Europa - ein Kontinent mit einer reichen Geschichte, einer Vielfalt an Kulturen und Sprachen sowie politischen Systemen. Begriffe rund um Europas Politik wie "EU", "Schengen-Raum", "Eurozone" und "Europäischer Wirtschaftsraum" werden häufig verwendet, doch die genauen Bedeutungen und Unterschiede sind nicht immer allen klar. Wir wollen Licht in das Begriffsdickicht bringen und ihnen kurz und einfach alle Begriffe erklären und auflisten, welche europäischen Länder wo dazu gehören. Bereit für einen kleinen Europa-Check? Los geht’s!
Inhaltsangabe:
- Begriff N°1: Europa
- Begriff N°2: Europäische Union (EU)
- Begriff N°3: Schengen-Raum
- Begriff N°4: Eurozone
- Begriff N°5: Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)
- Begriff N°6: Europäische Freihandelsassoziation (EFTA)
Begriff N°1: Europa
Definition: Was versteht man unter Europa?
Wenn wir von Europa sprechen, ist in den meisten Fällen das geografische Europa - also der Kontinent Europa - gemeint. Politisch spricht man eher von der EU (Europäischen Union). Die geographischen Grenzen Europas sind weitgehend definiert, jedoch gibt es einige Gebiete, die je nach Kontext unterschiedlich eingeordnet werden können.
Geografisch erstreckt sich Europa:
- Im Westen: Bis zum Atlantischen Ozean.
- Im Norden: Bis zur Arktis.
- Im Süden: Bis zum Mittelmeer, das Europa von Afrika trennt.
- Im Osten: Die östliche Grenze verläuft durch das Uralgebirge, den Uralfluss und das Kaspische Meer. Das Kaukasusgebirge wird oft als südöstliche Grenze betrachtet.
Zum europäischen Kontinent gehören folgende 47 Länder:
Einige Länder wie Russland, die Türkei, Kasachstan, Aserbaidschan, Armenien und Georgien erstrecken sich sowohl über Europa als auch über Asien. Die drei Kaukasus-Staaten Georgien, Aserbaidschan und Armenien werden eher Asien zugerechnet und wurden deshalb in der Liste nicht aufgezählt. In Anbetracht der geografischen Grenzen und der Länder, die den europäischen Kontinent ausmachen, wird klar, dass Europa eine Region großer Vielfalt und Komplexität ist, sowohl in physischer als auch in kultureller Hinsicht.
Begriff N°2: Europäische Union (EU)
Definition: Was ist die EU?
Die Europäische Union (EU) stellt einen einzigartigen politischen und wirtschaftlichen Zusammenschluss dar, der derzeit aus 27 europäischen Staaten besteht. Das heißt, dass nicht alle Länder des europäischen Kontinents automatisch in der EU sind. Für die Aufnahme in die EU müssen sich die europäischen Länder bewerben und bestimmte Kriterien erfüllen, deren Stand von den EU-Mitgliedsländern evaluiert werden. Ursprünglich entsprang die EU der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), die später als Europäische Gemeinschaft (EG) bekannt wurde und schließlich zur heutigen EU wurde.
Zur EU gehören aktuell folgende europäischen Länder: (Stand: 2024)
Kurze Geschichte der EU: Die Anfänge der EU reichen zurück bis zur Gründung der EWG im Jahr 1957 durch die Römischen Verträge. Ziel war es, durch wirtschaftliche Integration und Zusammenarbeit den Frieden und Wohlstand in Europa zu fördern und zu sichern. Im Laufe der Jahre erweiterte sich die Mitgliedschaft und die Zusammenarbeit über rein wirtschaftliche Aspekte hinaus auf politische und soziale Bereiche.
Die EU wird durch verschiedene Institutionen gesteuert, die jeweils spezifische Aufgaben haben, um das Funktionieren der Union zu gewährleisten:
- Europäisches Parlament: Gewählte Vertretung der Bürgerinnen und Bürger der EU, die Gesetze verabschiedet und die EU-Kommission überwacht.
- Europäischer Rat: Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, die die politische Agenda der EU festlegen.
- Rat der Europäischen Union: Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, die je nach Thema unterschiedliche Politikbereiche koordinieren.
- Europäische Kommission: Exekutivorgan der EU, das Gesetzesvorschläge einbringt, Verträge überwacht und die Einhaltung des EU-Rechts überwacht.
- Europäischer Gerichtshof: Stellt sicher, dass EU-Recht in allen Mitgliedstaaten einheitlich ausgelegt und angewendet wird.
- Europäische Zentralbank: Verantwortlich für die Geldpolitik und Währungsstabilität in der Eurozone.
- Rechnungshof: Überprüft die finanzielle Verwaltung der EU und sorgt für Transparenz und Rechenschaftspflicht.
Gut zu wissen: Erfahren Sie, ob das Schengen-Visum ein Visum für die Europäische Union ist!
Begriff N°3: Schengen-Raum
Definition: Was ist der Schengen-Raum?
Der Schengen-Raum ist ein Gebiet innerhalb Europas, das durch das Schengener Abkommen von 1985 geschaffen wurde. Aber Achtung: Nicht alle europäischen Länder und auch nicht alle EU-Staaten gehören dazu! Dieser grenzfreie Raum ermöglicht die Abschaffung der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen der teilnehmenden Schengen-Länder und legt damit die Basis für den freien Waren- und Personenverkehr. Dies erleichtert den Handel, fördert den Tourismus und stärkt die wirtschaftliche Integration. Durch die Vereinfachung der Reisefreiheit innerhalb des Schengen-Raums profitieren die Menschen von größerer Mobilität und einem engeren kulturellen sowie sozialen Austausch über Grenzen hinweg. Visumpflichtige Reisende aus Drittstaaten brauchen demzufolge nur ein Visum - das sogenannte Schengen-Visum - beantragen und können im gesamten Schengen-Raum reisen.
Zum Schengen-Raum gehören aktuell folgende 29 europäischen Länder: (Stand: 2024)
* Bulgarien und Rumänien sind am 31. März 2024 dem Schengen-Raum nur teilweise beigetreten, denn die Grenzkontrollen an den Landesgrenzen wurden noch nicht aufgehoben.
Unterschiede EU & Schengen-Raum: Unterschiedliche Mitgliedsstaaten und Regelungen
Der Schengen-Raum ist nicht identisch mit der Europäischen Union (EU), obwohl viele EU-Mitgliedstaaten dem Schengen-Raum angehören. Einige Länder sind hingegen Teil des Schengen-Raums (Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz), obwohl sie nicht zur EU gehören. Außerdem gibt es auch EU-Mitglieder, die nicht dem Schengen-Raum beigetreten sind, wie zum Beispiel Zypern und Irland. Während Irland ein gesondertes Abkommen mit der EU hat, durchläuft Zypern aktuell den Prozess, um eines Tages dem Schengen-Raum beizutreten.
Gut zu wissen: Hier finden Sie eine Übersicht über alle Nicht-Schengen-Länder.
Begriff N°4: Eurozone
Definition: Was ist die Eurozone?
Die Eurozone (auch Euro-Währungsgebiet oder „Euro-Raum“) bezeichnet jene EU-Staaten, die den Euro als ihre offizielle Währung eingeführt haben. Obwohl alle EU-Länder Teil der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) sind, haben aber nur 20 dieser Länder ihre nationale Währung durch den Euro ersetzt. Deshalb werden sie auch "Euro-20" genannt. Zuletzt übernahm Kroatien am 1. Januar 2023 den Euro als offizielle Währung. Die gemeinsame Geldpolitik wird von der Europäischen Zentralbank (EZB) geleitet.
Zur Eurozone gehören folgende 20 europäischen Länder: (Stand: 2024)
Folgende Nicht-EU-Länder nutzen auch den Euro: Die Kleinstaaten Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt nutzen ebenfalls den Euro als Währung. Sie bilden mit Spanien, Frankreich bzw. Italien eine Währungsunion und sind diesen in die Europäische Währungsunion gefolgt. Auch die Balkanstaaten Kosovo und Montenegro haben entschieden, den Euro als “Ankerwährung” einzuführen, ohne zum Euro-Währungsgebiet dazuzugehören.
Aufnahmekriterien: Konvergenzkriterien (Maastricht-Kriterien)
Um Mitglied der Eurozone zu werden, müssen die EU-Staaten die sogenannten Konvergenzkriterien oder Maastricht-Kriterien erfüllen. Diese Kriterien sollen sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten eine stabile Wirtschaftspolitik betreiben und eine Haushaltsdisziplin wahren. Die wichtigsten Kriterien sind:
- Preisniveaustabilität: Die Inflationsrate darf nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über der der drei preisstabilsten EU-Länder liegen.
- Gesunde öffentliche Finanzen: Das jährliche Haushaltsdefizit darf nicht mehr als 3 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) betragen, und die Staatsverschuldung darf nicht über 60 % des BIP liegen.
- Stabilität der Wechselkurse: Der Wechselkurs muss zwei Jahre lang innerhalb der normalen Bandbreite des Wechselkursmechanismus (WKM II) ohne erhebliche Spannungen gehalten werden.
- Zinskonvergenz: Die langfristigen Zinssätze dürfen nicht mehr als 2 Prozentpunkte über denen der drei preisstabilsten Mitgliedstaaten liegen.
Begriff N°5: Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)
Definition: Was ist der Europäische Wirtschaftsraum (EWR)?
Der Europäische Wirtschaftsraum (kurz: EWR) wurde 1994 gegründet und erweitert den EU-Binnenmarkt um die EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. Somit bilden die EU und die drei EFTA-Staaten einen gemeinsamen Markt und Island, Liechtenstein und Norwegen wird ermöglicht, am EU-Binnenmarkt teilzunehmen. Der Europäische Wirtschaftsraum ermöglicht den freien Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital zwischen den Mitgliedstaaten, was erhebliche wirtschaftliche Vorteile bietet. Die Schweiz ist zwar Mitglied der EFTA, gehört aber nicht zum EWR!
Der EWR umfasst folgende 30 europäischen Länder: (Stand: 2024)
Unterschiede zur EU: Zugang zum Binnenmarkt ohne EU-Mitgliedschaft
Der Hauptunterschied zwischen dem EWR und der EU besteht darin, dass die EWR-Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein und Norwegen Zugang zum EU-Binnenmarkt haben, ohne formell Mitglied der EU zu sein. Diese EFTA-Länder übernehmen viele EU-Gesetze und -Vorschriften, insbesondere diejenigen, die den Binnenmarkt betreffen, haben jedoch kein Stimmrecht in den EU-Institutionen und sind nicht an der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU beteiligt.
Zu den wichtigsten Vorteilen des EWR gehören:
- Freier Personenverkehr: Bürger können ohne Visum oder Arbeitserlaubnis in andere EWR-Länder reisen, leben und arbeiten.
- Freier Warenverkehr: Waren können ohne Zoll oder andere Handelshemmnisse zwischen den EWR-Ländern gehandelt werden.
- Freier Dienstleistungsverkehr: Unternehmen können Dienstleistungen in anderen EWR-Ländern anbieten, ohne sich dort niederlassen zu müssen.
- Freier Kapitalverkehr: Investitionen und Finanztransaktionen können ohne Einschränkungen innerhalb des EWR getätigt werden.
Begriff N°6: Europäische Freihandelsassoziation (EFTA)
Definition: Was ist die EFTA?
Die Europäische Freihandelsassoziation (kurz: EFTA = European Free Trade Association) ist ein regionaler Handelsverband von den Nicht-EU-Ländern Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Die EFTA wurde 1960 gegründet, um eine Alternative zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), der Vorgängerin der heutigen Europäischen Union (EU), zu schaffen.
Die EFTA umfasst folgende 4 europäischen Länder:
- Island
- Liechtenstein
- Norwegen
- Schweiz
Zweck: Förderung des freien Handels und der wirtschaftlichen Integration
Der Hauptzweck der EFTA besteht darin, den freien Handel und die wirtschaftliche Integration zwischen ihren Mitgliedstaaten sowie mit anderen Ländern und internationalen Organisationen zu fördern. Die EFTA-Staaten haben eine Reihe von Freihandelsabkommen mit Ländern weltweit abgeschlossen, um den Zugang zu Märkten zu erleichtern und Marktbarrieren abzubauen.
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