreit oder zahlt weniger?
- Schüler, Studenten, Doktoranden, begleitende Lehrer und Forscher können von den Gebühren befreit sein.
- Vertreter gemeinnütziger Organisationen, die an bestimmten Veranstaltungen teilnehmen, können ebenfalls eine Befreiung erhalten.
5. Wie beantrage ich ein Schengen-Visum?
Bereiten Sie die notwendigen Unterlagen vor, vereinbaren Sie einen Termin bei der Botschaft oder dem Konsulat, reichen Sie Ihren Antrag persönlich ein, zahlen Sie die Kosten für das Visum und geben Sie Ihre biometrischen Daten ab.
6. Welche Zahlungsweisen werden akzeptiert?
Barzahlung, Kredit- oder Debitkarte und Überweisung (abhängig von der Botschaft/dem Konsulat). Bitte immer vorab informieren, da dies variieren kann!
7. Wie lange dauert die Bearbeitung eines Schengen-Visums?
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 15 Kalendertage.
8. Muss ich eine Reiseversicherung abschließen?
Ja, eine Reiseversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 Euro ist Pflicht.
9. Was passiert, wenn mein Visumantrag abgelehnt wird?
Sie erhalten eine schriftliche Begründung. Es besteht die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.
10. Kann ich die Visumgebühr zurückerhalten, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Nein, die Visumgebühren sind nicht erstattungsfähig. Allerdings erstattet AXA Schengen die Kosten für die Reiseversicherung, wenn ein Beleg eingereicht wird.
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FAQ
Wie kann man Schengen-Visum verlängern?
Ein Schengen-Visum kann verlängert werden, wenn Gründe von höherer Gewalt, humanitäre Gründe oder schwerwiegende persönliche Gründe vorliegen. Außerdem können Sie Ihr Schengen-Visum verlängern, wenn Ihre Einreise nach Deutschland oder einen anderen Schengen-Staat verspätet erfolgte und Sie das Schengen-Visum nicht voll ausnutzen konnten.
Wann wird ein Schengen-Visum ungültig?
Ihr Schengen-Visum wird ungültig wenn der Gültigkeitszeitraum abgelaufen ist oder Sie die Aufenthaltsdauer von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen überschritten haben. Außerdem, wenn die Anzahl der erlaubten Einreisen überschritten wurde.
Wie oft kann man ein Schengen-Visum beantragen?
Ein Schengen-Visum kann nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums immer wieder neu beantragt werden. Allerdings müssen Sie vorher wieder in Ihr Heimatland zurück und Ihr Visum von da beantragen.
Was kostet ein Schengen-Visum für Russen nach Deutschland?
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