Visum Österreich: Wie ein Visum für Österreich beantragen?

Österreich gehört zu den Ländern des Schengen-Raums, weshalb die meisten Drittstaatsangehörigen ein Schengen-Visum für Österreich brauchen. Der Schengen-Raum ist eines der größten Gebiete der Erde ohne Grenzkontrollen und hat eine gemeinsame Visa-Regelung für Nicht-EU-Bürger. Wer also als Drittstaatsangehöriger nach Österreich reisen möchte, braucht in der Regel ein Visum für Österreich. Doch auch hier gibt es Ausnahmen. Nicht visumpflichtige Drittstaatsangehörige brauchen kein Visum für Kurzzeitaufenthalte, aber für Langzeitaufenthalte. Wenn Sie sich gerade mit dem Thema “Visum Österreich” auseinandersetzen, werden Sie sich sicher folgende Fragen stellen: Bin ich visumpflichtig? Welches Österreich Visum muss ich beantragen? Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? Wir beantworten Ihnen alle Fragen in unserem Artikel und geben Ihnen die wichtigsten Informationen zum Österreich Visum für Drittstaatsangehörige.

Inhaltsangabe:

Wer braucht ein Visum für Österreich?

Je nachdem welche Nationalität Sie besitzen und zu welchem Zweck Sie nach Österreich reisen, brauchen Sie ein Schengen-Visum - oder keins. Aus diesem Grund listen wir Ihnen im Folgenden nach Gruppen auf, wer ein Visum braucht und wer nicht. So können Sie schnell erkennen, ob Sie ein Visum für Österreich brauchen.

  1. Drittstaatsangehörige - Visumpflicht für jede Reise: Die Mehrheit der Drittstaatsangehörigen (wohnhaft außerhalb der EU und des Schengen-Raums) brauchen ein Visum für Österreich. Zu den visumpflichtigen Ländern zählen zum Beispiel Russland, die Türkei, Indien und China. Für einen Kurzaufenthalt beantragen Sie das Schengen-Visum Typ C für Österreich (C-Visum). Für Aufenthalte bis 6 Monate das sogenannte D-Visum für Österreich. Für längere Aufenthalte über 6 Monate müssen Sie statt eines Visums eine Aufenthaltserlaubnis für Österreich beantragen. 3 Tage nach der Einreise in Österreich müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt melden.

    Hinweis: Erfahren Sie mit einem Klick, welche Länder zu den visumpflichtigen Ländern gehören.
  2. Drittstaatsangehörige - Visumfreie Einreise bis 3 Monate: Circa 60 Staaten haben ein gesondertes Abkommen mit der EU, so dass die Bürger dieser Länder ohne Visa in Österreich und in den Schengen-Raum einreisen dürfen. Die zulässige visumfreie Aufenthaltsdauer beträgt in der Regel 90 Tage innerhalb von 180 Tagen. Um keine Probleme zu haben, sollten Sie vorab genau überlegen, wie lange Sie in Österreich bleiben wollen und gegebenenfalls ein D-Visum oder einen Aufenthaltstitel beantragen (z.B. wenn beispielsweise Ihr Sprachkurs länger als drei Monate dauert).

    Hinweis: Erfahren Sie mit einem Klick, welche Länder zu den visumfreien Ländern gehören.
     
  3. Sonderfall Drittstaat Japan - Visumfreie Einreise bis 6 Monate: Österreich hat ein gesondertes Abkommen mit Japan. Nur japanische Staatsbürger dürfen bis zu 6 Monate visumfrei in Österreich bleiben. Vorausgesetzt Sie arbeiten nicht! Diese Ausnahme gilt nur für Österreich und nicht für die anderen Schengen-Länder!
  4. Drittstaatsangehörige - Aufenthalte über 6 Monate und Arbeitsaufnahme in Österreich: Es gibt kein unbefristetes Visum für Österreich. Für längere Aufenthalte über 6 Monate oder eine Niederlassung brauchen alle Drittstaatsangehörigen einen österreichischen Aufenthaltstitel. Auch für eine Arbeitsaufnahme brauchen alle Drittstaatsangehörige eine Arbeitserlaubnis, ein entsprechendes Arbeitsvisum Österreich oder einen Aufenthaltstitel! Auch visumfreie Reisende aus Punkt 3 müssen sich vorab um einen Aufenthaltstitel oder eine Arbeitserlaubnis kümmern, wenn Sie länger in Österreich bleiben wollen.
  5. EU- und EWR-Bürger Schweizer: Wenn Sie aus der EU, der EWR (Norwegen, Liechtenstein, Island) oder der Schweiz stammen, brauchen Sie kein Visum für Österreich. Allerdings müssen sie sich bei der zuständigen Inlandsbehörde registrieren, wenn sie länger als 3 Monate in Österreich bleiben und arbeiten wollen.

Welche Visa-Arten gibt es in Österreich?

Um zu verstehen, welche Art von Visum Sie wählen müssen, erläutern wir Ihnen kurz die Unterschiede der Visa-Arten in Österreich. Neben dem Flughafentransitvisum (Visum A genannt) können Sie hauptsächlich zwischen dem Schengen-Visum für Kurzzeitaufenthalte (C-Visum genannt), dem D-Visum für Aufenthalte bis 6 Monate und einem Aufenthaltstitel bei Aufenthalten über 6 Monate und Arbeitsaufnahme wählen.

1. A-Visum für Flughafentransit

Wenn die Transitzone eines österreichischen Flughafens nicht verlassen wird, sind Ausländer in der Regel nicht visumpflichtig. Nur folgende Staatsangehörige brauchen für einen Transit in Österreich dennoch ein Flughafentransitvisum: Afghanistan, Bangladesch, Demokratische Republik Kongo, Eritrea, Äthiopien, Ghana, Iran, Irak, Nigeria, Pakistan, Somalia, Sri Lanka, Syrien. (Quelle: Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten)

2. C-Visum Österreich für Kurzaufenthalte bis 3 Monate

Mit einem Schengen-Visum Typ C können Drittstaatsangehörige, die visumpflichtig sind, für touristische Zwecke oder zu Besuchszwecken nach Österreich reisen. Die Visabestimmungen werden im EU-Visakodex geregelt. Es handelt sich hierbei um ein klassisches Touristenvisum für Österreich (auch Reisevisum Österreich genannt). Mit dem Reisevisum können Sie übrigens auch in alle anderen Mitgliedsländer des Schengen-Raums reisen. Achten Sie aber immer auf die Gültigkeit Ihres Visums. Maximal dürfen Sie sich mit einem C-Visum für Österreich 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen im Schengen-Raum aufhalten. Die Gültigkeit kann aber auch von Visumantrag zu Visumantrag variieren und kürzer ausfallen. Reisen Sie unbedingt rechtzeitig aus, da ein klassisches Touristenvisum nicht verlängerbar ist. Das Schengen-Visum Österreich eignet sich beispielsweise:

  • für touristische Rundreisen in Österreich und im Schengen-Raum
  • als Geschäftsvisum für Österreich und dem Schengen-Raum
  • als Besuchervisum von Familie und Freunden in Österreich
  • für einen kurzen Sprachkurs bis 3 Monate in Österreich
  • für Aufenthalte zu medizinischen Zwecke bis 3 Monate in Österreich

3. D-Visum Österreich für Aufenthalte bis 6 Monate

Bei dieser Visa-Art handelt es sich um ein Visum für einen längeren Aufenthalt in Österreich (auch Aufenthaltsvisum Österreich genannt). Die Visabestimmungen für diese Art von Visum werden von der österreichischen Fremdenpolizei geregelt. Mit einem D-Visum dürfen Sie sich mit Angabe von nachvollziehbaren Gründen bis zu 6 Monate und in einzelnen Fällen bis zu 12 Monate in Österreich aufhalten. Auch mit einem D-Visum für Österreich können Sie übrigens für maximal 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen in alle anderen Schengen-Länder reisen. Achtung: Das D-Visum für Österreich ist nicht vor Ort in Österreich in einen Aufenthaltstitel umwandelbar, deshalb müssen Sie einen Aufenthaltstitel immer vorab bei der Österreichischen Botschaft beantragen. Das D-Visum Österreich eignet sich beispielsweise:

  • zur Abholung eines Aufenthaltstitels in Österreich
  • als Visum zur Arbeitsplatzsuche in Österreich
  • als Visum für einen Sprachkurs bis 6 Monate in Österreich
  • als Visum Österreich für Studenten bis 6 Monate
  • als Österreich Visum für Familienangehörige
  • als Visum für Forscher bis 6 Monate in Österreich
  • als Visum zur Aufnahme einer vorübergehenden Erwerbstätigkeit in Österreich (z.B. für Saisoniers)
  • als Visum für Teilnehmer an Working-Holiday-Programmen

Wichtig: D-Visa für Österreich können nur von einer österreichischen Ausländerbehörde, nicht aber von der Vertretung eines anderen Schengen-Staates ausgestellt werden. Sollte es in Ihrem Land keine österreichische Vertretung geben, müssen Sie für den Antrag ins Nachbarland reisen.

4. Aufenthaltstitel Österreich für Aufenthalte über 6 Monate

Nur in Ausnahmefällen (zum Beispiel auf Basis eines internationalen Abkommens) wird ein D-Visum mit einer Gültigkeitsdauer bis zu 12 Monaten ausgestellt. Das heißt für alle Aufenthalte in Österreich, die länger als 6 Monate andauern, müssen Sie in der Regel einen Aufenthaltstitel für Österreich beantragen. Bürger visumpflichtiger Länder müssen allerdings zur Abholung des Aufenthaltstitels zusätzlich ein D-Visum für Österreich für die Einreise beantragen. Folgende Aufenthaltstitel für Österreich werden am häufigsten angefragt:

  • Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in Österreich (Rot-Weiß-Rot Karte)
  • Aufenthaltstitel für Schüler, Studenten und Forscher in Österreich
  • Aufenthaltstitel für Familienangehörige (zur Familienzusammenführung)
  • Niederlassungsbewilligung ohne Erwerbstätigkeit in Österreich (Privatiers)

Je nach persönlicher Situation kommen vielleicht noch andere Aufenthaltstitel für Sie infrage. Auf der Seite der österreichischen Regierung finden Sie alle Aufenthaltstitel für Österreich.

Wie ein Visum für Österreich beantragen?

Für einen Antrag auf ein Österreich Visum darf natürlich kein Aufenthaltsverbot oder eine Ausschreibung eines Schengen-Staates gegen Sie vorliegen. Außerdem müssen Sie im Besitz eines aktuellen und gültigen Reisepasses sein, finanzielle Rücklagen für die Reise vorweisen können und Ihren Aufenthaltsgrund und Ihre Rückkehrwilligkeit beweisen. Ihren Antrag können Sie in den meisten Ländern bereits 6 Monate vor Ihrer Reise nach Österreich stellen. Dafür machen Sie einen Termin bei der zuständigen österreichischen Auslandsvertretung in Ihrem Land (Österreichische Botschaft oder österreichisches Generalkonsulat) und geben den Antrag persönlich mit allen Unterlagen ab.

Bitte beachten Sie, dass die Österreichische Botschaft und das Konsulat in bestimmten Ländern mit einem offiziellen Dienstleistungspartner wie VFS Global zusammenarbeiten. Wenn dies der Fall ist, reichen Sie Ihren Visumantrag bei dem Dienstleister ein und die österreichischen Vertretungen entscheiden lediglich über Ihren Antrag. Empfehlenswert ist es, den Visumantrag mindestens 4 bis 8 Wochen vor der geplanten Reise zu stellen und den Termin für den Visumantrag frühzeitig zu buchen.

Checkliste Visumantrag Österreich:

  • Visum-Antragsformular (für C-Visum oder D-Visum): vollständig und unterschrieben.
  • Gültiger Reisepass: mit einer Restgültigkeit von mindestens 3 Monaten nach Ausreise. Das Ausstellungsdatum darf nicht mehr als 10 Jahre zurückliegen. Außerdem müssen im Reisepass aufeinanderfolgend zwei leere Seiten vorhanden sein.
  • Biometrische Passfotos nach ICAO Passbildkriterien (Farbe, 35x45 mm)
  • Unterkunftsnachweis für die gesamte Dauer: Hotelreservierungen o.ä. oder ggf. Einladungsschreiben eines Gastgebers.
  • Nachweis des Transportmittels (Vorlage einer Reservierung oder Buchung)
  • Nachweis über ausreichende Finanzen: Für die Reise und die Rückkehr ins Heimatland müssen Sie nachweisen, dass Sie sich diese leisten können (z.B. Kontoauszüge der letzten 3 Monate im Original mit Stempel und Unterschrift der Bank). Falls Sie keinen Nachweis ausreichender finanzieller Mittel erbringen können, dann geben Sie die achtstellige ID-Nummer der Elektronischen Verpflichtungserklärung an (Ihr Gastgeber kann bei der zuständigen Landespolizeidirektion in Österreich eine elektronische Verpflichtungserklärung abgeben).
  • Nachweis der familiären und/oder wirtschaftlichen Bindung im Heimatland (z.B. Beschäftigungsnachweis, Studiennachweis, Ehegatt/innen, Kinder u.ä.)
  • Zustimmung zur Erfassung der Fingerabdrücke: Wenn Sie in den letzten 59 Monaten bereits Ihre Fingerabdrücke erfasst haben, ist dies nicht erforderlich.
  • Vorlage einer Reisekrankenversicherung: für die geplante Aufenthaltsdauer müssen Sie eine Schengen-Reiseversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 € vorweisen, die für den ganzen Schengen-Raum gültig ist.
  • Sonstige von der jeweiligen Behörde geforderte Nachweise (Hotelreservierungen, Einladungsschreiben nach Österreich, Buchungsbelege, Rückflugticket, Nachweis einer Beschäftigung etc.)

Wichtig zu wissen: Wir haben Ihnen nur die grundlegenden Formulare aufgeführt. Je nach Einreisegrund und Dauer sind weitere Dokumente erforderlich. Außerdem können die erforderlichen Nachweise je nachdem, in welchem Land Sie wohnen, unterschiedlich sein. Deshalb ist es unerlässlich, immer die Seiten der zuständigen Ausländerbehörden zu konsultieren.

Was kostet ein Visum für Österreich?

Je nach Visa-Art oder Aufenthaltstitel sowie Alter und Situation des Antragstellers sind unterschiedliche Gebühren zu bezahlen. Die genaue Kostenaufstellung nach Alter und Situation ist wie folgt:

  1. Kosten Schengen-Visum Österreich Typ C (bis 3 Monate)

Kosten: Klicken Sie auf unsere Seite der Visumgebühren, um die aktuellen Preise für Schengen-Visa Typ C zu sehen, denn die Schengen-Visumgebühren werden alle paar Jahre für alle Schengen-Länder angehoben.

Kostenfrei: Das Schengen-Visum ist kostenfrei für Kinder unter 6 Jahren, Schüler, Studenten, Teilnehmer an Aufbaustudiengängen und für mitreisendes Lehrpersonal, die zu Studien- oder Ausbildungsaufenthalten einreisen wollen. Ebenso für Forscher, die zu Forschungszwecken oder für ein Seminar unterwegs sind und für Vertreter gemeinnütziger Organisationen bis zum Alter von 25 Jahren, die an Seminaren, Konferenzen, Sport-, Kultur- oder Lehrveranstaltungen teilnehmen, die von gemeinnützigen Organisationen organisiert werden.

1. Kosten D-Visum Österreich (bis 6 Monate)

  • D-Visum Österreich für Personen über 6 Jahre: 150 €
  • D-Visum Österreich für Kinder unter 6 Jahre: 75 €

Kostenfrei: Das D-Visum für Österreich ist gebührenfrei für Forscher aus Drittstaaten, die zu Forschungszwecken unterwegs sind, Vertreter gemeinnütziger Organisationen bis zum Alter von 18 Jahren, die an Seminaren, Konferenzen, Sport-, Kultur- oder Lehrveranstaltungen teilnehmen, die von gemeinnützigen Organisationen organisiert werden und für begünstigte Drittstaatsangehörige und Familienangehörige.

2. Kosten Aufenthaltstitel für Österreich (über 6 Monate)

  • Befristete Aufenthaltstitel Österreich: 160 € für Personen über 6 Jahren, 145 € für Kinder unter 6 Jahren.
  • Unbefristeter Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ Österreich (5 Jahres Visum Österreich Kosten): 210 € für Personen über 6 Jahren, 195 € für Kinder unter 6 Jahren. (Quelle: Bundesministerium Inneres)

Wie lange dauert ein Visumantrag für Österreich?

Das kommt darauf an, welche Art von Visum Sie beantragen. Ein C-Visum Österreich für Kurzaufenthalte bis 3 Monate oder ein D-Visum für Österreich bis 6 Monate.

  • C-Visum für Österreich: Wenn Sie ein Kurzzeitvisum (Schengen-Visum Typ C) beantragen, wird Ihr Visumantrag innerhalb von 15 Werktagen bearbeitet. Wir empfehlen Ihnen Ihren Visumantrag dennoch mindestens 4 Wochen vor der geplanten Reise von der Türkei nach Österreich einzureichen, um Puffer für etwaige Rückfragen zu haben. In einzelnen Fällen kann ein Antrag nämlich auch mehrere Wochen dauern.
  • D-Visum für Österreich: Über D-Visa wird innerhalb von sechs Monaten entschieden.
  • Aufenthaltstitel für Österreich: Die Bearbeitungszeit von Aufenthaltstiteln für Aufenthalte über 6 Monate dauert hingegen 3 bis 6 Monate.

Wenn Sie wollen, können Sie Ihr Österreich Visum frühestens 6 Monate vor der Einreise beantragen. Achten Sie auf vollständige Angaben und Unterlagen, da die Bearbeitungszeit ansonsten verlängert oder Ihr Antrag im schlimmsten Fall abgelehnt wird. Tipp: Geben Sie unbedingt die aktuelle E-Mail-Adresse und Mobiltelefonnummer an. So kann Ihr Antrag bei Rückfragen schneller bearbeitet werden.

Kann ich ein Visum für Österreich verlängern?

Ein Visum für Österreich ist in der Regel nicht verlängerbar. Auch ein D-Visum kann in Österreich nicht vor Ort in einen Aufenthaltstitel umgewandelt werden, wie das in manch anderen Schengen-Ländern der Fall ist. Nur unter ganz bestimmten Umständen, die Ihnen die Ausreise aus dem Schengen-Raum unmöglich machen, (bspw. die Grenzschließungen in Zeiten der Corona-Pandemie) können Sie Ihr Visum in Österreich noch verlängern. Sie müssen nachweisen können, dass Sie durch höhere Gewalt oder humanitäre oder schwerwiegende persönliche Gründe nicht ausreisen können. Sie können Ihr Österreich Visum nur verlängern, wenn Ihr Visum noch nicht abgelaufen ist, Sie also noch ein gültiges C- oder D-Visum für Österreich besitzen. Den Antrag auf Verlängerung stellen Sie bei der zuständigen Landespolizeidirektion am besten so früh wie möglich vor Ablauf Ihres Visums.

Hinweis: Ein gesonderter Fall stellt die Visaverlängerung für Saisoniers dar. Wenn die Beschäftigung von Saisonarbeitern verlängert wurde oder sie woanders eingestellt werden, können Sie in Österreich einen Antrag auf Verlängerung des Visums stellen.

Wie kann AXA bei einem Österreich Visum helfen?

Wenn Sie ein Visum für Österreich für Drittstaatsangehörige beantragen, brauchen Sie zwingend eine Schengen-Reisekrankenversicherung. Die AXA Schengen-Reiseversicherung ist eine von allen Botschaften und Schengen-Staaten zugelassene Versicherung für Schengen-Visaanträge. Wählen Sie aus der kostengünstigen Low-Cost-Variante oder nutzen Sie die Multitrip-Versicherung für ein Jahr oder länger, wenn Sie häufig nach Österreich oder in andere Schengen-Länder reisen. Wenn Sie zusätzlich in andere europäische Länder reisen wollen, die nicht Teil des Schengen-Raums sind, bieten wir die Europe-Travel-Versicherung an. Auch als Verwandter oder Bekannter können Sie die Versicherung als Incoming-Versicherung für Ihre ausländischen Gäste abschließen. Alle Versicherungspolicen können Sie bequem auf unserer Seite online abschließen. In nur wenigen Minuten erhalten Sie Ihren Versicherungsnachweis für Ihr Visum per E-Mail. Profitieren Sie außerdem von unserer Fernkonsultation per Video-App mit dem neuen Service Doctor please! von AXA.

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FAQ

Wie bekomme ich ein Visum für Österreich?

Sie wenden sich in Ihrem Heimatland an die Österreichische Botschaft oder die zuständige Vertretung an Ihrem Wohnsitz und vereinbaren einen persönlichen Termin und bringen zum Termin Ihren Visumantrag, Reisepass, alle Unterlagen und die Visumgebühr mit. Nach der Bearbeitungszeit von circa 15 Tagen erhalten Sie Ihren Reisepass mit Visum zurück.

Brauche ich ein Einladungsschreiben für ein Österreich Visum?

Ja, aber meistens nur für ein Besuchsvisum oder Geschäftsvisum. Wenn Sie Familie, Freunde oder Businesspartner in Österreich besuchen, dann brauchen Sie ein Einladungsschreiben. Gegebenenfalls brauchen Sie auch eine elektronische Verpflichtungserklärung des Gastgebers, wenn Sie nicht genügend eigene finanzielle Mittel vorweisen können.

Kann ich ein Visum für Österreich verlängern?

Je nach Dauer des Aufenthaltes und des Reisezwecks müssen Sie unterschiedliche Dokumente vorweisen. Grundsätzlich brauchen Sie einen gültigen Reisepass, biometrische Passfotos, eine Schengen-Krankenversicherung und Nachweise über Ihre finanziellen Mittel.

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