Visumfreiheit: Wer braucht kein Schengen-Visum?

Wenn Drittstaatsangehörige nach Europa - konkreter in den Schengen-Raum - reisen, brauchen die meisten ein Visum - aber nicht alle! Denn ob Sie ein Schengen-Visum beantragen müssen oder nicht, hängt von Ihrer Staatsbürgerschaft ab. Über 60 Länder sind für Kurzzeitaufenthalte von der Visumpflicht befreit. Erfahren Sie in diesem Artikel, welche Länder kein Schengen-Visum brauchen und auf was Sie dennoch bei visumfreien Einreisen achten müssen.

Inhaltsangabe:

Kurze Einführung: Was ist das Schengen-Visum?

Das Schengen-Visum (auch Schengen-Visum C genannt) taucht immer im Kontext internationaler Reisen auf - und zwar, wenn Drittstaatsangehörige für einen Kurzaufenthalt bis zu 90 Tagen nach Deutschland oder in ein anderes europäisches Land reisen möchten. Dieses Visum ermöglicht es den Inhabern, sich in allen 27 Schengen-Staaten ohne Grenzkontrollen frei zu bewegen und sich dort für einen bestimmten Zeitraum aufzuhalten. Nur bei der erstmaligen Einreise in den Schengen-Raum (über ein ausgewähltes Schengen-Land) müssen sie ihr Visum bei der Grenzkontrolle vorzeigen.

Das Schengen-Visum ist für die Mehrheit der ausländischen Personen neben dem Personalausweis ein notwendiges Einreisedokumente. In unserer Liste visumpflichtiger Staaten können Sie genau sehen, welche Reisenden ein Schengen-Visum beantragen müssen. Doch eine Reihe von Nationen haben auch ein Abkommen mit der EU geschlossen, sodass ihre Bürger kein Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte brauchen. In dieser anschaulichen Übersicht des Europäischen Rats können Sie genau sehen, welche Länder welche Abkommen mit der EU abgeschlossen haben.

Wer braucht kein Schengen-Visum?

Ob Sie für Ihre Reise nach Deutschland oder ein anderes Schengen-Land ein Schengen-Visum beantragen müssen, ist von Ihrer Staatsbürgerschaft abhängig. Wenn Sie aus der Türkei, Indien oder aus China stammen, brauchen Sie unbedingt ein Schengen-Visum, aber als amerikanischer Bürger nicht. Wir klären auf!

  1. Staatsangehörige visumbefreiter Länder:
    61 Länder außerhalb des Schengen-Raums haben ein Abkommen mit den Schengen-Ländern abgeschlossen, welches ihren Bürgern ermöglicht, für kurze Aufenthalte ohne Visum in den Schengen-Raum zu reisen. Diese Regelung gilt in der Regel für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen (90-180-Tage-Regel). Zu diesen Ländern gehören unter anderem die USA, Kanada, Australien und viele weitere, die sie weiter unten in unsere Liste visumbefreiter Länder finden. Während des Aufenthalts ist es allerdings verboten, einer Arbeit nachzugehen.

    Gut zu wissen: Visumfreie Reisende müssen voraussichtlich ab 2025 das neue elektronische Einreisedokument ETIAS vorweisen. Das ändert allerdings nichts an dem Status der Visumfreiheit, denn ein ETIAS ist nicht mit einem Visum zu vergleichen.
     
  2. Staatsangehörige der EU und des Schengen-Raums: Die offensichtlichste Gruppe, die kein Schengen-Visum benötigt, sind EU-Bürger und die Staatsangehörigen der Schengen-Länder selbst. Diese Länder haben sich auf die Abschaffung der Grenzkontrollen geeinigt, wenn es um Reisen innerhalb des Schengen-Raums geht. Das bedeutet, dass diese Bürger frei in andere Schengen-Länder reisen können, ohne ein Visum beantragen zu müssen.

    Zu den Staaten gehörenBulgarien, Dänemark, Estland, Finnland Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Französisch-Polynesien, Guadeloupe, Martinique, Neukaledonien, Réunion, St. Pierre und Miquelon), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien (einschließlich spanische Hoheitsgebiete in Nordafrika mit Ceuta und Melilla), Tschechische Republik, Ungarn, Zypern, sowie die Mikrostaaten Andorra, Monaco, Saint-Marin und der Vatikan
     
  3. Inhaber von gültigen Aufenthaltstiteln und Visa:
    Personen, die bereits in einem Schengen-Land einen Aufenthaltstitel oder ein Visum (Schengen-Visum oder nationales Visum) besitzen, benötigen kein zusätzliches Schengen-Visum, um in andere Schengen-Länder zu reisen. Sie können sich bis zu 90 Tage in einem 180-Tage-Zeitraum auch in allen anderen Schengen-Ländern aufhalten. Dies gilt jedoch nur für bestimmte Aufenthaltstitel und Visa, und es ist wichtig sicherzustellen, dass der Aufenthaltstitel während der Reise noch gültig ist.
     
  4. Diplomaten und offizielle Vertreter:
    Diplomaten und offizielle Vertreter von Regierungen sind in der Regel von der Visumpflicht befreit, wenn sie in den Schengen-Raum reisen, um diplomatische Aufgaben zu erfüllen. Dies gilt auch für internationale Organisationen und Vertretungen.
     
  5. Bei Umstiegen auf einem Flughafen im Schengen-Raum:
    Das Endziel Ihres Fluges liegt außerhalb des Schengen-Raums, aber Sie müssen beispielsweise auf einem deutschen Flughafen umsteigen, dann gilt für die meisten Länder das "Transit Privileg". Wenn Sie den internationalen Transitbereich nicht verlassen, wird für den Transitaufenthalt kein Visum benötigt. Aber Achtung: Nicht alle Flughäfen haben internationale Transitbereiche und einige Länder sind vom “Transit-Privileg” ausgeschlossen. Dazu gehören: Afghanistan, Äthiopien, Bangladesch, Eritrea, Ghana, Indien, Iran, Irak, Jordanien*, Kongo (Demokratische Republik) Kuba, Libanon, Mali, Nigeria, Pakistan, Somalia, Sri Lanka, Sudan, Südsudan, Syrien und die Türkei (Quelle: Auswärtiges Amt). Staatsangehörige dieser Länder müssen immer ein Schengen-Visum für einen Flughafentransit beantragen. Für die Türkei und Jordanien gelten allerdings bestimmte Ausnahmebestimmungen in Deutschland. Bitte informieren Sie sich dazu bei den deutschen Auslandsvertretungen in Ihrem Land.

Liste der visumbefreiten Länder für Kurzaufenthalte bis 90 Tage

Die EU verfügt derzeit über eine Regelung für visumfreies Reisen mit 61 Drittländern, zwei Sonderverwaltungsregionen Chinas (Hongkong und Macau) und einer Gebietskörperschaft, die von mindestens einem EU-Mitgliedstaat nicht als Staat anerkannt wird (Taiwan). (Quelle: Europäischer Rat). Bürger folgender Länder brauchen folglich für Kurzreisen kein Schengen-Visum und können mit einem gültigen Pass in den Schengen-Raum einreisen:

  • Albanien (Visumbefreiung gilt nur, wenn Sie einen biometrischen Pass besitzen)
  • Andorra
  • Antigua und Barbuda
  • Argentinien
  • Australien (sowie Kokosinseln, Norfolkinsel, Weihnachtsinsel)
  • Bahamas B
  • arbados
  • Bosnien-Herzegowina (Visumbefreiung gilt nur, wenn Sie einen biometrischen Pass besitzen)
  • Brasilien
  • Brunei Darussalam
  • Chile
  • Costa Rica
  • Dominica
  • El Salvador
  • Georgien (Visumbefreiung gilt nur, wenn Sie einen biometrischen Pass besitzen)
  • Grenada
  • Guatemala
  • Honduras
  • Hongkong
  • Israel
  • Japan
  • Kanada
  • Kosovo (Visumbefreiung gilt laut Europäischem Rat ab dem 01. Januar 2024)
  • Kiribati
  • Kolumbien
  • Korea (Republik Korea, Südkorea)
  • Macau (Von der Visumpflicht befreit sind nur Inhaber von SAR-Pässen (Pässe der Sonderverwaltungsgebiete Hongkong und Macau)
  • Malaysia
  • Marshall-Inseln
  • Mauritius
  • Mexiko
  • Mikronesien
  • Moldau (Visumbefreiung gilt nur, wenn Sie einen biometrischen Pass besitzen)
  • Monaco
  • Montenegro (Visumbefreiung gilt nur, wenn Sie einen biometrischen Pass besitzen)
  • Neuseeland (einschließlich Cookinseln, Niue, Tokelau)
  • Nicaragua
  • Nordmazedonien (Visumbefreiung gilt nur, wenn Sie einen biometrischen Pass besitzen)
  • Palau
  • Panama
  • Paraguay
  • Peru
  • Salomonen
  • Samoa
  • San Marino
  • Serbien (die Visumfreiheit gilt nur mit biometrischen Pässen, die nicht von der serbischen Koordinierungsdirektion (Serbisch: Koordinaciona uprava) ausgestellt wurden)
  • Seychellen
  • Singapur
  • St. Kitts und Nevis
  • St. Lucia
  • St. Vincent u. Grenadinen
  • Taiwan (Visumfrei können Sie nur einreisen, wenn Sie Inhaber eines Reisepass sind, der durch Taiwan ausgestellt wurde und eine Personalausweisnummer enthält)
  • Timor-Leste (Osttimor)
  • Tonga
  • Trinidad und Tobago
  • Tuvalu
  • Ukraine (Visumbefreiung gilt nur, wenn Sie einen biometrischen Pass besitzen)
  • Uruguay
  • Venezuela
  • Vereinigte Arabische Emirate
  • Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
  • Vereinigte Staaten von Amerika (einschließlich Amerikanische Jungferninseln, Amerikanisch-Samoa, Guam, Puerto Rico)

(Quelle: Auswärtiges Amt, Stand: September 2023)

Wichtig: Sollten Sie sich länger als 90 Tage in einem Schengen-Land aufhalten wollen, müssen Sie EU-weit ein nationales Visum (auch Schengen-Visum D genannt) beantragen. Durch bilaterale Abkommen gibt es ein paar wenige Ausnahmen für längere Aufenthalte in Deutschland.

Braucht man ein Visum für Langzeitaufenthalte über 90 Tage?

Kurz vorab: Generell brauchen alle Drittstaatsangehörigen für einen langfristigen Aufenthalt im Schengen-Raum ein nationales Visum (auch bekannt als Schengen-Visum D). Gleiches gilt, wenn eine Arbeitsaufnahme geplant ist, dann müssen Sie ein nationales Visum in Form eines Arbeitsvisum beantragen.

Ausnahmen für Einreisen nach Deutschland
Wenn Sie allerdings ein nationales Visum für Deutschland beantragen, gibt es durch bilaterale Abkommen einige Ausnahmen (diese sind nicht automatisch auf die anderen Schengen-Länder übertragbar!).

Bürger folgender Länder sind auch für einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland visumbefreit und können eine Arbeit aufnehmen:

  • Australien (sowie Kokosinseln, Norfolkinsel, Weihnachtsinsel)
  • Israel
  • Japan
  • Kanada
  • Korea (Republik Korea, Südkorea)
  • Neuseeland (einschließlich Cookinseln, Niue, Tokelau)
  • Vereinigte Staaten von Amerika (einschließlich Amerikanische Jungferninseln, Amerikanisch-Samoa, Guam, Puerto Rico)

Das heißt, dass die oben genannten Staatsangehörigen sich auch ohne Visum länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten können. Sie können also mit einem gültigen Pass einreisen und Ihren Aufenthaltstitel vor Ort in Deutschland beantragen.

Einwohner folgender Staaten können ebenfalls visumfrei für Aufenthalte über 90 Tage nach Deutschland eisen und einen Aufenthaltstitel vor Ort beantragen, allerdings nur wenn keine Erwerbstätigkeit aufgenommen wird:

  • Andorra
  • Brasilien
  • El Salvador
  • Honduras
  • Monaco
  • San Marino

(Quelle: Auswärtiges Amt, Stand: September 2023)

3 wichtige Tipps für visumfreien Reisende

  1.  Auch visumfrei ist die Einreise nur mit einem gültigen Ausweisdokument möglich. Das Dokument muss zum Zeitpunkt der Ausreise noch mindestens drei Monate gültig sein (bei langfristigen Aufenthalten für die gesamte Zeit des Aufenthalts) und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.
     
  2. In Zukunft müssen alle Reisenden, die vom Schengen-Visum befreit sind die elektronische Einreisegenehmigung ETIAS vor Ihrer Einreise beantragen. Das neue EU-Reisedokument wird voraussichtlich 2025 eingeführt. Der Antrag wird online ausgefüllt und 7 Euro kosten.
     
  3. Der Abschluss einer Reiseversicherung ist für Staatsangehörige visumfreier Länder keine Notwendigkeit, um einreisen zu dürfen. Allerdings wird von Seiten des Auswärtigen Amts immer zu einer Reisekrankenversicherung geraten, um hohe Behandlungskosten im Fall eines Unfalls, einer Krankheit oder eines Rücktransports in das Heimatland zu vermeiden.

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Wer braucht ein Schengen-Visum?

Alle Drittstaatsangehörigen, die nicht von der Visumpflicht befreit sind - brauchen ein Schengen-Visum. Aktuell sind über 100 Länder visumpflichtig- darunter die meisten Länder Afrikas und Asiens sowie Länder wie die Türkei und Russland.

Was brauchen visumbefreite Reisende, die in den Schengen-Raum kommen?

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