Sie wurden von Familie, Freunden oder Bekannten in die wunderschöne Alpen-Nation eingeladen und brauchen ein Besuchervisum für die Schweiz? Drittstaatsangehörige aus über 100 Nationen sind visumpflichtig und benötigen auch bei einem kurzen Besuch ein Visum für die Schweiz. Erfahren Sie, wie Sie ein Besuchervisum für die Schweiz beantragen und welche Unterlagen und Dokumente Sie zusätzlich für ein Besuchervisum brauchen.
Inhaltsangabe:
- Welches Visum für ein Besuchervisum für die Schweiz beantragen?
- Wie stelle ich den Antrag für ein Besuchervisum für die Schweiz?
- Welche Dokumente brauche ich für ein Besuchervisum für die Schweiz?
- Einladung für ein Besuchervisum für die Schweiz: Worauf muss ich achten?
- Besuchervisum Schweiz: Tipps für den Gastgeber
- Wie kann eine Verpflichtungserklärung für ein Besuchervisum eingereicht werden?
- AXA-Schengen: Versicherung für Ihr Besuchervisum!
Welches Visum für ein Besuchervisum für die Schweiz beantragen?
Wenn Sie nicht länger als 3 Monate in der Schweiz bleiben wollen (innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums), um Familie, Freunde und Bekannte zu besuchen, dann müssen Sie das Schengen-Visum Typ C beantragen. Denn die Schweiz gehört zum Schengen-Raum und vergibt folglich einheitliche Schengen-Visa. Beim Schengen-Visum Typ C (auch C-Visum oder Kurzzeitvisum genannt) handelt es sich um ein Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte, das sich perfekt für einen Besuch oder für geschäftliche sowie touristische Zwecke in der Schweiz und der gesamten Schengen-Zone eignet.
Gut zu wissen: Wollen Sie länger als 3 Monate in der Schweiz bleiben? Dann müssen Sie ein Schengen-Visum Typ D (auch D-Visum, nationales Visum oder Langzeitvisum genannt) beantragen.
Wie stelle ich den Antrag für ein Besuchervisum für die Schweiz?
Im Visumantragsformular für ein Kurzzeitvisum erläutern Sie den Grund Ihrer Reise - in diesem Fall den Besuch von Freunden und/oder Familie in der Schweiz. Den Antrag für ein Besuchervisum für die Schweiz können Sie je nach Land entweder online oder persönlich bei einer Schweizer Auslandsvertretung in Ihrem Wohnsitzland beantragen. Auf der Website des Online Visa Systems der Schweiz erhalten Sie Auskunft, wie das Vorgehen für Sie aussieht. Geben Sie einfach Ihr Wohnsitzland an und die Seite führt Sie weiter, wie in Ihrem spezifischen Fall der Antrag zu stellen ist.
Gut zu wissen: Für ein Besuchervisum für die Schweiz, werden Sie zusätzlich ein Einladungsschreiben und gegebenenfalls auch eine Verpflichtungserklärung brauchen.
Welche Dokumente brauche ich für ein Besuchervisum für die Schweiz?
Für ein Schweizer Besuchervisum brauchen Sie grundsätzlich folgende Unterlagen:
- Gültiger Reisepass: nicht älter als zehn Jahre mit mindestens zwei leeren Seiten für das Visum und der noch drei Monate nach Ausreise aus der Schweiz gültig ist
- Passfotos: Zwei aktuelle biometrische Passfotos (35mmx45mm) vor hellem Hintergrund
- Nachweis finanzieller Mittel: pro Aufenthaltstag müssen pro Person mindestens 100 Schweizer Franken nachgewiesen werden. Bei Studenten mit einem gültigen Studentenausweis sind es 30 Schweizer Franken pro Tag. Wenn Sie dies nicht können, können Sie auch eine Verpflichtungserklärung Ihres Gastgebers einreichen. Dieser birgt in diesem Fall für Sie.
- Einladungsschreiben: Einladungsbrief Ihres Gastes in einer der schweizerischen Amtssprachen verfasst.
- Nachweis über Hin- und Rückreise: (bestätigte Flug-, Zug- oder Bustickets (bei der Einreise mit Auto muss ein detaillierter Reiseplan, eine Kopie des Führerscheins und der Fahrzeugbrief inklusive einer internationalen Versicherungspolice vorliegen)
- Nachweis über Berufstätigkeit
- Visum-Reiseversicherung: Krankenversicherung für den gesamten Schengen-Raum und die Ihnen während Ihres gesamten Aufenthaltes in der Schweiz Versicherungsschutz bietet
Hinweis: Wir haben Ihnen hier die grundlegenden Nachweise aufgelistet, die Sie für ein Besuchervisum für die Schweiz brauchen. Beachten Sie jedoch, dass Sie je nach Herkunftsland und Fall eventuell weitere Unterlagen vorlegen müssen.
Einladung für ein Besuchervisum für die Schweiz: Worauf muss ich achten?
Das Einladungsschreiben für ein Besuchervisum für die Schweiz dient dazu, den Grund Ihrer Reise zu belegen. Und generell gilt hier: Je mehr zusätzliche Informationen Sie zu den nötigen Angaben machen, desto höher die Chance, dass Ihr Besuchervisum für die Schweiz auch erteilt wird! Das Einladungsschreiben wird von Ihrem Gastgeber in der Schweiz auf einer der Schweizer Amtssprachen (sprich: Deutsch, Französisch oder Italienisch) verfasst. Das Einladungsschreiben kann formlos aufgeschrieben werden, wichtiger ist, dass inhaltlich alle relevanten Elemente genannt werden – denn nur dann kann der Antrag auf ein Besuchervisum auch bewilligt werden!
Einladungsschreiben für das Besuchervisum Schweiz: Was gehört in die Einladung?
- Der Gastgeber gibt an, dass er den Antragsteller eingeladen hat und in der Schweiz erwartet
- Vollständige Angaben vom Gastgeber sowie zum Antragsteller (d.h. Angaben zur Staatsangehörigkeit, Name, Adresse, Geburtsdatum, E-mail-Adresse sowie Telefonnummer)
- Informationen zur Dauer des Besuchs
- Ausstellungsdatum der Einladung und Unterschrift durch den Gastgeber
Da es für ein Einladungsschreiben keine konkreten Vorlagen gibt, hat das Schweizer Staatssekretariat für Migration ein hilfreiches Merkblatt erstellt, was Ihnen bei der Erstellung der Einladung behilflich ist.
Tipp zur Erstellung des Einladungsschreibens: Geben Sie möglichst viele Informationen rund um das Verhältnis zwischen Gastgeber und Antragsteller an. Gehen Sie genauer auf das Verwandtschaftsverhältnis beziehungsweise die Freundschaft ein und erläutern Sie im Detail die näheren Umstände des Besuchs!
Besuchervisum Schweiz: Tipps für den Gastgeber
Als Gastgeber stellen Sie für Ihren Besuch das Einladungsschreiben aus und schicken es entweder als Original oder Kopie an den Antragsteller. Neben dem Einladungsschreiben können Sie gegebenenfalls auch eine Verpflichtungserklärung unterschreiben, wenn der Antragsteller den Aufenthalt in der Schweiz und dem Schengen-Raum nicht aus eigenen finanziellen Mitteln stemmen kann. Sollte dies der Fall sein, wird der Antragsteller bei der Prüfung der Visumunterlagen informiert, dass eine Verpflichtungserklärung notwendig ist und ihm wird das entsprechende Formular zugesandt.
Bei zu geringen finanziellen Mitteln ist die Verpflichtungserklärung die einzige Möglichkeit für den Bewerber ein Besuchervisum für die Schweiz zu erhalten. Wollen Sie auch die Reisekrankenversicherung für Ihren Gast übernehmen, dann können Sie die AXA-Schengen-Reiseversicherung auch als Gastgeber als sogenannte Incoming-Reiseversicherung abschließen und Ihrem Gast den Versicherungsnachweis zukommen lassen.
Wie kann eine Verpflichtungserklärung für ein Besuchervisum eingereicht werden?
Mit Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung garantieren Sie als Gastgeber, dass Sie die Kosten, die im Rahmen des Besuchs für den Antragsteller entstehen können, übernehmen. Die Verpflichtungserklärung umfasst eine Garantiesumme in Höhe von maximal 30.000 Schweizer Franken. Die Verpflichtungserklärung müssen Sie als Gastgeber unterzeichnet samt der nötigen Unterlagen an die zuständige Gemeindebehörde (Einwohneramt, Gemeindekanzlei, o.ä.) senden. Anschließend wird der Antrag geprüft und der Kanton teilt das Ergebnis der Prüfung der Auslandsvertretung mit. Die Gebühr für die Verpflichtungserklärung liegt bei 50 bis 60 Schweizer Franken - und kann von Stadtverwaltung zu Stadtverwaltung variieren.
AXA-Schengen: Versicherung für Ihr Besuchervisum!
Wenn Sie ein Besuchervisum für die Schweiz beantragen, dann benötigen Sie eine Schengen-Visum-Krankenversicherung. Beim Einreichen Ihres Visumantrags müssen Sie einen Beleg über den ausreichenden Versicherungsschutz beifügen.
Diese Versicherung ist essentiell, damit Ihnen das Schengen-Visum für die Schweiz auch bewilligt wird!
AXA-Schengen bietet Reisenden drei unterschiedliche Schengen-Krankenversicherungen an, die ideal auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Reisenden abgestimmt sind. Entscheiden Sie sich entweder für die Versicherung Low Cost, Europe Travel oder Multi-Trip und profitieren Sie von attraktiven Preisen und umfassenden Garantien im Ernstfall.
Gut zu wissen: Eine AXA-Schengen-Reiseversicherung kann auch vom Gastgeber für den Besucher abgeschlossen werden!
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FAQ
Was kostet ein Besuchervisum für die Schweiz?
Da sich die Preise für Schengen-Visa C alle paar Jahre ändern, finden Sie die aktuellen Preise für ein Besuchervisum für die Schweiz auf unserer Seite zu den Kosten für ein Schengen-Visum.
Wie lange dauert es ein Besuchervisum für die Schweiz zu bekommen?
Die Auslandsvertretungen der Schengen-Staaten benötigen in der Regel bis zu 14 Werktage, um über die Bewilligung eines Visumantrags für einen kurzfristigen Aufenthalt zu entscheiden. Sollten Sie Ihren Antrag während der Hauptreisezeiten einreichen, können jedoch Wartezeiten auftreten.
Besuchervisum Schweiz Kosovo: Brauchen Kosovaren ein Besuchervisum?
Nein, brauchen Sie nicht, insofern sie einen biometrischen Pass haben. Kosovarische Staatsangehörige können seit Mai 2023 für Kurzaufenthalte ohne Visum in den Schengen-Raum und somit auch in die Schweiz reisen.
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