Als EU- und Schengen-Land setzt die Slowakei die gemeinschaftlichen Einreisebestimmungen und Visa-Regeln der EU um. Abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit und dem Zweck Ihrer Reise gelten unterschiedliche Voraussetzungen für die Einreise. Als EU-Bürger können Sie einfach nur mit einem Personalausweis einreisen, als ausländischer Reisender brauchen Sie eventuell ein Visum für die Slowakei. In diesem Artikel informieren wir Sie über die Einreisebestimmungen der Slowakei und die entsprechenden Visabestimmungen. Wir geben Ihnen ein Überblick über die verschiedenen Visumarten, den Beantragungsprozess und wichtige Tipps, um Ihre Einreise in die Slowakei so reibungslos wie möglich zu gestalten.
Inhaltsangabe:
- Einreise Slowakei: Wer braucht ein Visum?
- Welches Visum für die Slowakei beantragen?
- Wo Sie ein Visum für die Slowakei beantragen?
- Schritt-für-Schritt: Wie Sie ein Visum für die Slowakei beantragen?
- Welche Dokumente für ein Schengen-Visum für die Slowakei?
- Welche Dokumente Sie für ein nationales Visum für die Slowakei?
- Welche Reiseversicherung für die Slowakei wählen?
Einreise Slowakei: Wer braucht ein Visum?
Die Slowakei liegt im Herzen Europas und ist ein Binnenland, das an Tschechien, Österreich, Ungarn, Polen und die Ukraine grenzt. Seit 2004 ist die Slowakei Mitglied der Europäischen Union und gehört seit 2007 zu den Schengen-Staaten. Beides trägt dazu bei, dass die Einreise in die Slowakei und die Bewegungsfreiheit innerhalb der EU vereinfacht wurde - besonders für EU-Bürger.
EU-Bürger
Bürger der Europäischen Union sowie des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz benötigen kein Visum für die Einreise in die Slowakei. Für sie ist lediglich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Sie können sich bis zu 90 Tage ohne besondere Genehmigungen im Land aufhalten und sogar darüber hinaus, solange sie sich registrieren und die entsprechenden Aufenthaltsbestimmungen einhalten. Genauer heißt das, dass EU-Staatsangehörige laut Auswärtigem Amt ab zehn Tagen Aufenthalt in der Slowakei eine Meldepflicht bei den Polizeibehörden am Aufenthaltsort haben. Sollten Sie in einer Unterkunft untergebracht sein, übernimmt die Anmeldung die Unterkunft.
Sollten EU-Bürger länger als 90 Tage in der Slowakei bleiben wollen, um beispielsweise einer Arbeit oder einem Studium nachzugehen, dann besteht die Pflicht, den Aufenthalt binnen 30 Tagen nach Ablauf der 90 Tage-Frist nach Einreise in die Slowakei bei der Polizei zu registrieren. Dafür brauchen Unterlagen, wie Personalausweis oder Reisepass sowie etwa Arbeitsvertrag oder Studienbescheinigung oder Bankauszug.
Drittstaatsangehörige
Für Drittstaatsangehörige gelten unterschiedliche Bestimmungen, abhängig davon, aus welchem Land sie stammen.
- Visumfreie Drittstaatsangehörige: Staatsangehörige vieler Länder, darunter die USA, Kanada, Australien und Neuseeland, können sich bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen visumfrei im Schengen-Raum, einschließlich der Slowakei, aufhalten. Diese Regelung ermöglicht es ihnen, ohne vorheriges Visum für Kurzaufenthalte wie Tourismus oder Geschäftsreisen in die Slowakei einzureisen. Voraussetzung ist ein gültiger Reisepass. Voraussichtlich ab 2025 müssen visumbefreite Reisende zusätzlich eine Reisegenehmigung einholen, um nach Europa zu reisen. Diese Reisegenehmigung heißt ETIAS (Englisch: European Travel Information and Authorisation System) und kann online ausgefüllt werden.
❗Klicken Sie in unseren Artikel, um die Liste der visumfreien Länder zu sehen.
- Visumpflichtige Drittstaatsangehörige: Staatsangehörige von Ländern, die nicht in die visumfreie Kategorie fallen, müssen vor ihrer Reise ein Visum für die Slowakei beantragen. Diese Länder umfassen unter anderem Indien, China, Russland und viele afrikanische Staaten. Die Antragstellung erfolgt in der Regel bei der slowakischen Botschaft oder einem Konsulat im Heimatland des Antragstellers. Abhängig vom Zweck und der Dauer des Aufenthalts müssen Sie aus den verschiedenen Visa-Arten die richtige für sich wählen.
❗Klicken Sie in unseren Artikel, um die Liste der visumpflichtigen Länder zu sehen.
Welches Visum für die Slowakei beantragen?
In der Slowakei (wie auch in allen anderen Schengen-Staaten) unterscheidet man zwischen zwei Hauptkategorien von Visa. Zum einen das Schengen-Visum (Kurzzeitvisum oder auch Schengen C-Visum genannt) und das nationale Langzeitvisum (auch Schengen D-Visum genannt). Je nach Zweck Ihrer Reise und der Dauer Ihres Aufenthalts in der Slowakei
1. Schengen-Visum für die Slowakei (Kurzzeitvisum)
Ein Schengen-Visum (auch C-Visum genannt) ermöglicht es Reisenden, sich bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen im Schengen-Raum, einschließlich der Slowakei, aufzuhalten. Es ist ideal für Kurzaufenthalte und deckt verschiedene Zwecke ab:
- Touristenvisum: Für touristische Aufenthalte und Besichtigungen.
- Besuchervisum: Um Freunde, Familie und Bekannte zu besuchen.
- Geschäftsvisum: Für Geschäftsreisen, Meetings, Konferenzen und ähnliche Aktivitäten.
- Transitvisum: Für Reisende, die über die Slowakei in ein Drittland weiterreisen und den Transitbereich des Flughafens verlassen müssen.
- Sprachkursvisum: Für einen kurzen Sprachkurs für 3 Monate.
Das Schengen-Visum kann für eine, zwei oder mehrere Einreisen ausgestellt werden. Allerdings darf sie Dauer des Aufenthalts 90 Tage innerhalb von 180 Tagen nicht überschreiten. Wenn Sie Ihr Visum 90 Tage überschreiten, drohen Ihnen ernsthafte Konsequenzen. Wir empfehlen, die Aufenthaltsdauer in der Slowakei und im gesamten Schengen-Staaten mit dem Schengen-Rechner der Europäischen Kommission zu berechnen und im Auge zu behalten.
Gut zu wissen: Mit einem Schengen-Visum dürfen Sie keine Beschäftigung oder eine andere gewinnorientierte Tätigkeit aufnehmen!
Nationales Visum für die Slowakei (Langzeitvisum)
Ein nationales Langzeitvisum (auch D-Visum genannt) für die Slowakei ist für Aufenthalte vorgesehen, die länger als 90 Tage dauern und spezielle Zwecke erfüllen, wie zum Beispiel Arbeitsaufnahme, Studium, Heirat oder Familienzusammenführung. Zu den Langzeitvisa gehören:
- Studentenvisum: Für ausländische Studierende, die in der Slowakei studieren möchten.
- Arbeitsvisum: Für Personen, die in der Slowakei arbeiten möchten.
- Visum zur Familienzusammenführung: Wenn Kinder oder Eltern in die Slowakei nachziehen.
- Heiratsvisum: Wenn Sie einen slowakischen Staatsbürger in der Slowakei heiraten.
- Visum für eine Aufenthaltsgenehmigung: Erteilung eines Visums im Zusammenhang mit einer Aufenthaltsgenehmigung für die Slowakei. Hier finden Sie die verschiedenen Aufenthaltstitel für die Slowakei samt Antragsformulare.
- Visum für Sprachunterricht: für Ausländer über 15 Jahre, die zum Sprachunterricht an einer Sprachschule in der Slowakei für mindestens 25 Stunden pro Woche zugelassen sind
- Langzeitvisa die im Interesse der Slowakischen Republik ausgestellt werden
Gut zu wissen: Jedes Visum verlangt spezifische Anforderungen und Dokumente! Informieren Sie sich deshalb immer bei der slowakischen Botschaft in Ihrem Wohnsitzland, welche Formulare für den Visumantrag notwendig sind!
Wo Sie ein Visum für die Slowakei beantragen?
Wenn die Slowakei Ihr Haupt-Reiseland ist, dann stellen Sie den Visumantrag generell bei einer slowakischen Botschaft oder einem slowakischen Konsulat in Ihrem Heimatland. In manchen Ländern arbeitet die slowakische Botschaft mit dem externen Dienstleister BLS in sogenannten Visa-Antrag Zentren zusammen.
Liste aller slowakischen Botschaften und Konsulate weltweit
Liste der Visa-Antragszentren für die Slowakei weltweit
In folgenden Ländern arbeitet die slowakische Republik mit dem externen Dienstleistern BLS zusammen:
- China
- Indien
- Kazakhstan
- Weißrussland
- Russland
- Saudi-Arabien
- Kuwait
- Vereinigte Arabische Emirate
- Türkei
- Ägypten
- Zypern
- Thailand
- USA
- Indonesien
Gut zu wissen: Der Antrag auf ein nationales Visum im Interesse der Slowakei kann auch bei der Fremdenpolizei vor Ort gestellt werden - für die Antragstellung bei der Polizei ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
Schritt-für-Schritt: Wie Sie ein Visum für die Slowakei beantragen?
1. Bestimmen Sie den richtigen Visumtyp: Zunächst müssen Sie den Visumtyp bestimmen, der zu Ihrem Aufenthaltszweck passt:
- Schengen-Visum (Kurzzeitvisum): Für Aufenthalte bis zu 90 Tagen, wie Tourismus, Geschäftsreisen oder Kurzbesuche.
- Nationales Langzeitvisum (Typ D): Für Aufenthalte über 90 Tage, wie Studium, Arbeit oder Familienzusammenführung.
2. Bereiten Sie die erforderlichen Dokumente vor: Sammeln Sie alle notwendigen Unterlagen entsprechend dem gewählten Visumtyp. Beachten Sie, dass Sie auch eine Visum-Reiseversicherung brauchen, ansonsten wird Ihr Visum abgelehnt.
3. Termin vereinbaren: Vereinbaren Sie einen Termin bei der slowakischen Botschaft, dem Konsulat oder bei einem Visaantragszentrum (wenn vorhanden) in Ihrem Heimatland. Dies kann oft online oder telefonisch erfolgen. Es ist wichtig, frühzeitig einen Termin zu buchen, da die Wartezeiten variieren können.
4. Visumantrag einreichen: Gehen Sie zum vereinbarten Termin und reichen Sie Ihren Antrag zusammen mit den erforderlichen Dokumenten ein. In vielen Fällen müssen Sie die Gebühren vor Ort bezahlen und Ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Foto) erfassen lassen.
5. Gebühren bezahlen: Zahlen Sie die Visagebühr. Die Zahlungsmethoden können Barzahlung, Banküberweisung oder Kreditkartenzahlung sein, je nach Vorgaben der jeweiligen Botschaft oder des Konsulats. Die Kosten variieren je nach Visumstyp:
- Schengen-Visum: 90 Euro für Erwachsene und 45 € für Kinder ab 6 Jahren (seit Juni 2024 neue Gebührenregelung!)
- Nationales Langzeitvisum: zwischen 50 Euro und 90 Euro (Quelle: IOM)
6. Bearbeitung Ihres Slowakei Visums: Die Bearbeitungszeit kann variieren. Während dieser Zeit kann die Botschaft zusätzliche Informationen oder Dokumente anfordern, um Ihren Antrag zu überprüfen.
- Schengen-Visum: Normalerweise 15 Kalendertage, kann aber in Ausnahmefällen bis zu 30 oder 60 Tage dauern.
- Nationales Langzeitvisum: Normalerweise 30 bis 60 Tage.
7. Holen Sie Ihr Visum ab: Nach der Bearbeitung werden Sie informiert, ob Ihr Visum genehmigt wurde. Wenn ja, können Sie Ihr Visum persönlich bei der Botschaft oder dem Konsulat abholen. Stellen Sie sicher, dass alle Angaben auf dem Visum korrekt sind und dem Zweck Ihrer Reise entsprechen.
8. Reise in die Slowakei vorbereiten: Mit Ihrem Visum können Sie nun Ihre Reise in die Slowakei planen. Denken Sie daran, alle relevanten Dokumente mitzunehmen, einschließlich Reisepass, Visum, Versicherungsnachweis und Bestätigungen der Unterkunft.
Welche Dokumente Sie für ein Schengen-Visum für die Slowakei brauchen?
Um ein Schengen-Visum zu beantragen, benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen (je nach Fall kann die Botschaft noch weitere Dokumente von Ihnen verlangen):
- Visumantragsformular: das ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular;
- Passfotos: ein Farbfoto in Reisepassgröße (3 x 3,5 cm);
- Reisepass: Reisepass, der noch mindestens 3 Monate über das Ablaufdatum des Visums hinaus gültig ist;
- Reisedokumente: Dokumente, die den Zweck der geplanten Reise belegen,
- Bei Tourismus: ein Reisegutschein oder ein Einladungsschreiben der Person, die Sie zu einem Aufenthalt einlädt,
- Bei Geschäftsreisen: ein Einladungsschreiben des Geschäftspartners oder der Institution oder eine von der Fremdenpolizei überprüfte Einladung; bei wiederholten Geschäftsreisen ist ein Vertrag über die Zusammenarbeit mit einem slowakischen Unternehmen vorzulegen;
- Bei iinternationalen Konferenzen, Seminaren, Symposien, Kultur- und Sportveranstaltungen: ein vom Veranstalter ausgestelltes Einladungsschreiben oder ein offizielles Schreiben der entsendenden Organisation, in dem ein Visum für ihren Mitarbeiter beantragt wird, oder Eintrittskarten für Messen, Kongresse oder andere Veranstaltungen;
- Andere Zwecke: andere Dokumente, die den Zweck der Reise und den Wohnsitz in der Slowakei bestätigen.
- Reiseticket: ein Hin- und Rückflugticket (Flugticket, Bus-/Zugticket, bei Reisen mit dem Auto die Vorlage des Führerscheins und des Fahrzeugscheins, eine grüne Karte (Haftpflichtversicherung);
- Unterkunftsnachweis: (falls Sie bei der einladenden Person untergebracht sind, sollte dies ausdrücklich im Einladungsschreiben angegeben werden);
- Nachweis finanzieller Mittel: in Höhe von mindestens 56 EUR für jeden Tag des Aufenthalts:
- Bargeld in konvertierbarer Währung;
- Reiseschecks;
- Bankkontoauszug, der ein regelmäßiges Einkommen (Gehalt, Rente) für die letzten 6-12 Monate bestätigt;
- andere Dokumente zum Nachweis der finanziellen Mittel in konvertierbarer Währung.
- Den Antragstellern wird empfohlen, das Dokument zum Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die im Visum angegebene Aufenthaltsdauer mit sich zu führen, da es an der Grenze zur Slowakischen Republik verlangt werden könnte.
- Schengen Reisekrankenversicherung: die Versicherung muss alle Kosten abdecken, die im Zusammenhang mit einem Rücktransport aus medizinischen Gründen, einer dringenden medizinischen Behandlung oder einer Notfallbehandlung im Krankenhaus entstehen können. Die Versicherung muss in allen Schengen-Mitgliedstaaten gültig sein. Die Mindestdeckungssumme muss 30.000 EUR betragen;
- Visumgebühr: 90 Euro für Erwachsene und 45 Euro für Kinder an 6 Jahren*
Gut zu wissen: Der Visumantrag kann frühestens sechs Monate vor der geplanten Reise in die Slowakei persönlich eingereicht werden. Spätestens 15 Arbeitstage vor der Abreise, da die Bearbeitung in der Regel 15 Tage dauert. Allerdings kann die Bearbeitung in Einzelfällen auch 45 Tage betragen, deshalb raten wir Ihnen dazu, Ihren Visumantrag frühzeitig zu stellen.
* Für russische Staatsangehörige gilt das vereinfachte Verfahren zur Visumerteilung. In diesem Fall beträgt die Bearbeitungszeit für den Visumantrag 10 Kalendertage und die Gebühr 35 Euro.
Nach der Einreise in die Slowakei: Ausländer, die ein Schengen-Visum bekommen haben, müssen innerhalb von drei Tagen nach der Einreise in die Slowakei bei der zuständigen Polizeidienststelle den Beginn, den Ort und die voraussichtliche Dauer des Aufenthalts melden. Sollten Sie in einem Hotel oder einer anderen Beherbergungseinrichtung untergebracht sein, dann übernimmt das Ihre Unterkunft.
Welche Dokumente Sie für ein nationales Visum für die Slowakei brauchen?
Für ein nationales Visum für einen Aufenthalt über 90 Tage oder bei Arbeitsaufnahme, brauchen Sie grundsätzlich folgende Dokumente:
- Visumantragsformular: das ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular für nationale Visa;
- Reisedokument: ein gültiger Reisepass, der noch mindestens 90 Tage nach dem geplanten Ausreisedatum aus der Slowakischen Republik gültig sein muss);
- Passfotos: ein Farbfoto (3 x 3,5 cm);
- Reisezweck: ein Dokument, das den Zweck des Aufenthalts bestätigt (z. B. eine Mitteilung der Polizeibehörde über die Erteilung eines befristeten oder unbefristeten Aufenthalts, eine Entscheidung über die Zulassung des Studenten zum Sprachunterricht an der Sprachschule im erforderlichen Umfang, ein anderes Dokument, das bestätigt, dass die Erteilung des nationalen Visums zur Erfüllung aus internationalen Verträgen oder im Interesse der Slowakischen Republik erforderlich ist);
- Zusätzlche Dokumente je nach Aufenthaltszweck: Zusätzlich zu den oben grundlegenden Dokumenten müssen weitere spezielle Formulare je nach Aufenthaltszweck einreichen (z.B. als Student an der Sprachschule, wenn Sie eine Aufenthaltsgenehmigung wollen, zu Familienmitgliedern nachziehen etc.). Die Liste der zusätzlichen Formulare finden Sie auf der Seite des The Ministry of Foreign and European Affairs (auf Englisch);
- Schengen-Reisekrankenversicherung: Nachweis einer Krankenversicherung für die gesamte Gültigkeitsdauer des nationalen Visums;
- Visumgebühr:
- 90 Euro - nationales Visum in Verbindung mit einem Aufenthaltstitel
- 50 Euro- nationales Visum zur Erfüllung der Verpflichtungen aus internationalen Verträgen oder wenn es im Interesse der Slowakischen Republik liegt
- 14 Euro - nationales Visum, das im Zusammenhang mit einem bereits erteilten Aufenthaltstitel erteilt wird.
Gut zu wissen: Reichen Sie Ihren Visumantrag rechtzeitig ein. Die Botschaft/das Konsulat entscheidet in der Regel innerhalb von 30 Tagen über Ihren Visumantrag.
Reisen im gesamten Schengen-Raum möglich: Mit einem nationalen Visum für die Slowakei können Sie innerhalb von 180 Tagen für bis zu drei Monate in andere Mitgliedstaaten des Schengen-Raums reisen.
Welche Reiseversicherung für ein Slowakei Visum wählen?
Gemäß dem Schengen-Visakodex müssen Antragsteller für ein Slowakei Visum unbedingt einen Nachweis über eine Reiseversicherung beifügen. Diese Visum-Reiseversicherung muss mehrere Kriterien erfüllen:
- Mindestdeckung von 30.000 Euro
- Sie deckt mögliche Kosten im Zusammenhang mit dringender medizinischer Versorgung, Notfallkrankenhausbehandlung, gesundheitlicher Rückführung und im Todesfall ab
- In allen Mitgliedstaaten des Schengen-Raums gültig (nicht nur der Slowakei!)
- Ihre Gültigkeitsdauer muss mit der Dauer des Aufenthalts im Schengen-Raum übereinstimmen.
- Eine von allen Konsulaten und Botschaften der Schengen-Länder zugelassenen Versicherungsgesellschaft sein
❗ Wichtig! Ohne diese Versicherungsbescheinigung wird Ihr Visumantrag abgelehnt.
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FAQ
Wie kann man Schengen-Visum für die Slowakei verlängern?
Ein Schengen-Visum kann nur unter ganz bestimmten Ausnahmen verlängert werden, zum Beispiel wenn Gründe von höherer Gewalt, humanitäre Gründe oder schwerwiegende persönliche Gründe vorliegen. Außerdem können Sie Ihr Schengen-Visum verlängern, wenn Ihre Einreise in die Slowakei oder einen anderen Schengen-Staat verspätet erfolgte und Sie das Schengen-Visum nicht voll ausnutzen konnten.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Visums für die Slowakei?
Das hängt von mehreren Faktoren ab (Nationalität des Antragstellers, Grund des geplanten Aufenthalts - Art des Visums usw.). In der Regel dauert die Bearbeitung eines Visumantrags für ein Schnegen Visum für die Slowakei 15 Tage. Diese Bearbeitung kann aber auch länger dauern (bis zu 45 Tage) - wenn Belege fehlen oder wenn der Antrag eine eingehendere Prüfung erfordert. Ein nationales Visum wird meist innerhalb von 30 Tagen ausgestellt.
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