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Besuchervisum Schweiz beantragen: Infos & Tipps zum Antrag

Sie wurden von Familie, Freunden oder Bekannten in die wunderschöne Schweiz eingeladen und brauchen ein Besuchervisum? Drittstaatsangehörige aus 104 Nationen sind visumpflichtig und benötigen auch bei einem kurzen Besuch in der Schweiz ein Schengen-Visum. Erfahren Sie wie Sie ein Visum für die Schweiz beantragen und welche Unterlagen und Dokumente Sie zusätzlich für ein Besuchervisum brauchen.

Wie kann man ein Visum für die Schweiz beantragen?

Generell gilt, dass Sie für einen kurzfristigen Aufenthalt im Schengen-Raum, der auf maximal 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums beschränkt ist, das Schengen-Visum Typ C beantragen. Da es sich hierbei um kurzfristige Aufenthalte handelt, eignet sich dieses Schengen-Visum perfekt für einen Besuch, geschäftliche sowie touristische Reisen in der Alpennation und der gesamten Schengen-Zone. Im Visumantrag selbst erläutern Sie den Grund Ihrer Reise näher. Den Antrag für das Schengen-Visum Schweiz können Sie je nach Land entweder online oder persönlich bei einer Schweizer Auslandsvertretung an Ihrem rechtmäßigen Wohnsitz beantragen. Auf der Website des Online Visa Systems der Schweiz erhalten Sie Auskunft, wie das Vorgehen für Sie an Ihrem spezifischen Wohnort aussieht.

Was muss ich für den Antrag eines Besuchervisums beachten?

Wenn Sie ein Besuchervisum für die Schweiz beantragen möchten, dann stellen Sie einen Antrag für das C-Visum Schweiz. Im Visumantragsformular geben Sie als Reisegrund “Besuch” an. Was das Prozedere angeht, so finden Sie auf der Seite des Online Visa Systems der Schweiz, wie das konkrete, länderspezifische Vorgehen in Ihrem Fall aussieht. Ihre Staatsangehörigkeit und Ihr rechtmäßiger Wohnsitz entscheiden über den Verlauf der Visumsbeantragung. Für ein Besuchervisum für die Schweiz, werden Sie zusätzlich ein Einladungsschreiben und (gegebenenfalls auch) eine Verpflichtungserklärung einreichen müssen.

Besuchervisum Schweiz Einladung: Worauf muss ich achten?

Das Einladungsschreiben für das Besuchervisum Schweiz dient dazu, den Grund Ihrer Reise zu belegen. Und generell gilt hier: Je mehr zusätzliche Informationen Sie zu den nötigen Angaben machen, desto höher die Chance, dass Ihr Besuchervisum für die Schweiz auch erteilt wird! Das Einladungsschreiben wird von Ihrem Gastgeber in der Schweiz auf einer der Schweizer Amtssprachen (sprich: Deutsch, Französisch oder Italienisch) verfasst. Das Einladungsschreiben kann formlos ausgesprochen werden, wichtiger ist, dass inhaltlich alle relevanten Elemente genannt werden – denn nur dann kann der Antrag auf ein Besuchervisum auch bewilligt werden!
 

Einladungsschreiben für Besuchervisum Schweiz: Was gehört in die Einladung?

  • Der Gastgeber gibt an, dass er den Antragsteller eingeladen hat und erwartet
  • Vollständige Angaben vom Gastgeber sowie zum Antragsteller (d.h. Angaben zur Staatsangehörigkeit, Name, Adresse, Geburtsdatum, E-mail-Adresse sowie Telefonnummer)
  • Informationen zur Dauer des Besuchs
  • Ausstellungsdatum der Einladung und Unterschrift durch den Gastgeber

Da es für ein Einladungsschreiben keine konkreten Vorlagen gibt, hat das Schweizer Staatssekretariat für Migration ein hilfreiches Merkblatt erstellt, was Ihnen bei der Erstellung des Einladungsformulars behilflich ist.
 

Tipp zur Erstellung des Einladungsschreibens: Geben Sie möglichst viele Informationen rund um das Verhältnis zwischen Gastgeber und Antragsteller an. Gehen Sie genauer auf das Verwandtschaftsverhältnis beziehungsweise die Freundschaft ein und erläutern Sie im Detail die näheren Umstände des Besuchs!

Besuchervisum Schweiz: Tipps für den Gastgeber

Als Gastgeber stellen Sie für Ihren Besuch das Einladungsschreiben aus und schicken es entweder als Original oder Kopie an den Antragsteller. Neben dem Einladungsschreiben können Sie gegebenenfalls auch ein Verpflichtungserklärung unterschreiben, wenn der Antragsteller den Aufenthalt in der Schweiz und dem Schengen-Raum nicht aus eigenen finanziellen Mitteln stemmen kann. Bei zu geringen finanziellen Mitteln ist die Verpflichtungserklärung die einzige Möglichkeit für den Bewerber ein Besuchervisum für die Schweiz zu erhalten. Wollen Sie auch die Reisekrankenversicherung für Ihren Gast übernehmen, dann können Sie die AXA-Schengen-Reiseversicherung auch als Gastgeber als sogenannten Incoming-Reiseversicherung abschließen und Ihrem Gast den Versicherungsnachweis zukommen lassen.
 

Wie erstelle ich eine Verpflichtungserklärung für ein Besuchervisum?

Mit Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung garantieren Sie als Gastgeber, dass Sie die Kosten, die im Rahmen des Besuchs für den Antragsteller entstehen können, übernehmen. Die Verpflichtungserklärung umfasst eine Garantiesumme in Höhe von 30.000 Euro. Für die Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung müssen Sie als Gastgeber persönlich in Ihrem Stadthaus vorsprechen, wo das Personenmeldeamt eine Solvenzprüfung vornimmt. Zwischen Prüfung der Dokumente zur Solvenzprüfung und Übermittlung der Daten an die Schweizer Auslandsvertretung können bis zu 20 Arbeitstage verstreichen. Planen Sie die Bearbeitungsdauer daher großzügig ein. Und informieren Sie sich vorab bei Ihrem Personenmeldeamt im Stadthaus, welche Dokumente Ihrerseits eingereicht werden müssen. Die Gebühr für die Verpflichtungserklärung liegt bei 60 Franken.

AXA-Versicherungsschutz für Ihr Besuchervisum Schweiz!

Wenn Sie ein Besuchervisum für die Schweiz beantragen, dann benötigen Sie eine Schengen-Visum-Krankenversicherung. Beim Einreichen Ihres Visumantrags müssen Sie einen Beleg über den ausreichenden Versicherungsschutz beifügen zu können. Diese Vorgabe ist eine essentielle Bedingung, damit Ihnen das Schengen-Visum für die Schweiz auch bewilligt wird! Eine Schengen-Visum Krankenversicherung schützt die Zielländer vor horrenden Kosten, die entstehen können, sollte der ausländische Besucher während seines Aufenthalts eine ärztliche Notversorgung benötigen. Damit das Zielland solche medizinischen Kosten nicht tragen muss, ist es obligatorisch für die Dauer des Aufenthaltes über eine Schengen-Krankenversicherung zu verfügen.
 

AXA-Schengen bietet Reisenden drei unterschiedliche Schengen-Krankenversicherungen an, die ideal auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Reisenden abgestimmt sind. Die günstigste Variante ist die Low-Cost-Versicherung, die für nur 99 Cent pro Reisetag den erforderlichen Mindestschutz von 30.000 Euro bietet. Möchten Sie umfassender abgesichert sein, dass ist die Europe Travel von der AXA-Schengen die richtige Versicherungspolice für Sie. Sind Sie Vielreisender und besuchen mehrmals im Jahr Ihre Familie und Verwandten in der Schweiz, dann bietet Ihnen die Jahresversicherung AXA Schengen Multi Trip den passenden Versicherungsschutz!
 

Gut zu wissen: Eine AXA-Schengen-Reiseversicherung kann auch vom Gastgeber für den Besucher abgeschlossen werden!

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FAQ: Besuchervisum Schweiz

Wo kann man ein Besuchervisum für die Schweiz beantragen?

Besuchen Sie Familie oder Freunde in der Schweiz dann betragen Sie ein Besuchervisum für die Schweiz was Sie entweder online oder persönlich bei einer Schweizer Auslandsvertretung an Ihrem Wohnsitz beantragen können.

Was kostet ein Besuchervisum für die Schweiz?

Die Gebühren für ein Schengen-Visum Typ C (was auch als Kurzfrist-Visum bezeichnet wird) wurden im Februar 2020 erhöht und betragen nun 80 Euro für Erwachsene.

Wie lange dauert es ein Besuchervisum für die Schweiz zu bekommen?

Die Auslandsvertretungen der Schengen-Staaten benötigen in der Regel bis zu 14 Werktage um über die Bewilligung eines Visumantrags für einen kurzfristigen Aufenthalt zu entscheiden. Sollten Sie Ihren Antrag während der Hauptreisezeiten einreichen können jedoch Wartezeiten auftreten.