Wer braucht ein Schengen-Visum?

Europa und die Schengen-Länder sind ein begehrtes Reiseziel und das Schengen-Visum ist eines der meist ausgestellten Visa. Aber nicht jeder Ausländer muss ein Schengen-Visum beantragen. Wenn Sie in den Schengen-Raum reisen wollen, müssen Sie also vorab prüfen, ob Sie ein Visum brauchen oder nicht. Denn je nachdem welche Nationalität Sie besitzen, gibt es Absprachen zur Reise- und Visumfreiheit. Wir klären Sie auf!

Inhaltsangabe:

Überblick: Bürger welcher Länder brauchen ein Schengen-Visum?

Ob Sie ein Schengen-Visum beantragen müssen, ist von Ihrer Staatsbürgerschaft abhängig. Wenn Sie aus der Türkei oder aus China stammen, brauchen Sie ein Schengen-Visum, als US-Bürger hingegen nicht. Wir erklären warum!

  • Visumfreiheit für bestimmte Drittstaaten: Bürger, deren Land ein Abkommen zur Visaliberalisierung mit den Schengen-Staaten ausgehandelt hat, können für kurzfristige Aufenthalte von maximal 90 Tagen (innerhalb von 6 Monaten) ohne Visum in den Schengen-Raum reisen - gehören also zu den visumbefreiten Ländern. Aktuell können Staatsbürger von circa 60 Drittstaaten visumfrei für einen Kurzaufenthalt in den Schengen-Raum reisen. Während des Aufenthalts ist es nicht erlaubt einer Arbeit nachzugehen und sollten Sie vorhaben länger zu bleiben, müssen auch Sie ein Schengen-Visum Typ D (auch nationales Visum genannt) beantragen. *

    Gut zu wissen: Bürger der visumfreien Drittstaaten sind ab 2025 (voraussichtlich) verpflichtet, das neue und vollständig elektronische Einreisedokument ETIAS vorzuweisen. Dies ist allerdings kein Visum, sondern lediglich eine Einreisegenehmigung, die Sie online in wenigen Klicks beantragen können.
  • Visumpflicht für die meisten Drittstaaten: Bürger aller anderen Drittstaaten, die kein Abkommen zur Befreiung der Visumpflicht mit der EU unterschrieben haben, müssen ein Schengen-Visum beantragen. Aktuell unterliegen Bürger von circa 100 Ländern der Visumpflicht.
  • Visumfreiheit für EU-Staaten und EFTA-Staaten: Bürger der EU-Mitgliedsländer sowie der EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) brauchen kein Visum. Als Bürger dieser Staaten können Sie sich frei im Schengen-Raum bewegen.

* Für Bürger Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Koreas, Neuseelands und der USA, die nach Deutschland reisen wollen, gelten gesonderte Regelungen. Sie können den Aufenthaltstitel für einen längerfristigen Aufenthalt auch nach der Einreise vor Ort in Deutschland beantragen. Diese Vereinbarung gilt nur zwischen Deutschland und den oben genannten Staaten und ist nicht automatisch für die anderen Schengen-Staaten gültig!

Im Detail: Liste der visumpflichtigen Länder

Im Rahmen des Schengener Abkommens benötigen Bürger folgender Länder immer ein Schengen-Visum - egal ob für Kurz- oder Langzeitaufenthalt. Ohne das Schengen-Visum dürfen sie nicht in den Schengen-Raum einreisen.

Afghanistan

Ägypten

Algerien

Angola

Äquatorialguinea

Armenien

Aserbaidschan

Äthiopien

Bahrain

Bangladesch

Belarus / Weißrussland

Belize

Benin

Bhutan

Bolivien

Botsuana

Burkina Faso

Burundi

Cabo Verde

Côte d'Ivoire

Dominik. Republik

Dschibuti

Ecuador

Eritrea

Fidschi

Gabun

Gambia

Ghana

Guinea

Guinea-Bissau

Guyana

Haiti

Indien

Indonesien

Irak

Iran

Jamaika

Jemen

Jordanien

Kambodscha

Kamerun

Kasachstan

Katar

Kenia

Kirgisistan

Komoren

Kongo

Nordkorea

Kosovo

Kuba

Kuwait

Laos

Lesotho

Libanon

Liberia

Libyen

Madagaskar

Malawi

Malediven

Mali

Marokko

Mauretanien

Mongolei

Mosambik

Myanmar

Namibia

Nauru

Nepal

Niger

Nigeria

Oman

Pakistan

Palästinensische Gebiete

Papua-Neuguinea

Philippinen

Ruanda

Russische Föderation

Sambia

Sao Tomé & Principe

Saudi-Arabien

Saudi-Arabien

Sierra Leone

Simbabwe

Somalia

Sri Lanka

Südafrika

Südsudan

Sudan

Surinam

Swasiland

Syrien

Tadschikistan

Tansania

Thailand

Togo

Tschad

Tunesien

Türkei

Turkmenistan

Uganda

Usbekistan

Vanuatu

Vietnam

Zentralafrikanische Republik

       

(Quelle: Auswärtiges Amt, Stand: August 2024)

Für den Visumantrag eines Schengen-Visums Typ C (Kurzaufenthalt) müssen Sie einen Reisepass besitzen, der noch sechs Monate nach Ihrer Rückkehr gültig ist. Außerdem müssen Sie verschiedene Formulare einreichen und Nachweise erbringen. Unter anderem brauchen Sie den Nachweis über den Abschluss einer Schengen Reisekrankenversicherung (auch Incoming Versicherung genannt). Die Versicherung sollte für Ihren gesamten Aufenthalt im Schengen-Raum gültig sein und einen Mindestschutz von 30.000 Euro für medizinische Notfälle bieten. Die AXA-Schengen Reiseversicherung ist genau für diesen Zweck aufgestellt.

Im Detail: Liste der visumfreien Länder (für einen Kurzaufenthalt)

Grundsätzlich sind alle Reisenden außerhalb der EU visumpflichtig, wenn sie nach Europa reisen wollen. Allerdings gibt es Ausnahmen für Kurzaufenthalte bis 90 Tage (in einem Zeitraum von 180 Tagen - gemäß der 90/180 Tage Regel). Circa 60 Staaten haben ein Abkommen zur Visafreiheit für Kurzaufenthalte mit der EU abgeschlossen. Erfahren Sie in dieser Liste, welche Bürger welcher Länder kein Schengen-Visum brauchen.

  • Albanien (Visumbefreiung nur mit biometrischem Pass)
  • Andorra
  • Antigua und Barbuda
  • Argentinien
  • Australien (sowie Kokosinseln, Norfolkinsel, Weihnachtsinsel)
  • Bahamas
  • Barbados
  • Bosnien-Herzegowina (Visumbefreiung nur mit biometrischem Pass)
  • Brasilien
  • Brunei Darussalam
  • Chile
  • Costa Rica
  • Dominica
  • El Salvador
  • Georgien (Visumbefreiung nur mit biometrischem Pass)
  • Grenada
  • Guatemala
  • Honduras
  • Hongkong
  • Israel
  • Japan
  • Kanada
  • Kosovo
  • Kiribati
  • Kolumbien
  • Korea (Republik Korea, Südkorea)
  • Macau (Von der Visumpflicht befreit sind nur Inhaber von SAR-Pässen (Pässe der Sonderverwaltungsgebiete Hongkong und Macau)
  • Malaysia
  • Marshall-Inseln
  • Mauritius
  • Mexiko
  • Mikronesien
  • Moldau (Visumbefreiung nur mit biometrischem Pass)
  • Monaco
  • Montenegro (Visumbefreiung nur mit biometrischem Pass)
  • Neuseeland (einschließlich Cookinseln, Niue, Tokelau)
  • Nicaragua
  • Nordmazedonien (Visumbefreiung nur mit biometrischem Pass)
  • Palau
  • Panama
  • Paraguay
  • Peru
  • Salomonen
  • Samoa
  • San Marino
  • Serbien (nur für biometrische Pässe, die nicht von der serbischen Koordinierungsdirektion ausgestellt wurden)
  • Seychellen
  • Singapur
  • St. Kitts und Nevis
  • St. Lucia
  • St. Vincent u. Grenadinen
  • Taiwan (nur mit in Taiwan ausgestellten Pässen die eine Personalausweisnummer enthalten)
  • Timor-Leste (Osttimor)
  • Tonga
  • Trinidad und Tobago
  • Tuvalu
  • Ukraine (Visumbefreiung nur mit biometrischem Pass)
  • Uruguay
  • Venezuela
  • Vereinigte Arabische Emirate
  • Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
  • Vereinigte Staaten von Amerika (einschließlich Amerikanische Jungferninseln, Amerikanisch-Samoa, Guam, Puerto Rico)

(Quelle: Auswärtiges Amt, Stand: August 2024)

Wichtig! Die Visumbefreiung gilt nur für kurze Reisen und Aufenthalte im Schengen-Raum. Wenn Sie vorhaben, in einem EU- beziehungsweise Schengen-Land zu arbeiten, zu studieren oder sich niederzulassen, dann müssen Sie auch im Voraus ein Visum beantragen. In diesem Fall ist ein Schengen Visum Typ D (ein sogenanntes nationales Visum) das Richtige. Ausnahmen bilden hier nur Reisende aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Korea, Neuseeland und den USA, die länger nach Deutschland kommen wollen. Sie können Ihren Aufenthaltstitel auch vor Ort in Deutschland beantragen. Diese Regelung gilt nur zwischen diesen Staaten und Deutschland und ist nicht automatisch auf die anderen Schengen-Länder übertragbar.

Sonderregelung für Flughafentransit-Visa

Für die meisten Drittstaaten gilt das sogenannte “Transitprivileg“. Das heißt, wenn Sie als Drittstaatsangehöriger im internationalen Transitbereich eines Flughafens bleiben und mit dem nächsten Flieger den Schengen-Raum verlassen, ist kein Schengen-Visum nötig. Haben Sie allerdings einen Terminalwechsel und müssen den internationalen Transitbereich verlassen oder ein zweiter Flughafen-Stopp ist im Schengener Raum geplant, dann können Sie nicht vom “Transitprivileg” profitieren. In diesem Fall müssen Sie ein Schengen-Visum Typ A für einen Flughafentransit beantragen.

Wichtig zu wissen: Achten Sie bitte darauf, dass nur bestimmte Flughäfen einen internationalen Transitbereich besitzen und dieser über Nacht geschlossen sein kann. Informieren Sie sich im Zweifel bei Ihrer Airline oder beim Flughafen selbst, ob Sie bei Ihrem geplanten Flug und Aufenthalt im Flughafen den Transitbereich verlassen müssen.

Im Detail: Liste der Länder die ein Transitvisum brauchen

Das “Transitprivileg” gilt aber nicht für alle Länder! Staatsangehörige folgender Länder müssen ein Schengen-Visum der Kategorie A (Flughafentransit-Visum) beantragen:

  • Afghanistan
  • Äthiopien
  • Bangladesch
  • Eritrea
  • Ghana
  • Indien
  • Iran
  • Irak
  • Jordanien (für Jordanien gelten bestimmte Ausnahmebestimmungen)
  • Kongo (Demokratische Republik)
  • Kuba
  • Libanon
  • Mali
  • Nigeria
  • Pakistan
  • Somalia
  • Sri Lanka
  • Sudan
  • Südsudan
  • Syrien
  • Türkei (für die Türkei gelten bestimmte Ausnahmebestimmungen)

Für Staatsbürger der Türkei und Jordaniens gelten Sonderregelungen. Unter folgenden Bedingungen können Sie auf den Antrag eines Flughafentransitvisums verzichten:

  • Wenn Sie ein gültiges Visum oder einen nationalen Aufenthaltstitel der EU- und Schengen-Staaten besitzen,
  • Wenn Sie einen nationalen Aufenthaltstitel der folgenden Staaten besitzen: Andorra, Japan, Kanada, San Marino, Vereinigte Staaten von Amerika
  • Wenn Sie ein gültiges Visum der EWR-Staaten (EU-Staaten und Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) besitzen oder ein Visum in folgenden Ländern ausgestellt wurde: Japan, Kanada und den USA
  • Wenn Sie ein enger Familienangehöriger eines EU-Bürgers sind

Gut zu wissen: Einige Schengen-Länder verlangen von Bürgern einiger Länder (zusätzlich zu den Ländern der obigen Liste) ein Transitvisum, wenn sie über die internationale Zone der Flughäfen in ihrem Hoheitsgebiet durchreisen. Um herauszufinden, ob diese Bedingungen auf Sie zutreffen, sollten Sie sich direkt bei den Behörden des oder der Schengen-Länder erkundigen, durch die Sie durchreisen werden.

Länder A-Z: So stellen Sie den Visumantrag

Obwohl es sich beim Schengen-Visum, um ein einheitliches Visum handelt, ist das Prozedere je nach Herkunftsland ein wenig anders. Botschaften und Konsulate arbeiten mit verschiedenen Dienstleistern zusammen, sodass ein Schengen-Visum-Antrag von Land zu Land unterschiedlich ablaufen kann. Aus diesem Grund finden Sie hier alles Wissenswerte zum Visumantrag nach Ländern sortiert.

Schengen-Visa für Deutschland

Schengen-Visa für Österreich

Schengen-Visa für die Schweiz

 

Schengen-Visa für andere Schengen-Länder

Wie kann mir AXA bei meinem Visumantrag helfen?

Um ein Visum zu erhalten, benötigen Sie eine Schengen Reise- und Krankenversicherung, die alle Länder des Schengen-Raums abdeckt (auch diejenigen, die Sie nicht besuchen wollen). Außerdem muss die Visum-Versicherung Kosten für Unfälle und Krankheiten mit einem Mindestbetrag von 30.000 € abdecken. AXA bietet verschiedene Versicherungspolicen für Reisen in Europa an, die alle Kriterien für das Schengen-Visum erfüllen. Das Versicherungszertifikat für einen Schengen-Visumantrag wird Ihnen direkt per E-Mail zugesandt, sodass Sie Ihren Visumantrag sofort fertigstellen können. Entdecken Sie jetzt alle unsere Visa Reiseversicherungen auf einen Blick.

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FAQ

Welche Länder brauchen ein Schengen-Visum?

Bürger aller Drittstaaten (Länder außerhalb der EU), die keinen Vertrag zur Visaliberalisierung mit den Schengen-Ländern unterschrieben haben, müssen vor der Einreise ein Visum beantragen. Aktuell sind über 100 Drittländer visumpflichtig.

Für welche Länder ist das Schengen-Visum gültig?

Mit einem Schengen-Visum können Sie sich in allen Schengen-Länder aufhalten, da es für den ganzen Schengen-Raum gültig ist. Der Visumantrag wird in der Botschaft des Schengen-Landes gestellt wo das Hauptreiseziel ist. Der Ort der Ein- und Ausreise ist dabei nicht ausschlaggebend.

Was brauche ich für den Antrag eines Schengen-Visums?

Je nach Dauer des Aufenthaltes und des Reisezwecks müssen Sie unterschiedliche Dokumente vorweisen. Grundsätzlich brauchen Sie einen gültigen Reisepass, biometrische Passfotos, eine Schengen-Krankenversicherung und Nachweise über Ihre finanziellen Mittel.

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